Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit angenommen wurde. Zugestimmt haben die CDU- und die SPD-Fraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Fraktion, enthalten hat sich die Fraktion DIE LINKE.
Kolleginnen und Kollegen, wir treten nun in die Mittagspause ein, die heute aufgrund einer Ausschusssitzung etwas länger dauert. Wir treffen uns hier wieder um 14.20 Uhr.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fahren in unserer heutigen Tagesordnung fort. Ich darf noch Folgendes bekanntgeben. Herr Minister Bouillon ist heute Nachmittag entschuldigt. Grund hierfür ist eine kurzfristig anberaumte Telefonkonferenz auf Ebene der Innenminister der Länder. Zudem wird der Minister gegen Nachmittag angesichts der dortigen Hochwasserschäden die Stadt Wadern besuchen.
Des Weiteren hatte der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung eine Sondersitzung in Immunitätsangelegenheiten. Der Ausschuss hat einstimmig einen Beschlussantrag verabschiedet, der Ihnen als Drucksache 16/ 461 auf Ihren Tischen vorliegt. Wer dafür ist, dass der Antrag als Punkt 22 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Gegenstimmen?
Liegt noch nicht vor. - Bestehen Bedenken dagegen, dass der Tagesordnungspunkt in die heutige Tagesordnung aufgenommen wird? Das ist nicht der Fall. Ich darf davon ausgehen, dass einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen, zugestimmt wurde, und stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/461 als Punkt 22 in die Tagesordnung aufgenommen ist.
Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Krankenhausgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Drucksache 16/139) (Abänderungsanträge: Drucksachen 16/419 und 16/459 - neu)
Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Dr. Magnus Jung, das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Saarländischen Krankenhausgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften, Drucksache 16/139, wurde vom Plenum in seiner achten Sitzung am 15. November 2017 in Erster Lesung einstimmig angenommen, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen und Enthaltung der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der AfD-Landtagsfraktion, und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie überwiesen. Der Gesetzentwurf enthält folgende Schwerpunkte:
Das Leitbild der pflegerischen und sozialen Betreuung von Patientinnen und Patienten im Krankenhaus soll zum Ausdruck gebracht werden.
Um der hohen Dauerbelastung des in der Patientenversorgung tätigen Personals entgegenzuwirken, sollen Krankenhäuser ein Konzept zur Unterstützung dieses Personenkreises bei der Bewältigung berufsbezogener Belastungen erstellen und umsetzen.
Es wird eine Regelung eingeführt, wie mit Patientendaten im Falle der Schließung oder Umwandlung eines Krankenhauses in eine nicht-akutstationäre Versorgungseinrichtung umgegangen werden soll.
Um die Qualität der Krankenhausversorgung sicherzustellen, werden Qualitätsvorgaben für die Krankenhäuser eingeführt. Durch Rechtsverordnung sollen stationsbezogene personelle Anforderungen für die medizinischen und pflegerischen Bereiche der Krankenhäuser bestimmt werden.
Im Rahmen des Krankenhausplans für die Jahre 2018 bis 2025 sollen Doppelstrukturen und Überkapazitäten abgebaut werden. Diesem Ziel dient das Krankenhausplanungsverfahren.
Die bisherige pauschalierte Einzelförderung der Krankenhäuser soll nach dem Auslaufen der Verordnung auf eine sogenannte Einzelförderung langfristiger Investitionsmaßnahmen umgestellt werden. Mit der Errichtung eines Krankenhausstrukturfonds durch den Bund sollen Varianten der Investitionsförderung ergänzt werden.
So weit zu den zentralen Zielsetzungen des Gesetzentwurfs. Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen und es wurde eine umfangreiche Anhörung unter Beteiligung der einzelnen Krankenhausträger sowie der Krankenhausgesellschaft, der Pflegeorganisationen, der ärztlichen Institutionen, der Krankenkassen sowie der Gewerkschaften und der berufsständischen Organisationen durchgeführt. Die Stellungnahmen, die dem Ausschuss vorgelegt wurden, spiegelten die jeweils unterschiedlichen Interessenlagen wider. Besonders umstritten war die beabsichtigte Regelung, per Rechtsverordnung künftig stationsbezogene Personalmindestzahlen, sogenannte Personaluntergrenzen, festzulegen.
Ergebnis der Beratung im Ausschuss ist der Ihnen als Drucksache 16/419 vorliegende Abänderungsantrag, der auf eine Abstimmungsvorlage der Koalitionsfraktionen zurückgeht und Ihnen einstimmig zur Annahme empfohlen wird. Hinsichtlich der inhaltlichen Veränderungen verweise ich auf den Begründungstext des Abänderungsantrags. Ein von der Fraktion DIE LINKE eingebrachter Abänderungsantrag wurde mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der AfD-Fraktion bei Zustimmung des Antragstellers.
Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE und Zustimmung der übrigen Fraktionen, die Annahme des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Krankenhausgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften, Drucksache 16/139, unter Berücksichtigung des beschlossenen Abänderungsantrags, Drucksache 16/419, in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke Ihnen ganz herzlich für die Aufmerksamkeit.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die CDU-Landtagsfraktion der Abgeordnete Raphael Schäfer.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im November des vergangenen Jahres hat die Landesregierung den vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Krankenhausgesetzes ins Plenum eingebracht. Bei der damaligen Ersten Lesung habe ich der Landesregierung bereits meinen Dank zum Ausdruck gebracht. Diesen Dank möchte ich, Frau Ministerin Bachmann, an dieser Stelle ausdrücklich wiederholen, denn wir sind nunmehr dem gemeinsamen Ziel, die bestmögliche medizinische und pflegerische Versorgung in unseren saarländischen Krankenhäusern auf den Weg zu bringen, wirklich ein sehr gutes Stück nähergekommen.
Am 23. Januar, der Ausschussvorsitzende Magnus Jung hat es eben berichtet, haben wir eine sehr umfangreiche Anhörung zur Thematik durchgeführt. Ich kann sagen, dass sich die CDU-Landtagsfraktion im Nachgang zu dieser Anhörung mit dem Koalitionspartner intensiv ausgetauscht hat. Wir sind dabei zum Ergebnis gekommen, dass im Rahmen der Anhörung eine Reihe guter Änderungsvorschläge vorgetragen wurde. Wir haben uns daher natürlich entschlossen, sinnvolle Änderungsvorschläge aufzugreifen und den bereits guten Entwurf der Landesregierung an der einen oder anderen Stelle noch zu verbessern.
Ich will die wesentlichen Punkte des Abänderungsantrags noch einmal ansprechen. Ein erster Punkt wurde von Christa Maria Rupp, unserer Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen, in einer schriftlichen Stellungnahme eingebracht. Frau Rupp geht es darum, dass neben der Möglichkeit einer Begleitung aus medizinischen Gründen auch die Mitaufnahme einer Begleitperson, einer persönlichen Assistenz, für Menschen mit einer Behinderung ermöglicht wird. Deswegen wollen wir im Gesetzentwurf eine Änderung dahingehend vornehmen, dass die Mitaufnahme einer Pflegekraft, soweit Patientinnen und Patienten ihre Pflege nach
§ 63b Abs. 6 Satz 1 SGB XII durch von ihnen beschäftigte besondere Pflegekräfte sicherstellen, durch die Krankenhäuser zu ermöglichen ist. Es war uns ein ganz besonders wichtiges Anliegen, diese Klarstellung beziehungsweise diesen Verweis auf bundesrechtliche Regelungen aufzunehmen, um noch einmal zu verdeutlichen, wie wichtig uns die Belange der behinderten Mitmenschen sind, wie sehr uns diese Belange am Herzen liegen.
Zur Wahrheit gehört natürlich auch, dass wir uns dabei nur im Rahmen unserer gesetzgeberischen Zuständigkeiten bewegen können. Wir hätten gerne an der einen oder anderen Stelle noch mehr Entgegenkommen gezeigt, aber der Bundesgesetzgeber ist nun einmal zuständig für die Finanzierung der allgemeinen Krankenhausleistung. Insoweit ist uns von der Bundesebene ein enger Rahmen vorgegeben.
Ein weiterer, den Koalitionsfraktionen wichtiger Punkt war es sicherzustellen, dass die Patientinnen und Patienten frühzeitig - man kann auch sagen mit Beginn des Krankenhausaufenthalts - auf das Angebot beziehungsweise die Möglichkeiten der Kontaktaufnahme mit einem Patientenfürsprecher und die Möglichkeit des Austauschs mit ihm hingewiesen werden. Dabei ist es uns insbesondere wichtig, dass die Patientinnen und Patienten, wenn sie ins Krankenhaus kommen, nicht einfach in irgendeiner Vorhalle durch eine Infotafel in einer möglicherweise schlecht einsehbaren Ecke auf diese Möglichkeiten hingewiesen werden. Vielmehr soll ihnen explizit entsprechendes Informationsmaterial bereitgestellt werden. Auch das war uns ein wichtiger Punkt, den wir als Ergebnis der Anhörung in den Gesetzentwurf übernehmen möchten.
Der andere Punkt - der Ausschussvorsitzende hat es vorhin schon angesprochen - ist das Belastungskonzept, also der Umgang mit berufsbezogenen Belastungen. Auch hier wollen wir nachbessern, denn wir alle wissen, dass im Krankenhausbereich erstens die Behandlungszahlen ansteigen und zweitens die Verweildauer ständig abnimmt, aber dass auch insbesondere die Patientinnen und Patienten immer älter werden und unter multimorbiden Krankheitsbildern leiden und dementsprechend dem Pflegepersonal immer mehr abverlangt wird. Deswegen müssen wir unseren Pflegekräften in den Krankenhäusern entsprechend entgegenkommen und hier nachsteuern. Deswegen wollen wir im vorliegenden Gesetzentwurf die vorhandene Soll-Regelung zum Erlass eines entsprechenden Konzepts zur Unterstützung des Personals bei der Bewältigung berufsbezogener Belastungen zu einer Muss-Regelung machen und die Krankenhäuser wirklich verpflichten, so ein Konzept auf den Weg zu bringen.
Der vierte Punkt war vorgetragen worden von der Landesvereinigung Selbsthilfe. Die haben die Bitte geäußert, auch Teil der Saarländischen Kranken
hauskonferenz zu werden, weil sie bei der Krankenhausplanung und bei der Investitionsplanung mitreden wollen. Wenn man sich vor Augen führt, dass die Landesvereinigung aus 26 Selbsthilfeorganisationen beziehungsweise Verbänden von behinderten Menschen, von chronisch erkrankten Menschen und deren Angehörigen besteht und die sich auch wirklich intensiv für ihre Belange einsetzen möchten, sind wir, glaube ich, gut beraten, wenn wir auf diese Expertise der Landesvereinigung großen Wert legen. Wir wollen insoweit der geäußerten Bitte Rechnung tragen, indem wir sicherstellen, dass zukünftig die Landesvereinigung Selbsthilfe Teil der Saarländischen Krankenhauskonferenz sein wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme jetzt zu dem in meinen Augen wichtigsten Thema dieser Gesetzesnovellierung, es geht um das Megathema Pflege im Krankenhaus. Ich glaube, heute Nachmittag eint uns in diesem Haus alle fraktionsübergreifend, dass wir die Situation für die in der Pflege Beschäftigten oder insgesamt die Situation in der Pflege wirklich verbessern wollen. Diese Medaille hat zwei Seiten. Auf der einen Seite wollen wir natürlich, dass die Patientinnen und Patienten qualitativ bestmöglich versorgt werden können, und dass auf der anderen Seite, das habe ich schon gesagt, die Rahmenbedingungen für das Personal deutlich verbessert werden.
Ich will an der Stelle einen kurzen Einschub machen. Am vergangenen Montag sind ja einige Mitglieder des UKS-Personalrats beziehungsweise Gewerkschaftsvertreter von Verdi im Landtag vorbeigekommen, als alle Fraktionen ihre Fraktionssitzungen hatten. Sie haben uns einen Appell übergeben, ich habe ihn mitgebracht.
Sie haben uns ihre Bitten vorgetragen. Ich kann sagen, wir von der CDU-Landtagsfraktion haben dem umgehend Rechnung getragen und den Dialog gesucht. Die Gewerkschaftsvertreter haben deutlich gemacht, wie extrem angespannt die Situation der Pflege insbesondere im Krankenhausbereich ist.
Sie haben noch eine zweite Bitte vorgetragen, und zwar, dass wir uns dafür verwenden, dass es zum Abschluss einer Notdienstvereinbarung zwischen dem UKS-Vorstand und der Gewerkschaft Verdi kommt. Sinn und Zweck dieser Notdienstvereinbarung ist es, auf der einen Seite sicherzustellen, dass für die Patientinnen und Patienten, die während eines Streiks das UKS aufsuchen, die medizinische Versorgung sichergestellt ist, dass eine Gefährdung von Leib oder Leben ausgeschlossen ist. Es soll aus Sicht der Beschäftigten auch sichergestellt sein, dass sie von ihrem grundrechtlich verbrieften Streikrecht Gebrauch machen können. Wir haben uns als CDU-Landtagsfraktion, insbesondere Hermann
Scharf, diesen Entwurf der Notdienstvereinbarung im Detail angesehen und ganz schnell eine Rückmeldung gegeben und zugesagt, dass wir den Abschluss einer solchen Notdienstvereinbarung absolut unterstützen. Wir konnten heute alle mit Bedauern in der Zeitung lesen, dass es leider nicht zu einer Einigung zwischen dem UKS-Vorstand und der Gewerkschaft Verdi gekommen ist. Deswegen möchten wir als CDU-Landtagsfraktion noch mal klar den Appell insbesondere an den UKS-Vorstand senden, dass dort zeitnah eine entsprechende Notdienstvereinbarung abgeschlossen wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe die Situation in der Pflege schon mehrfach geschildert. Sie ist sehr angespannt, sie hat sich in der letzten Zeit immer weiter zugespitzt. Dennoch, denke ich, ist es ganz wichtig, dass wir die Pflege nicht schlechtreden, sondern dass wir die Pflege positiv darstellen. Deswegen ist es mir ein großes Anliegen, an dieser Stelle gerade auch unserer Gesundheits- und Sozialministerin Monika Bachmann ausdrücklich zu danken, denn unsere Ministerin ist wirklich in den letzten anderthalb Jahren, insbesondere auch in den letzten Monaten, ununterbrochen für die Pflege eingetreten, sie hat für die Pflege gekämpft, hat aber nicht irgendwelche Sonntagsreden gehalten, sondern vielmehr konkrete Maßnahmen auf den Weg gebracht. Ich will nur einige wenige nennen: Denken Sie an den Monat der Pflegeberufe, an die Werbekampagne zur Imagesteigerung der Pflege, denken Sie an den Pflegepakt und nicht zuletzt an den hier vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Krankenhausgesetzes. Deswegen, Frau Ministerin, will ich wirklich an dieser Stelle noch mal meinen ausdrücklichen Dank zum Ausdruck bringen.
Aber man darf natürlich auch nicht verschweigen, dass die Bundesregierung ihre Hausaufgaben gemacht hat und der neue Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Ende Mai ein entsprechendes Eckpunktepapier, ein Sofortprogramm, präsentiert hat, das zum 01. Januar 2019 in Kraft treten soll. Auch dort sind mit Blick auf die Pflege im Krankenhaus wirklich wichtige Verbesserungen auf den Weg gebracht worden. Ich will nur einige wenige nennen. Zum einen ist geregelt, dass jede zusätzliche und jede aufgestockte Pflegestelle am Bett vollständig von den Kostenträgern refinanziert werden wird, das ist wirklich ein ganz zentraler und wichtiger Punkt. Ebenso ist zweitens geregelt, dass Tarifsteigerungen für die Pflegekräfte eins zu eins von den Kostenträgern übernommen werden. Wenn man sich vor Augen führt, dass in der Vergangenheit Tarifsteigerungen eben nur zum Teil übernommen wurden und der andere Teil quasi dadurch generiert wurde, dass Einsparungen zulasten der Pflege durchgeführt
wurden, das fehlende Geld dort kompensiert werden musste, ist auch das eine ganz wichtige Neuregelung.
Beim dritten Punkt geht es um die Ausbildungsvergütung. Auch da hat der Gesundheitsminister einen sehr guten Vorschlag gemacht, dass nämlich das erste Ausbildungsjahr im Bereich der Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege und der Krankenpflegehilfe ebenfalls von den Kostenträgern vollständig refinanziert werden wird. Auch das wird dazu beitragen, da bin ich mir ganz sicher, dass es zu einer verstärkten Ausbildung im Bereich der Krankenpflege kommen wird. Deswegen ist das auch sehr zu begrüßen. Ich wollte es nur noch einmal untermauern. Man kann daran ablesen, dass auch die Bundesregierung hier konkret mit Blick auf die Pflege handelt, kurzfristige Maßnahmen auf den Weg bringt und zu einer kurzfristigen Entlastung beitragen will.
Der letzte Punkt, den ich ansprechen will, bezieht sich auf den vorliegenden Gesetzentwurf, es geht um das Thema Personalmindestzahlen. Bereits bei der Ersten Lesung im Dezember des vergangenen Jahres hatte ich darauf aufmerksam gemacht, dass es sich gerade bei diesem Punkt um eine wirkliche Zäsur, um einen richtigen Einschnitt mit Blick auf die Krankenhauspflege handelt. Unser Gesundheitsministerium soll ja mittels Rechtsverordnung dazu ermächtigt werden, personelle Anforderungen für die medizinischen und pflegerischen Bereiche der Krankenhäuser zu bestimmen. Hierbei sollen auf Basis eines Gutachtens stationsbezogene Mindestpersonalzahlen, also sogenannte Personaluntergrenzen, sowie bestimmte Qualifikationsmindestanforderungen mit Blick auf die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter festgeschrieben werden. Auch das, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird die Situation in der Pflege deutlich verbessern.
An diesem Punkt muss man natürlich klar sagen, dass bei der Festlegung dieser Personalmindestzahlen leider keine ganz schnellen Lösungen möglich sind, auch das wissen wir spätestens seit Ende letzten Jahres, seit ein entsprechendes Gutachten der Firma Aktiva vorliegt, aber ich sage ganz klar, Rechtssicherheit geht an dieser Stelle vor Schnelligkeit. Insoweit, glaube ich, sollten wir einfach optimistisch sein, dass insbesondere auf Bundesebene zeitnah jetzt entsprechende Festlegungen von Mindestzahlen in den pflegeintensiven Bereichen erfolgen und wir dann im Nachgang hier im Saarland nach einer entsprechenden Befassung einer Expertengruppe das auch wirklich zeitnah umsetzen und auf den Weg bringen können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam mit dieser Gesetzesnovellierung die Voraussetzung für eine deutliche Verbesserung im Be