damit künftig verlässliche Ferienzeiten, und zwar, wie hier schon gesagt, von Mitte Juli bis Anfang September. Diesen Antrag stellen wir nun wieder.
Die Kultursenatorin in Berlin hat sich dazu auch geäußert und die Auffassung vertreten, dass das, was für die Hotels und die Touristik gut sei, eben dieses Auseinanderziehen der Termine, für die Kinder, die von einem langen zu einem kurzen Schuljahr kämen, nicht gut sei. Diese Erfahrung habe auch ich über die Jahrzehnte hinweg gemacht. Das ist ein kleiner Fehler im Schuljahr, das ist aber ein ständiger Fehler. Mit fixen Terminen wird das vermieden. Deshalb erneut dieser Antrag. - Danke schön.
Danke, Herr Fraktionsvorsitzender. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD‑Landtagsfraktion, Drucksache 16/1040. Wer für die Annahme dieser Drucksache ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/1040 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Fraktion, dagegen gestimmt haben alle anderen Fraktionen des Hohen Hauses.
Damit sind wir am Ende der Sitzung angelangt. Ich wünsche uns allen einen schönen Abend bei der Saarbrücker Zeitung. Ich schließe die Sitzung.
Anlage Berichterstattung des Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen Herrn Abgeordneten Jochen Flackus (DIE LIN- KE) zu Tagesordnungspunkt 25 der 32. Landtagssitzung am 30. Oktober 2019 Beschlussfassung über den vom Minister für Inneres, Bauen und Sport eingebrachten Antrag betreffend „Erwerb diverser Flächen in der Gemarkung Fürstenhausen zwecks Neubau der Straßenmeisterei Völklingen des Landesbetriebs für Straßenbau“ (Drucksache 16/1043)
Herr Präsident, meine Damen und Herren, der Minister für Inneres, Bauen und Sport hat mit Schreiben vom 08. Oktober mitgeteilt, dass es mangels Alternativen dringend erforderlich sei, den in Rede stehenden Grundbesitz zu erwerben, um die Umsetzung des neuen zukunftsorientierten Standortkonzepts (LfS 2020) des Landesamtes für Straßenbau zu gewährleisten.
Im Rahmen der Verhandlungen zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab 2020 ist vereinbart worden, eine Infrastrukturgesellschaft Verkehr des Bundes mit dem Fokus auf die Bundesautobahnen zu gründen. Dies führt dazu, dass die in Auftragsverwaltung bisher für den Bund betreuten Autobahnen von der saarländischen Straßenbauverwaltung zum 01. Januar 2021 an die zu gründende “Autobahn GmbH“ übergehen werden.
Der Landesbetrieb für Straßenbau wird daher zukünftig nur noch Bundes- und Landstraßen betreuen. Eine Studie hat ergeben, dass für eine effiziente Bewirtschaftung des Bundes- und Landstraßennetzes mindestens vier Meisterei-Standorte, ein ständig besetzter Stützpunkt im nördlichen Saarland und ein zentraler Standort für besondere Aufgaben erforderlich sind. Als geeignete Standorte wurden Merzig, Völklingen, Rohrbach und St. Wendel ermittelt, die allerdings noch zukunftsorientiert ertüchtigt werden müssen.
Im Raum Völklingen muss allerdings mangels entsprechender Stützpunkte ein neuer Standort geplant und aufgebaut werden.
Geeignete landeseigene Grundstücke hierfür stehen nicht zur Verfügung. Die einzig verfügbare und geeignete Fläche im Raum Völklingen, die den notwendigen straßenbetrieblichen Forderungen genügt, befindet sich aktuell im Eigentum der Firma Terrag GmbH; der Grundbesitz ist gemäß eines rechtskräftigen Bebauungsplanes der Stadt Völklingen bereits als Gewerbefläche ausgewiesen.
Für die erschlossene Gesamtfläche von knapp 38.000 Quadratmetern wurde ein Kaufpreis in Höhe von 758.291 Euro ausgehandelt; das entspricht einem Quadratmeter-Preis von ca. 20,00 Euro. Der Ausschuss hat den Quadratmeter-Preis nicht zuletzt auch unter Hinweis auf die ursprüngliche Kaufpreisforderung des Verkäufers als vertretbar und marktgerecht eingeschätzt.
Der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen hat sich in seiner Sitzung am 23. Oktober 2019 mit dem Erwerbsvorhaben befasst und empfiehlt dem Plenum die Zustimmung zu dem Antrag des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport zum Erwerb der im Antrag genannten Flächen zum Kaufpreis von rund 758.000 Euro zuzüglich Erwerbsnebenkosten gemäß § 64 Abs. 2 Landeshaushaltsordnung.