Protokoll der Sitzung vom 24.05.2017

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die dritte Landtagssitzung. Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, und auch Sie, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, sich von Ihren Plätzen zu erheben.

(Die Anwesenden erheben sich von ihren Plät- zen.)

Wir gedenken der Opfer des unmenschlichen Terroranschlags von Manchester. Wir bekunden unser Mitgefühl und unsere Solidarität mit den Opfern und

ihren Angehörigen und unserem Nachbarland Großbritannien insgesamt. - Ich danke Ihnen.

Im Rahmen der Einführung von Gruppen in die Parlamentsarbeit sind heute Mitglieder des Inner Wheel Clubs Saar unter der Leitung von Frau Barbara Barthruff bei uns zu Gast. Seien Sie uns herzlich willkommen!

(Beifall des Hauses.)

Im Einvernehmen mit den Fraktionsvorsitzenden habe ich den Landtag des Saarlandes zu seiner dritten Sitzung für heute, 09.00 Uhr, einberufen und die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt. Frau Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer hat mit Schreiben vom 22. Mai 2017 mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, in der heutigen Landtagssitzung eine Regierungserklärung zu dem Thema „Für die Zukunft unseres Landes. Solide wirtschaften - mutig gestalten - mehr investieren.“ abzugeben.

Wir kommen zu Punkt 1 der Tagesordnung:

Verpflichtung von Abgeordneten

Am 17. Mai 2017 haben Frau Abgeordnete Monika Bachmann und Herr Abgeordneter Roland Theis mitgeteilt, dass sie mit sofortiger Wirkung auf die Ausübung ihrer Mandate im saarländischen Landtag verzichten.

Die Landeswahlleiterin hat mit Schreiben vom 17. Mai 2017 mitgeteilt, dass gemäß § 42 des Landtagswahlgesetzes für die ausgeschiedene Abgeordnete Monika Bachmann Herr Frank Wagner, Merzig, als Listennachfolger auf dem Kreiswahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands im Wahlkreis Saarlouis in den Landtag des Saarlandes eintritt und für den ausgeschiedenen Abgeordneten Roland Theis Herr Volker Oberhausen, Homburg, als Listennachfolger auf dem Landeswahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands in den Landtag des Saarlandes eintritt.

Die Genannten haben ihr Mandat angenommen. Erhebt sich gegen die Feststellung der Landeswahlleitung Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.

Ich bitte die neuen Mitglieder des Landtages, zu mir heraufzukommen, damit ich sie gemeinsam verpflichten kann.

Die Mitglieder des Hauses und die Zuhörer bitte ich, sich zur Verpflichtung der Abgeordneten von ihren Plätzen zu erheben.

(Die Mitglieder des Hauses und die Zuhörer erhe- ben sich von ihren Plätzen.)

Herr Abgeordneter Volker Oberhausen, Herr Abgeordneter Frank Wagner, ich verpflichte Sie hiermit auf die gewissenhafte Ausübung der sich aus Ihrem

Mandat ergebenden Pflichten. - Herzlichen Glückwunsch.

(Beifall des Hauses.)

Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung:

Erste und Zweite Lesung des von der CDULandtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion, der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes (Drucksache 16/12)

Sehr geehrte Damen und Herren, dem Wunsch der Fraktionen, das vorliegende Gesetz zu begründen, komme ich gerne nach. Das Gesetz regelt drei Sachverhalte.

Erstens. In der Praxis hat sich herausgestellt, dass das Amt des vorläufigen Schriftführers öfter benötigt wird, als das Gesetz es bisher vorsieht. Dem wollen wir Rechnung tragen und die vorläufigen Schriftführer so lange im Amt lassen, bis die eigentlichen gewählt sind.

Zweitens. Die Schriftführer sind Gegenstand einer weiteren Änderung. Künftig wird der Gesetzeswortlaut bezüglich der Zahl der Schriftführer offener gehalten, um nicht zu Beginn jeder neuen Wahlperiode das Gesetz ändern zu müssen. Das Parlament entscheidet dann in Zukunft zu Beginn der neuen Legislaturperiode über die Anzahl der Schriftführer.

Die vorgeschlagene dritte Änderung, die Vizepräsidenten betreffend, soll sicherstellen, dass die Opposition, insoweit repräsentiert durch die größte Oppositionsfraktion, in jedem Fall einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin stellt. Angesichts dieser praktischen Regelung darf ich Sie ganz herzlich um Ihre Zustimmung bitten.

Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat Herr Fraktionsvorsitzender Josef Dörr für die AfD.

Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die AfD hat diesen Gesetzentwurf mit eingebracht. Wir haben ja noch nicht so viel Erfahrung hier und können nicht abschätzen, ob ein dritter Vizepräsident nötig ist oder nicht. Aber die Argumente haben uns so weit überzeugt. Deshalb haben wir im Gesamtverbund mit all den anderen Dingen, die, wie es uns scheint, eine Oppositionsarbeit für uns ermöglichen, dieses Gesetz eingebracht und wir werden auch zustimmen.

Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

(Präsident Meiser)

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 16/12 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Danke. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/12 in Erster Lesung einstimmig angenommen ist.

In der heutigen Sitzung soll auch die Zweite Lesung durchgeführt werden. Nach § 33 Abs. 3 der Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Abweichungen von dieser Vorschrift kann der Landtag gemäß § 57 Landtagsgesetz mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten im Einzelfall beschließen.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs durchgeführt wird, den bitte ich um ein Handzeichen. - Danke. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht ist und der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung in Zweiter Lesung beraten wird.

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/12. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/12 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion, der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Änderung der Geschäftsordnung des saarländischen Landtages (Drucksache 16/13)

Zur Begründung verweise ich auf die Drucksache 16/13, wonach die vorgeschlagene Neuordnung der Ausschüsse den Geschäftsbereichen der Landesregierung angepasst wird.

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag. Wer für die Annahme der Drucksache 16/13 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 16/13 einstimmig angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung:

Wahl der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten gemäß Artikel 70 Abs. 2 der Verfassung des Saarlandes und § 6 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes

Die Fraktionen haben sich einvernehmlich auf das jeweilige Vorschlagsrecht für die SPD-Fraktion, die CDU-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE verständigt.

Für die SPD-Fraktion ist Frau Abgeordnete Isolde Ries als Erste Vizepräsidentin vorgeschlagen. Als Zweiter Vizepräsident ist für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Günter Heinrich vorgeschlagen und für die DIE LINKE-Fraktion ist Frau Abgeordnete Barbara Spaniol als Dritte Vizepräsidentin vorgeschlagen. Gibt es weitere Vorschläge oder wird zu einem Vorschlag das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Wahl. Nach § 41 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes kann die Wahl durch Handaufheben erfolgen, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Erhebt sich gegen die Wahl durch Handaufheben Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.

Wir kommen somit zur Wahl der Ersten Vizepräsidentin. Wer für die Wahl der Abgeordneten Isolde Ries zur Ersten Vizepräsidentin ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass Frau Abgeordnete Isolde Ries einstimmig - mit den Stimmen aller Fraktionen - zur Ersten Vizepräsidentin gewählt ist.

(Beifall des Hauses.)

Frau Abgeordnete Ries, nehmen Sie die Wahl zur Ersten Vizepräsidentin an?

Ich nehme die Wahl an. Vielen Dank.

Dann darf Ich Ihnen zur Wahl zur Ersten Vizepräsidentin herzlich gratulieren.

(Beifall.)

Wir kommen zur Wahl des Zweiten Vizepräsidenten. Wer für die Wahl des Herrn Abgeordneten Günter Heinrich zum Zweiten Vizepräsidenten ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass Herr Abgeordneter Günter Heinrich einstimmig - mit den Stimmen aller Fraktionen - zum Zweiten Vizepräsidenten gewählt ist. Herr Abgeordneter Günter

(Präsident Meiser)