sitzt, erscheint uns als nicht mehr zeitgemäß und bedarf einer Änderung. Sie möchten laut eigener Definition die Wirtschaftsführung an die Erfordernisse moderner Unternehmensführung anpassen. Hierbei vergessen Sie allerdings, die Belegschaft in diese Pläne genügend mit einzubinden und mit entsprechenden Rechten auszustatten.
Seit dem Jahr 1976 gibt es in Deutschland ein Mitbestimmungsgesetz, das Unternehmen mit mehr als 2.000 Arbeitnehmern dazu verpflichtet, den Aufsichtsrat paritätisch zu besetzen. Auch wenn das UKS als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts nicht unter die Regelungen dieses Gesetzes fällt, wäre eine solche Erhöhung ein Zeichen in Richtung Belegschaft, ein Schritt in Richtung mehr Mitbestimmung. Es soll ja ansonsten auch in Richtung mehr wirtschaftlicher Kompetenz gehen und letzten Endes ist dies Teil einer Wirtschaftsführung, die den Erfordernissen moderner Unternehmensführung angemessen ist.
Die Erhöhung von bisher einem auf zukünftig drei Beschäftigtenvertreter stellt unserer Auffassung nach zwar immer noch keine völlig zufriedenstellende Situation dar, sie wäre aber ein erster Schritt in die richtige Richtung. Die Erhöhung auf drei Beschäftigtenvertreter im Aufsichtsrat wäre ein Kompromiss zwischen der Maximalforderung der Gewerkschaft Verdi, die in erster Linie eine paritätische Besetzung fordert, und der bestehenden Regelung. Wir denken, dass dies die Lösung sein könnte, der sich alle Beteiligten anschließen könnten. Warum diese berechtigten Arbeitnehmerinteressen im Gesetzentwurf der Regierung und auch im Abänderungsantrag von CDU und SPD keinerlei Erwähnung finden, bleibt offen.
Wir als AfD-Fraktion würden uns im Gegensatz zu SPD und CDU mehr Mitbestimmung der Beschäftigten wünschen und bitten daher um Zustimmung zu unserem Antrag. - Danke für die Aufmerksamkeit.
Zum Schluss der Aussprache hat sich die Landesregierung zu Wort gemeldet. - Ich erteile Herrn Ministerpräsidenten Tobias Hans das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Die Tatsache, dass das Gesetz über das Universitätsklinikum so intensiv diskutiert wird, nicht nur hier im Plenum des Parlamentes, sondern vor allem auch im dafür zuständigen Wissenschaftsausschuss, zeigt für mich vor allem eines: Dieses Land und auch das Parlament des Saarlandes stehen zum Universitätsklinikum. Wir haben mit unserem saarländischen Univer
sitätsklinikum einen klaren Fokus auf die universitäre medizinische Versorgung der Bevölkerung in diesem Land. Es gilt, diese sicherzustellen. Ich werte die Debatte des heutigen Tages und die Debatte im Ausschuss als Garant dafür, dass dieses Parlament auch weiterhin hinter der hervorragenden Leistung unseres Universitätsklinikums in Homburg steht. Dafür möchte ich mich seitens der Landesregierung bei Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ganz herzlich bedanken.
Wenn wir über die Stellung des Universitätsklinikums, über die Stellung der universitären medizinischen Versorgung im Saarland reden, dann muss klar sein, dass natürlich die Krankenversorgung, die Versorgung derer, die ins Universitätsklinikum kommen, weil sie teilweise schwer erkrankt sind, im Vordergrund steht und dass wir hier nicht das Lied der Kommerzialisierung im Gesundheitswesen singen. Diese Kommerzialisierung ist zwar ein Fakt, das wir berücksichtigen müssen, aber im Vordergrund steht die medizinische Versorgung. Das ist selbstverständlich und war von Anfang an die Position der Landesregierung. Ich habe es auch als Position der die Regierung tragenden Fraktionen verstanden. Dass die medizinische Versorgung im Vordergrund steht, ist weiterhin der Fall. Das zeigt auch die heutige Debatte.
Dennoch muss ich die Damen und Herren Abgeordneten der Opposition daran erinnern, dass das Universitätsklinikum eine Anstalt, eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes ist. Als Landesregierung haben wir eine besondere Verantwortung und als Politik ein ureigenes Interesse daran, dass diese Körperschaft, diese Anstalt auch weiterhin verantwortungsvoll geführt wird. Schon Guiseppe Tomasi di Lampedusa hat gesagt, dass alles sich ändern muss, damit alles so bleiben kann, wie es ist. Deshalb ist es Aufgabe der Landesregierung, regelmäßig Gesetze daraufhin zu überprüfen, ob sie noch zeitgemäß sind, ob einzelne Verfahren - ich rede hier auch über Beteiligungsverfahren - noch zeitgemäß sind oder ob sie angepasst werden müssen.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der im Hohen Haus beraten worden ist und genau dies tut: Die Gegebenheiten werden an die heutige Zeit angepasst. Das Gesetz soll vor allen Dingen auch gewährleisten, dass Verantwortung dort landet, wo sie schon längst ist. Nur wenn der Aufsichtsrat und der Vorstand die notwendige Verantwortung haben, ausüben und kontrollieren können, nur dann kann dieses Klinikum weiterhin gut geführt werden. Dazu dient der aktuell vorliegende Gesetzentwurf.
Wenn wir über Personalverantwortung und Personalpolitik reden, wenn wir darüber reden, was genau diese über 5.000 Beschäftigten Tag für Tag betrifft, wenn es um die Arbeit des Vorstandes und des Aufsichtsrates geht, dann kann ich Ihnen nur sagen, dass man diese Personalverantwortung nur ausüben kann, wenn man auch den Überblick und die Verantwortung über das Ganze im Universitätsklinikum trägt und eben nicht möglicherweise Gefahr läuft, zu einer Art Erfüllungsgehilfen für einzelne Berufsgruppen zu werden. Deswegen war es so wichtig, dass wir hier über alle im Vorstand vertretenen Positionen nochmal Klarheit haben walten lassen, was ihre Verantwortung für das Ganze anbelangt. Das ist uns mit diesem Gesetzgebungsentwurf gelungen und durch den Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen verdeutlicht worden, den ich an dieser Stelle ausdrücklich begrüße.
Meine Damen und Herren, wenn wir über die Frage diskutieren, welche Voraussetzungen der Vorstandsvorsitzende mitbringen muss, ob er zwingend auch Ärztlicher Direktor sein muss, dann geht es meiner Meinung nach vor allem darum, ob das im Gesetz verankert sein muss. Vielleicht ist es eine Regelung, die auch ein Aufsichtsrat bei Ausschreibungsverfahren, bei seinen Entscheidungen festlegen und zugrunde legen kann. Deshalb haben wir seitens der Landesregierung gesagt, wir bringen einen Gesetzentwurf ein, der eine gewisse Offenheit für die Art und Weise, wie der Vorstandsvorsitz ausgeübt wird, ermöglicht. Es geht überhaupt nicht darum, ob das jemand ist, der möglicherweise gar kein Arzt oder Ärztlicher Direktor ist, sondern es geht einzig und allein um die Fragestellung, Frau Abgeordnete Spaniol, ob es Situationen geben kann, in denen vielleicht ein Ärztlicher Direktor, der diesen Job nicht in Vollzeit ausübt, in einer Übergangsphase möglicherweise darauf angewiesen ist, dass die Aufgabe des Vorstandsvorsitzenden anders ausgeübt wird.
Das sind absolute Ausnahmen. Der Blick auf die bundesdeutsche Verfasstheit zeigt, es gibt quasi kein Universitätsklinikum, bei dem nicht der Ärztliche Direktor auch der Vorstandsvorsitzende ist. Hie und da ist es der Dekan, der natürlich Mediziner ist, wenn man das so darstellen mag. Ich glaube, deswegen müssen wir uns darüber auch nicht über die Maßen echauffieren. Ich finde, es ist eine gute Wahl der Koalitionsfraktionen, wenn sie sagen, wir als Gesetzgeber geben dem Aufsichtsrat an die Hand, dass es der Normalfall ist, wenn der Ärztliche Direktor auch der Vorstandsvorsitzende ist. Das entspricht den Gegebenheiten. Das entspricht dem, was die Menschen erwarten, nämlich, dass derjenige, der die medizinische Verantwortung trägt, auch Vorstandsvorsitzender am Universitätsklinikum ist. Meine Damen und Herren, das wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf so bleiben. Das ist gut so.
Herr Kollege Müller, ich muss Folgendes klarstellen. Sie haben eben infrage gestellt, ob sich die Landesregierung sicher ist, dass der Ärztliche Direktor ein Arzt ist. Das stand tatsächlich nie zur Debatte, Herr Kollege Müller. Natürlich ist der Ärztliche Direktor zwingend ein Arzt.
Wir haben lediglich klargestellt, dass davon auszugehen ist, dass der Ärztliche Direktor auch die Einstellungsvoraussetzungen für Mitglieder der Professorengruppe mit ärztlichen Aufgaben erfüllen soll. Es geht darum, dass am Ende eben nicht ein Ärztlicher Direktor bestellt werden kann, der vielleicht gerade erst niedergelassener Allgemeinmediziner geworden ist. Meine Damen und Herren, das kann niemand beabsichtigen. Ich bin der Auffassung, dass wir den Aufsichtsratsmitgliedern zutrauen können, dass sie in der Lage sind, die richtigen Ausschreibungsmodalitäten festzusetzen. Auch hier ist es eine vernünftige Spezifikation der Koalitionsfraktionen und damit des Abänderungsantrags des Ausschusses, was man nur unterstützen kann. Es ist völlig klar: Die medizinische Kompetenz steht bei der Arbeit des Universitätsklinikums im Vordergrund. Das ist dadurch gewährleistet.
Es wird viel darüber diskutiert, wie Beteiligungsformen zu wählen sind. Die Koalitionsfraktionen haben das Benehmen mit den jeweiligen Gremien als Voraussetzung eingeführt. Das ist richtig so. Es ist völlig klar: Wenn wir über die Ausübung einer Verantwortung für das gesamte Universitätsklinikum reden, dann ist es notwendig, dass es Beteiligung und Rückkopplung gibt. Wir wollen nicht, dass Vorstand und Aufsichtsrat sozusagen im Gutdünken Entscheidungen treffen. Deswegen sage ich an dieser Stelle ganz deutlich: Es ist die Erwartungshaltung, dass Aufsichtsrat und Vorstand ihre Entscheidung in einer guten Rückkopplung mit den jeweiligen Berufsgruppen am Universitätsklinikum treffen. Das wird mit dem Benehmen so, wie es jetzt im Gesetz verankert werden wird - sofern Sie dem zustimmen -, klargemacht. Dafür ist die Regelung, wie sie jetzt getroffen worden ist, eine Grundlage. Das ist die klare Erwartungshaltung an diejenigen, die in den Aufsichtsrat entsandt werden. Von daher bin ich sicher, dass es weiterhin im guten Einvernehmen am Universitätsklinikum vonstattengehen wird und dort Entscheidungen getroffen werden, die im Sinne aller Beschäftigtengruppen und aller Gremien sind.
Lassen Sie mich bitte noch auf den angesprochenen Sachverhalt der Mitarbeiterbeteiligung eingehen. Ich bin nach wie vor nicht davon überzeugt, dass mehr Vertreter der Beschäftigten automatisch dafür sor
gen, dass Beschäftigteninteressen besser vertreten sind. Ich bin der Auffassung, dass die, die im Aufsichtsrat vertreten sind, durchaus in der Lage sind, ihre Stimme zu erheben und klarzumachen, was im Interesse der Beschäftigten des Universitätsklinikums richtig und wichtig ist. Deswegen hat die Koalition schon im Koalitionsvertrag gesagt, es muss sichergestellt sein, dass die Interessen der Beschäftigten immer und zu jedem Zeitpunkt im Aufsichtsrat vertreten werden können und die Stimme erhoben werden kann. Deshalb ist es ein vernünftiger und guter Kompromiss, dass mit der Vertretungsregelung sichergestellt ist, dass, wenn jemand aus nachvollziehbaren Gründen mal nicht da sein kann, dann ein Vertreter da ist. Beschäftigteninteressen sind uns wichtig. Sie sollen vertreten sein. Das ist mit diesem Gesetzentwurf gewährleistet. Aus meiner Sicht ist es ein sehr guter Kompromiss, den die Koalitionäre getroffen und eingebracht haben.
Wir diskutieren darüber, was dieser Gesetzentwurf an Verbesserungen für das Universitätsklinikum mitbringt, und es ist deutlich geworden, dass es bessere und schlankere gesetzliche Strukturen gibt, wenn dieses Gesetz vom Hohen Haus verabschiedet wird. Es stellt das Universitätsklinikum im Wettbewerb mit anderen Universitätskliniken ausweislich besser dar, als es im Moment der Fall ist. Es hat vor allem eine Auswirkung, die für uns Saarländer von Bedeutung ist. Es wird künftig besser möglich sein, die medizinische Gesamtverantwortung für das Klinikum im Vergleich mit anderen großen Krankenhäusern im Saarland zu sehen.
Das Universitätsklinikum ist eben nicht nur ein reiner Maximalversorger. Es ist teilweise ein Versorger von Menschen in der Region, die mit Krankheiten in das Universitätsklinikum kommen, mit denen sie normalerweise vielleicht in ein Kreiskrankenhaus gehen würden. Diese breite Aufstellung erfordert es, dass man den wirtschaftlichen Erfordernissen, die es heute beim Betreiben von Krankenhäusern gibt, gerecht wird. Dafür ist dieses Gesetz eine Grundlage. Die Entscheidungen, die zu treffen sind, erfolgen im Vorstand und unter Begleitung der Arbeit im Aufsichtsrat. Dorthin gehört diese Verantwortung. Dieses Gesetz ist lediglich ein Rahmen dafür. Dieser Rahmen sollte aus meiner Sicht so schlank wie möglich gestaltet sein und so viele Gestaltungsmöglichkeiten lassen wie möglich. Auch das ist ein Erfolg dieses Gesetzgebungsverfahrens.
Frau Kollegin Spaniol, das Klinikum kann am Ende natürlich nur so erfolgreich arbeiten - Sie selbst haben das Thema Geld in den Raum gestellt -, wie im Besonderen Forschungsleistung am Klinikum erbracht werden wird. Sie haben es angesprochen: Die Beiträge für Forschung und Lehre müssen erhöht werden. Sie sind lange genug eingefroren wor
den. Deshalb hat sich die Landesregierung in den Haushaltsberatungen ganz klar zu diesen Leistungen für Forschung und Lehre bekannt. Ab dem Jahr 2020 kommt sukzessive jeweils 1 Million auf die Beiträge drauf. Das heißt, wir bekennen uns auch finanziell klar zu Forschung und Lehre am Universitätsklinikum, denn Forschung und Lehre sind die Grundlagen für eine gute medizinische Versorgung. Seien Sie sich sicher, auch das hat diese Landesregierung im Blick.
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen damit zum Abstimmungsverfahren, zunächst über drei Abänderungsanträge. Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie hat mit der Drucksache 16/520 einen Abänderungsantrag eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag des Wissenschaftsausschusses. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 16/520 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Vielen Dank. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 16/520 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben CDU und SPD, dagegen gestimmt hat die AfD. Enthalten haben sich die DIE LINKE-Landtagsfraktion und die fraktionslose Abgeordnete.
Wir kommen zum Abänderungsantrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion. Sie hat mit der Drucksache 16/521 ebenfalls einen Abänderungsantrag zum Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 16/521 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 16/ 521 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die DIE LINKE-Landtagsfraktion und die fraktionslose Abgeordnete. Dagegen gestimmt haben CDU und SPD; enthalten hat sich die AfD-Fraktion.
Auch die AfD-Landtagsfraktion hat mit der Drucksache 16/522 einen Abänderungsantrag eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 16/522 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 16/522 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt haben CDU, SPD, DIE LINKE und die
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/389. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 16/389 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/389 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU und SPD, dagegen gestimmt hat die AfD-Fraktion, enthalten haben sich die DIE LINKE-Landtagsfraktion und die fraktionslose Abgeordnete.
Zweite Lesung des Gesetzes zur Anpassung des bereichsspezifischen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 (Drucksache 16/438) (Abänderungsantrag: Drucksache 16/519)
Zu diesem Tagesordnungspunkt darf ich ganz herzlich die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Frau Monika Grethel, hier im Plenum willkommen heißen.
Zur Berichterstattung erteile ich der Ausschussvorsitzenden, Frau Abgeordneter Petra Berg, das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz zur Anpassung des bereichsspezifischen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679, Drucksache 16/438, wurde von der Landesregierung am 13. Juni 2018 in den Landtag eingebracht, in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Durch das Gesetz wird bereichsspezifisches Landesrecht an die seit dem 25. Mai 2018 geltende EU-Datenschutzgrundverordnung angepasst. Dabei werden 21 Landesgesetze und eine Landesverordnung hinsichtlich des Datenschutzes nach den zwingenden Vorgaben der EU ausgerichtet.
Der Ausschuss für Inneres und Sport hat unter Hinzuziehung des Unterausschusses für Datenschutz und Informationsfreiheit das Gesetz in seiner Sitzung am 21. Juni 2018 gelesen und die Anhörung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit beim Unabhängigen Datenschutzzentrum des Saarlandes beschlossen. In ihrer Stel
lungnahme hat die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Korrekturen bei den Gesetzesänderungen zum Saarländischen Krebsregistergesetz und dem Gesetz über die Errichtung und den Betrieb der Integrierten Leitstelle des Saarlandes angeregt. Ferner sollte bei der Änderung des Saarländischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes klargestellt werden, wie die datenschutzrechtlichen Kontroll- und Aufsichtsbefugnisse geregelt sind.
Bei der Auswertung der Anhörung in der Ausschusssitzung am 20. August 2018 wurden diese Anliegen aufgegriffen. In dem daraus resultierenden Abänderungsantrag der CDU- und der SPD-Landtagsfraktion wurde insbesondere in der Begründung zur Änderung des Saarländischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes der klarstellende Verweis auf die entsprechende Anwendung der Regelungen des Saarländischen Datenschutzgesetzes aufgenommen.
Der Abänderungsantrag der CDU- und der SPDLandtagsfraktion wurde einstimmig von den Fraktionen angenommen. Das Gesetz unter Berücksichtigung dieses Abänderungsantrages wurde ebenfalls einstimmig mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen.
Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt daher einstimmig - mit den Stimmen aller Fraktionen dem Plenum die Annahme des Gesetzes unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank!