Protokoll der Sitzung vom 23.10.2018

das, und ich muss sagen, es ist eigentlich eine Schande und verantwortungslos gegenüber allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die auf eine echte Lösung hoffen, hier so anzutreten. Ich halte das für völlig inakzeptabel, völlig inakzeptabel!

(Lang anhaltender Beifall von den Regierungs- fraktionen. - Ministerin Rehlinger fährt mit lauter Stimme fort.)

Ich lasse mir auch nicht den Vorwurf gefallen, dass wir nicht im Rahmen des rechtlich Möglichen alles dafür getan haben, dass Halberg Guss eine Zukunft hat. Dass das nicht nur hohle Phrasen sind, haben wir im Übrigen tatsächlich an vielen anderen Stellen in diesem Land ganz konkret bewiesen. Wir haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nie hängen lassen. Das war in der Vorgängerregierung tatsächlich bei SaarGummi so, und das war sehr prominent auch bei Whitesell, ehemals Karcher, in Beckingen so gewesen. Da gab es auch andere Standorte dort hatten wir übrigens den Fall der Insolvenz - in anderen Bundesländern. Die haben übrigens allesamt keine Transfergesellschaft eingerichtet. Einzig das Saarland hatte eine Transfergesellschaft eingerichtet, weil ich auch da den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern versprochen hatte, dass wir alles dafür tun werden, dass sie am Ende nicht die Zeche für diesen Raubtierkapitalismus bezahlen müssen. Insofern ist immer klar: Wer hier geredet hat, der hat auch geliefert, und das waren die saarländische Landesregierung und das Wirtschaftsministerium, meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich will Ihnen ganz persönlich mit auf den Weg geben, warum ich mich eben so aufgeregt habe. Meine Motivation, immer, wirklich immer mit letztem Einsatz dafür zu kämpfen, dass die Beschäftigten nicht die Zeche zahlen, wenn Unternehmen von Insolvenz bedroht sind und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Angst vor einem Arbeitsplatzverlust haben, hat auch damit zu tun, dass mein Vater auch einmal in einem Unternehmen war, das von Insolvenz bedroht war. Soll ich Ihnen mal etwas sagen? Wenn damals einer um die Ecke gekommen wäre und solche Scheinlösungen angeboten hätte, wie Sie das hier heute tun, das wäre ein Schande gewesen, das hätte niemanden dort froh gemacht, das hätte niemanden beruhigt und deshalb halte ich es für verantwortungslos, hier Steine für Brot zu verkaufen. Das haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Neuen Halberg Guss mit Sicherheit nicht verdient!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Hoffnungen wecken, die nicht erfüllt werden können, ist nicht der richtige Weg. Tatenlos zu bleiben, ist auch nicht der richtige Weg. Ich sage Ihnen von dieser Stelle aus zu: Wir haben das teilweise schon rechtlich prüfen lassen, weil wir natürlich nicht wol

(Ministerin Rehlinger)

len, dass wir permanent in solche Situationen kommen. Wir werden ein anständiges Rechtsgutachten zu den Fragen erstellen lassen, wie Hans Peter Kurtz sie unter anderem angesprochen hat, zu Fragen, welche Lücken es beispielsweise noch gibt, wenn es darum geht, auch das System der sozialen Marktwirtschaft zu erhalten. Denn eines unterscheidet uns hier in diesem Haus doch maßgeblich voneinander: Ich bin nicht der Auffassung, dass wir die soziale Marktwirtschaft überwinden sollten, sondern ich bin der Auffassung, dass sie dort, wo sie nicht funktioniert, wieder in Ordnung gebracht werden muss. Das ist ein Unterschied in diesem Haus, und das ist an dieser Stelle auch deutlich geworden, meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

An die Beschäftigten: Wir helfen mit den Mitteln, die zur Verfügung stehen, mit den Mitteln, die rechtlich möglich sind. Darauf können sich die Beschäftigten der Neuen Halberg Guss verlassen und Showeffekte sind an dieser Stelle nicht angezeigt. Wenn es eines letzten Beweises bedurft hätte, dann ist es die namentliche Abstimmung, aber ich stimme gerne namentlich für etwas ab, was wirklich eine gerade und solide Basis hat, nämlich das, was wir in dieser Regierung tun, meine sehr verehrten Damen und Herren. - Herzlichen Dank und Glück auf!

(Lang anhaltender Beifall von den Regierungs- fraktionen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es sind keine weiteren Wortmeldungen eingegangen, aber es liegt ein Antrag des Fraktionsvorsitzenden Oskar Lafontaine für eine Zwischenbemerkung vor. Die Zwischenbemerkung wird vom Platz aus durchgeführt. Ich bitte Sie, sich für die Zwischenbemerkung zu erheben.

Abg. Lafontaine (DIE LINKE) mit einer Zwischenbemerkung:

Vielen Dank! Ich schreie jetzt nicht, Frau Wirtschaftsministerin, ich wollte auf Ihre Argumente eingehen. Sie sagen, was wir vorgelegt haben, einen Antrag zur Enteignung, sei rechtswidrig und verantwortungslos. Ich weise Sie darauf hin, Sie sind auf die Verfassung vereidigt. Die Enteignung ist ein Instrument unserer Verfassung, auch wenn Sie das jetzt nicht gerne hören wollen. Ich habe Sie darauf hingewiesen, dass die Enteignung Praxis ist in Deutschland, da kann man noch so laut schreien. Ich habe Sie darauf hingewiesen, dass bei Straßenbauten und Versorgungs- und Entsorgungsleitungen die Enteignung Praxis ist. Insofern kann ich gut akzeptieren, dass Sie es für richtig halten, Ihren Weg zu gehen. Aber wenn Sie jetzt schon sagen, wir werden ein Rechtsgutachten erstellen lassen, dann muss ich als ehemaliger Regierungschef sagen,

nach monatelangen Verhandlungen ist das ein bisschen spät, nicht? Und dann möchte ich Ihnen sagen, wir haben hier nur eine andere Auffassung. Ich bleibe dabei, auch im Respekt vor der Belegschaft, wir möchten sie nicht mit endlosem Geschwätz hinhalten. Wir halten den von uns vorgelegten Weg für richtig.

(Beifall von der LINKEN.)

Frau Ministerin Rehlinger hat nun Gelegenheit, auf die Zwischenbemerkung des Abgeordneten Lafontaine zu antworten. Man kann antworten, man muss aber nicht. Frau Ministerin Rehlinger möchte das nicht. - Ich stelle fest, dass keine weiteren Wortmeldungen zur Aussprache vorliegen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Es ist namentliche Abstimmung beantragt. Gemäß § 43 unseres Landtagsgesetzes ist im vorliegenden Fall eine namentliche Abstimmung zulässig. Ich darf die Schriftführerinnen und Schriftführer nun bitten, die Namen der Abgeordneten aufzurufen. Die Abgeordneten - ich zitiere kurz § 51 unserer Geschäftsordnung - „haben mit Ja oder Nein zu antworten oder zu erklären, dass sie sich der Stimme enthalten.“

(Namentliche Abstimmung) 1 Ist ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden? - Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Stimmabgabe und bitte die Schriftführer, mir das Abstimmungsergebnis zu übermitteln. (Die Stimmen werden ausgezählt.)

Ich gebe das Ergebnis bekannt. Es sind 51 Stimmen abgegeben worden, davon 6 Ja-Stimmen, 44 NeinStimmen, eine Stimmenthaltung. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/592 abgelehnt ist.

Wir kommen damit zu Punkt 4 der Tagesordnung.

Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes (Drucksache 16/555)

Zur Berichterstattung über die Beratungen im Ausschuss erteile ich der Ausschussvorsitzenden Frau Abgeordneter Petra Fretter das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes, Drucksache 16/555, wurde vom Plenum in seiner 18. Sit

(Ministerin Rehlinger)

1Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung liegt als Anlage bei

zung am 19. September 2018 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz überwiesen.

Im Zuge der Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Abfallgesetze auf europa- und bundesrechtlicher Ebene ist eine Anpassung der Regelung auf landesrechtlicher Ebene notwendig. Bei der Ermittlung des Änderungsbedarfs im Hinblick auf die bestehende Verordnung über die Zuständigkeiten nach abfallrechtlichen Vorschriften ist ein Spannungsverhältnis mit § 34 SAWG zutage getreten, welches ohne eine Änderung dieser Norm nicht behoben werden kann. Bislang weist § 34 SAWG dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz als der obersten Abfallbehörde die Zuständigkeit für den Vollzug des Abfallrechts zu. In § 34 Abs. 2 SAWG wird das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz als technische Fachbehörde bezeichnet. Die Abfallrechtszuständigkeitsverordnung geht von einer grundsätzlichen Zuständigkeit des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz aus und weist dem Landesamt für Umweltund Arbeitsschutz den Großteil der Vollzugsaufgaben zu. Um diese tatsächliche Vollzugspraxis einfacher und übersichtlicher zu gestalten, ist daher eine Umkehrung der Regel „Ausnahmeverhältnisse“ angedacht, die insbesondere verfahrenserleichternde Auswirkungen bei dem Hinzutreten neuer Vollzugsaufgaben haben wird. - So weit zur Zielsetzung des Gesetzentwurfes.

(Vizepräsidentin Ries übernimmt den Vorsitz.)

Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen. Auf die Durchführung einer Anhörung wurde verzichtet, da von der vorgesehenen Gesetzesänderung keine negativen Auswirkungen auf Dritte ausgehen.

Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes, Drucksache 16/555, in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke der Berichterstatterin und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 16/555 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/555 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen dieses Hauses, angenommen wurde.

Wir kommen zu den Punkten 5, 15, 16 und 17 der Tagesordnung:

Befassung gemäß Artikel 98 a der Verfassung des Saarlandes über den Gegenstand der Volksinitiative „Wasser ist Leben - Saar-Heimat schützen - Grubenflutung stoppen“

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag gemäß § 3 Absatz 2 Volksabstimmungsgesetz und Artikel 98a der Verfassung des Saarlandes zum Gegenstand der Volksinitiative „Wasser ist Leben - SaarHeimat schützen - Grubenflutung stoppen“ (Drucksache 16/597)

Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Beschlussfassung zum Antrag der Volksinitiative „Wasser ist Leben - Saar-Heimat schützen Grubenflutung stoppen“

(Drucksache 16/601)

Beschlussfassung über den von der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Forderungen der Volksinitiative „Wasser ist Leben - Saar-Heimat schützen Grubenflutung stoppen“ unterstützen (Druck- sache 16/598)

Zur Berichterstattung über die Beratung in den Ausschüssen erteile ich dem Vorsitzenden des Ausschusses für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung, Herrn Abgeordneten Rainer Zimmer, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Volksinitiative „Wasser ist Leben - Saar-Heimat schützen Grubenflutung stoppen“ hat durch die beiden Vertrauenspersonen Dr. Armin König und Dr. Reinhard Christian am 05. Juni 2018 nach eigenem Bekunden Herrn Landtagspräsidenten Stephan Toscani 5.753 Unterschriften für einen Antrag auf Befassung des Landtages mit dieser Volksinitiative übergeben. Nach Prüfung der eingereichten Unterstützungsschreiben gemäß den Voraussetzungen des saarländischen Volksabstimmungsgesetzes stellte der zuständige Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung in seiner Sitzung am 23. August 2018 fest, dass mit 5.458 gültigen Unterstützungsschreiben das nötige Quorum erreicht war.

Nach einer Anhörung der Vertrauenspersonen zur Zulässigkeit des Antrages der Volksinitiative am 06. September 2018 im Ausschuss für Justiz, Verfassungsund Rechtsfragen sowie Wahlprüfung wurde diese in einer Sitzung am 27. September

(Abg. Fretter (CDU) )

2018 förmlich festgestellt. Der Ausschuss machte damit den Weg frei für eine Beschlussfassung des Plenums zum Gegenstand der Volksinitiative innerhalb von zwei Monaten, nachdem zuvor die Vertrauenspersonen noch einmal im thematisch zuständigen Ausschuss für Grubensicherheit und Nachbergbau in öffentlicher Sitzung angehört werden sollten.

Diese Anhörung fand am 18. Oktober 2018 statt. Die Vertrauenspersonen haben sich dabei in einem ausführlichen Sachvortrag zu den Zielen der Volksinitiative geäußert, die bereits in den vorangegangenen Anhörungen vorgetragene Argumentation bekräftigt und Handlungsempfehlungen gegeben. Die Volksinitiative sieht vor dem Hintergrund der laufenden bergrechtlichen Verfahren eine rechtserhebliche Verletzung europäischen und nationalen Umweltund Naturschutzrechtes, aber auch Verstöße gegen das Verfassungsgericht. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD.)

Vielen Dank, Herr Berichterstatter. - Zur Begründung des Antrages der Koalitionsfraktionen erteile ich Herrn Abgeordneten Eugen Roth das Wort.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir haben heute eine Besonderheit auf der Tagesordnung des saarländischen Landtages, nämlich eine Volksinitiative unter dem Titel „Wasser ist Leben - Saar-Heimat schützen - Grubenflutung stoppen“. Wir alle - davon gehe ich aus - nehmen diese Initiative sehr ernst und bedanken uns zunächst einmal bei den Initiatoren, die aktiv geworden sind, um wichtige Güter unserer Umwelt und unseres täglichen Lebens in einem Verfahren nachhaltig zu belegen. Ich kann das stellvertretend Herrn Dr. Armin König sagen, der hier anwesend ist, der Hauptinitiator. Das ist im Grundsatz eine sehr gute Sache, dafür ein herzliches Dankeschön.

(Beifall.)