Von daher sind die Schulbezirke beziehungsweise ist das Prinzip des Schulsprengels mehr als sinnvoll. Wir haben eben von Frau Spaniol und Frau Holzner auch etwas zu dem Thema kurze Beine, kurze Wege gehört. Das ist sehr sinnvoll. Es gibt zudem die feste Regelung, dass ab einer Kilometerzahl von vier Kilometern - einige senken das auch auf zwei Kilometer ab - Busse eingesetzt werden. Hier steht der Schulträger an der Seite der Eltern und zahlt diese Buskosten. Das würde mit der Streichung des § 19 natürlich wegfallen. Von daher ist es mehr als sinnvoll, am Prinzip des Schulsprengels festzuhalten.
Was würde noch passieren? Auswahlverfahren in Form von Losverfahren, die Gott sei Dank nur noch die Ausnahme sind, wenn sich zum Beispiel an einem Gymnasium oder einer Gemeinschaftsschule aufgrund eines besonderen Profils zu viele Schülerinnen und Schüler anmelden und es nicht genügend Räume gibt. Das ist immer eine ganz schwierige Situation. Es wäre mit Sicherheit nicht sinnvoll, das auf unsere Grundschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen auszudehnen.
Für die Schulträger bedeutet das Schulsprengelsystem Planungssicherheit. Sie wissen dann ganz genau, wie die Zahlen für die kommenden Jahre sind und wie viele Räume sie brauchen. Gerade in der heutigen Situation wird in unseren Schulen ein im
mer größeres Raumprogramm benötigt. Ich denke an den Gebundenen Ganztag und die Freiwillige Ganztagsschule. Hier werden besondere Raumsituationen benötigt und hier brauchen unsere Schulträger Planungssicherheit. Die haben sie nur, wenn wir an diesem Schulsprengelprinzip festhalten.
Daher ist mein Fazit, dass ich dringlichst - wie auch meine Vorgänger - davon abrate, an diesem Paragrafen zu rütteln. Auch für die kommenden Vorhaben ist es immens wichtig, diese Planungssicherheit zu haben. Ich gehe nur ganz kurz auf den Digitalpakt ein. Das, was jetzt in unseren Kommunen passiert, ist ein Gewaltakt. Das Ministerium hat hier seinen Job gemacht und frühzeitig die entsprechenden Richtlinien auf den Weg gebracht. Die Kommunen, die Schulträger sind jetzt dabei, das umzusetzen, was in unseren Schulen benötigt wird. Es wird kräftig investiert. Hier brauchen die Schulträger die Sicherheit, dass es nicht passiert, dass in ein, zwei oder drei Jahren plötzlich deutlich weniger Räume benötigt werden und an einer anderen Stelle eine Konkurrenzsituation entsteht.
Auch was Schulsozialarbeit und multiprofessionelle Teams angeht, müssen wir einen genauen Verteilungsschlüssel haben. Unsere Schulen brauchen auf keinen Fall eine künstlich geschaffene Konkurrenzsituation, die für Unruhe steht und letztendlich auch wieder die Lehrkräfte an ihre Grenzen bringt, die dann nämlich fragen, was sie noch alles machen sollen, und sagen, dass sie sich eigentlich auf ihre Arbeit konzentrieren möchten.
Wir stehen für Schulfrieden und Ruhe in unseren Schulen. Unsere Lehrkräfte sollen sich aufs Unterrichten konzentrieren. Von daher können wir den vorliegenden Gesetzentwurf guten Gewissens ablehnen. - So weit von mir.
Herr Kollege Wagner, Sie haben mir vorgeworfen, dass wir aus taktischen Gründen einen Gesetzesantrag stellen, damit wir morgens drankommen und nicht nachmittags - übrigens ist das keine Wiederholung, diesen Antrag haben wir zum ersten Mal gestellt -, aber dazu fällt mir sofort etwas ein, das man in der Psychologie Projektion nennt, nämlich dass ich das, was ich selbst denke, auf andere projiziere.
Da habe ich auch meine Erfahrungen. Es geht nicht darum, dass wir uns nach vorne drängen. Wenn überhaupt, geht es eher darum, dass wir uns nicht gerne nach hinten drängen lassen.
In den Redebeiträgen, die gekommen sind, war kein Argument enthalten, dass ich nicht schon gekannt hätte. Die Sache ist eigentlich so offensichtlich, dass man da auch nicht seitenlange Begründungen braucht und auch nicht stundenlang hier reden muss.
Es geht hier darum, Ruhe in der Schule zu haben. So ist es gesagt worden. Es geht hier darum, dass der Elternwille - man ist ja sonst so für die Demokratie, die Eltern, alle sollen mitreden - ausgehebelt wird. Das ist der Punkt. Wenn die Rede ist von sozial Benachteiligten, dann kann ich sagen, dass die in den Gymnasien nicht in der Mehrheit sind. In den Gymnasien ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Eltern auswählen, wo ihre Kinder hingehen, den Grundschulen will man es vorenthalten. Die Gespenster, die hier an die Wand gemalt werden, dass dann eine riesige Völkerwanderung stattfindet, das ist doch lächerlich! Da werden höchsten zwei, drei Kinder von einem Dorf in ein anderes Dorf gehen wollen. Niemand nimmt doch eine weite Strecke ohne triftigen Grund auf sich! Aber wenn er einen triftigen Grund hat, sollte er doch nicht zuerst einen Antrag stellen müssen, über den vielleicht in gewisser Weise vor dem Hintergrund des Klassenbildungserlasses entschieden wird, weil man möglicherweise schon die Klassengrößen kennt. Ich habe schon darüber gesprochen. Das ist also das Eine, hier wird der Elternwille nicht berücksichtigt.
Zum anderen muss ich fragen: Warum scheut man den Wettbewerb, den gibt es doch überall? Wenn Ihr Kind in einen Sportverein geht, so gibt es dort einen Wettbewerb. Wenn es in einen Musikverein geht, ist dort Wettbewerb. In der Wirtschaft ist Wettbewerb, überall ist Wettbewerb!
Ich habe in meiner Schule auch Wettbewerb gehabt, ich habe mich mit unserer Förderschule mit den Hauptschulen gemessen.
Ja, ich habe mich mit denen gemessen und wir haben gut dagestanden. Wenn Wettbewerb da ist, entsteht auch Leistung und Freude. Die Kinder haben Freude an der Leistung. Wenn man wissen will, wo
es hinführt, wenn man keinen Wettbewerb hat oder wenn man ihn ausschalten will, dann muss man mal die Zeitung lesen und sehen, welche vier Aufgaben unsere Kinder nicht gekonnt haben! Ein Drittel unserer Kinder wusste nicht, dass, wenn der Schall 300 Meter in einer Sekunde braucht, 1,8 Kilometer dann 6 Kilometer ‑ ‑ Ja, so!
Man brauchte nur anzukreuzen, dass es dann 6 Sekunden sind, Herr Commerçon. Man brauchte es nur anzukreuzen! Man hatte sogar, wenn man überhaupt nichts gewusst hat, eine 25-prozentige Chance, eine Note zu kriegen! Da fallen unsere Kinder durch!
Zum Thema Schulnähe. Wir waren schon immer für Schulnähe und deshalb waren wir schon immer gegen jede Schließung von Grundschulen. Warum haben Sie denn die Grundschulen geschlossen?
Jetzt sage ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, noch etwas. Sie sitzen doch hier als gewählte Abgeordnete der Bevölkerung. Es ist Ihre Aufgabe, genau wie meine, die Regierung zu kontrollieren. Warum machen Sie das nicht? Warum verteidigen Sie automatisch auch noch den größten Schwachsinn? - Danke schön.
Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen, ich schließe die Aussprache. - Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der AfD‑Landtagsfraktion, Drucksache 16/1045. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/1045 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer stimmt dagegen?- Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1045 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die CDU-, SPD- und DIE LINKE-Landtagsfraktion.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz (Drucksache 16/1033)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet eine Reduzierung des Verwaltungsaufwandes im Flurbereinigungsverfahren.
Die Regierung des Saarlandes ist seit jeher darum bemüht, durch eine verstärkte Zusammenführung von Organisationsstrukturen und Vereinfachung von Verfahren die Verwaltung effizienter und schlanker zu gestalten. Diesem Ziel folgend soll mit dem Gesetzentwurf die gesonderte Spruchstelle im Saarland abgeschafft werden. Dies ist vorliegend insbesondere deshalb sinnvoll, da in den vergangenen Jahren keine Widersprüche im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren eingegangen sind, die durch die Spruchstelle hätten entschieden werden müssen.
Es versteht sich von selbst, dass mit dieser Änderung keine Rechtsmittelwegverkürzung zulasten der Bürgerinnen und Bürger zu befürchten steht. Die Einlegung eines Widerspruchs bleibt weiterhin möglich. Widerspruchsbehörde ist die obere Flurbereinigungsbehörde beim LVGL.
Im Übrigen wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Rechtsschutz für die Bürgerinnen und Bürger verbessert. Die Frist, in der ein Rechtsbehelf gegen den Flurbereinigungsplan bisher eingelegt werden kann, ist äußerst kurz bemessen. Nach bisher geltendem Recht ist es den Bürgerinnen und Bürgern nur möglich, einen Widerspruch im Anhörungstermin zu erheben. Zukünftig - sofern das Gesetz verabschiedet werden sollte - kann der Rechtsbehelf auch noch schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin eingelegt werden. Dies erscheint vor dem Hintergrund der Komplexität eines Flurbereinigungsplans geboten. Hierdurch erhält die Bürgerin/der Bürger die Möglichkeit, in Ruhe über die Einlegung eines Rechtsbehelfs nachzudenken und sich gegebenenfalls beraten zu lassen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf in Erster Lesung zuzustimmen und die Überweisung in den zuständigen Aus
Vielen Dank, Herr Minister. Ich eröffne die Aussprache. Es liegen keine Wortmeldungen vor, sodass ich die Aussprache schließen kann. - Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/1033. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/1033 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1033 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben alle Fraktionen.
Zweite Lesung des Gesetzes über die Zustimmung zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Dritter Glücksspieländerungs- staatsvertrag - Dritter GlüÄndStV) (Drucksa- che 16/983)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf über die Zustimmung zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages, die Drucksache 16/983, wurde vom Plenum in seiner 31. Sitzung am 18. September 2019 einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat mit Beschluss vom 18. April 2019 gemäß § 35 Abs. 1 des Glücksspielstaatsvertrages die Befristung der Experimentierklausel in § 10a des Glücksspielstaatsvertrages aufgehoben.
Durch eine hieran anknüpfende ergänzende punktuelle Änderung des Staatsvertrages wird das Modell der Experimentierphase weiterentwickelt und Klarheit für die Anbieter und beteiligte Dritte - die Zahlungsdienstleister, Medien, Sportvereine und Sportverbände - geschaffen. Zugleich wird den Glücksspielaufsichtsbehörden der Weg zur flächendeckenden Untersagung nicht erlaubter Angebote eröffnet.