Damit wird die fortschreitende Erosion des Ordnungsrechts beendet. Die dazu notwendigen Änderungen des Staatsvertrages erschöpfen sich in folgenden Punkten.
Erstens. Es wird klargestellt, dass die Experimentierphase für die Geltungsdauer des Glücksspielstaatsvertrages bis zum 30. Juni 2021 anwendbar ist. Zweitens. Die Kontingentierung der Sportwettkonzessionen wird für die Dauer der Experimentierphase aufgehoben. Drittens. Da ein Auswahlverfahren nicht mehr erforderlich ist, sind die auf die Durchführung des Verfahrens abzielenden Regelungen anzupassen.
Die Erteilung von Konzessionen an Veranstalter von Sportwetten ist nach dem Inkrafttreten des Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrags für die gesamte Geltungsdauer des Glücksspielstaatsvertrags bis zum 30. Juni 2021 rechtlich möglich. - So weit zu den zentralen Änderungen des Staatsvertrags.
Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen, auf eine Anhörung wurde verzichtet. Nach Art. 95 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung des Saarlandes bedarf der Abschluss von Staatsverträgen der Zustimmung des Landtags durch Gesetz. Diesem Zweck dient das vorliegende Gesetz zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen sowie der AfDLandtagsfraktion und Enthaltung der Landtagsfraktion DIE LINKE, die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/983 in Zweiter und letzter Lesung. Vielen Dank.
Ich danke der Berichterstatterin und eröffne die Aussprache. - Es liegen keine Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/983. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/983 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/983 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die CDU-, die SPD- und die AfD-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die Landtagsfraktion DIE LINKE.
Zweite Lesung des Gesetzes zur Neustrukturierung des Landessportverbandes für das Saarland (Abänderungsantrag: Drucksache 16/1048 - neu) (Drucksache 16/883)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag hat den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf in seiner 29. Sitzung am 19. Juni 2019 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Der Landessportverband für das Saarland wurde mit Wirkung vom 01. März 1953 durch Rechtsverordnung der Landesregierung als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. Durch das Gesetz über den Landessportverband für das Saarland vom 08. November 1995 wurde den verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Errichtung der Körperschaft Rechnung getragen. Das Entstehen der finanziellen Schieflage des LSVS hat gezeigt, dass es einer grundlegenden Änderung des geltenden Gesetzes über den Landessportverband für das Saarland vom 08. November 1995, geändert durch das Gesetz vom 11. Februar 2009, bedarf, um Fehlentwicklungen in Zukunft vorzubeugen. Insbesondere ist eine Änderung der Regelungen zur Verbandsführung, zur internen Kontrolle der Verbandsführung sowie zur Rechnungslegung und Rechnungsprüfung erforderlich. Die strukturellen Veränderungen, die durch Neufassung des LSVS-Gesetzes vorgenommen werden, sind in der Folge auch durch eine Änderung der Satzung des LSVS umzusetzen. Im Zusammenhang mit der Neustrukturierung des LSVS ist konsequenterweise auch darauf zu achten, dass potentiellen Interessenkonflikten von externen Kontroll- und Entscheidungsinstanzen vorgebeugt wird.
Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen, der zwei Anhörungen unter anderem unter Beteiligung des Landessportverbands Saarland, des Beratungsgremiums Saar-Leistungssport sowie einer Vielzahl einzelner Sportfachverbände durchgeführt hat.
Die Koalitionsfraktionen haben zu dem Gesetzentwurf Drucksache 16/883 zwei Abänderungsanträge eingebracht, die nunmehr in einem Abänderungsantrag des Ausschusses für Inneres und Sport zusammengefasst wurden und Ihnen als Drucksache 16/1048 - neu - vorliegt. Die Landtagsfraktion DIE LINKE hat einen eigenen Abänderungsantrag in den
Der Abänderungsantrag des Ausschusses für Inneres und Sport sieht unter anderem Änderungen für Aufgaben und Zweck des Landessportverbands vor. So soll der Breitensport Berücksichtigung finden und der Inhalt des Gesetzes insofern mit dem Ziel ergänzt werden, die Belange des Leistungssports und des Nachwuchsleistungssports zu fördern. Zu ökonomischer Fachkenntnis des Vorstandes soll zusätzlich auch eine sportliche Fachkenntnis hinzukommen. Auch soll der Wirtschaftsplan nicht mehr vom Aufsichtsrat genehmigt werden, sondern dieser soll lediglich eine Empfehlung an die Mitgliederversammlung aussprechen, die selbigen dann genehmigt. Darüber hinaus sieht der Abänderungsantrag vor, dass der Vorstand des Landessportverbandes für das Saarland sowie der beauftragte Wirtschaftsprüfer mindestens einmal im Jahr dem Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen des Landtags des Saarlandes berichten sollen. Im Rahmen dieses Berichts soll auch der jeweils letzte Jahresabschluss und der durch die Rechtsaufsichtsbehörde genehmigte Wirtschaftsplan des laufenden Geschäftsjahres des Landessportverbands für das Saarland zur Kenntnis des Ausschusses vorgelegt werden.
Der Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde einstimmig, bei Zustimmung aller anwesenden Fraktionen, angenommen.
Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags des Ausschusses für Inneres und Sport in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Berichterstatterin. Die Aussprache ist eröffnet. - Als Erstem erteile ich dem Abgeordneten Raphael Schäfer für die CDU-Landtagsfraktion das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich die Anwärter der FH für Verwaltung herzlich begrüßen. Vor vielen Jahren hatte ich die gleiche Ehre wie Sie, diese Ausbildung genießen zu dürfen. Ich glaube, Sie haben die richtige Berufswahl getroffen. Deswegen möchte ich Sie in diesem Hohen Hause herzlich willkommen heißen. Gleich
zeitig möchte ich die Vertreter des organisierten Sports willkommen heißen: Herrn Zöhler, den Präsidenten des Landessportverbandes, und Herrn Blank, den Sanierer. Ich sehe auch viele weitere Gesichter aus dem organisierten Sport. Schön, dass Sie heute Morgen da sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute ist ein ganz wichtiger, ein ganz besonderer Tag für den Saarsport. Nachdem die Koalitionsfraktionen im Juni einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Neustrukturierung des Landessportverbandes im Landtag eingebracht haben, sind wir heute sozusagen am Ende des parlamentarischen Verfahrens in der Zweiten und letzten Lesung. Ich glaube, wir haben heute die einmalige Chance, das deutliche Signal nach außen zu geben, dass wir als Landtag geschlossen hinter dem Saarsport stehen und dass wir die Weichen in die richtige Richtung stellen wollen, damit es in Zukunft wieder einen erfolgreichen und starken Saarsport gibt. Ich möchte schon im Vorfeld mit Blick auf das heutige Gesetz und die Änderungsanträge um Zustimmung bitten.
Es ist eine Silbermedaille. Ich hatte die große Ehre und Freude, vor wenigen Wochen bei den Deutschen Seniorenmeisterschaften in der Leichtathletik mit meinen Teamkameraden vom LC Rehlingen, LAC Saarlouis und TV Dillingen in München starten zu dürfen. Wie man sieht, ist dabei eine Silbermedaille rausgekommen. Deswegen möchte ich einen herzlichen Gruß und ein herzliches Dankeschön an die Kolleginnen und Kollegen aussprechen, weil jeder eine ordentliche Leistung bringen musste, damit es am Ende für die Vizemeisterschaft gereicht hat.
Warum habe ich Ihnen diese Medaille mitgebracht? Diese Medaille steht symbolisch dafür, was den Sport ausmacht und wie wichtig der Sport gesellschaftspolitisch in unserem Land ist. Ich möchte es an ein paar Beispielen deutlich machen: Was sind die wesentlichen Tugenden, die man im Sport mit auf den Weg bekommt? - Man lernt zielorientiert zu arbeiten und mit einem festen Fokus eine Leistung abzurufen. Die Medaille steht aber auch gleichermaßen für einen festen Team Spirit, für einen Mannschaftsgeist, dass man in der Lage ist, über die eigenen Grenzen hinaus zu wachsen, wenn man sich gegenseitig pusht und an einem Strang zieht. Auch dafür steht diese Medaille. Ein weiterer wichtiger
Punkt, für den die Medaille steht, ist Fairness, ein kollegiales Miteinander im Sport. Das ist auch eine wichtige Tugend, die jedem Einzelnen, der Sport treibt, jeden Tag mit auf den Weg gegeben wird.
Und ja: Eine Medaille hat natürlich zwei Seiten. Auf der einen Seite steht die Medaille für den Leistungssport, auf der anderen Seite für den Breitensport. Leistungssport und Breitensport sind kommunizierende Röhren, bedingen sich gegenseitig. Die Medaille steht aber auch für den Sport der Aktiven auf der einen Seite, auf der anderen Seite für den Sport der Senioren. Sie steht mit einer Seite für die Profis, mit der anderen Seite für die Amateure. Und sie steht, auch das ist mir, Frau Ministerin, ein ganz wichtiger Punkt, ebenso für die Menschen ohne Handicap, die Sport treiben, wie für die Menschen mit einem Handicap, die bei Paralympics und Special Olympics ihre Leistung abrufen und ihren Landessportverband beziehungsweise ihre Länder repräsentieren. Angesichts all dessen ist es mir wichtig, mit der Medaille symbolisch zum Ausdruck zu bringen, was den Sport insgesamt und was insbesondere auch unseren Saar-Sport auszeichnet: Das ist die gesellschaftspolitische Vielfalt, das ist der gesellschaftliche Zusammenhalt.
Deswegen meine herzliche Bitte: Wir haben heute Morgen die Möglichkeit, ein ganz klares Statement nach außen zu geben für einen starken Saar-Sport. Wir haben die Möglichkeit, gemeinsam die Weichen zu stellen für eine erfolgreiche Zukunft des SaarSports. Dafür bitte ich bereits jetzt um Ihre Zustimmung!
Liebe Kolleginnen und Kollegen - fast hätte ich gesagt: liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden ‑, wir haben natürlich, die Frau Ausschussvorsitzende ist schon darauf eingegangen, eine Anhörung durchgeführt, eine Anhörung, die wichtig war. Im Rahmen dieser Anhörung haben wir mit vielen Personen gesprochen. Das waren ebenso Vertreter von Institutionen wie auch Einzelpersonen, das waren auch die Vertreterinnen und Vertreter des Dachverbandes, des LSVS, mit Herrn Zöhler, aber auch die Vertreter der Sportfachverbände.
In diesem Zusammenhang ist mir ein Punkt sehr wichtig: Wir als Koalitionsfraktionen haben uns im Anschluss an die Anhörung wirklich tiefgehende Gedanken gemacht, was im Rahmen dieser Anhörung an wichtigen und sinnvollen Änderungen vorgeschlagen worden ist. Das ist, so meine ich, ein ganz zentraler Punkt, mit dem wir das Signal nach außen geben, dass diese Koalition, wenn sie mit einem Gesetzentwurf ins Rennen geht, durchaus bereit ist,
sinnvolle Änderungen oder Ergänzungen, die vorgeschlagen werden, ernst zu nehmen und zu berücksichtigen. Ich werde gleich noch auf die entsprechenden Änderungen zu sprechen kommen, kann aber jetzt schon festhalten, dass wir wirklich auf das gehört haben, was uns „aus dem Bauch des Sports“ vorgetragen wurde. Wir haben das ernst genommen und in unseren Abänderungsanträgen entsprechend formuliert, um insoweit das Gesetz sinnvoll abzuändern.
Frau Kollegin Berg ist bereits kurz darauf eingegangen: Ein wichtiger Punkt ist natürlich, wie wir künftig mit der Neuaufnahme beziehungsweise dem Ausschluss von Mitgliedern umgehen sollten. In der ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfes wurde diese Kompetenz dem Kontrollgremium und dem Aufsichtsrat zugewiesen. Wir wollen diese Aufgabe nun aber an die Sportbasis geben, an die Mitgliederversammlung.
Ich möchte Ihnen kurz begründen, warum wir diese Entscheidung so treffen, und zwar anhand des Beispiels des E-Gamings beziehungsweise des ESports. Der eine oder andere von Ihnen wird die Diskussion verfolgt haben. Der DOSB hat dazu die klare Haltung vertreten, dass E-Sport eben kein Sport sei. Ich für mich persönlich kann sagen, dass ich das genauso sehe. Aber wenn man sich die Frage stellt, ob E-Gaming in die Familie des Sports aufgenommen werden sollte, kann es doch nicht sein, dass ein neunköpfiges Gremium wie ein Aufsichtsrat, ein Kontrollgremium, über diese Frage befindet und sie entscheidet. Nein, eine solch weitreichende Entscheidung muss die Sportbasis treffen, müssen die Sportfachverbände treffen. Deswegen ist es die richtige Entscheidung, über die Frage, wer Neumitglied im Landessportverband werden kann, die Mitgliederversammlung entscheiden zu lassen.
Ein weiterer Punkt - ich persönlich halte ihn für den zentralen Punkt unseres Abänderungsantrages - ist das Thema Wirtschaftsplan. Im ursprünglichen Gesetzentwurf war diese Kompetenz dem Aufsichtsrat, dem Kontrollgremium, zugewiesen. Wir haben aber ernst genommen, was stellvertretend von Stefan Louis, dem Präsidenten des Karateverbandes, vorgetragen wurde: dass das eine Kernkompetenz der Sportbasis, der Sportfachverbände ist, also der Mitgliederversammlung. Darüber zu befinden und zu entscheiden, wie der finanzielle Kuchen des Landessportverbandes aufgeteilt werden soll, darum geht es hierbei. Jedem ist klar, dass dieser Kuchen in seinem Umfang durch das Sportachtel vorgegeben ist.
Die Sportfachverbände haben aber dann die Möglichkeit, im Rahmen der Gesamtmasse dieses Kuchens die einzelnen Stücke aufzuteilen, Schwerpunkte zu setzen. Das ist eine ganz zentrale Entscheidung, und deshalb ist es richtig, die Kompetenz dafür der Mitgliederversammlung zu übertragen.
Ein weiterer Aspekt: Breitensport und Leistungssport. Die Kollegin Berg hat das angesprochen, ich will es nun nicht noch weiter vertiefen. Ich bin Herrn Prof. Dr. Tim Meyer jedenfalls sehr dankbar, der uns diese Anregung gegeben hat. Ich halte es für richtig, dass beide Seiten des Sports, sowohl der Leistungssport als auch der Breitensport, Berücksichtigung in unserem Gesetzentwurf finden. Wir haben, so denke ich, eine Formulierung gefunden, die diesem Gedanken Rechnung trägt.
Die Bezahlung der beiden hauptamtlichen Vorstände ist ein weiterer Punkt, den es anzusprechen gilt. Der Landessportverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Es muss jedem klar sein, dass bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts hinsichtlich der Strukturen der Bezahlung der beiden hauptamtlichen Vorstände auch der Rahmen des öffentlichen Dienstes gelten muss. Den entsprechenden Vorschlag des Landessportverbandes und des einen oder anderen Sportfachverbandes haben wir aufgegriffen und wollen Leitplanken einziehen beziehungsweise dem Aufsichtsrat eine Richtschnur an die Hand geben zu dem Rahmen, innerhalb dessen vom Aufsichtsrat die Bezahlung geregelt werden muss.
Zur Qualifikation der Vorstände, auch das ein ganz wichtiger Punkt. Im ursprünglichen Gesetzentwurf war vorgesehen, ausschließlich ökonomische Fachkenntnisse einzufordern. Ich glaube aber, es ist für jeden nachvollziehbar, gerade, da es sich um einen Sportdachverband handelt, dass eben auch eine sportfachliche Komponente, eine sportfachliche Kompetenz vorhanden sein muss. Insoweit ist es angezeigt, für die Positionen der beiden Vorstände sowohl ökonomische als auch sportfachliche Kenntnisse einzufordern.
Ein weiterer Punkt, bei dem ich nun einmal zu Ihnen, Herr Kollege Flackus, rüberblicke: die parlamentarische Kontrolle. Das ist ein ganz zentrales Thema. Vor dem Hintergrund der Vorkommnisse, im Rückblick auf das finanzielle Debakel, das sich beim LSVS ereignet hat, ist es absolut richtig, die parlamentarische Kontrolle zu stärken, diese Kontrolle fest in den Blick zu nehmen. Dabei haben wir - das gilt für alle Fraktionen - ein klares Bekenntnis zur Organisationsform der Körperschaft des öffentlichen Rechts abgegeben. Wenn man sich für eine solche Körper
schaft entscheidet, ist damit auch eine gewisse Autonomie, eine gewisse finanzielle Autonomie, verbunden.