Wir kommen zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Dritte Lesung des Gesetzentwurfs durchgeführt wird, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht ist und der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung in Dritter Lesung beraten wird.
Wir kommen nun zur Dritten Lesung des Gesetzes zur Umsetzung der grundgesetzlichen Schuldenbremse und zur Haushaltsstabilisierung. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Nach § 43 Abs. 1 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes muss über verfassungsändernde Gesetze in Dritter Lesung namentlich abgestimmt werden. Ich darf die Schriftführerin und den Schriftführer bitten, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.
(Namentliche Abstimmung) 1 Ist ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Stimmabgabe und bitte die Schriftführerin und den Schriftführer, mir das Abstimmungsergebnis zu übermitteln. (Die Stimmen werden ausgezählt.)
Kolleginnen und Kollegen, nach Art. 101 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes ist für die Annahme dieses Gesetzes in Dritter Lesung die Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten, das wären 34 Stimmen, erforderlich. Ich gebe das Ergebnis bekannt: Es sind 47 Stimmen abgegeben worden, davon 41 Ja-Stimmen, eine Nein-Stimme und fünf Enthaltungen. Ich stelle fest, dass das Gesetz mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit in Dritter Lesung angenommen ist.
Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Sebastian Thul, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz zur Stärkung des Wissenschaftsstandortes Saar, Drucksache 16/656, wurde von der Landesregierung am 16. Januar 2019 in den Landtag eingebracht, vom Plenum in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie überwiesen.
Mit dem Gesetz soll den Forscherinnen und Forschern am Wissenschaftsstandort Saar eine Fokussierung auf ihre wissenschaftliche Arbeit ermöglicht werden, indem förderliche Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung ihrer Dienst- und Beschäftigungsverhältnisse geregelt werden. Im Wettbewerb um die besten Köpfe ist es wesentlich, gerade für jüngere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Karriereperspektiven und Qualifizierungsmöglichkeiten zu eröffnen. Vor diesem Hintergrund sollen einzelne dienstund hochschulrechtliche Vorschriften mit Blick auf eine weitere Profilierung der Universität des Saarlandes in ihren Forschungsschwerpunkten sowie an die Anforderungen einer wirkungsvollen Verzahnung von hochschulischer und außerhochschulischer Forschung angepasst werden.
Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie hat das Gesetz in seiner Sitzung am 23. Januar 2019 gelesen und die Anhörung von insgesamt zwölf Organisationen und Verbänden beschlossen. Im Rahmen der gesetzten Frist wurden sechs schriftliche Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf eingereicht. Fünf der Sachverständigen nutzten bei der Anhörung am 20. März 2019 die Gelegenheit zu einer Aussprache.
Die Vorschläge der angehörten Organisationen und Verbände haben sich im Wesentlichen auf redaktionelle Änderungen beschränkt. Hierbei ging es vor allem um eine eindeutigere Namensgebung sowie um Ergänzungen des Gesetzestextes. Dies wurde bei der Auswertung berücksichtigt.
Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie empfiehlt dem Plenum einstimmig, bei Zustimmung der Fraktionen von CDU, SPD und AfD und bei Enthaltung der DIE LINKE-Landtagsfraktion, die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/656. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 16/656 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/656 in Zweiter und letzter Lesung mit den Stimmen aller Abgeordneten einstimmig angenommen ist.
Zweite Lesung des Gesetzes zur Zustimmung zum Zweiundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zweiundzwanzigster Rundfunkänderungs- staatsvertrag) (Drucksache 16/720)
Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Frank Wagner, das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Landtag des Saarlandes hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Zustimmung zum Zweiundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, der uns als Drucksache 16/720 vorliegt, in seiner 23. Sitzung am 23. Februar 2019 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen.
Der Gesetzentwurf dient der Zustimmung des Landtages zu den Änderungen, die die Regierungen der Bundesländer in Form des Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrags am Rundfunkstaatsvertrag vorgenommen haben. Im Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird der Telemedienauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks überarbeitet und an die Erfordernisse des digitalen Zeitalters angepasst. Ziel des Vertrages ist es, den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mehr Entwicklungsmöglichkeiten im Netz einzuräumen und diesbezüglich eine rechtlich saubere
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat den Gesetzentwurf in zwei Sitzungen beraten. An einer Anhörung, zu der zwei medienrelevante Gewerkschaften eingeladen wurden, hat der Saarländische Journalistenverband teilgenommen. Der Journalistenverband hat die vorgeschlagenen Verbesserungen im Bereich der digitalen Angebotsformate grundsätzlich begrüßt. Zugleich hat er aber auch sein Bedauern darüber zum Ausdruck gebracht, dass die digitalen Formate auch in Zukunft Beschränkungen in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht unterworfen werden sollen.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE und mit Zustimmung aller übrigen Fraktionen hat der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien den Beschluss gefasst, dem Landtag die Annahme des als Drucksache 16/720 vorliegenden Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung zu empfehlen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Ich danke dem Berichterstatter. - Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort für die DIE LINKELandtagsfraktion Frau Kollegin Barbara Spaniol.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einem Rundfunkänderungsstaatsvertrag, den die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten schon unterschrieben haben, ist natürlich faktisch schon zugestimmt worden, das ist völlig klar. Das Ratifizierungsverfahren in den Landtagen läuft oftmals nur noch pro forma ab, auch das ist klar. Nichtsdestotrotz kann, wie ich finde, die Debatte dafür genutzt werden, die Dinge auch kritisch zu beleuchten. Das möchte ich nun bei ein paar Punkten tun.
Es geht, wie schon ausgeführt, ausschließlich um die Reform des öffentlich-rechtlichen Telemedienauftrags, also um Bestimmungen, die für die künftigen Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender im Netz gelten sollen. Positiv dabei ist sicherlich, dass mit diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag die umstrittene 7-Tage-Frist für die Löschung von Inhalten zumindest etwas aufgeweicht werden soll. Das war ja wirklich nutzerinnenfeindlich. Das erkennen wir an, diese Änderung ist auch längst überfällig.
Negativ ist aus unserer Sicht, dass die öffentlichrechtlichen Sender ihre Inhalte im Netz auch weiterhin nur sehr eingeschränkt vermitteln dürfen. Das Verbot von presseähnlichen Texten auf den Webseiten der Sender bleibt im Kern erhalten, dies auch
„Mit den Regelungen wird der publizistische Wettbewerb als Lebenselement der Meinungsfreiheit partiell dem Verfall preisgegeben. Freie Meinungsbildung wird durch die inhaltliche und zeitliche Begrenzung von Beiträgen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in ihren Telemedien jedenfalls nicht gefördert.“ Diese Sätze stammen nicht von der Opposition, sondern entstammen der an den Landtag abgegebenen Stellungnahme des Saarländischen Journalistenverbands. Der Journalistenverband weist völlig zu Recht darauf hin, dass es bislang keinen Grund zur Annahme gibt, die Telemedien der Presse und des privaten Rundfunks würden durch die Telemedien der Rundfunkanstalten wirtschaftlich gefährdet.
Mehr noch, es heißt in der Stellungnahme des Saarländischen Journalistenverbandes weiter: „Die nach der Rechtsprechung des BVerfG auch in Ansehung ‚der technologischen Neuerungen der letzten Jahre‘ nach wie vor aktuelle Entwicklungsgarantie erfordert es vielmehr, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Chancen eigenständig gestalteter Telemedien zu eröffnen. Bereits die Festlegung auf einen Programmbezug ist publizistisch mehr als zweifelhaft. (…) Leidtragende sind die Userinnen und User. Und diejenigen, die diesen Content erzeugen.“ Dieser Auffassung schließen wir uns ausdrücklich an.
Auch Frank Werneke, der stellvertretende Vorsitzende von Verdi, kritisiert, dass diese Regelungen die wahren Gegebenheiten im Netz eigentlich verkennen und gedanklich in der analogen Welt steckenbleiben. Es hat ja nicht unbedingt etwas mit zeitgemäßer Medienpolitik zu tun, wenn man ARD und ZDF letztlich verbieten will, angeblich presseähnliche Artikel auf ihren Webseiten einzustellen.
Kolleginnen und Kollegen, wir schauen heute auf unseren Smartphones und Tablets alles Mögliche, wir lesen im Netz die Zeitung, all das funktioniert. Wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk vor diesem Hintergrund seinen Auftrag heute erfüllen will, muss er aus unserer Sicht auch online präsent sein. Gerade hier bei uns im Land, bei unserer übersichtlichen Medienlandschaft, würde es, so finde ich, nicht schaden, wenn auch der SR im Netz über Aktuelles und Hintergründe ausführlicher berichten könnte.
SR-Berichte sind sehr kompakte Informationen, die, wenn man recherchiert, sehr nützlich sein können. Viele Saarländerinnen und Saarländer können nicht verstehen, warum der SR Inhalte, die ja mit den Geldern der Gebührenzahler entstanden sind, wieder löschen muss. Auch das muss mal gesagt werden! Das heißt konkret - das habe ich schon ein paarmal erzählt -, dass ich mich manchmal ärgere, wenn ich einen kompakten Text auf SR-Online gelesen habe
und den später noch mal brauche. Es passiert aber immer noch, dass dann die Meldung kommt: „Oh leck, das gebbts nemmeh!“ Zur Mundart kommen wir ja später noch, aber das steht wirklich so da. Ich finde: Das will doch niemand! Wir wollen einen starken und unabhängigen SR, und wir wollen diese Informationen haben. So sehen wir das.
Das haben wir auch in der Anhörung kritisiert, dass dieses Problem noch nicht gelöst ist, dass man gerade auf diese wichtigen Texte nicht unbeschränkt zugreifen kann. Das ist unsere Kritik am Rundfunkänderungsstaatsvertrag, und aus diesem Grunde werden wir uns enthalten. - Vielen Dank.
Ich danke Ihnen, Frau Kollegin. - Wir fahren fort in der Aussprache mit dem Kollegen Alexander Zeyer von der CDU-Landtagsfraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der heute in Zweiter Lesung vorliegende 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat eine Überarbeitung des Telemedienauftrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zum Gegenstand. Das Saarland hat an dieser positiven Weiterentwicklung einen entscheidenden Anteil, denn 2017 fand hier in Saarbrücken die Ministerpräsidentenkonferenz statt unter dem Vorsitz unserer damaligen Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer, bei der es gelungen ist, einen Grundkonsens der Länder über die notwendigen Reformen zu erzielen. Eine Einigung auf den vorliegenden Staatsvertrag fand dann ebenfalls unter dem MPK-Vorsitz des Saarlandes statt.
Worum geht es? Im Wesentlichen geht es um die Überarbeitung des Telemedienauftrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, denn die geltende Rechtslage, die auf dem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 01. Juni 2009 beruht, wird der aktuellen Mediennutzung nicht mehr gerecht. Daher gibt es jetzt eine Anpassung an den technologischen Fortschritt im Internet und das sich dadurch verändernde Nutzungsverhalten. Dabei geht es insbesondere um verlängerte Abrufzeiten von Telemedienangeboten. Audiovisuelle Inhalte, also Sendungen eigener Programme, europäische Werke angekaufter Spielfilme und Fernsehserien werden unabhängig von einer linearen Ausstrahlung online bereitgestellt. Statt wie bisher sieben Tage dürfen diese nun bis zu 30 Tage in der Mediathek bleiben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer kennt es nicht: Da verpasst man ein spannendes Spiel der Ersten Bundesliga und will es am nächsten Tag in der Mediathek anschauen, es ist aber nach 24 Stunden
nicht mehr zu finden. Mit dem 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag werden Großereignisse und Spiele der Ersten und Zweiten Bundesliga statt bisher 24 Stunden bis zu sieben Tage abrufbar sein. Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin mir sicher, darüber werden sich viele Bundesliga-Fans freuen!
Außerdem wird es in Zukunft möglich sein, öffentlich-rechtliche Telemedien auch außerhalb des eigenen Portals der jeweiligen Rundfunkanstalt anzubieten, wenn dies zur Erreichung der Zielgruppe aus journalistisch-redaktionellen Gründen geboten ist. Dies gewährleistet eine bessere Nutzung der Inhalte, wenn diese auf zielgruppenrelevanten Plattformen vorhanden sind.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Anpassung an die Erfordernisse des digitalen Zeitalters begrüßen wir ausdrücklich, denn immer mehr Menschen nutzen die Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Sie schauen und hören relevante Beiträge dann, wenn sie Zeit und Lust dazu haben. Dazu zählt insbesondere auch die junge Generation. Diese schaut sich online mit ihrem Smart-TV, ihrem iPhone, ihrem Tablet oder ihrem Laptop diese Inhalte in den Mediatheken an zu dem Zeitpunkt, den sie für richtig halten. Auch insgesamt hat sich die Online-Nutzung deutlich verändert, ebenso die Nutzungsdauer. Diese hat sich rasant erhöht, und mehr als ein Viertel dieser Zeit wird für die Nutzung von Medienangeboten im Internet verwendet.