10.Beschlussfassung über den von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Unsere saarländischen Mundarten schützen (Drucksa- che 16/767)............................................... 1657
11.Beschlussfassung über den von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Arbeitnehmer entlasten, Zwangsmitgliedschaft in der Arbeitskammer des Saarlandes aussetzen (Drucksache 16/768)......................... 1665
12.Jahresbericht des Ausschusses für Eingaben für das Jahr 2018 (Statistik Drucksache 16/759)................................. 1673
Abg. G e o r g i (DIE LINKE), Berichterstatter...................................................... 1673
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne unsere Landtagssitzung.
Die heutige Sitzung ist die 24. Sitzung der laufenden Legislaturperiode. Herr Minister Ulrich Commerçon nimmt an der Kultusministerkonferenz in Berlin teil und ist deshalb für die heutige Sitzung entschuldigt.
Noch eine Anmerkung zum Thema über- und außerplanmäßige Haushaltsausgaben. Der Minister für Finanzen und Europa hat dem Landtag mit Schreiben vom 26. Februar gemäß § 37 der Landeshaushaltsordnung eine Zusammenstellung dieser über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im zweiten Halbjahr 2018 übermittelt. Da der Landtag gemäß § 37 Abs. 4 unserer Landeshaushaltsordnung von den über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben zu unterrichten ist, habe ich die Zusammenstellung Ihnen, den Mitgliedern des Hauses, übersenden lassen.
Nun zu unserer heutigen Sitzung, die ich im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium für heute Morgen, 09.00 Uhr, einberufen habe. Die Ihnen vorliegende Tagesordnung wurde im Erweiterten Präsidium festgesetzt.
Fragestunde zum Thema „Schaden an der Windkraftanlage an der Autobahn 62“ (An- tragsteller: AfD-Landtagsfraktion)
Vielleicht noch einige regulatorische Hinweise nach unserer Geschäftsordnung zum Ablauf der Fragestunde. Wir haben nicht in jeder Sitzung eine Fragestunde.
Insgesamt darf die Dauer der Fragestunde 60 Minuten nicht überschreiten. Die Mitglieder der Landesregierung, an die sich die Anfrage richtet, sollen die Anfragen kurz und präzise beantworten. Die Antwort der Regierung ist ohne Beratung zur Kenntnis zu nehmen. Anträge sind unzulässig. Die Regierung kann die Beantwortung von Anfragen ablehnen.
Der Fragesteller ist berechtigt, zu jeder schriftlichen Frage bis zu sechs Zusatzfragen zu stellen. Stellt er weniger als sechs Zusatzfragen, so können die rest
Schließlich möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass diese Zusatzfragen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Anfrage stehen müssen. Sie dürfen keine Feststellungen oder Wertungen enthalten und dürfen nicht in mehrere Fragen unterteilt sein. So weit noch einmal zur Erinnerung die Geschäftsordnung zu unseren Fragestunden.
Die AfD-Landtagsfraktion hat form- und fristgerecht zwei Fragen gestellt. Ich rufe nun die erste Frage auf. Sie wurde gestellt von Herrn Abgeordneten Lutz Hecker. Die Frage lautet:
„Wie ist es um die Sicherheit von Windkraftanlagen insbesondere im Saarland angesichts des Vorfalls an der A 62 bei Freisen sowie sich bundesweit häufender ähnlicher Havariefälle tatsächlich bestellt, wenn vermutlich ein Blitzeinschlag eine derartige Menschenleben gefährdende Zerstörung verursachen kann, obwohl doch alle Windkraftanlagen über einen ausreichenden Blitzschutz verfügen?“
Wenn das die Antwort war, dann kommen wir jetzt zu den Zusatzfragen. Ich frage den Abgeordneten Hecker, ob er von der Möglichkeit Gebrauch machen möchte, Zusatzfragen zu stellen. - Bitte schön, Sie haben das Wort. Erste Zusatzfrage.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ist die Landesregierung gewillt, sich angesichts dieses Vorfalls bei der Bundesregierung dafür starkzumachen, dass endlich auch für Windkraftanlagen eine regelmäßige, umfassende Sicherheitsüberprüfung durch staatliche beziehungsweise von Windradproduzenten und -betreibern unabhängige Institutionen gesetzlich verankert wird?
Ich beantworte diese Frage so: Das ist nicht notwendig, weil das sowieso die ganze Zeit über passiert.
Es gibt die Möglichkeit zu weiteren Zusatzfragen. Herr Abgeordneter Hecker, möchten Sie weitere Zusatzfragen stellen?
Ist die Landesregierung gewillt, sich der vom TÜV Mitte des vergangenen Jahres aufgestellten Forderung nach Aufnahme der Windkraftanlagen in die Betriebssicherheitsverordnung und der mindestens alle zwei Jahre nach verbindlichen Vorgaben und von unabhängigen Prüfern durchzuführenden Sicherheitsüberprüfungen anzuschließen und die Bundesregierung zu einer Revision ihrer Ablehnung im Jahre 2018 aufzufordern?
Die Antwort auf diese Frage lautet: Diese Regelwerke werden regelmäßig überprüft und den jeweiligen Bedürfnissen angepasst.
Alle beantragten Genehmigungen werden mit sehr hohen Sicherheitsstandards überprüft und es werden unabhängig vom Anlagentyp keine Anlagen genehmigt, die eine Gefährdung für die Umwelt und insbesondere für die Gesundheit und das Leben von Menschen darstellen.
Sind die unteren Bauaufsichtsbehörden in der Lage, eine regelmäßige Sicherheitsüberprüfung durchzuführen oder sind sie vielmehr damit überfordert?
Die Antwort auf die Frage lautet: Die unteren Bauaufsichtsbehörden im Saarland leisten eine qualitativ sehr hochwertige Arbeit und gehen ihrer Arbeit mit
hoher Gewissenhaftigkeit nach, was sich auch anhand der entsprechenden Zahlen und Feststellungen und insbesondere auch der regelmäßigen Überprüfungen darstellen lässt.
Warum hat sich die saarländische Landesregierung gegen eine bundeseinheitliche unabhängige Sicherheitsüberprüfung von Windkraftanlagen ausgesprochen?
Die Antwort auf die Frage ist, wir sprechen uns nicht gegen unabhängige Prüfungen aus. Wenn Sie sich mit dem zugrunde liegenden Regelwerk beschäftigen würden, hätten Sie feststellen können, dass es da ein sehr engmaschiges und vor allen Dingen ein qualitativ sehr hochwertiges Regelwerk gibt, das regelmäßige Überprüfungen vorsieht, und zwar auch und insbesondere durch unabhängige Sachverständige.