Protokoll der Sitzung vom 13.06.2018

die vom Ministerrat beschlossenen Maßnahmen gemäß Punkt 4.1 - - Frau Rehlinger, ich bin ja so froh, dass ich Sie so glücklich mache hier neben mir.

(Lautes Lachen bei Ministerin Rehlinger. - Minis- ter Jost: Das Schlimme ist nicht, was Sie da sa- gen, das Schlimme ist, Sie glauben das. - Heiter- keit.)

Herr Jost, herrlich, helfen Sie Ihrer Kollegin.

(Minister Jost: Im Gegensatz zu Ihnen ist ihr noch zu helfen.)

Jaja. - Also, Gemeinden und Gemeindeverbände sind verpflichtet, die Maßnahmen gemäß Punkt 4.1 der Finanzhilferichtlinie - ich mache es nicht so lange wie Sie, Herr Jung, ich mache es immer kürzer bei Notständen durch Naturkatastrophen, veröffentlicht im Amtsblatt des Saarlandes am 19.12.1996, wie unter Punkt 7 des Maßnahmenpaketes wiederholt, zu 60 Prozent zu tragen. Es steht dort zwar, die betroffenen Kreise und der Regionalverband zu 30

Prozent sowie die betroffenen Gemeinden ebenfalls zu 30 Prozent, aber wir wissen, dass sich der Regionalverband und die Kreise ihre 30 Prozent über die Kreisumlage zurückholen. Also im Prinzip zahlen die Gemeinden alles. Daher sind die Gemeinden vom Maßnahmenpaket finanziell stark betroffen, da sie sich neben den eigenen Schäden noch mit 60 Prozent finanziell am Maßnahmenpaket des Ministerrates beteiligen. Sprich, von den 2,5 Millionen Euro Hilfsgeldern zahlen die Gemeinden 1,5 Millionen Euro und wie eben erwähnt bekommen die Gemeinden im Maßnahmenpaket 2018 noch nicht einmal mehr die eine Million des Ministeriums für Inneres und Sport.

Fast schon ironisch bietet die Landesregierung den Gemeinden in Punkt 19 an: „Das Landesverwaltungsamt wird in Anwendung des § 6 Abs. 1 Punkt 2 des Konsolidierungserlasses vom 19. Juni 2017 die Defizitobergrenzen für das jahresbezogene strukturelle Defizit erhöhen, soweit der Gemeinde und den Gemeindeverbänden durch die Unwetter des Frühjahrs 2018 unabweisbare zusätzliche Belastungen entstanden sind, zu deren Tragung sie verpflichtet, aber nicht in der Lage sind.“

(Sprechen.)

Bei diesem Satz muss man genau zuhören: zu deren Tragung die Gemeinden verpflichtet, aber nicht in der Lage sind. Man hilft ihnen also damit, dass man ihnen erlaubt, mehr Schulden zu machen. Die saarländischen Kommunen liegen bekanntlich jetzt schon uneinholbar vorne bei den Kassenkrediten, rund 2.200 Euro pro Kopf. Da können ja die von Unwettern betroffenen Gemeinden noch ein paar Kassenkredite draufsatteln.

Aber wie kann man dies bei der Unwetterproblematik und der Schadensregulierung lösen? - Erstens sollte man mit Maßnahmen-Paketen warten, bis die Schäden ermittelt sind und dann Hilfsgelder in einer Höhe, die das aktuelle Trostpflaster-Niveau übersteigen, gewähren. Des Weiteren darf bei zukünftigen Maßnahmen-Paketen nicht ein Großteil der Zeche auf den Deckel der Kommunen, zusätzlich zu deren eigenem Schaden, geschrieben werden. Daher sind die Regelungen in der Richtlinie für die Gewährung von Finanzhilfen - Finanzhilferichtlinie - dringend zu überarbeiten. Die Gemeinden müssen Empfänger und nicht Träger von Hilfsmaßnahmen sein. Aber dies wird auch keine nachhaltige Lösung des Problems der zunehmenden und heftigen Unwetterschäden sein. Irgendwie und von irgendjemandem müssen die Schäden ja kompensiert werden.

Hier sollten wir unseren Blick auf die Schweiz richten. In der Schweiz gibt es seit 1993 eine gesetzliche Regelung, deren Kern die Kombination von Feuerversicherung und Elementarschadenversicherung als Pflichtversicherung ist, und zwar von der privaten

(Abg. Dörr (AfD) )

Versicherungswirtschaft getragen. Keine Versicherung darf in der Schweiz eine Feuerversicherung anbieten, wenn sie nicht gleichzeitig eine Elementarschadenversicherung anbietet, die alle gegen Feuer versicherten Sachen auch gegen Elementarschäden abdeckt.

Die Schweizer nennen es doppelte Solidarität. Solidarität gilt unter den Versicherungsnehmern durch die Entrichtung einheitlicher Prämien und unter den Versicherern, die sich ausnahmsweise zu einem Elementarschaden-Pool zum Zwecke des internen Risikoausgleichs zusammenschließen.

Die Schweiz hat dieses Gesetz 2006 überarbeitet, nachdem genügend Erfahrungen gesammelt wurden. Sie hat unseres Erachtens eine gesetzliche Regelung ausgearbeitet, die erstrebenswert und fast eins zu eins zu übernehmen wäre. Wir fordern daher, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene dafür einsetzt, das Schweizer Modell zu übernehmen. Die Feuerversicherung ist mit einer Elementarschadenversicherung als Pflichtversicherung zu koppeln.

Ich könnte jetzt noch weitermachen, aber ich höre hier auf und fasse zusammen. Es ist nicht so lustig, wie mancher das meint.

(Abg. Thul (SPD) : Das ist gar nicht lustig!)

Wenn jemand wirklich mal einen Schaden gehabt hat, durch Wasser oder Feuer, dann weiß er, dass das Schicksal sein kann. Wir als von der Bevölkerung gewählte Vertreter hier im Landtag sollten diese Thematik durchaus ernst nehmen.

(Abg. Renner (SPD) : Das machen wir.)

Da gibt es im Wesentlichen zwei oder mehrere Dinge, die man beachten muss. Zuerst sollte dafür gesorgt werden, dass Schutzmaßnahmen präventiv ergriffen werden. Das heißt, wenn es also um Wasser geht, sind Auffangbecken - ich brauche Ihnen nicht aufzuzählen, was es da alles gibt - erst einmal aufzumachen, und zwar von den Gebietskörperschaften, aber auch die privaten Eigentümer sollten dazu ermuntert werden, sich zu helfen oder Dinge zu unterlassen, die sozusagen eine Gefährdung durch Schäden erleichtern. Diese werden sich niemals vermeiden lassen. Es wird immer Unwetter geben und es wird immer wieder geschehen, dass Leute und auch Gebietskörperschaften stark betroffen sind. Da sollte man wirklich an die Solidarität aller denken, damit - wenn so etwas passiert - nicht ein einziger mit einem Schaden von 3 Millionen Euro getroffen ist und die anderen, 10 Meter weg, merken davon nichts und gehen fröhlich weiter. Das sollte dann schon so geregelt sein, dass, wenn so etwas eintritt, es alle ein wenig trifft, aber nicht irgendwelche Leute einzig und alleine. - Herzlichen Dank.

(Beifall von der AfD-Fraktion.)

Zur Begründung des Antrages der Koalitionsfraktionen erteile ich Frau Abgeordneter Pia Döring das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Die Unwetterereignisse im Saarland und auch in anderen Bundesländern scheinen nicht aufzuhören. Täglich ziehen neue Unwetterfronten über das Saarland. Dies ist die Folge des Klimawandels. Die Kanalisation kann vielerorts die Wassermassen nicht mehr aufnehmen. Die Gullydeckel werden durch den Druck angehoben. Straßen und Keller werden überflutet. Täglich sind mehrere Gemeinden betroffen. Feuerwehr, Technisches Hilfswerk, Polizei und unzählige ehrenamtliche Helfer sind seit Tagen im Dauereinsatz. Zum Glück sind nach den vorliegenden Erkenntnissen keine Menschen zu Schaden gekommen. Laut Wetterbericht von heute bleiben wir in den nächsten Tagen auch von Unwettern verschont; ich glaube, heute war der erste Tag.

Nach den Unwettern 2016 in Dirmingen und den verheerenden Unwettern in der Nacht zum 01. Juni in Kleinblittersdorf, Bliesransbach und Umgebung sowie den andauernden Unwetterfronten in mittlerweile allen Landkreisen des Saarlandes ist klar, dass das Saarland auch in Zukunft von solchen Katastrophen nicht verschont bleibt. Die Kommunen alleine sind mit der Aufarbeitung der Schäden und Folgeschäden überfordert. Ganze Straßenzüge sind zerstört. Der Kunstrasenplatz in Bliesransbach gleicht einem Acker. Das Kombibad in Fechingen wird wohl dieses Jahr nicht mehr öffnen können. Heusweiler stand wie Spiesen-Elversberg unter Wasser, um nur einige Beispiele zu nennen.

Die genaue Schadenshöhe an öffentlichen Bauten, privaten Häusern und Grundstücken ist noch nicht bezifferbar. In den betroffenen Orten wurden Spendenkonten eingerichtet. Sachspenden für Unwettergeschädigte werden gesammelt. Viele Ehrenamtliche helfen unermüdlich. Der kostenlose Abtransport von Sperrmüll wurde organisiert.

Schon am frühen Morgen des 01. Juni besuchten unser Umweltminister Reinhold Jost, Innenminister Klaus Bouillon und Ministerpräsident Tobias Hans die betroffenen Gemeinden, in denen binnen von Minuten Menschen durch die Naturkatastrophe vor den Trümmern ihrer Existenz standen. Sie kündigten am gleichen Tag ein Soforthilfe-Programm an. Wie man heute in der Zeitung lesen kann - heute, nicht in 2016 - ist dieses Hilfsprogramm erweitert worden, natürlich auch zur Regulierung der Schäden, die nach dem 01. Juni entstanden sind. Man muss nicht den Ministerratsbeschluss von 2016 zu Hilfe nehmen, denn man kann den von dieser Woche auf der

(Abg. Dörr (AfD) )

Internetseite abrufen. Da sind auch die entsprechenden Formulare zur Antragstellung und die Erläuterungen, wie man was beantragen kann.

Der saarländische Ministerrat beschloss Finanzhilfen in noch nicht bezifferbarer Höhe, da auch andere Ortschaften betroffen sind. Das Programm umfasst Hilfen für Schäden an privaten Gebäuden, öffentlichen Einrichtungen sowie Wirtschaftsbetrieben. Hierzu wird die bestehende Richtlinie für die Gewährung von Finanzhilfen - Finanzhilferichtlinie - an die Anforderungen aus dem aktuellen Unwetterereignis angepasst. Von Unwettern betroffenen Vereinen hilft das Land bei der Wiederherstellung ihrer Infrastruktur, damit deren ehrenamtliche Tätigkeiten als Fundament einer funktionierenden Gemeinschaft aufrechterhalten werden können. Außerdem wird ein einmaliger Härtefall-Fonds für ehrenamtliche Organisationen eingerichtet, deren Aktivitäten durch unwetterbedingte Schäden an Gebäuden und Anlagen beeinträchtigt wurden. Bei existenzbedrohender Notlage werden an Privatpersonen 1.500 Euro pro Haushalt Soforthilfe ausgezahlt. Der sehr umfangreiche Ministerratsbeschluss ist sicher jedem hier bekannt. Im Gegensatz zu Überschwemmungen, die infolge langer Regenperioden in Gewässernähe entstehen, kann man Überflutungen durch Starkregen kaum voraussehen. Umso wichtiger sind Vorsorgemaßnahmen.

Seit Jahren rät Herr Minister Jost allen Hauseigentümern und Mietern, ihre Häuser auf Schwachstellen und Wassereintrittswege zu überprüfen. Neben baulichen Maßnahmen ist auch unbedingt eine Überprüfung der Gebäudeversicherung geboten. Nur wenn diese eine Elementarversicherung einschließt, sind Schäden, die durch Starkregen oder Hochwasser verursacht werden, abgedeckt. Dies gilt auch für die Hausratversicherung. Sind keine Elementarschäden mitversichert, bietet eine entsprechende Erweiterung der Versicherung auf Elementargefahren die Möglichkeit, sich finanziell abzusichern.

Eine Werbekampagne hat bereits zu einer größeren Versicherungsdichte geführt. 2013 lag die Quote der saarländischen Haushalte, die gegen Elementarschäden versichert sind, noch bei 12 Prozent, derzeit bei 22 Prozent. Der Quotendurchschnitt in Deutschland liegt bereits bei 40 Prozent. Deshalb ist es notwendig - und wird auch weiter so betrieben -, auch künftig zu informieren und aufzuklären und die Versicherer weiterhin dazu zu bewegen, bezahlbare Produkte für die Bürger anzubieten.

Die Mitarbeiter des Umweltministeriums werden sich mit den betroffenen Kommunen zusammensetzen, um sich über weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Vorsorge und Hilfestellung, etwa bei notwendigen Baumaßnahmen, auszutauschen.

Die Landesregierung und der saarländische Landtag lassen die Gemeinden und Bürgerinnen und Bürger nicht alleine im Regen stehen. Wir unterstützen die gefassten Beschlüsse der Landesregierung zur Hilfe für die Betroffenen und die Zusage der Landesregierung, den Betroffenen, die durch das Starkregenunwetter unverschuldet in eine existenzbedrohende Notlage geraten sind, durch Soforthilfen, Finanzhilfen und Zinsverbilligungszuschüssen zu helfen. Der Landtag unterstützt die Landesregierung auch bei ihrem unermüdlichen Bestreben einer guten Vorsorge, wie zum Beispiel bei der Unterstützung der Kommunen beim Erstellen eigener Starkregenvorsorgekonzepte, um ihre Bürgerinnen und Bürger umfänglich über potenzielle Risiken zu informieren.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU.)

Letztendlich danken wir natürlich allen beteiligten Helferinnen und Helfern, den Einsatzkräften der Feuerwehr und des THW für ihr Engagement, für den reibungslosen Einsatz der Hilfskräfte sowie den vielen Helfern aus der saarländischen Bevölkerung für ihre beispiellose Solidarität. Ohne ihren Einsatz hätten die Unwetter deutlich schwerere Auswirkungen gehabt.

(Beifall.)

Ich bitte um Unterstützung für unseren Antrag und danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD.)

Zur Begründung des Antrags der DIE LINKE-Landtagsfraktion erteile ich Frau Abgeordneter Dagmar Ensch-Engel das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ereignisse der letzten Tage haben uns deutlich vor Augen geführt, dass Naturkatastrophen weltweit immer mehr zunehmen, auch in Deutschland und auch vor unserer Haustür. Seit der Jahrtausendwende zahlen Versicherer immer höhere Schadenssummen aus, laut Wirtschaftswoche im vergangenen Jahr 138 Milliarden Dollar. Dies auch, weil sich immer mehr Menschen gegen Unwetter versichern. Aber was ist, wenn der Versicherungsschutz fehlt? Wenn eine Gesellschaft den Versicherungsschutz verweigert, weil zum Beispiel Gebäude in einem Hochwassergebiet stehen? Oder wenn der Versicherungsschutz fehlt, weil Hauseigentümer ihn sich nicht leisten können?

Ich fand den medialen Auftritt, Herr Minister, als „Hallo, Herr Kaiser!“ ganz lustig. Aber Spaß beiseite, ich finde ihn auch ein Stück weit richtig, weil die Leute aufgeklärt werden müssen, wie sie sich überhaupt versichern können - auch wenn wir uns alle darüber

(Abg. Döring (SPD) )

im Klaren sein müssen, dass wir sie nicht dazu verpflichten können, eine solche Versicherung auch tatsächlich abzuschließen.

Letztendlich ist es auch nicht die Schuld eines jeden einzelnen betroffenen Bürgers, dass sich die extremen Unwetter häufen und derart verheerende Schäden hinterlassen. Viele Mitbürger haben in den letzten Tagen alles verloren, Existenzen stehen auf dem Spiel. Jetzt müssen wir alle zusammenstehen und helfen. Aus diesem Grunde werden wir auch Ihrem Antrag zustimmen, denn in der derzeitigen Situation ist jeder Schritt in die richtige Richtung unterstützenswert, auch wenn uns in Ihrem Antrag etwas fehlt. Deshalb sehen wir unseren Antrag als wichtige Ergänzung an.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es sind nicht nur die Bürgerinnen und Bürger betroffen, auch die Verkehrs- und Energieinfrastrukturen im Lande fallen teilweise aus. Der Starkregen und das Hochwasser legte ganze Landstriche lahm, wir alle sind betroffen. In diesem Zusammenhang möchte ich es natürlich auch nicht versäumen, der Feuerwehr, dem THW, der Polizei, den Rettungsdiensten wie dem DRK und allen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Helfern für ihren unermüdlichen Einsatz zu danken.

(Beifall bei der LINKEN und von dem Abgeordne- ten Roth (SPD).)

Die Landesregierung hat ein Hilfspaket geschnürt und ist, wie ich gehört habe, noch dabei, dieses aufzustocken. Das begrüßen wir sehr und hoffen, dass auch tatsächlich, wie es versprochen wurde, mit einer unbürokratischen Abwicklung zu rechnen ist. Die Soforthilfe sollte aber auch sofort ankommen, gleichermaßen für jeden Betroffenen, und nicht nur über Steuernachlässe oder Kredite, denn nicht jeder hat die Möglichkeit, diese Kosten in gleichem Maße abzusetzen. Es sollte in einigen Fällen auch über verlorene Zuschüsse laufen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine dauerhafte und nachhaltige Lösung sehen wir jedoch in der Prävention. Das heißt, wir brauchen ein Starkregenkonzept nicht nur für die Kommunen, sondern für das ganze Land, ein Konzept für Extremwetterlagen, das auch seinen Niederschlag im neuen Landesentwicklungsplan finden wird. Aus unserer Sicht ist es der falsche Weg, die Kommunen mit diesen Problemen alleine zu lassen oder es den Bürgern aufzubürden, weil in vielen Fällen gerade bei den Privatpersonen das Fachwissen fehlt und eventuell an der falschen Ecke eine Maßnahme ergriffen wird, die hinterher die Situation möglicherweise noch verschlimmert. Deshalb schlagen wir vor, dass kommunale Spitzenverbände und der EVS gemeinsam mit dem Land eine Bestandsaufnahme vornehmen und einen entsprechenden Maßnahmenkatalog erarbeiten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen uns eingestehen, dass die Hochwassersituation nicht nur dem Klimawandel geschuldet ist, sondern auch der Tatsache, dass unsere Kanalsysteme marode, veraltet und hoffnungslos unterdimensioniert sind. Darüber hinaus erfolgte eine zunehmende Flächenversiegelung. Es gibt zu wenige Überschwemmungsflächen, der Erosionsschutz ist auch nicht ausreichend.

Für mich ist das Paradebeispiel für einen verfehlten Hochwasserschutz der Kondeler Bach in meiner Heimatgemeinde Beckingen. Der Bach führt eine hohe Sandfracht, wurde zudem im oberen Bereich begradigt und verändert, die Ackerflächen wurden bereinigt, sodass zunehmend Sand eingetragen wird und der Abfluss in die Saar erschwert ist. Seit in den 1940er-Jahren ein Rückhaltedamm gebrochen ist, wird die Dillinger Straße regelmäßig überschwemmt, die Anwohner kommen nicht zur Ruhe. Seither gab es viele Ankündigungen, und tatsächlich: Die Gemeinde bekam vor anderthalb Jahren auch einen Zuwendungsbescheid, um diese Probleme endlich zu lösen. Leider ist nichts passiert, und so kann es eben nicht funktionieren.

In Ihrem Antrag führen Sie aus, dass Sie die Bürger für die Hochwassersituation sensibilisieren wollen. In der Dillinger Straße in Beckingen können Sie sich von den Bürgern mit ihrer langjährigen, regelmäßigen Hochwassererfahrung sensibilisieren lassen. Die wissen, was es heißt, jedes Jahr die Füße nass zu haben. Die Schäden sind in diesem Jahr so hoch wie noch nie. Die Angst ist groß, dass die Hilfen nicht ankommen. So wurde ich eben auch noch per Telefon gebeten zu fragen, ob Beckingen unter Umständen hinten runterfällt, weil dort die Schäden nicht gerade so hoch sind wie zum Beispiel in Heusweiler. Die Bürger wollen wissen, ob sie auf Hilfe hoffen können. Ich wäre froh, wenn Sie mir da eine Antwort geben könnten.