Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Sonntagsschutz ist nichts für Sonntagsreden, sondern für konkretes Handeln. Damit habe ich vor drei Wochen meine Rede zur Einbringung unseres Antrags zum Thema „Sonn- und Feiertagsschutz stärken“ beendet, den der Kollege Eugen Roth eben angesprochen hatte. Wir liefern, und das in Rekordzeit. Innerhalb von 21 Tagen haben wir es als Koalitionsfraktion geschafft, Ihnen konkret einen Antrag, einen Gesetzentwurf zum verstärkten Sonn- und Feiertagsschutz vorzulegen. Wir sind fest entschlossen, wir stärken den Schutz der Sonn- und Feiertage, und es gibt gute Gründe dafür.
Als Erstes und zuvorderst möchte ich den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nennen. Heute ist es so: 24 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen regelmäßig an Sonn- und Feiertagen arbeiten. Das ist schon eine beachtliche Anzahl und wir möchten dem Wildwuchs einen Riegel vorschieben. Diese 24 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten zum Teil in Berufen, in denen man auch an Feiertagen arbeiten muss. Das betrifft zum Beispiel Polizisten, Pfleger und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Energieversorgung. Sie alle müssen sonntags arbeiten. Wir müssen aber auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Handel denken. Sie stellen die zweite Gruppe dar, die es zu schützen gilt.
Es gibt einschlägige Studien dazu. Ich nenne noch einmal die Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, die eindeutig zu dem Schluss kommt, dass eine Person, die atypische Beschäftigungszeiten hat, stärker von Stress geplagt ist und ein höheres Risiko hat, aufgrund des Berufs zu erkranken. Deswegen sind wir hier in der Pflicht.
Zweitens schaffen die Sonntage und die Feiertage auch Raum, um Zeit zusammen mit der Familie, in Vereinen und im Ehrenamt zu verbringen, sowie für den Besuch eines Gottesdienstes oder einfach für einen selbst. Die Sonn- und Feiertage - das habe ich auch schon in meiner Rede vor drei Wochen angesprochen - sind gerade für uns im Saarland von besonderer Bedeutung. Nirgendwo in Deutschland engagieren sich so viele Männer und Frauen in Vereinen ehrenamtlich. Wir haben über 10.000 Vereine, die davon leben, dass es Zeiten gibt, die man zusammen frei hat und zusammen gestalten kann. Wir als Politik sind nicht in der Lage, irgendwo zu verordnen, dass sich Menschen ehrenamtlich engagieren, aber wir sind sehr wohl in der Lage, als Landes
Ich möchte noch einmal den Punkt der Kreativität nennen. Wie ich bereits ausgeführt habe, gibt es auch hierzu Studien, die eindeutig belegen, dass die Sonn- und Feiertage eben die Zeiten darstellen, in denen man sich mit anderen Themen als der eigentlichen Arbeit beschäftigen kann und die es jedem ermöglichen, auf neue Ideen zu kommen.
Der dritte Punkt ist, die Feiertage zu schützen beziehungsweise stärker zu schützen. Frau Kollegin Schramm, das ist auch ein Bekenntnis zu unserer christlichen Tradition und unserer christlichen Kultur. Die meisten Feiertage sind Ausdruck dieser Geschichte und dieser Kultur. Deswegen bekennen wir uns auch eindeutig zu ihnen. Der Entwurf des Gesetzes, den wir Ihnen als Koalitionsfraktionen vorlegen, sieht im Wesentlichen zwei Änderungen vor. Das eine ist, dass die Geschäfte in Zukunft an Feiertagen geschlossen bleiben, und das Zweite ist, dass die Ortspolizeibehörde in Zukunft vor Ort eine Erlaubnis erteilen muss. Bisher war es nur eine Anzeigepflicht des Handels vor Ort. Deswegen, Frau Schramm, glaube ich, dass wir einen gesunden Mittelweg gehen. Wir schützen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, weil wir viele Feiertage haben, aber gleichzeitig behalten wir auch vier Tage bei, an denen verkaufsoffene Sonntage veranstaltet werden dürfen, weil wir eben auch dem Handel vor Ort Möglichkeiten geben müssen, besondere Aktionen durchzuführen, um die Ortszentren, unsere Städte und den Einzelhandel zu stärken. Auch das zählt dazu. Ich erinnere an das Argument, dass durch Amazon und andere Internetanbieter eine große Konkurrenz entstanden ist.
Meine Damen und Herren, Sonntage und Feiertage sind etwas ganz Besonderes. Sonntage und Feiertage fühlen sich anders an. Diesen Raum möchten wir schützen. Diese Zeit möchten wir schützen. Deswegen lade ich Sie ein, uns bei dem Anhörungsprozess, in den wir jetzt eintreten, zu begleiten. Heute bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Entwurf.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin jetzt schon seit längerer Zeit mit einer Frau verheiratet, die vor der Ehe in einem Lebensmittelgeschäft gearbeitet hat. Sie ist sehr sensibel, was Verkaufsöffnungszeiten betrifft, und das hat sich im Laufe der Zeit auch auf mich übertragen. Deshalb achte ich immer sehr genau darauf, was in diesem Bereich passiert. Ich habe festgestellt, dass Änderungen meistens zugunsten von ausgedehnteren Öffnungszeiten ausfallen. Diesmal habe ich das in dieser Form nicht festgestellt. Wir kennen ja auch den Anlass, warum dieses Gesetz jetzt eingebracht wurde. Das Gesetz ist eigentlich gar nicht nötig.
Auf eine Sache möchte ich noch hinweisen. Es wird ja ein feiner Unterschied zwischen Sonntagen und Feiertagen gemacht. Natürlich gibt es auch einen Unterschied, deshalb gibt es ja auch zwei verschiedene Namen. Der eigentliche Unterschied besteht allerdings darin, dass man die Sonntage nicht abschaffen kann, die Feiertage hingegen schon. In meiner bisherigen Lebenszeit sind schon sehr viele christliche Feiertage abgeschafft worden. Es wäre also wichtig, den Sonntag zu schützen. Dennoch sind nach wie vor vier verkaufsoffene Sonntage erlaubt. Wir sehen also keine Notwendigkeit für dieses Gesetz und enthalten uns bei der Abstimmung.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. - Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Drucksache 16/999 ‑ neu. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 16/999 ‑ neu ‑ in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/999 ‑ neu ‑ einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen, enthalten haben sich die Oppositionsfraktionen und die fraktionslose Abgeordnete. Damit ist der Antrag einstimmig angenommen.
Zweite Lesung des Gesetzes zur Regelung der Hochschulzulassung (Abänderungsan- trag: Drucksache 16/997) (Drucksache 16/872)
Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Sebastian Thul, das Wort.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf beinhaltet die parlamentarische Zustimmung zu dem am 21. März, 27. März und 04. April 2019 unterzeichneten Staatsvertrag über die Hochschulzulassung.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 19. Dezember 2017 Teile des im Staatsvertrag von 2008 geregelten Verfahrens zur Studienplatzvergabe im Studiengang Medizin als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Gleichzeitig hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eine Frist zur Neuregelung bis zum 31. Dezember 2019 gewährt.
Der Staatsvertrag sieht diese Neuregelung vor. Gleichzeitig werden im vorliegenden Gesetzesentwurf die notwendigen Regelungen für das Zulassungsverfahren an den saarländischen Hochschulen getroffen.
Der Gesetzesentwurf wurde vom Ausschuss in seiner 40. Sitzung am Mittwoch, dem 26. Juni 2019 gelesen. In seiner 44. Sitzung am 04. September 2019 hat der Ausschuss eine Anhörung durchgeführt, in deren Rahmen unter anderem allen saarländischen Hochschulen, den Personalvertretungen und Studierendenvertretungen und dem Marburger Bund Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde.
Insgesamt gingen sieben Stellungnahmen ein, die das Gesetz in der vorliegenden Fassung weitestgehend begrüßten. Aus der Anhörung resultierte ein Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen. Durch eine Ergänzung wird der Studiengang Zahnmedizin hinsichtlich der zu berücksichtigenden schulnotenunabhängigen Kriterien im Auswahlverfahren dem Studiengang Medizin gleichgestellt.
In der 45. Sitzung des Ausschusses am 11. September 2019 wurde dieser Abänderungsantrag einstimmig, bei Zustimmung aller Fraktionen, angenommen. Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie empfiehlt dem Plenum die Annahme des Gesetzes unter Berücksichtigung des vorliegenden Abänderungsantrags in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank!
Ich danke dem Berichterstatter. - Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort an Barbara Spaniol für die Landtagsfraktion DIE LINKE.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist klar, dass wir vom Parlament aus an dem Staatsvertrag über die Hochschulzulassung nichts mehr ändern werden können. Er wird als Landesgesetz ratifiziert und das Hochschulzulassungsgesetz wird entsprechend angepasst. Der AStA der Universität das wurde ja auch schon gesagt - hat im Rahmen der Anhörung noch Anregungen für weitere schulnotenunabhängige Kriterien mit Blick auf die Zahnmedizin gegeben. Hier wurde per Abänderungsantrag durch die Koalition nachgebessert. Das begrüßen wir sehr.
Ich möchte aber trotzdem einige Punkte ansprechen, die nach wie vor kritisch zu sehen sind. Die Zulassung zum Medizinstudium sollte mit dem Staatsvertrag eigentlich gerechter werden. Sie sollte unabhängiger von der Abiturnote gestaltet sein. Eignung und Bereitschaft für die spätere Berufstätigkeit sollten stärker im Vordergrund stehen. So führt es auch der Marburger Bund Saarland im Rahmen der Anhörung, die wir hatten, in seiner Stellungnahme sinngemäß aus. Im Staatsvertrag - so sagt der Marburger Bund - sei dies aber leider immer noch unzureichend erfolgt. Es ist ja auch klar, warum: Die Abiturnote erhält mit dem Staatsvertrag ein noch größeres Gewicht als vorher. Die Abiturbestenquote ist von 20 auf 30 Prozent erhöht. Das halten wir für falsch, das haben wir in der Ersten Lesung auch schon entsprechend kritisiert.
Interessant war in diesem Zusammenhang die Position des rot-rot-grünen Thüringens, das eine Talentund Erfahrungsquote einführen wollte. Es konnte sich aber als Bundesland leider nicht durchsetzen. Schade! Insgesamt müssen wir feststellen, dass die Erhöhung der Abiturbestenquote nach wie vor ein dicker Brocken ist - wenn ich das mal so salopp sagen darf -, auch wenn auf der anderen Seite schulnotenunabhängige Kriterien stärker gewichtet werden, was natürlich zu begrüßen ist. Wir sind gespannt, wie sich die Praxis gestaltet, wie die bisherige - ich würde schon sagen - eher restriktive Verfahrensweise, auch hier bei uns, überwunden werden kann, damit endlich soziale Kompetenzen, berufliche Erfahrungen im medizinischen Bereich und vor allen Dingen ehrenamtliches Engagement stärker zählen als
bisher. Kolleginnen und Kollegen, wir wissen doch alle, dass ein Spitzenabitur noch lange keine gute Ärztin oder keinen guten Arzt ausmacht. Es gehört eben viel mehr dazu.
Zur Wahrheit gehört aus unserer Sicht auch, dass die neuen Regelungen nicht für alle Verbesserungen bringen werden. Es betrifft nämlich diejenigen, die durch den Wegfall der Warteliste praktisch leer ausgehen. Sie haben in der Hoffnung auf die Wartezeitquote zum Beispiel eine Ausbildung zum Krankenpfleger oder Notfallsanitäter gemacht. Hier haben wir schon beim letzten Mal gesagt, dass die Übergangsfrist von zwei Jahren aus unserer Sicht zu kurz ist. Es ist für die Betroffenen im wahrsten Sinne eine bittere Pille, wenn sie nach 2022 nicht mehr zum Zug kommen. Was dann? Der Marburger Bund hat zu Recht in seiner Stellungnahme im Rahmen der Anhörung gefragt: Wie soll die Übernahme von nach altem Recht erworbenen Wartezeiten in Landesrecht umgesetzt werden? - Die Antwort werden wir noch bekommen, im Ausschuss war es leider nicht möglich.
Kolleginnen und Kollegen, grundsätzlich ist doch auch klar - zumindest aus unserer Sicht -: Jede Beschränkung des Hochschulzugangs durch Numerus clausus oder andere Einschränkungen ist immer wieder Ausdruck eines Mangels, nämlich dass letztlich nicht genügend Studienplätze zur Verfügung stehen. Das kann man doch nicht einfach so akzeptieren! Auf der einen Seite wird der Ärztemangel beklagt, auf der anderen Seite wird jungen interessierten Bewerberinnen und Bewerbern aus den genannten Gründen der Zugang zum Medizinstudium verwehrt, weil die Hürden zu hoch sind. Auf der einen Seite werden Hausärzte im Saarland dringend gesucht, die Kassenärztliche Vereinigung warnt vor drohender Unterversorgung. Wir haben ja auch die Landarztquote letztens sehr engagiert diskutiert. Das ist die große Herausforderung, der man sich stellen muss. Auf der anderen Seite gehen Abiturientinnen und Abiturienten mit einem Schnitt von 1,7 - ein tolles Abitur - zum Studieren nach Rumänien, wenn sie Medizinerin oder Mediziner werden wollen. Ich habe versprochen, das heute hier zu sagen. Es ist nämlich wirklich so und letztlich ist das auch ein Trauerspiel, wenn man sieht, wie sich die jungen Leute eigentlich entwickeln wollen. Das muss man an der Stelle einfach so sagen dürfen.
Dann kommt noch hinzu, dass angesichts des zunehmenden Ärztemangels Medizinerinnen und Mediziner aus Nicht-EU-Ländern für die Arbeit bei uns in Deutschland quasi angeworben werden oder angeworben werden müssen. In diesen Ländern fehlen dann die Ärzte, die dort doch so dringend gebraucht
werden. Wir haben dazu, wie ich finde, im letzten Jahr eine sehr engagierte Debatte geführt mit Blick auf die Idee eines Entwicklungsstipendiums - auf unsere Initiative hin. Das zeigt, dass die Herausforderungen in diesem Bereich nach wie vor groß sind. Es braucht Lösungen. Wir haben ja fast schon eine Schieflage. Wir brauchen mehr Studienplätze, wir brauchen mehr Möglichkeiten, Medizinerinnen und Mediziner ausbilden zu können, um diese Schieflage zu beenden. Dafür wollen wir weiter eintreten. Der Staatsvertrag bietet aus unserer Sicht dazu nur bedingt Lösungen und deswegen werden wir uns enthalten. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Und heute insbesondere: liebe Schülerinnen und Schüler, liebe angehende Studenten der Fachrichtung Medizin! Unsere Fraktion und ich sehen das ein wenig anders als die Kollegin Spaniol, weil für uns heute ein guter Tag für die Bildungsgerechtigkeit im Saarland ist. Ja, ich sage das ganz bewusst. Heute wollen wir das Gesetz zur Hochschulzulassung in letzter Lesung verabschieden und damit mehr Gerechtigkeit beim Zugang zu Medizinstudiengängen schaffen.
Dass es sich vorliegend um ein gut vorbereitetes und sinnvolles Gesetz handelt, hat die öffentliche Anhörung im Ausschuss gezeigt. Die Meinungen zum Gesetz waren durchweg positiv. In der Debatte zur Ersten Lesung des Gesetzes und auch heute wurde die Landarztquote bemüht und man wollte sie in Zusammenhang mit diesem Gesetz stellen. Da kann ich nur sagen: Das passt zum Thema Medizinstudium 2020 zu geeigneter Zeit an geeigneter Stelle, aber nicht hier im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir werden uns an geeigneter Stelle darüber unterhalten, wie wir es schaffen, dass sich die an unseren Hochschulen ausgebildeten Ärzte auch bei uns in der Stadt und auf dem Land niederlassen. Der geeignete Zeitpunkt ist aber nicht heute und nicht in diesem Zusammenhang.
Kommen wir zurück zum Thema der heutigen Debatte. Warum habe ich von Bildungsgerechtigkeit gesprochen und warum spreche ich künftige Medizinstudenten direkt an? Die Antwort ist relativ einfach: Die sich aus dem Gesetz ergebenden Änderungen und der Quoten- und Kriterienmix sorgen für mehr Gerechtigkeit im Zugang zum Medizinstudium. Das Kriterium der Abiturbestennote bleibt bestehen, die Quote wird auf 30 Prozent erhöht. Daneben bleibt das Auswahlverfahren der Hochschulen mit einer Quote von 60 Prozent erhalten. Dabei werden die Hochschulen nun neben der Abiturnote mindestens ein schulnotenunabhängiges Auswahlkriterium berücksichtigen, bei Medizin mindestens zwei Kriterien. Diesbezüglich haben wir im Ausschuss auch eine kleine Änderung - wir haben es eben schon gehört - in § 5 Abs. 3 beschlossen, um klarzustellen, dass die Zahnmedizin wie die Medizin behandelt wird. Vielen Dank an dieser Stelle dem AStA‑Außenreferenten in Homburg für die Anregung, der wir gerne gefolgt sind.
Mindestens ein unabhängiges Kriterium ist dabei erheblich zu gewichten. Ein fachspezifischer Studieneignungstest ist den Hochschulen als verbindliches Kriterium für die Auswahlentscheidung vorgegeben. Eine weitere Neuerung - und für viele Studieninteressierte sicher eine gute Nachricht - ist die Einführung der sogenannten zusätzlichen Eignungsquote im Umfang von 10 Prozent. Für die Auswahl im Rahmen dieser Quote kommen nur schulnotenunabhängige Kriterien wie zum Beispiel Studierfähigkeitstests, einschlägige Freiwilligendienste oder Auswahlgespräche in Betracht, also genau die Punkte, die Sie eben angesprochen haben, Frau Kollegin Spaniol.
Es ist richtig und wichtig, dass wir heute dieses Gesetz im Nachgang zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verabschieden werden. Es wird mehr Gerechtigkeit im Zugang zu den Medizinstudiengängen geben.
Eines noch: Die Übergangszeit für die Altwartenden von zwei Jahren ist für mein Empfinden - und ich denke, ich darf insoweit auch für unsere Fraktion sprechen - vollkommen ausreichend. Aus den genannten Gründen bitte ich um Zustimmung zum Gesetzentwurf in letzter Lesung. - Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.