Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin sehr dankbar und froh, dass die Große Koalition und die Fraktion DIE LINKE heute einen gemeinsamen Antrag zu diesem wichtigen Thema vorgelegt haben, weil ein würdevolles Leben bis zur letzten Stunde für uns ein ganz entscheidendes Thema ist. Deswegen ist es auch wichtig, dass wir diese Dinge gemeinsam vertreten.
In der Hospiz- und Palliativmedizin haben wir in den letzten Jahren sehr viel Positives auf den Weg bringen können. Als vor zehn Jahren mein Vater sehr stark an Krebs erkrankt war, standen wir persönlich vor der Situation, wie wir damit umgehen. Er wollte im häuslichen Umfeld versterben, aber die Schmerzen waren so intensiv, dass wir den Weg in das in unserem Kreis ansässige Hospiz Emmaus gegangen sind. Im Nachhinein kann man feststellen, das war die richtige Entscheidung gewesen, weil es der größte Wunsch meines 78-jährigen Vaters war, dass er schmerzfrei die Augen zumachen darf.
Das ist den Hauptamtlichen, den Ärzten und Pflegekräften, in ganz hervorragender Art und Weise gelungen. Er hat dann zwar nur noch 36 Stunden im Hospiz gelebt, aber das waren 36 Stunden Leben, und es war Leben, wie man es sich gewünscht hat, weil er ohne Schmerzen war. Ich habe mich daraufhin entschieden, im Hospiz Emmaus ehrenamtlich tätig zu werden, weil ich es für wichtig ansehe, dass wir diese Arbeit, die in unseren Hospizen geleistet wird, auch nach außen tragen.
Ein Fall, den ich Ihnen auch noch darstellen will, lässt mich bis zum heutigen Tag nicht los. Julian, 25 Jahre, Glioblastom, also das Todesurteil. Julian hatte schon einen Vertrag bei DIGNITAS in der Schweiz unterschrieben, aber seine Freundin und seine Eltern haben ihn gebeten, ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt im Hospiz zu führen. Wir haben ja die freie Arztwahl im Hospiz. Er hatte einen Wunsch an Dr. Hubert Kandels geäußert: Ich habe nicht Angst vor dem Tod, aber ich habe Angst vor diesen unsäglichen Schmerzen, wie sie mir vorausgesagt wurden. Hubert Kandels hatte ihm dann versprochen, er werde alles Mögliche tun, dass er schmerzfrei ist.
Julian hat noch acht Wochen gelebt. Es war Leben in Fülle. Es ist auch gelacht worden. Es sind viele Dinge geregelt worden und seine Freundin und seine Familie konnten noch intensive Gespräche mit
ihm führen. Hätte er den Becher getrunken, wäre ein für alle Mal alles vorüber gewesen. Ich glaube, daran deutlich gemacht zu haben, was das eigentlich Wichtige ist: Wir müssen dem Gedankengang Rechnung tragen, wie ihn Cicely Saunders immer wieder formuliert hat: „Es geht nicht darum, dem Leben mehr Tage zu geben, sondern den Tagen mehr Leben.“ Das ist bei Julian in ganz hervorragender Art und Weise gelungen.
Auch sehr wichtig war: Als Julian ruhig eingeschlafen war, hat man die Freundin und die Familie nicht alleine gelassen. Auch das ist Hospizgedanke. Man hat sich um die, die zurückgeblieben sind, intensiv gekümmert. Auch das machen unsere Hospize in ganz hervorragender Art und Weise. Diese Beispiele machen deutlich, dass es ganz wichtig ist, dass man die Umstände des Sterbens nicht dem Zufall überlässt, sondern dass man sich intensiv in der Familie, mit Freundinnen und Freunden über diese Dinge auseinandersetzt, um auch ein Stück weit Vorsorge zu treffen.
Uns als Politik in diesem Lande ist es gelungen, in den letzten Jahren einiges zu verbessern. Wir haben nämlich jetzt vier stationäre Hospize. Neben dem Hospiz Emmaus in St. Wendel haben wir das Hospiz in Neunkirchen, wir haben das Hospiz hier in Saarbrücken und wir haben das St. Barbara Hospiz in Bous. In allen vier Hospizen wird eine ganz hervorragende Arbeit geleistet.
Eines ist mir auch noch wichtig. Wenn in den Hospizen Stellen ausgeschrieben werden, haben wir sehr viele Bewerbungen, was mich immer wieder erfreut. Wenn Gespräche mit Bewerbern geführt werden, weisen wir immer wieder auf die Schwere der Arbeit hin. Aber dann bekommt man von den Frauen und Männern die Antwort: Genau das, was wir gelernt haben, nämlich den Menschen an die Hand zu nehmen, ihn zu betreuen, das können wir im Hospiz umsetzen.
Wir haben auch - das muss man fairerweise sagen zwischenzeitlich eine ordentliche Finanzierung mit den Krankenkassen. 90 Prozent der Kosten werden übernommen, für die restlichen 10 Prozent sind die Hospize selbst verantwortlich. Aber auch das ist immer wieder das Schöne: In vielen Todesanzeigen liest man nachher, dass Menschen in ihrem letzten Willen formuliert hatten, dass Spenden an diese Hospize gehen sollen. Deswegen können wir bei allen vier Hospizen sagen, dass die Finanzierung gesichert ist. Ich glaube, auch das ist etwas ganz Wichtiges.
Auch haben wir in jeder unserer Gebietskörperschaften ein ambulantes System, das sich etabliert und bewährt hat. Aktuell haben wir im Saarland 40 Hauptamtliche und 500 Ehrenamtliche. Mir ist ganz
Das ist Nächstenliebe im wahrsten Sinne des Wortes. Aber ich will nicht alle Dinge schönreden. Ich habe am Beispiel meines Vaters und an Julian deutlich gemacht, dass es dort gelungen war, die Schmerzen in den Griff zu bekommen. Aber wir haben immer noch Menschen, die mit großen Schmerzen sterben müssen. Da müssen wir - das haben wir auch formuliert - in der Ausbildung von Ärzten und Pflegekräften und auch in der Fort- und Weiterbildung noch einiges tun. Ich glaube, diejenigen, die sich intensiv mit diesen Dingen beschäftigen, die wissen, wie man Menschen schmerzfrei hält. Aber es ist manchmal ein ganz schwieriges Unterfangen. Deswegen ist es wichtig, dass wir dieses Thema, wie wir es heute haben, diskutieren.
Wir haben als Arbeitskreise und als Ausschuss für Soziales alle Hospize besucht. Ich glaube, auch das war wichtig. Wir müssen die Menschen animieren, sich in der Aus- und in der Fortbildung mit diesem Themenkomplex intensiv zu beschäftigen. Das sind wir den Menschen, die sich in der letzten Phase ihres Lebens befinden, auch schuldig.
Mir hat sehr gut gefallen, weil der ehemalige Bischof von Limburg, Franz Kamphaus, dazu formuliert hat. Ich will Ihnen diese Passage kurz vortragen: Es gibt kein Rezept zum Sterben. „Die Erfahrung des Todes kommt an jeden erst heran, wenn es soweit ist. Sie kann nicht verordnet oder eingeübt werden. Sie ist kein Konfektionsartikel, sondern ein ganz persönliches Geschehen. Den letzten Abschied kann uns niemand abnehmen, jeder nimmt ihn für sich.“
Ich glaube, das ist ganz wichtig: Ich will keinem vorschreiben, wie er diesen Weg zu gehen hat und wie er sich mit dem Thema beschäftigt. Aber ich will noch einmal deutlich machen, uns ist es wichtig, auf diese Angebote hinzuweisen. Die Menschen sind dann selbst in der Lage, zu entscheiden, was sie wollen.
Ich möchte meinen Beitrag beenden mit einer Passage aus dem Buch „Der kleine Prinz“: „Hast du Angst vor dem Tod?“, fragte der kleine Prinz die Rose. Darauf antwortet sie: „Aber nein, ich habe doch gelebt. Ich habe geblüht und meine Kräfte eingesetzt, soviel ich konnte, und Liebe, tausendfach verschenkt, kehrt wieder zurück zu dem, der sie gegeben. So will warten auf das neue Leben (...).“ - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Ich rufe für die Landtagsfraktion DIE LINKE die Kollegin Astrid Schramm auf.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Durch ein Engagement in der Palliativmedizin und Hospizarbeit schwerstkranken und sterbenden Menschen ihre Würde zu erhalten, ihnen Lebenszeit durch Linderung ihrer Beschwerden und menschliche Zuwendung zu schenken, gehört zu dem Wertvollsten, was wir als Menschen leisten können“, sagt der Präsident der saarländischen Ärztekammer. Das Saarland nimmt im Bereich der Palliativ- und Hospizversorgung durch das Engagement der vielen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine führende Position im Ländervergleich ein, sowohl was die Quantität der Angebote als auch deren Qualität betrifft. Darauf können wir, darauf können vor allem die in diesem Bereich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stolz sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, so vorbildlich die Situation in unseren Hospizen und in der ambulanten Palliativversorgung auch ist - der Kollege Scharf hat eben darauf hingewiesen -, so müssen wir leider auch feststellen, dass es im Bereich der Palliativversorgung in Pflegeheimen und Krankenhäusern noch deutlichen Verbesserungsbedarf gibt, also gerade dort, wo noch immer viel mehr Menschen sterben als in unseren Hospizen. Warum das so ist, dafür hat Professor Dr. Wolfgang George in seinem Referat beim 9. Saarländischen Hospiztag eine Erklärung gefunden. Er hat damals ausgeführt, dass der steigende ökonomische Druck auf die Krankenhäuser zur Folge hat, dass das Patientenwohl als ethischer Maßstab in den Hintergrund tritt. - Eine Feststellung, die wir als LINKE ausdrücklich teilen. Denn wenn der Kostendruck die Rahmenbedingungen für das Sterben im Krankenhaus oder Pflegeheim diktiert, bekommen beispielsweise Angehörige, Mitbewohner oder Pfleger keine Chance, sich in Ruhe vom Verstorbenen zu verabschieden, weil das Zimmer sofort nachbelegt werden muss. Der Patient verstirbt oft alleine, weil zu wenig Personal vor Ort ist oder Angehörige zu spät informiert werden. In diesen Häusern und Altenheimen werden Pflegerinnen und Pfleger aufgrund der knappen Personalbesetzung mitunter nicht für Weiterbildungen im Palliativ- und Hospizbereich freigestellt. Dort ist das würdevolle Sterben aus Kostengründen infrage gestellt. - Ein für uns nicht hinnehmbarer Zustand, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir wollen ein solidarisches, gerechtes, barrierefreies Gesundheitssystem, in dem die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt steht. Gesundheit darf nicht weiter zu einem Markt verkom
men, auf dem die Profite mehr zählen als die Menschen. Statt immer weiter zu privatisieren, muss Gesundheit als Teil des Sozialstaates öffentlich organisiert werden. Die Ökonomisierung des Gesundheitswesens steht nicht nur einer guten Versorgung, sondern auch guten Arbeitsbedingungen der Beschäftigten entgegen. Die palliative Pflege ist besonders zeitintensiv und erfordert einen hohen Personalaufwand. Daher wirkt sich der aktuell vorherrschende Personalmangel im stationären Bereich hier besonders stark aus. „Die derzeitige Praxis der Personaleinsparung in der Pflege hat auf die Pflege von Menschen in Palliativ- und Sterbesituationen verheerende Auswirkungen“, mahnt Andreas Müller, Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin.
Ähnlich kritisch bewertet auch Prof. Dr. Thomas Klie von der Evangelischen Hochschule Freiburg die Palliativversorgung in Pflegeheimen. Insbesondere in Heimen, die unter Renditegesichtspunkten betrieben werden, verhindere Zeit und Personalmangel oft die Umsetzung einer angemessenen Palliativpflege. Daher fordert die DGP das Gesundheitsministerium im Bund auf, den Bereich der Palliativmedizin in die Verordnung zur Festlegung von Personaluntergrenzen in pflegeintensiven Krankenhausbereichen mit aufzunehmen. Wir unterstützen diese Forderung ausdrücklich und fordern auch die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, würdevolles Sterben zu ermöglichen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und Teil des staatlichen Schutzauftrages. Nur wenn wir dafür sorgen, dass auch das Sterben in unseren Krankenhäusern und Pflegeheimen für die Betroffenen und Angehörigen so würdevoll und erträglich wie möglich gestaltet werden kann, kommen wir unserer politischen Verantwortung in dieser Frage vollends nach. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Sterben unter würdigen Bedingungen. Er muss darauf vertrauen können, dass er in seiner letzten Lebensphase mit seinen Vorstellungen, Wünschen und Werten respektiert wird und dass Entscheidungen unter Achtung seines Willens getroffen werden. Familiäre und professionelle Hilfe sowie die ehrenamtliche Tätigkeit unterstützen dieses Anliegen. „Ein Sterben in Würde hängt wesentlich von den Rahmenbedingungen ab, unter denen Menschen miteinander leben. Einen entscheidenden Einfluss haben
gesellschaftliche Wertvorstellungen und soziale Gegebenheiten, die sich auch in juristischen Regelungen widerspiegeln.“ - Dies ist der erste Leitsatz der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland, deren Herausgeber die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin, der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband e. V. und die Bundesärztekammer sind.
Palliativmedizin ist keine Sterbemedizin. Die palliativmedizinischen Methoden und Einstellungen sind auch schon in frühen Stadien der Erkrankung gefordert, zum Teil schon, sobald die Diagnose bekannt wird. Ziel ist es, dem Patienten trotz seiner schweren Erkrankung ein beschwerdearmes, erträgliches Leben zu ermöglichen. Das Behandlungsziel ist eine möglichst umfassende Symptomkontrolle zum Beispiel von Schmerzen, Atemnot, Angst, Unruhe, psychischem Leid, Übelkeit, Erbrechen, offenen Wunden und vielem mehr.
Nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation und der Deutschen Gesellschaft der Palliativmedizin dient die Palliativmedizin der aktiven ganzheitlichen Behandlung von Menschen mit einer fortschreitenden oder fortgeschrittenen lebensverkürzenden Erkrankung. Dabei ist nicht die Verlängerung der Lebenszeit um jeden Preis angestrebt, vielmehr gilt es, den Tagen, die bleiben, die höchstmögliche Lebensqualität zu schenken. Die klassische Medizin verfolgt das Ziel, den Patienten von seinen Krankheiten zu heilen. Die Palliativmedizin kommt ins Spiel, wenn die Mittel dieser klassischen Medizin nicht ausreichen. Sie legt den Fokus weg von den Behandlungen, stattdessen will sie unheilbar Kranke dabei unterstützen, ihre letzten Monate, Wochen und Tage mit möglichst hoher Lebensqualität und selbstbestimmt und ohne unnötiges Leid zu erleben, eben den Tagen mehr Leben zu geben. Nicht das technisch Machbare steht im Vordergrund, sondern das, was der Patient will. So besprechen die Ärzte mit diesen beispielsweise das Für und Wider einer Operation und überlegen, ob der Eingriff überhaupt sinnvoll ist. So verlängert eine aggressive Chemotherapie möglicherweise das Leben nur kaum, verursacht aber weitere Leiden. Es gilt, den Patienten in solchen Situationen den Mut zu geben, sich bewusst zu entscheiden. Im bundesweiten Vergleich nimmt das Saarland in der Palliativ- und Hospizversorgung eine führende Position ein.
Ein würdevolles Lebensende bis zur letzten Stunde ist für die politisch Verantwortlichen im saarländischen Landtag von elementarer Wichtigkeit. Die Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen ist im Saarland mittels eines engmaschigen Netzes ambulanter und stationärer Versorgungsund Unterstützungsangebote sichergestellt. Ein großes Augenmerk liegt dabei auch auf einer guten Ausbildung aller haupt- und ehrenamtlichen Mitar
beiterinnen und Mitarbeiter. Allen, die hierbei, ob haupt- oder ehrenamtlich, eine hervorragende Arbeit leisten, gebührt unser besonderer Dank und unsere Anerkennung.
Es ist wichtig, den Dialog mit allen Akteuren im Bereich der Palliativ- und Hospizarbeit sowie eine enge Verzahnung von Haupt- und Ehrenamtlichen weiter zu intensivieren, die Möglichkeiten moderner Kommunikation und digitaler Technik auch im Bereich der Palliativ- und Hospizversorgung weiter auszubauen, sich dafür einzusetzen, dass die Palliativund Schmerzmedizin im Rahmen der Ausbildung sowohl im medizinischen als auch im pflegerischen Sektor einen noch größeren Stellenwert erhält und das Bemühen um weitere haupt- und ehrenamtliche Helferinnen und Helfer fortzuführen, damit die Versorgung im Saarland auch zukünftig vorbildlich bleibt.
Ein großer Wunsch vieler Menschen ist es, im häuslichen Umfeld im Kreise der Familie möglichst schmerzfrei versterben zu dürfen. Dies stellt Angehörige oftmals vor große Herausforderungen und erfordert professionelle Unterstützung in Pflege und Versorgung. Ergänzt wird die allgemeine ambulante Versorgung im Saarland durch die spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Diese spezialisierten Teams kommen dann zum Einsatz, wenn eine besonders aufwendige Versorgungssituation vorliegt, die die Möglichkeiten der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung übersteigt. Sie ermöglichen auch bei sehr aufwendigem Versorgungsbedarf den Verbleib in der vertrauten Häuslichkeit und sind für eine angemessene Versorgung unverzichtbar.
Um dies zu gewährleisten, wurde im Saarland ein flächendeckendes Netz mit Hospiz- und Palliativzentren geschaffen. Viele hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und über 500 Ehrenamtliche leisten in unserem Land tagtäglich großartige unverzichtbare Arbeit am Mitmenschen in der Versorgung Schwerstkranker und in der Begleitung und Unterstützung ihrer Bezugspersonen. Durch die enge Zusammenarbeit von Hausarzt, Pflegediensten und dem Hospizdienst können auch Schwerstkranke bis zuletzt in ihrer Häuslichkeit verbleiben. Deshalb fordern wir die saarländische Landesregierung in unserem Antrag auf, auch weiterhin dafür Sorge zu tragen, dass die LAG Hospiz eine gute finanzielle Ausstattung erhält und die allgemeine ambulante Palliativversorgung sowie die stationäre Palliativversorgung landesweit mit den dafür zuständigen Akteuren weiterentwickelt wird.
Die LAG Hospiz Saarland e. V. wurde im Januar 2000 gegründet. In ihr sind bislang alle im Saarland tätigen Hospiz- und Palliativeinrichtungen zusammengeschlossen. Die wachsende Zahl der Initiati
ven, Gruppen und Vereine der Hospizarbeit machen es notwendig, Hospizarbeit durch Kooperation und Vernetzung in ihren Kräften zu bündeln. Die LAG Hospiz Saarland arbeitet aktiv an Kooperationen mit öffentlichen Organisationen und für Aus-, Fort- und Weiterbildungen. Sie handelt Rahmenvereinbarungen aus, fördert und unterstützt die Tätigkeit der Ehrenamtlichen und vieles andere mehr.
In den Abteilungen für Schmerztherapie und Palliativmedizin der saarländischen Krankenhäuser werden Schwerkranke und Sterbende im engen Zusammenwirken eines multiprofessionellen Teams, das in der Lage ist, den physischen, psychosozialen und spirituellen Bedürfnissen der betroffenen Menschen hilfreich zu begegnen, optimal betreut. Das PalliativPortal ist speziell für palliativmedizinisch, pflegerisch und hospizlich betroffene Menschen und ihre Angehörigen, Familie und Freunde entwickelt worden, um in kritischen Phasen des Lebens ausreichende Unterstützung zu finden.
Wichtig ist es hierbei, eine Hilfestellung zu geben, wenn es darum geht, Palliativmediziner, Stationen oder ambulante Pflegedienste oder SAPV-Teams mit Palliativ-Fachkompetenz sowie Hospizvereine und stationäre Hospize zu finden, die in der Lage sind, kompetent an ihrer Seite zu sein, um sie zu begleiten. Auch sind die Schmerztherapien mittlerweile so wirkungsvoll, dass der Patient bis zum natürlichen Lebensende nicht unnötig leiden muss und das Netz an Hospizdiensten so dicht ist, dass das Sterben menschenwürdig gestaltet werden kann.
Jeder Mensch muss darauf vertrauen können, dass er in seiner letzten Lebensphase alle mögliche Unterstützung durch eine qualifizierte Palliativmedizin und Hospizbegleitung erhält. Das ist Schwerpunkt unserer Gesundheitspolitik. Wir setzen uns im Saarland und auch auf Bundesebene für den weiteren Ausbau, die strukturelle und finanzielle Sicherstellung und den dauerhaften Zugang zu qualitativ hochwertigen palliativmedizinischen Angeboten ein und das seit Jahren.
Eine gute und flächendeckende Versorgung im Bereich der Palliativmedizin garantieren die Palliativstationen der Krankenhäuser sowie der palliativmedizinische Konsiliardienst. Der Konsiliardienst im stationären Bereich übernimmt die palliativmedizinische Mitbehandlung von schwerstkranken Patienten, die nicht auf einer Palliativstation aufgenommen werden können. Der Konsiliardienst wird per Konsil von den Stationen angefordert, auf der der Patient liegt. Er bietet Ärzten und Fachgruppen im Krankenhaus sein Fachwissen bezüglich Palliativmedizin, Schmerztherapie, Symptomkontrolle und psychosoziale Begleitung an mit der Zielsetzung, die Lebensqualität des Patienten zu verbessern. Vorrangig sind dabei die rasche Linderung belastender Beschwerden und die Entlassung des Patienten in seine ver
traute Umgebung. Der neue Krankenhausplan sieht hier einen weiteren Aufwuchs vor, um dem zunehmenden Versorgungsbedarf gerecht zu werden.
Die meisten Menschen versuchen, den Gedanken an die Endlichkeit des eigenen Lebens so lange wie möglich von sich fernzuhalten. Es gibt aber Situationen, in denen das nicht mehr geht, zum Beispiel bei der Diagnose einer unheilbaren Krebserkrankung. Die Palliativmedizin versucht, die Menschen so zu begleiten, dass ihnen ein guter Umgang mit der Situation gelingt. Eine tödlich endende Krankheit kann jeden von uns zu jeder Zeit treffen. Tod gehört zum Leben, auch wenn wir uns nicht gerne damit auseinandersetzen.
Deshalb ist in diesem Zusammenhang auch das 2009 in Kraft getretene Gesetz, das den Umgang mit Patientenverfügungen regelt, ein wichtiger Pfeiler. In ihr können Menschen für den Fall vorsorgen, wenn sie einmal nicht mehr selber Entscheidungen treffen können, etwa, wenn sie im Koma liegen oder dement sind.
In der Patientenverfügung legen sie fest, welche medizinischen Eingriffe sie wünschen und welche nicht. Demnach müssen sich Ärzte und Angehörige an den Willen des Patienten halten. Leider gibt es immer noch zu viele, die sich oft zu spät mit der Notwendigkeit einer Patientenverfügung auseinandersetzen. Sterben ist keine Frage des Alters. Ich halte es für wichtig, zum Themenkreis Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht wieder eine Aufklärungskampagne zu starten.