Ob kaputt oder einfach nur veraltet, jährlich werden in Deutschland alleine 100.000 Tonnen Elektrogeräte ausrangiert. Das, Kolleginnen und Kollegen, macht uns nicht nur als Verbraucherinnen und Verbraucher Probleme. Nein, der steigende Ressourcenverbrauch belastet massiv die Umwelt und führt auch zu sozialer Ausbeutung in Billiglohnländern. Deshalb ist die Langlebigkeit von Produkten nicht nur ein Qualitätsmerkmal, sondern hat auch etwas mit Ökologie und sozialen Folgen unseres Konsums zu tun. Laut Umweltbundesamt ist eine sogenannte geplante Obsoleszenz, also die gezielte Begrenzung der Lebenserwartung von Produkten, nicht nachweisbar. Ich würde eher sagen, nicht immer nachweisbar. Wir bemängeln hier eine fehlende Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher. Der Preis, das habe ich eben schon gesagt, ist nicht immer ein zuverlässiger Indikator, aber klar ist, wenn ich immer nur billig, billig kaufe, dass diese Geräte schneller kaputt sind, weil sie weniger stabile und langlebige Teile enthalten.
Welche Lösungsmöglichkeiten sehen wir, welche Forderungen beinhaltet der vorliegende Antrag? Wir fordern erstens, dass es eine Informationspflicht über die Mindestlebensdauer von Verbrauchsgütern gibt. Das heißt zum Beispiel Mindestnutzungsstunden etwa bei Leuchtmitteln. Wir wollen, dass Verschleißteile deklariert werden oder dass zugunsten der Verbraucher die geltende sechsmonatige Beweislastumkehr auf zwei Jahre verlängert wird. Das heißt, der Hersteller hat dann in diesen zwei Jahren
nachzuweisen, dass er nicht Schuld daran ist, dass mein Gerät so früh kaputtgegangen ist oder nicht mehr funktioniert. Aktuell ist es so, dass der Verbraucher das tun muss. Wir wollen das umkehren. Wir wollen viertens eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist für langlebige Produkte auf fünf Jahre. Aktuell sind es zwei Jahre. In vielen anderen Ländern gelten die Fristen mittlerweile schon länger. Natürlich kommen auch mehr Aufgaben auf die Marktüberwachung zu, um Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen.
Heute und morgen findet die Verbraucherministerkonferenz unter dem Vorsitz unseres Ministers Reinhold Jost hier im Saarland statt. Die Forderungen aus dem vorliegenden Antrag sind auf Initiative des Saarlandes wichtiger Bestandteil dieser Konferenz.
Wenn wir von gezielter Begrenzung der Lebensdauer, also von Obsoleszenz, von Elektrogeräten reden, dann betrifft das nicht nur diesen Bereich. Die gezielte Begrenzung der Lebensdauer gibt es zum Beispiel bei Jeans, bei Kleidern generell, indem Baumwollfasern kürzer sind als notwendig, wenn sie verarbeitet werden, bei Nylon werden einfach die Stabilisatoren weggelassen. Damit ist der UV-Schutz weg, damit verschleißt es früher. Oder Schuhe werden mit einem dünneren Leder verarbeitet, damit sie früher kaputtgehen. Unsere Kollegin Schramm hat da heute ihre Erfahrungen sammeln dürfen. Sie sehen also, es ist ein weites Feld -
Nein, es waren keine billigen, es waren teure Schuhe, aber früh kaputt. - In unserem Nachbarland Frankreich drohen Herstellern, wenn sie die Lebensdauer ihres Produktes vorsätzlich verkürzen, zwei Jahre Gefängnis und mindestens 300.000 Euro Strafe. Frankreich ahndet damit den gezielten Einbau von Schwachstellen, etwa auch bei Elektrogeräten. Auch wir wollen in unserem Antrag ein Zeichen setzen für besseren Verbraucherschutz und Umweltschutz. Deshalb bitte ich um Unterstützung dieses Antrags.
Danke, Frau Abgeordnete. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE die Kollegin Dagmar Ensch-Engel.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es gleich vorab zu sagen, wir werden Ihrem Antrag zustimmen, denn die Stärkung des Verbraucherschutzes liegt uns sehr am Herzen. Sie laufen damit bei uns offene Türen ein.
Aber warum sich die Landesregierung im Bundesrat und bei der Bundesregierung für Dinge einsetzen soll, die ohnehin im Koalitionsvertrag von CDU und SPD im Bundestag vereinbart wurden, ist für mich ein bisschen verwunderlich. So heißt es beispielsweise in Ihrem Antrag, die Landesregierung solle sich auf Bundesebene einsetzen, damit „Transparenzregeln für Vergleichsportale im Internet gesetzlich verankert werden“.
Aber vielleicht kennen Sie den Koalitionsvertrag auf Bundesebene an dieser Stelle nicht, denn dort steht schwarz auf weiß geschrieben, dass Vermittlungs-, Buchungs- und Vergleichsportale ihre Bewertungssysteme, die Gewichtung ihrer Ergebnisse, Provisionen, die Marktabdeckung und die Zusammenhänge von wirtschaftlichen Verpflichtungen darstellen sollen. Das ist auch in Ordnung so.
Auch die Verbraucherschutzminister von Bund- und Ländern, also auch Sie, Herr Jost, haben bereits vor zwei Jahren in einem Beschluss gefordert, dass Vergleichsportale wie CHECK24 und andere - ich zitiere da mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin -, ihre Provisionen und ihre Finanzierungen offenlegen müssen, dass die Portale in Zukunft kenntlich machen, wie sie sich finanzieren, ob sie an anderen Vergleichsportalen beteiligt sind, dass klare Abgrenzungen zur Werbung geschaffen werden und einige andere Dinge mehr.
Wenn also Transparenzregeln für Vergleichsportale gesetzlich verankert sein sollen, wenn Sie wirklich die Verbraucherinnen und Verbraucher zeitnahe informieren wollen, dann frage ich mich, warum Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen von SPD und CDU im Bundestag nicht anschieben, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen und später zu verabschieden. Das wäre der schnellste und direkteste Weg.
Da brauchte man nicht den Umweg über den Antrag hier im Landtag, zumal in dieser Frage offensichtlich Einigkeit herrscht.
Unsere Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion im Bundestag können sich bestimmt zu 100 Prozent den Forderungen der Verbraucherschutzministerkonferenz von 2016 anschließen und ja, wir werden Ihren Antrag nicht ablehnen, denn es war die DIE LINKE im Bundestag, die sich in den letzten beiden Legislaturperioden dafür eingesetzt hat, dass bestimmte langlebige Produkte eine längere, gesetzlich vorgegebene Mindestlebensdauer haben müssen, wie Sie es jetzt in Ihrem Antrag fordern. Es war die DIE LINKE im Bundestag, die sich dafür stark
gemacht hat, dass Elektronikgeräte leicht zu reparieren sind, dass fest verbaute Akkus und Batterien verboten werden sollten und vieles andere mehr. Eine Verpflichtung der Hersteller zu einer Mindestnutzbarkeit ihrer technischen Geräte sei möglich. Im uns vorliegenden Antrag wird von gesetzlichen Anforderungen an Langlebigkeit und Reparaturfähigkeit gesprochen. Wenn wir ehrlich sind, ist das doch eigentlich das Gleiche. Der Antrag der Linksfraktion wurde dann allerdings im Bundestag abgelehnt. Nur die GRÜNEN stimmten diesem Antrag zu.
Jetzt komme ich zu Ihnen, Frau Kollegin Ries. SPD und CDU unterstrichen zwar die grundsätzliche Übereinstimmung bei der Zielsetzung des Antrags der LINKEN, eine längere Lebensdauer von technischen Geräten und Verfügbarkeit von Ersatzteilen zu erreichen. Die Diskussion darüber müsse aber auf Ebene der Europäischen Union geführt werden. Daher betrachten wir Ihren hier vorliegenden Antrag durchaus als Bestätigung der verbraucherschutzpolitischen Arbeit der Linksfraktion im Bundestag und werden ihn deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, selbstverständlich unterstützen.
Der Antrag enthält richtigerweise auch die Aufforderung, dass keine bestehenden Verbraucherrechte beschnitten werden dürfen. Dem stimmen wir auch zu. Bloß würden wir jetzt einmal ganz gerne wissen, welche Verbraucherrechte denn konkret eingeschränkt werden. Sicher können Sie, Herr Minister, uns dazu ein paar klärende Worte sagen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fordern auch sehr lange eine klare Vorgabe zur Lebensmittelkennzeichnung, die sogenannte Ampel - rot, gelb und grün -, die es den Verbrauchern ermöglicht, schon vor dem Kauf auf einen Blick zu erkennen, ob das Produkt bestimmte Grenzen von Nährstoffgehalten überschreitet oder eben nicht. Bloß, diese Kennzeichnung hat die CDU seit zehn Jahren verhindert. Deshalb sind wir froh, dass Sie jetzt endlich mit diesem Antrag eine Kehrtwende vollziehen. Der Verbraucherschutz in Deutschland muss insgesamt deutlich verbessert werden, deshalb erhalten Sie unsere uneingeschränkte Zustimmung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Kollegin Ensch-Engel. - Das Wort hat nun für die CDU-Fraktion Frau Abgeordnete Petra Fretter.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! Zu später Stunde behandeln wir heute das Thema, das auch jeden Einzelnen von uns betrifft, der Schutz des Verbrau
chers. Verbraucherschutz ist ein unverzichtbarer Bestandteil der sozialen und ökologischen Marktwirtschaft, und ein weiterer wichtiger Bestandteil dabei ist die Verbraucherzentrale des Saarlandes, die zu den Themen Geld und Versicherungen, Lebensmittel, Energie, Verträge und Reklamationen seit über 50 Jahren Bürgerinnen und Bürger vielfältig berät und auch sehr gut angenommen wird. An dieser Stelle möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verbraucherzentrale dafür auch einmal ein herzliches Dankeschön sagen.
Wir leben in einer Welt, die hochtechnisiert ist und uns das Leben erheblich erleichtert. Musste man in früheren Zeiten an warmen Tagen zu kühlende Lebensmittel in Eisblöcke oder in kühle Keller legen, hat die Erfindung des Kühlschranks dies quasi schlagartig verändert und revolutioniert. Ebenso sind wir durch Gefriertruhen unabhängig beim Einkauf und der Lagerung von Lebensmitteln. Spülmaschine, Herd, Staubsauger und Mikrowelle gehören genauso selbstverständlich zu unserem Leben wie Laptops, I-Phones, Smartphones, Tablets und so weiter, um nur einige zu nennen. Die Liste könnte man um ein Vielfaches ergänzen.
Strebt man den Kauf eines Gerätes an, möchte man sich erst einmal informieren. Man legt das eigene Budget fest, schaut, was von welcher Firma angeboten wird. Bei der Kaufentscheidung spielt aber nicht nur der Preis eine Rolle, sondern auch die Leistung und die Unterschiede der einzelnen Geräte. Und schon fangen die Schwierigkeiten an. Das Angebot im Elektro- und Multimediabereich ist groß und kaum zu überblicken.
Im Internet hat man die Möglichkeit, sich zu informieren, entweder bei den Herstellern, Bewertungsoder Vergleichsportalen. Es stellt sich aber schon die Frage, ob diese Quellen immer so zuverlässig sind, wie sie erscheinen. Schon oft war in den Medien in der Diskussion, dass Bewertungen geschönt werden und nicht immer korrekt sind. Wer von uns kann das schon beurteilen, gibt es doch keine gesetzliche Regelung zu diesem Thema. Deswegen fordern wir als Koalition in unserem Antrag eine gesetzliche Verankerung, was Transparenzregeln für Vergleichsportale im Internet angeht. Das bedeutet, dass Provisionen und Finanzierungen von solchen Portalen offengelegt werden müssen und der Verbraucher erkennen kann, in welchen eventuellen Abhängigkeiten diese Seiten stehen.
Natürlich nehmen solche Seiten im Internet den Suchenden viel Arbeit ab. Sie sind - und das sollen sie auch sein - eine Orientierungshilfe für jeden Kunden. Sie sparen Zeit und auch Geld, muss man sich doch nicht durch Werbung oder das Kleingedruckte quälen. Nichtsdestotrotz bleibt zurzeit die unbeantworte
te Frage der Unabhängigkeit des Unternehmens und der Objektivität bei diesen Portalen. Das kann Zweifel an den Aussagen hervorrufen.
Die Verbraucherschutzministerkonferenz von Bund und Ländern hatte sich 2016 mit diesen Fragen auf ihren Konferenzen beschäftigt und einen gemeinsamen Beschluss herbeigeführt, der auf den Vorschlägen aus Hessen und Nordrhein-Westfalen beruht. Dieser Beschluss beinhaltet die Forderung, die wir auch in unserem heutigen Antrag beschrieben haben und die ich eben vorgetragen habe. Die Portale sind davon nicht begeistert, das ist klar, und wollen ihre Provision nicht dem Verbraucher vorlegen, sondern lediglich den Behörden. Das muss sich ändern. Deshalb wird hier als Entgegenkommen - so möchte ich es einmal nennen - eine Übergangsfrist vorgeschlagen: Anbieter sollen ein Jahr Zeit bekommen, um sich für mehr Transparenz und höhere Qualität zu verpflichten. Kommen die Portale dem nicht nach, soll der Bund möglichst schnell ein Gesetz verabschieden - so die Empfehlung der Verbraucherschutzminister.
Fakt ist, dass eine solche Regelung beim Verbraucher für mehr Sicherheit und Information bei der Kaufentscheidung sorgen würde, ohne ihn in seiner Entscheidung zu beeinflussen. Jede Bürgerin und jeder Bürger ist mündig genug, um zu entscheiden, ob er oder sie ein Qualitätsprodukt oder ein billiges Produkt mit minderer Qualität erwirbt. Daran wollen wir auch nicht rütteln.
Das weitere Problem bei den Elektrogeräten wurde bereits angesprochen. Es ist die Obsoleszenz. Dies bedeutet, dass Produkte auf natürliche oder künstliche Art altern können. Wem ist es noch nicht passiert, dass kurz nach der Garantiezeit die Waschmaschine, das Tablet oder der Fernseher nicht mehr funktionieren? Dann steht man vor der Frage, ob man repariert oder neu anschafft. Solche Situationen sind sehr ärgerlich, hat man doch einiges an Geld investiert in dem Vertrauen, dass man lange Freude an dem Produkt hat. Da drängt sich die nächste Frage auf: Wurden die Geräte so hergestellt, dass sie nur eine gewisse Zeit funktionieren? Ich kann das nicht beantworten. Es ist ein heikles Thema, das in den Medien auch schon kontrovers diskutiert wurde, denn es gibt viele Ursachen, die eine vorzeitige Obsoleszenz verursachen und den vorzeitigen Austausch eines Gerätes bewirken können.
Die Forscher vom Ökoinstitut e. V. und der Universität Bonn unterscheiden hier zwischen verschiedenen Formen, einmal die werkstoffliche Obsoleszenz, das heißt mangelhafte Materialien und Komponenten wie zum Beispiel der poröse Schlauch in der Waschmaschine. Dann gibt es die funktionale Obsoleszenz, was bedeutet, dass sich technische und funktionale Anforderungen an das Produkt ändern.
Man hat einen älteren Laptop und möchte ein Update machen oder eine neue Software aufspielen, was aber nicht mehr funktioniert, weshalb man das Gerät ersetzen muss. Es gibt auch die psychologische Obsoleszenz, die man ebenfalls nicht außer Acht lassen sollte. Hier spielen Mode und Trends eine Rolle, man kennt es von der Jugend, bei der es immer das neueste und beste Handy sein muss. Beim Fernseher kann man es selbst nachvollziehen. Wenn ein neuer Fernseher angeboten wird, der ein schärferes Bild hat, ist man ebenfalls geneigt, den älteren Fernseher auszutauschen, obwohl er noch funktioniert. Durch solche neuen Produkte werden Begehrlichkeiten geweckt und nicht veraltete Geräte durch neue ersetzt. Ökonomische Obsoleszenz bedeutet, dass man, wenn ein Gerät eine Reparatur benötigt, schätzt und abwägt, wie hoch die Kosten der Reparatur sind, und sich fragt, ob man dafür ein neues Gerät bekommt oder ob man die Kosten der Reparatur übernehmen soll. Meistens lohnt es sich nicht, also kauft man ein neues Gerät.
Auch wenn die Studie des Bundesumweltamtes aus dem Jahr 2016 zeigt, dass die Nutzungsdauer von elektrischen Geräten tatsächlich kürzer wird, so zeigt sie auch, dass nicht zwingend ein Defekt vorliegen muss.
Nun zum Begriff der geplanten Obsoleszenz. Darüber wird ebenfalls kontrovers debattiert, bedeutet er doch - so Medienberichte -, dass absichtlich Schwachstellen, die die Lebensdauer verkürzen, von Herstellern in Geräten eingebaut werden. Verbraucher werden zu einem Neukauf gezwungen, obwohl das Produkt noch länger nutzbar gewesen wäre. Aus dem Bericht des Bundesumweltamtes möchte ich zu diesem Begriff kurz zwei unterschiedliche Darstellungen zitieren: Zu Beginn waren vor allem Medienberichte in Deutschland, Österreich und der Schweiz zu verzeichnen, aber in den vergangenen zwei Jahren auch in anderen Ländern, von EU-Organisationen, beispielsweise eine Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, und ebenso weltweit. In Frankreich enthält die von der Nationalversammlung am 22.07.2015 verabschiedete Fassung des Energiewendegesetzes Maßnahmen in Form einer Legaldefinition und von Sanktionen gegen geplante Obsoleszenz. Auch ist vorgesehen, eine freiwillige Information der Hersteller zur Lebensdauer eines Produktes einzuführen. In der Wissenschaft besteht allerdings kein Dissens darüber, dass die Produktlebensdauer in der Regel eine planbare Größe ist, an der sich ein Produktentwickler orientieren kann. Die technische Auslegung von Produkten auf eine - unter ökologischen und ökonomischen Aspekten - sinnvolle Lebensdauer kann also ebenfalls als geplante Obsoleszenz bezeichnet werden, folgt aber einem anderen Ver
ständnis als der populäre Mediendiskurs zu diesem Thema. - So weit der Auszug aus der Studie des Umweltbundesamtes.
Orientiert man sich an diesen Begriffen und ihrer Bedeutung und möchte man ein verbraucherfreundliches Klima, sind die Ziele, die wir in unserem Antrag beschrieben haben, nur verständlich und folgen zum Teil auch schon Vorreiterländern in der EU wie zum Beispiel Frankreich.
Ja, ich weiß, es ist spät. Ich bin auch gleich fertig. Werden durch die Forderung der Transparenzregeln in unserem heutigen Antrag die gesetzlich festgelegte Informationspflicht über eine Mindestlebensdauer, die Deklaration von Verschleißteilen, Anforderungen an Langlebigkeit und Reparaturfähigkeit, Gewährleistungsfristen und so weiter umgesetzt, wäre das ein weiterer guter und wichtiger Schritt, was Verbraucherrechte und Verbraucherschutz angeht.