Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch die heutige Einbringung dieser den Verfassungsschutz betreffenden Gesetzesnovellierung der Fraktion DIE LINKE dieses Hauses ist, meine Damen und Herren, wie ich finde, ein weiterer und beredter Beleg eines ganz offensichtlich ideologisch motivierten und unverbesserlichen, wenigstens aber völlig ungeklärten Verhältnisses - ich betone das folgende Wort - einiger Mandatsträger der LINKEN zu der Frage, wie sich unser Staat am besten und effektivsten vor Terror, extremistischer Gewalt und auch vor politischen Angriffen auf Verfassungsziele unserer Republik, von ganz links außen bis ganz recht außen, schützt. Das Verhältnis einiger Abgeordneter der LINKEN in dieser Republik genau zu dieser Frage ist ungeklärt und durch solche Gesetzesdebatten soll der Anschein erweckt werden, man würde sozusagen mit Novellierungen etwas Positives bewirken können.
Heute schieben Sie den Deckmantel einer angeblich notwendigen Steigerung von Kontrollmechanismen in den Vordergrund, aber hinter diesem Vorhang steht, wie ich finde, Ihr verklärter Wille, die Notwendigkeit eines saarländischen Verfassungsschutzes seit Neuem eine Abteilung - in Frage zu stellen oder ihm ersatzweise durch überzogene regulatorische Beschränkungen Augen und Ohren zuzubinden.
Herr Lander, genau diesen Weg gehen wir nicht mit. Es wird mit meiner Fraktion, aber auch mit dieser
Koalition insgesamt keine Kastration des saarländischen Verfassungsschutzes geben, weder heute noch morgen.
Wir haben vor wenigen Wochen schon einmal an dieser Stelle über den Verfassungsschutz debattiert, und damals verklausulierte und vernebelte der Kollege Lander seinen eigentlichen Willen weit weniger als heute. Dort führten Sie Folgendes aus - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident - : „Wir sind (…) nach wie vor der Überzeugung, dass der Verfassungsschutz so, wie er aufgestellt ist, falsch und völlig aus der Zeit gefallen ist.“ Und Sie gaben eine weitere Überzeugung preis, nämlich die, dass der Einsatz von V-Leuten konsequent beendet werden müsse. Der Eindruck, den Sie damals wie heute vermitteln, ist, dass der saarländische Verfassungsschutz heute möglichweise unsauber und mit skandalösen Mitteln arbeitet oder dass zumindest die latente Gefahr besteht, dass dies geschehen könnte, und dass deshalb ein gesetzgeberischer Regulationsdruck gegeben ist. Genau dies ist falsch.
Es ist auch an allen Fakten vorbeikonstruiert, Herr Kollege Lander. Ich habe es im Februar bereits zurückgewiesen und tue dies auch heute in aller Form, denn das Gegenteil ist richtig: Der Verfassungsschutz im Saarland leistet eine ausgesprochen gute Arbeit und hat in den letzten Jahren und Jahrzehnten skandalfrei die Aufklärung von extremistisch geprägten Straftaten vorangetrieben. Darüber braucht man nach wie vor keine Debatte zu führen, das ist einfach so. Im Kern geht es Ihnen um etwas anderes. Wenn ich sage, der saarländische Verfassungsschutz hat in den letzten Jahrzehnten skandalfrei gearbeitet, insbesondere wenn es um Aufklärung und Beschaffung von Informationen zur späteren Aufklärung von Straftaten geht, dann weiß ich nicht, was es dabei zu lachen und abfällig den Kopf zu schütteln gibt. Sie können ja Ihre Konstruktion mit klaren Aussagen belegen, wenn Sie dazu in der Lage sind. Ich bleibe dabei, dass das so ist. Im Kern geht es Ihnen um etwas anderes und Sie haben es heute auch noch einmal wiederholt: Es geht Ihnen eigentlich nicht darum, mehr Kontrolle zu haben, sondern darum, über kurz oder lang den Verfassungsschutz abzuschaffen, und das ist sicherlich der vollkommen falsche Weg, gerade in der jetzigen Zeit. Es wäre aber auch der falsche Weg, wenn man in die Vergangenheit oder Zukunft blickt.
Die Abschaffung eines Eckpfeilers unsere Sicherheitsarchitektur, eines Eckpfeilers, der gerade in den letzten Jahren sehr effektiv für die Demokratie in unserem Land gearbeitet hat und dies auch weiter tut, das wäre ein harter Einschnitt für unsere Sicherheitsarchitektur. Das würde nicht für mehr Sicherheit sorgen, sondern für weniger. Das würde Türen für Extremisten öffnen und das kann nicht im Interesse
sein, nicht im Interesse dieses Hauses und auch nicht ernsthaft im Interesse derjenigen, die sich um die Sicherheitsbedürfnisse unserer Bevölkerung Sorgen machen. Das ist der falsche Weg, Herr Lander.
Weil die Fraktion DIE LINKE aber weiß, dass sie mit ihrem eigentlichen Anliegen auch im Lichte einer öffentlichen Debatte nicht punkten wird, legt sie heute eine Gesetzesänderung vor, die weit über das hinausgeht - und das ist der einzige Punkt, den ich Ihnen im positiven Sinne zugestehe -, was Parlamentarier immer hinterfragen können, ja gar hinterfragen müssen. Die Frage lautet: Reichen die Kontrollmechanismen aus oder müssen sie verändert oder angepasst werden? Die Frage ist legitim. Ich bin auch der Auffassung, über diesen letztgenannten Punkt lohnt es sich durchaus nachzudenken. Ihr Entwurf schießt aber weit über das Ziel hinaus und bleibt in vielen Details völlig schwammig und vollkommen unzureichend. Ich will aber für diesen Punkt auch offen sein. Deshalb rege ich an, dass sich der Kontrollausschuss des Verfassungsschutzes, in dem ja auch DIE LINKE vertreten ist, genau dieses Punktes annimmt und prüft, ob es Transparenz und Kontrollmechanismen in anderen Länderparlamenten gibt, die es lohnt, in unser Gesetz zu implementieren, und die in unserem Bundesland auch Sinn machen. Nicht alles, was im Bundestag für den Bund geregelt ist und nicht alles, was unter Umständen in Berlin für Berlin geregelt ist, muss auch bei einer grundsätzlich anderen Architektur und Sicherheitslage in unserem Land sinnhaft sein.
Lassen Sie uns darüber im Ausschuss gerne reden. Ich bin ausgesprochen dankbar, dass es in diesem Kontrollausschuss nie Konflikte zwischen den Fraktionen gibt. Ich bin ausgesprochen dankbar, dass der Kollege Flackus dort mitarbeitet, und ich finde es auch gut, dass eine gewisse Kontinuität in der Debatte in diesem Kontrollausschuss stattfindet. Vielleicht liegt die Unwissenheit des Kollegen Lander auch daran, dass es in der Vergangenheit in der Linksfraktion zu oft Wechsel in diesem Ausschuss gegeben hat. Ich bin froh, dass jetzt Kontinuität eingezogen ist und dass wir uns dort in Zukunft genau diesen Fragen stellen, ich biete das zumindest an.
Wir können uns aber Ihrer Forderung, die Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes mit Vertrauensund Gewährspersonen in wesentlichen Feldern der Aufklärung zu verbieten, keinesfalls anschließen. Alleine schon deshalb muss der Gesetzentwurf heute abgelehnt werden. Ja, das sage ich, obwohl ich auch weiß, dass sich der Staat durch den Einsatz von Vertrauenspersonen auf einem schmalen rechtsstaatlichen Grat bewegt. Das ist unbestreitbar. Der Staat bezahlt Insider für die Beschaffung von Informationen, mit denen sie unter Umständen ihre eigene Gruppierung verraten, um unsere Demokratie
zu schützen. So etwas darf und muss auch hinterfragt werden. Und ja, man kann dabei nie zu 100 Prozent sicher sein, ob alle Informationen aus diesem Kreis der angeworbenen Insider weitergegeben werden. Man kann auch nie zu 100 Prozent sicher sein, ob gemachte Behauptungen immer gänzlich zutreffen, aber trotz dieser Probleme im Umgang mit sogenannten menschlichen Quellen sind sie doch für den Schutz unser freiheitlich-demokratischen Grundordnung unerlässlich.
Das waren sie wiederholt in der Vergangenheit und das wird auch in Zukunft unerlässlich bleiben, ob wir das nun gut finden oder nicht. Der Verfassungsschutz ist zur adäquaten Wahrnehmung seiner Aufgaben gerade auch auf diese Informationsquellen angewiesen. Bei verfassungsfeindlichen Gruppierungen, die nicht bei menschenverachtender und demokratiefeindlicher Propaganda stehenbleiben, sondern gewaltorientiert sind und womöglich Anschläge planen, kann sich der Verfassungsschutz nicht alleine auf offen zugängliche Materialien stützen. Das liegt wohl auf der Hand. Er braucht zur Lagebeurteilung im Vorfeld schon Informationen und Quellen, die bereits dann Informationen geben, wenn strafbewehrtes Handeln noch in Vorbereitung und noch nicht gänzlich ausgeführt ist. Dort hätte die Polizei eben gerade nicht die Eingriffsmöglichkeiten, die der Verfassungsschutz zur Informationsbeschaffung hat. Verfassungsfeindliche Gruppierungen sind eben nur auf solch einem Wege zugänglich. Der Blick in solche Gruppen geschieht logischerweise verdeckt.
Man kann sicher darüber diskutieren, dass der Einsatz von Vertrauenspersonen restriktiver gehandhabt wird, wie dies in manchen Bundesländern mein Blick geht Richtung Osten, nicht ins Saarland -, in der Vergangenheit offensichtlich der Fall war, beispielsweise durch klare Vorgaben hinsichtlich Auswahl und Eignung der entsprechenden Klientel. Ich bin dabei auch der Auffassung, dass bei V-Personen, die für ihre Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz Gelder erhalten, keine tatsächlichen Anhaltspunkte vorliegen dürfen, dass rechtswidriges Verhalten von diesen Quellen bekannt ist, und schon gar kein Straftatbestand von besonderer Bedeutung vorliegt. Solche Personen sind zweifelsfrei dafür ungeeignet. Aber gerade darauf achtet der saarländische Verfassungsschutz schon seit eh und je, zumindest seit ich - das sind nun auch schon ein paar Jahre - mit diesem Thema direkt oder indirekt als Mitglied dieses Hauses befasst bin. Wahrscheinlich ist auch das ein Grund dafür, dass unser Amt heute eine Abteilung im Innenministerium - von Skandalen verschont geblieben ist. Die Auswahl der Mittel ist bei uns von hoher Qualität und mit hohen Kriterien versehen. Dies war auch stets eine Maxime
der handelnden Personen. In einer solchen Debatte darf an dieser Stelle auch einmal dem Leiter des saarländischen Verfassungsschutzes, Herrn Dr. Helmut Albert, stellvertretend für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für dieses besonnene Handeln in den letzten Jahrzehnten in diesem Land gedankt werden. - Danke!
Kollege Lander, auch über das System einer jährlichen öffentlichen Anhörung des Leiters der Abteilung für Verfassungsschutz kann man reden. Das wird schließlich seit dem letzten Jahr - das wurde schon gesagt - auch im Bundestag praktiziert. Ob da jedoch - Kollege Funk ist bereits darauf eingegangen - ein höherer Erkenntnisgewinn herauskommt als durch die ohnehin jährlich öffentlich herausgegebenen Lagebilder des Verfassungsschutzes, kann man zu Recht bezweifeln. Denn in den Berichten des Verfassungsschutzes wird bereits ein Überblick über alle extremistischen Phänomenbereiche gegeben und die Öffentlichkeit - wie ich finde - sehr umfassend informiert. Zumindest so umfassend, wie man das tun darf und kann.
Die LINKE macht mit ihrem Antrag jedoch nicht klar, ob sie diese Anhörung jährlich, halbjährlich oder nur einmal in der Legislaturperiode fordert. Die LINKE möchte, dass sich Hinweisgeber aus dem Verfassungsschutz direkt an den Ausschuss für Fragen des Verfassungsschutzes wenden können. Das ist gut gemeint, aber nicht zu Ende gedacht. Denn im Gegensatz zu der Regelung im Bundestag beantwortet Die LINKE in ihrem Antrag nicht die Frage, wie der Ausschuss dann mit der Information umgeht, wie die Hinweisgeber hinreichend geschützt werden können und der Sachverhalt dann trotzdem weiter einer Aufklärung zugeführt werden kann.
Wie eingangs schon gesagt, bin auch ich für ein starkes Kontrollrecht des Parlamentes gegenüber dem Verfassungsschutz. Die Landesregierung unterliegt hinsichtlich der Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde der Kontrolle durch den Ausschuss für Fragen des Verfassungsschutzes, der Verfassungsschutz selbst sowieso. Ich betone erneut: In der praktischen Arbeit des Ausschusses für Fragen des Verfassungsschutzes als parlamentarisches Kontrollgremium gab es bislang im gemeinsamen Kontrollausschuss nie einen wirklich kritischen Einwand am Informationsfluss durch diese Behörden.
Wir schließen uns damit jedenfalls Ihrer Forderung nach einem externen Beauftragten für den Verfassungsschutz nicht an. Das ist nicht notwendig. Das mag im Bund und in großen Bundesländern eine effektive Unterstützung der Arbeit der Kontrollgremien sein. Im Saarland gibt es jedoch aufgrund der guten Kontrolle durch das Parlament keine Notwendigkeit,
Kurzum: Wir halten, meine sehr geehrten Damen und Herren, den Verfassungsschutz für erforderlich. Er ist aktuell wie in der Vergangenheit in unserem Bundesland besonders gut und besonnen aufgestellt. Die von der DIE LINKE-Fraktion vorgeschlagenen Änderungen sind jedenfalls absolut untauglich, ernsthafte Verbesserungen herbeizuführen. Deshalb kann man heute diesem Hause ruhigen Gewissens empfehlen, diesem Gesetzentwurf schon in Erster Lesung nicht zuzustimmen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Zur Rede des Abgeordneten Stefan Pauluhn hat der Abgeordnete Dennis Lander um das Wort für eine Zwischenbemerkung gebeten. - Bitte.
Abg. Lander (DIE LINKE) mit einer Zwischenbemerkung: Vielen Dank. - Herr Kollege Pauluhn, Sie hätten Ihre Rede schon während meiner Rede updaten müssen. Ich hatte darauf hingewiesen, dass ich für die Abschaffung des Verfassungsschutzes bin, aber solange hierfür keine parlamentarische Mehrheit da ist, müssen wir schauen, dass wir den Verfassungsschutz so transparent und demokratisch wie irgend möglich gestalten.
Den Ausdruck „skandalfrei“ weise ich zurück. Ich muss sagen, ich halte die Sache mit dem Jobcenter schon für einen kleinen Skandal. Sie sprachen von der Beschaffung, die der Verfassungsschutz macht. Sie wissen besser als ich, dass der Verfassungsschutz besonders gut darin war, Fahrzeuge für den luxemburgischen Geheimdienst zu beschaffen. Ich denke, auch das ist eine Art Skandal.
Zu dieser Zwischenbemerkung besteht nun die Möglichkeit, dass der angesprochene Abgeordnete Stefan Pauluhn antwortet.
Der Abgeordnete Pauluhn verzichtet darauf. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen zur Aussprache vor. Ich schließe die Aussprache.
Wie angekündigt hat der Abgeordnete Josef Dörr um Abgabe einer persönlichen Bemerkung gebeten. Herr Kollege Dörr, die persönliche Bemerkung wird vom Rednerpult vorne abgegeben. Ich weise Sie darauf hin, dass nach § 41 unserer Geschäftsordnung der Redner oder die Rednerin nicht zur Sache sprechen darf, sondern nur Äußerungen in Bezug auf seine oder ihre Person zurückweisen oder eigene Ausführungen richtigstellen darf.
Zuerst einmal finde ich es sehr bedauerlich, dass der Abgeordnete Lander zur Unterstützung seiner Argumente zu seinem Antrag anscheinend die Diffamierung von Kollegen benötigt. Zur Sache möchte ich Folgendes sagen: Ich persönlich googele gar nicht oder selten. Ich weiß auch nicht, was man über mich erfährt, wenn man mich googelt, aber ich weiß, dass der STERN, den er als Referenz angeführt hat, nicht mein Freund ist. Ich lese den STERN seit Jahrzehnten nicht mehr. Spätestens seit der Zeit, als die gefälschten Tagebücher eines ehemaligen Reichskanzlers lang und breit veröffentlicht wurden, ist der für mich unglaubwürdig.
Ich komme auf den zweiten sogenannten Beleg für meine Kontakte zu Rechtsradikalen, das ist der Tag der offenen Tür am letzten Sonntag. Wir haben vorne am Zelt unseren Stand gehabt. Einige Leute - ich kenne drei, die Sie auch alle kennen - haben sich zu uns an den Stand stellen wollen. Ich habe keinen Kontakt zu ihnen gehabt. Ich habe das auch zurückgewiesen. Einem Mitarbeiter von uns, der sie überhaupt nicht gekannt hat und mit einer Person länger als drei Sätze gesprochen hat, habe ich zu verstehen gegeben, dass das eine Person von der NPD ist und wir mit diesen absolut keinen Kontakt haben.
Ich habe später mit einem Verantwortlichen unserer Veranstaltung darüber gesprochen. Da wurde mir zu Recht gesagt, solange die Leute in Zivil kommen und nicht als Parteiangehörige, sind sie an einem Tag der offenen Tür nicht abzuweisen. Wir können sie also nicht rauswerfen lassen. Wir haben also das gemacht, was wir machen konnten. Wir haben keinen Kontakt gehabt, fertig.
Was mich persönlich betrifft, muss ich sagen, ich habe null Kontakt irgendwelcher Art zu irgendeinem Rechtsradikalen. Null! Ich bitte Sie, Herr Lander, diese ungeheuerlichen Behauptungen, die nicht wahr sind, in Zukunft zu unterlassen.
So weit die persönliche Bemerkung. - Es wird vorgeschlagen, liebe Kolleginnen und Kollegen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der DIE LINKE-Landtagsfraktion Drucksache 16/512. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/512 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/512 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die DIE LINKE-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt haben die Fraktionen von CDU, SPD und AfD. Enthalten hat sich die fraktionslose Abgeordnete.
Zweite Lesung des Gesetzes zur Reform der Leitungsstrukturen des Universitätsklinikums des Saarlandes (Drucksache 16/389) (Abände- rungsanträge: Drucksachen 16/520, 16/521 und 16/522)
Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden Herrn Abgeordneten Sebastian Thul das Wort.