Protokoll der Sitzung vom 18.09.2019

Mit Ihrem Vorstoß wollen Sie erreichen, dass sichtbar wird, wie vermeintlich hoch der Anteil an Ausländern, an Tatverdächtigen ist. Sie, die AfD, zeichnen das Bild der kultivierten deutschen und westlichen oder wie Sie sagen, der abendländischen - Bevölkerung gegenüber den vermeintlich „Wilden“ aus dem Orient. In der 30. Sitzung des Landtags im August sprachen Sie sogar von „Unkulturen“. Das ist die Sprache der AfD, aber nicht die unsere, Herr Dörr.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Welche Informationen könnten vielmehr dazu beitragen, einen Zusammenhang zwischen den Lebensumständen und dem Tatmotiv herzustellen und werden dennoch nicht veröffentlicht? Wohl beruflicher Status oder Einkommen. Wenn Tatverdächtige im Bereich der Gewalt und Straßenkriminalität über die Nationalitäten hinweg etwas gemeinsam haben, dann ist es doch eine schlechte sozio-ökonomische Situation. Außerdem sind es überwiegend männliche Tatverdächtige. Dabei ist gar nicht ausgeschlossen, dass die Nationalität eines Tatverdächtigen ge

(Abg. Meyer (CDU) )

nannt wird, wenn dies in unmittelbarem Zusammenhang zur Tat steht, wenn ohne Nennung der Nationalität der Bericht nicht verständlich ist, zum Beispiel bei politisch motivierter Kriminalität, oder wenn dies bei der Fahndung nützlich sein kann. Was aber in die Öffentlichkeit gehört und was nicht, sollte man meiner Meinung nach sorgsam abwägen. Insofern ist immer die Frage, was mit diesen Informationen gemacht werden kann. Stellen Sie sich vor, die Polizei legt sich bei einem Täter sofort auf eine bestimmte Nationalität fest und am Ende stimmt das nicht. Was passiert dann?

Grundsätzlich sind die Pressestellen gehalten, das Datenschutzrecht zu beachten und sich an den Grundsätzen des Pressekodexes zu orientieren. So sollen Nationalität oder Herkunft von Tatverdächtigen nur in Fällen genannt werden, in denen ein begründetes Interesse besteht oder es zum Verständnis eines Sachverhaltes beiträgt. Die Kommunikation der Polizei muss also nach innen und außen genügen und Tat, Opfer und Ermittlungsarbeit im Blick haben. Das gebietet in vielen Fällen einfach Zurückhaltung. Wenn jeder danach schreit zu wissen, wer es war, bis in welchen Abstammungsgrad gehen wir dann zurück? Wenn wir sagen, dass die Eltern aus Land A stammen, müssen wir dann auch sagen, das ist ein Migrant? Oder müssen wir sagen, dass es bei den Großeltern aufhört? Sollen wir jetzt Namensbestandteile nennen, die möglicherweise einen Rückschluss darauf geben, dass mal jemand aus einem anderen Land gekommen ist? Es gibt Ausländer, die seit zehn Jahren oder länger in Deutschland wohnen und hier voll integriert sind. Was ist an denen Ausländer, außer dass sie woanders geboren wurden? Für die Betroffenen hat eine solche Berichterstattung nicht nur eine erhebliche Einschränkung ihrer Privatsphäre zur Folge, nicht selten geht mit der Meinung der Medien und der daraus resultierenden einseitigen Berichterstattung eine öffentliche Vorverurteilung beziehungsweise Verurteilung einher, die später nur schwer oder gar nicht mehr zu korrigieren ist.

Unser aller Interesse ist doch in erster Linie ein friedliches Zusammenleben. Ist dies nicht der Fall, ist uns selbstverständlich daran gelegen, dass alle Strafdelikte verfolgt werden und dass Straftäter, die ein Verbrechen begangen haben, dementsprechend verurteilt werden. Wir haben auch keine Toleranz gegenüber Gewaltverbrechern und anderen Kriminellen, egal welcher Nationalität. Dass Sie aber für das vermeintliche Problem mit ausländischen Tatverdächtigen keine adäquate Lösung parat haben, bestätigt nur, dass Ihnen daran auch gar nicht gelegen ist. Sie betreiben wieder eine Politik, die den

Namen nicht verdient und die erst recht nicht den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger dient. Die AfD möchte die Öffentlichkeitsarbeit der Polizei für ihre eigenen politischen Zwecke missbrauchen. Das ist für uns inakzeptabel und dem widersetzen wir uns. Wir lehnen Ihren Antrag ab.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Als nächsten Redner rufe ich Herrn Jochen Flackus für die Landtagsfraktion DIE LINKE auf.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir kennen diese Art Anträge der AfD, wie jetzt wieder einer auf dem Tisch liegt und mit dem sie alle anderen Fraktionen kollektiv vorführen möchte. Die Argumente, die dagegen sprechen, sind von meinen beiden Vorrednerinnen ausführlich genannt worden. Wir schließen uns dieser Argumentation ausdrücklich an und werden den Antrag ablehnen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der LINKEN und bei den Regierungs- fraktionen.)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. - Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Landtagsfraktion Drucksache 16/988. Wer für die Annahme der Drucksache 16/988 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/988 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Mitglieder der AfD-Landtagsfraktion, abgelehnt haben die Koalitionsfraktionen, die DIE LINKE-Landtagsfraktion und die fraktionslose Abgeordnete.

Wir kommen zu Punkt 14 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Soziales Entschädigungsrecht an heutige Anforderungen anpassen (Drucksache 16/994 - neu)

Zur Begründung des Antrags erteile ich Frau Abgeordneter Dagmar Heib das Wort.

(Abg. Baltes (SPD) )

Sehr geehrter Präsident! Meine Damen und Herren! Ich trage heute den Antrag zur Anpassung des Sozialen Entschädigungsrechts an heutige Anforderungen vor, der von den Koalitionsfraktionen eingebracht wird, und begründe ihn. Unser Antrag zielt darauf ab, dass schnell und zielsicher Hilfe für Opfer von Gewalt und Terror gegeben werden kann. Aktuell sind es zahlreiche Rechtsgrundlagen, Gesetze und Verordnungen, die das Soziale Entschädigungsrecht in Deutschland normieren. Es gibt das Bundesversorgungsgesetz, das Opferentschädigungsgesetz, das Soldatenversorgungsgesetz und zahlreiche Verordnungen, die in diesem Bereich angeführt werden müssen.

Das Bundesversorgungsgesetz, das 1950 in Kraft trat, hatte zum Ziel, die Versorgung der Kriegsgeschädigten, ihrer Angehörigen und Hinterbliebenen zu sichern. Das Opferentschädigungsgesetz, das 1974 in Kraft trat, hat zum Ziel, diese Entschädigung auch auf die Opfer von Gewalttaten auszudehnen. Der Grundsatz, dass der Staat für seine Bürger sorgt, hat hier weiterhin Bestand.

Ich möchte im Folgenden gerne den Weißen Ring zitieren. Ich freue mich - da spreche ich wohl im Namen aller Kolleginnen und Kollegen -, Herrn Gerd Müllenbach, den Vorsitzenden des Weißen Rings im Saarland, bei uns zu begrüßen. Herr Müllenbach, herzlich willkommen.

(Beifall.)

Der Weiße Ring ist ein unerlässlicher Partner, gerade in der Frage der Umsetzung der Opferentschädigung. Ich zitiere also den Weißen Ring: Er - der Bund - kümmert sich darum, dass sie - die Bürger eine bestmögliche Heilbehandlung erhalten, damit sie genesen können. Er leistet Entschädigung, wenn die gesundheitlichen Folgen nicht ausheilen. Er gibt soziale Sicherheit für die Geschädigten und ihre Angehörigen, er sorgt für eine berufliche Rehabilitation, die den Menschen die Chance auf berufliche Entwicklung zurückgibt, die sie durch die Tat verloren haben. Wenn dies nicht möglich ist, gewährt er Ausgleich für die beruflichen Schäden. - So die Werte, die der Weiße Ring hier beschreibt.

Die Bedarfe der heutigen Betroffenen, insbesondere der Opfer von Gewalttaten einschließlich der Opfer von Terrortaten, sind verändert. Es gilt, sich nach diesen auszurichten. Auch der Gewalt-Begriff, der im Bereich der Gewaltopfer-Entschädigung verwandt wird, hat sich verändert. Er ist nicht mehr umfassend genug. Er berücksichtigt nicht, dass sowohl ein tätlicher Angriff wie auch eine psychische Gewalttat zu

einer gesundheitlichen Schädigung führen können. Die Reform der Sozialen Entschädigung schafft eine grundlegend neue Struktur. Dies wird zukünftig ab dem 01. Januar 2024 - dann soll das neue Entschädigungsrecht in Kraft treten - in einem eigenen Sozialgesetzbuch, dem XIV. Buch, geregelt. In der Bundesratsdrucksache wird ausgeführt, dass das Sozialgesetzbuch XIV die veränderten gesellschaftlichen Entwicklungen im Recht der sozialen Sicherung berücksichtigt. Die neuen Regelungen sind klar strukturiert, transparent und erleichtern den Ländern die Gesetzesausführung.

Das Sozialgesetzbuch XIV tritt zum 01.01.2024 in Kraft, sodass die Länder ausreichend Vorlaufzeit für die Umsetzung insbesondere bei der IT-Struktur, die auch hier wichtig ist, erhalten. Zweifelsohne muss man berücksichtigen, dass die Zahl der Kriegsopfer und ihrer Hinterbliebenen demografisch bedingt stark zurückgeht. Die eigentliche Zahl der Berechtigten bei der Entschädigung von Opfern einer Gewalttat wird sicherlich tendenziell zunehmen.

Die Reform sieht vor, Entschädigungszahlungen wesentlich zu erhöhen. Durch eine verpflichtende gesetzliche Grundlage für Traumaambulanzen und für ein niedrigschwelliges Verfahren die neuen Leistungen der schnellen Hilfe betreffend, soll erreicht werden, dass mehr Betroffene die Leistungen der sozialen Entschädigung in Anspruch nehmen.

Bisher waren die Opfer psychischer Gewalt außen vor. Erstmals sollen Opfer von psychischer Gewalt wie zum Beispiel Opfer von schwerem Stalking oder von Menschenhandel eine Entschädigung erhalten. Auch die sogenannten Schockschadensopfer - das sind Dritte, die Zeugen einer Gewalt- oder Terrortat wurden - sollen einen gesetzlichen Anspruch auf Leistungen nach dem sozialen Entschädigungsrecht erhalten. Bereits vor dem 01.01.2024 sollen die Waisenrenten und die Bestattungskosten erhöht, die Leistungen für Überführungen verbessert und alle Opfer von Gewalttaten in Deutschland gleich behandelt werden.

Ich habe schon auf das Bundesversorgungsgesetz verwiesen. Das Leistungssystem des Bundesversorgungsgesetzes ist höchst differenziert und hat hochkomplexe Rechtsvorschriften in der Handhabung. Es erklärt sich von selbst, dass es gerade für einen immer kleiner werdenden Kreis von Betroffenen natürlich einen wahnsinnigen Aufwand bedeutet, dieses weiter vorzuhalten.

Von daher soll das neue Recht der sozialen Entschädigung einen bürgernahen Zugang zu den Leistungen gewähren. Dies dient letztendlich dazu, dass es einer größeren Anzahl von Bürgern bekannt wer

den wird. Die neue anwenderfreundliche Ausrichtung des neuen Sozialgesetzbuches XIV soll eine hohe Qualität der Durchführung des sozialen Entschädigungsrechts sichern.

Es gibt zwar die neue Struktur des sozialen Entschädigungsrechts, aber wichtige und gute Leistungen bleiben erhalten. Ich möchte einige anführen; das gehört in dieser Diskussion dazu. Geschädigte erhalten eine umfassende Heilbehandlung und eine umfassende berufliche Rehabilitation. Geschädigte erhalten weiterhin einen Berufsschadensausgleich, der Entschädigung für verlorene individuelle berufliche Perspektive bietet. Eltern werden auch zukünftig eine Entschädigungszahlung erhalten. Schwerstbetroffene erhalten weiterhin erhöhte Entschädigungszahlungen. Das sind nur einige Teile, die bleiben. Es bleibt auch der Grundsatz, dass die Gewalttat eine Voraussetzung sein muss, eine Gewalttat, die ein vorsätzlicher, rechtswidriger Angriff gegen eine Person ist.

Das wird auch in Zukunft dazu führen, dass es durchaus immer wieder Einzelfälle geben wird, die nicht in den Leistungsbereich des Sozialgesetzbuchs XIV gelangen werden. Es kann durchaus möglich sein, wenn ein schuldunfähiges Kind - Kinder sind bis 14 Jahre schuldunfähig - in einer Handlung, die sich unter Gewalttat subsummieren lässt und die einem anderen Kind einen derartigen Schaden zufügen kann, dass eine gesundheitliche Schädigung für ein Leben lang gegeben ist, dann wird es kein Fall für das Sozialgesetzbuch XIV werden. In dem Moment ist das so. Da wird man weiterhin zivilrechtliche Ansprüche bedienen müssen und sie nutzen können. Aber einen eigentlichen Anspruch wird es nicht geben.

Ich weiß nicht, inwieweit das in der Diskussion ist. Ich möchte an der Stelle Folgendes erwähnen, vielleicht wird es die nachfolgende Diskussion Eingang finden. Wir haben den Grundsatz, wer einen gesundheitlichen Schaden erleidet, für dessen Folge die Gemeinschaft einsteht, der hat Anspruch auf eine Versorgung. Man müsste das in diesem Rahmen diskutieren, aber es ist schwierig, weil die grundsätzliche Voraussetzung der Gewalttat gegeben ist und der Vorsatz erforderlich ist. Bei Schuldunfähigkeit müssen wir auch über Fahrlässigkeit und weitere Punkte diskutieren.

Lassen Sie mich noch einige wichtige Neuerungen nennen. Ganz wichtig ist, Opfer schwerer psychischer Gewalt sollen Leistungen erhalten. Genauso wichtig ist, Partner in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft sollen besondere therapeutische Leistungen und Unterstützung bekommen. In Zukunft

soll es auch bei der Tatbegehung mit einem Kraftfahrzeug, das bisher ausgeschlossen war und ein reiner Haftpflichtschadensfall war, Entschädigungsleistungen geben. Die Traumaambulanzen werden gesetzlich normiert. Es wird ein flächendeckendes Angebot geschaffen. Opfer sollen einen Anspruch auf psychologische Frühintervention erhalten. Die Entschädigungszahlungen sollen deutlich erhöht werden; das habe ich schon gesagt. Auch wichtig ist, dass diese über den bisherigen Umfang hinaus nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet werden können.

Die von mir genannten Teile der Reform des sozialen Entschädigungsrechtes dienen dazu, Opfern von Gewalt und Terror und ihren Angehörigen entscheidende Verbesserungen bringen zu können, damit die Hilfe genauso gut und schnell bei den Betroffenen ankommt. Ich bitte Sie an dieser Stelle um Zustimmung, damit auch das Saarland diese Diskussion konstruktiv begleiten wird. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die LINKELandtagsfraktion Frau Abgeordneter Astrid Schramm das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer Opfer von Gewalt und Terror wird, braucht schnelle und zielgerichtete Hilfe. Das heißt zeitnah, angemessen und unbürokratisch. Es ist eben von Frau Heib ausgeführt worden, das bestehende Gesetzeslücken geschlossen werden müssen. Auch schwere psychische Gewalt muss dabei berücksichtigt werden. Partner in nicht ehelichen Lebensgemeinschaften müssen ebenfalls therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen können. All das ist richtig. Wer würde dem schon widersprechen wollen?

Deshalb ist es zu begrüßen, wenn das Entschädigungsgesetz entsprechend verbessert wird. Dieser Prozess ist bereits im Gang. Es ist nicht zu vermuten, dass der Entwurf der Bundesregierung im Bundesrat abgelehnt werden wird. Insofern stellt sich für uns die Frage, warum wir heute über ein Thema sprechen müssen, das weitgehend entschieden ist und bei dem es große Einigkeit gibt. Es wäre schön, die Regierungsparteien würden vor Bundesratsentscheidungen über wirklich strittige Themen die Debatte im Parlament suchen. Wir brauchen nicht noch mehr Anträge und das ständige Lob der Regierungs

(Abg. Heib (CDU) )

parteien CDU und SPD. Davon haben wir hier mehr als genug.

Ich will es kurz machen. Inhaltlich geht die Reform des Entschädigungsgesetzes in die richtige Richtung - ganz ohne Zutun dieses Parlamentes. Die Notwendigkeit, die Regierung aufzufordern, diesen Prozess konstruktiv - so heißt es - zu begleiten, erschließt sich uns dagegen nicht. Wir erwarten ganz allgemein, dass die Landesregierung konstruktive und nicht destruktive Politik macht. Deshalb werden wir uns enthalten.

(Beifall von der LINKEN.)

Als weitere Wortmeldung rufe ich auf Herrn Abgeordneten Reiner Zimmer für die SPD‑Landtagsfraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich in meine Rede einsteige, möchte ich im Namen der SPD-Fraktion Ihnen, Herr Müllenbach, unseren Dank für Ihre Arbeit als Vorsitzender des Weißen Rings aussprechen.

(Beifall.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Übermorgen wird im Bundesrat über einen Gesetzentwurf zur Regelung des sozialen Entschädigungsrechts diskutiert. Das ist eine Diskussion, für die es höchste Zeit ist, wie das auch die Kollegin der Linksfraktion festgestellt hat.

Warum bringen wir einen solchen Antrag ein? Ich glaube, dieses Thema ist in der Öffentlichkeit von der Wahrnehmung her bisher nicht seiner Bedeutung entsprechend angekommen. Das nahmen die Koalitionsfraktionen zum Anlass, das zu verdeutlichen. Dafür sind die Plenardebatten da, die wichtigen Dinge klarzumachen. Ich glaube, es ist ureigenste Aufgabe der Parlamentarier, ihrer Regierung Aufträge zu erteilen. Dafür wurden wir gewählt. Von daher finde ich den Antrag richtig und wichtig.

Meine Damen und Herren, die Leistungen der sozialen Entschädigungen richten sich bislang nach dem Bundesversorgungsgesetz für Kriegsopfer. Ohne genauer in jene Thematik einzusteigen, kann man sich sicher vorstellen, dass diese Regelungen nicht mehr der heutigen Zeit entsprechen und durchaus überholt werden müssen. Sie bedürfen daher einer dringenden Neujustierung. Doch wovon genau rede ich? Durch die soziale Entschädigung werden Menschen