Protokoll der Sitzung vom 30.10.2019

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ohne Schulbezirke liberalisieren wir den Schulmarkt. Die Grundschulen treten in einen Wettbewerb um Schülerinnen und Schüler ein. Grundschulen werden gezwungen, um die Schülerinnen und Schüler zu werben. Damit würden Standorte, die in sozial benachteiligten Bezirken oder in kleineren Dörfern liegen, gefährdet werden. Eine Diskussion über die Schließung von Schulstandorten möchte ich nicht, denn wir stehen für die vielen Grundschulstandorte in unserem Land.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Darüber hinaus besteht eine erhöhte Gefahr, dass Kinder aus sozial benachteiligten Familien oder mit Migrationshintergrund ausgegrenzt werden. Familien mit einem hohen Bildungsgrad werden möglicherweise bei freier Grundschulwahl Schulen für ihre Kinder auswählen, die überwiegend von Kindern aus den gleichen sozialen Verhältnissen besucht werden. Natürlich sind die Kinder mit einer guten Vorbildung und ausreichender Sprachkenntnis gerne gesehen. Eine soziale Durchmischung findet dann nur noch selten statt. Wir schaffen also die Gefahr der sozialen Ausgrenzung und von Eliteschulen. Das entspricht nicht unserem Leitbild von Bildungspolitik!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Bildung ist für alle da. Jedes Kind muss die gleichen Bildungschancen haben. Soziale Ausgrenzung und

(Abg. Dörr (AfD) )

Benachteiligung von Kindern sind in unserem Bildungssystem fehl am Platz. Was aber bringen die Schulbezirke unseren Schulen und den Lehrkräften vor Ort? Die Schulen haben weitgehend Planungssicherheit. Die Schülerzahlen sind im Großen und Ganzen bereits vor der Anmeldung der Kinder bekannt. So kann der Einsatz von Lehrerinnen und Lehrern besser geplant werden.

Sollte Ihre Intention sein, dass Familien die Wahl zwischen den Grundschulen haben, so kann ich Ihnen sagen, dass sich Familien, wie Sie es eben selbst festgestellt haben, auch schon jetzt in begründeten Ausnahmefällen für eine andere Grundschule außerhalb ihres Schulbezirks entscheiden können. So heißt es in § 19 Abs. 3: „Die Schulleiterin oder der Schulleiter der zuständigen Schule kann aus wichtigem Grund den Besuch einer anderen als der zuständigen Schule gestatten oder Schülerinnen und Schüler ganz oder für einzelne Unterrichtsfächer einer anderen Schule zuweisen.“

Es gibt auch jetzt schon die Möglichkeit, Schulgrenzen zu verändern. Nach § 19 Abs. 1 kann die Schulaufsichtsbehörde im Benehmen mit den betroffenen Schulträgern zur Bildung möglichst gleich starker Klassen Abweichungen von den Schulbezirksgrenzen anordnen.

Aus all diesen Gründen sehen wir keinen Handlungsbedarf. Die Schulbezirke sind eine wichtige gesetzliche Regelung für einen geordneten Schulbetrieb. Nicht nur für die Grundschulen gibt es klare Festsetzungen, auch die Berufsschulen und Förderschulen profitieren von dieser Regelung. Auch hier ist es wichtig, Wohnortnähe und Planungssicherheit zu haben. Eine wie im Abänderungsantrag beabsichtigte ersatzlose Streichung des § 19 Schulordnungsgesetz würde dazu führen, dass Grundschulen, Förderschulen und berufliche Schulen zukünftig wie Gymnasien weder über Schulbezirk noch über Einzugsbereich verfügen würden. Die Gemeinschaftsschulen würden in der Folge als einzige Schulform anders behandelt. Die im Abänderungsantrag enthaltene Begründung ist insofern widersprüchlich.

Um zum Ende meiner Ausführungen zu kommen: So gut wie für alle bildungspolitischen Anträge der AfD gilt auch wieder für den heutigen, dass es ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber dem Parlament gewesen wäre, wenn Sie uns in Ihren Anträgen mehr liefern würden als nur einen Satz. Dann würde etwas klarer werden, welche Intention Sie mit Ihren Anträgen verfolgen. Wir lehnen deshalb Ihren Antrag ab. - Vielen Dank!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Der nächste Beitrag in der Aussprache kommt von der Fraktion DIE LINKE. - Ich darf Frau Abgeordneter Barbara Spaniol das Wort erteilen.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrter Herr Fraktionsvorsitzender Dörr! Bildungshochburg, Bildungsindustrie aufbauen, Leistungsschule. Ich muss Ihnen sagen, das ist eine Terminologie, die wir ablehnen müssen, wenn wir die Schule von heute mit ihren Herausforderungen sehen. Das ist nicht unsere Terminologie und Sie haben da ganz viel nicht verstanden.

(Beifall von der LINKEN und bei der SPD.)

Sie sprechen von der Beseitigung von Überreglementierungen. Das halte ich in diesen Fragen für vorgeschoben. Sie sprechen von einem Überbleibsel des alten Obrigkeitsdenkens. Das ist falsch, das ist wirklich von vorgestern. Sie sprechen von Wettbewerb in unseren Schulen. Ich sage Ihnen, er ist auf diese Art und Weise gerade im Grundschulbereich nicht erwünscht. Das geht ganz gegen das, was wir wollen, nämlich Integration statt sozialer Selektion, wie Sie das wollen. Aber dazu komme ich gleich noch.

(Beifall von der LINKEN und bei der SPD.)

Der vorliegende Gesetzentwurf fügt sich konsequent ein in das Repertoire der schulpolitischen Initiativen der AfD-Fraktion hier im Hohen Hause. Es werden einschneidende Veränderungen mit Blick auf Schule und Bildung gefordert. Die Texte dazu sind dürftig, die Begründungen sind karg bis nichtssagend, Lösungsansätze gibt es nicht, ein gewisser Hang zur Abstimmung mit den Füßen ist immer irgendwie mit enthalten und in der Regel kommt die Initiative in den nächsten Plenarsitzungen auch immer wieder. Das kennen wir alles schon.

Heute wollen Sie als AfD die Schulbezirke aufheben. Das Thema treibt schon lange um, es ist auch durchaus diskussionswürdig. Es gibt viele Facetten, auch dazu komme ich noch. Wir müssen einmal nach NRW, unserem größten Bundesland, blicken. Sie sind hier in guter Gesellschaft. Hier war die FDP in der ersten Koalition mit der CDU vor 14 Jahren immer Vorreiter für „freie Wahl für freie Schüler“. Das war das Wahlkampfmotto und da reihen Sie sich irgendwie gut ein.

Der propagierte sportliche Wettstreit der Schulen ist damals ganz schnell zu einem Verdrängungswettbe

(Abg. Holzner (SPD) )

werb geworden, so ist das auch noch heute. Darum geht es. Das ist ja kein Wettbewerb im Sinne der Schülerinnen und Schülern, sondern mehr auf dem Rücken der Schulkinder. Eine schlichte Argumentation, eine verkürzte Sichtweise, so, wie sie der AfDEntwurf und seine Begründung zum Ausdruck bringen, werden diesen vielen Facetten, über die wir diskutieren müssen, gerade nicht gerecht. Es geht hier im Schulstandorte, um Schulentwicklung, um Schulentwicklungsplanung. Grundschulbezirke sind für die Kommunen als Schulträger doch Voraussetzung für Planung und damit optimale Schulversorgung. Wie soll das denn sonst funktionieren? Es geht auch um Schülerzahlen und es geht, wie die Kollegin Holzner zu Recht gesagt hat, um kurze Wege für kurze Beine, also um die wohnortnahe Schule. Ein alter pädagogischer Grundsatz schreibt vor - Herr Dörr, das müssten Sie ja wissen, Sie blicken ja gerne auf die Vergangenheit zurück -, dass alle Schulanfänger in die nächstgelegene Schule gehen sollen. Sie sollen vor langen Fahrzeiten geschützt werden. Die Bildung von Elitegrundschulen wenn wir bei den Grundschulen bleiben - soll vermieden werden. So lautet der alte pädagogische Grundsatz.

Bildungsbewusste Eltern finden diese Regelung richtig, solange ihre Kinder nicht zusammen mit zu vielen anderen Kindern aus sogenannten bildungsfernen Schichten oder Migrantenfamilien in die Klasse gehen müssen. Die Kollegin Holzner hat ähnlich argumentiert. Wenn also bei der Wahl der Grundschule rein der Elternwille gilt, so wie Sie das anscheinend wollen, dann werden die Kinder gerne in weiter entfernte Schulen gefahren, wo die Schule aus Elternsicht vielleicht mehr zu bieten hat, wenn die Eltern es sich denn leisten können. Das ist eine ganz zentrale Frage, um die es hier geht.

Ich sage auch gerne, es ist verständlich und vielfach nachvollziehbar, denn Eltern suchen eben die besten Bedingungen für ihr Kind und stellen diese Überlegungen an. Das ist ja, wie gesagt, nachvollziehbar. Aber was heißt das unter dem Strich? Die Schere zwischen den Schulen für gut aufgestellte Familien und solche in schwierigen Umgebungen ginge mit Ihrem Vorschlag immer weiter auseinander, und das wollen wir nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen!

(Beifall von der LINKEN und bei den Regierungs- fraktionen.)

Hier muss doch angesetzt werden, hier braucht es Lösungen für bessere Bedingungen an den Schulen, für mehr Akzeptanz für die Schule vor Ort. Davon steht in Ihrer Kurzvorlage kein Wort. Eines hat die Schulpraxis in NRW gezeigt: Ohne Schulbezirke

bleiben Schulen auf der Strecke, und zwar überwiegend die mit einer benachteiligten Anwohnerstruktur. Diese Schulen haben keine Chance auf Akzeptanz, obwohl dort gute Arbeit geleistet wird von den Lehrkräften, vom Unterstützungspersonal, von allen, die dort mitwirken. Aber wie gesagt, diese Entwicklung kann politisch nicht gewollt sein, zumindest nicht von uns.

Ich gebe Ihnen dann noch einen Hinweis auf diese Situation, dass das eben kein Überbleibsel ist, wenn man jetzt Schulbezirksgrenzen aufhebt und so weiter. In NRW ist das hochaktuell und dort hat die Bertelsmann Stiftung das in den Jahren 2015, 2016 in einer Studie untersucht und diese vorgestellt. Dort wird die Schulrealität in NRW zerlegt, und zwar zu Recht. Die freie Grundschulwahl der Eltern verschärft die bereits vorhandene soziale Trennung der Schülerinnen und Schüler weiter. Unbeirrt davon gibt es heute wieder im größten Bundesland unter neuer Regierung die Aufhebung der Schulbezirke. Aber das ist dort eben so. Das zeigt aber auch, wo die Entwicklung hingegangen ist. Welche Schule ein Kind besucht, hängt oft vom Sozial- und Bildungsstatus der Eltern ab. Es ist immer wieder dasselbe. Das können wir nicht hinnehmen, da wollen und müssen wir gegensteuern.

(Beifall von der LINKEN.)

Jetzt blicken wir auf unsere Stadt Saarbrücken. Dort sehen wir, dass die Lebenswirklichkeit der Menschen in verschiedenen Stadtteilen auch höchst unterschiedlich ist. Saarbrücken ist leider eine der besonders ungleichen Großstädte Deutschlands. In keiner anderen westdeutschen Großstadt wachsen mehr Kinder unter 15 Jahren in Vierteln auf, in denen über 30 beziehungsweise 50 Prozent aller Kinder arm sind. Das ist doch dramatisch! Das hat das Berliner Wissenschaftszentrum für Sozialforschung festgestellt. In einer solchen Situation die Wahl der Grundschule völlig freizugeben, bedeutet, die Situation an den Schulen an einigen Ecken im Land nur noch zu verschlimmern, und das werden wir nicht hinnehmen. Oder, um es mit den Worten der Bertelsmann Stiftung zu sagen: Die freie Grundschule hat zur Folge, dass es insbesondere in benachteiligten Quartieren zu starken Schülerabwanderungen kommt, die für einige Grundschulen existenzielle Ausmaße annehmen und die Schulstandortplanung massiv erschweren.

Gerade wenn die Situation an einigen Schulen wirklich problematisch ist - und das ist ja so -, müssen wir doch genau da etwas tun und diese Situation verbessern und diese Schulen nicht praktisch abschreiben. Das geht überhaupt nicht. Es kann natür

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) )

lich kein Zustand sein, auch das ist klar, dass in einer Schulklasse eine Mehrheit nicht oder nicht ausreichend Deutsch spricht oder der Anteil von Kindern mit besonderem Förderbedarf sehr hoch ist, ohne dass es dafür zusätzliches Personal gibt. Aber die Antwort darauf, das sage ich Ihnen noch einmal, die kann doch nicht sein, dass sich die bessergestellten Familien auf und davon machen. Die Antwort muss doch lauten, lasst uns diese Schulen besser machen, mit kleineren Klassen, mit mehr Lehrerinnen und Lehrern, mit mehr Schulsozialarbeit - das haben wir gerade aktuell diskutiert - und mit mehr Unterstützungspersonal. Es gibt ja eine Förderung von Schulen in schwierigem Umfeld und das ist auch gut so, auch wenn wir das, was an Mitteln angesetzt ist, als für zu wenig erachten. Trotzdem sind diese Schritte richtig.

Hier müssen wir ansetzen, um all das geht es, und nicht um weitere soziale Auslese, so wie das die AfD will. Ihr Entwurf zeigt wieder einmal, wie wenig Sie als Partei für die Einkommensschwächeren und die Benachteiligten tun. Sie haben ein Elitedenken in Sachen Bildung, das ist einfach unerträglich. Da gehen wir niemals mit, wir werden den Entwurf natürlich ablehnen, und Sie können ihn auch noch zehnmal auf die Tagesordnung setzen, es wird immer wieder so sein. - Danke schön!

(Beifall von der LINKEN und bei den Regierungs- fraktionen.)

Das Wort hat nun der Abgeordnete Frank Wagner für die CDU-Landtagsfraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, sehr geehrte Damen und Herren! Heute geht es erneut um einen Gesetzesentwurf. Ich vermute, die Taktik dahinter ist - schnell wird man das durchschauen -, in der Tagesordnung nach vorne zu kommen. Genau mit dieser Taktik möchte ich beginnen. Wenn es hier in Debatten nur um Taktiken geht, wer wann zuerst sprechen kann, dann ist das Thema verfehlt. Die Bildung ist das höchste Gut in unserem Land. Da erwarte ich, dass wir uns ernsthaft mit den Themen auseinandersetzen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Heute geht es um die Streichung des § 19 des Schulordnungsgesetzes, den sogenannten Schulsprengel, der historisch gewachsen ist und über den auch an vielen Stellen im Bereich der Schulträger

sowie der politischen Gremien immer wieder diskutiert und gesprochen wurde und dessen Sinnhaftigkeit herausgestellt wurde. Wenn dieser Paragraf gestrichen würde, gäbe es ein heilloses Durcheinander und Unruhe. Das würde alles andere als Schulfrieden und Ruhe in unseren Schulen bedeuten. Wir stehen für Schulfrieden, wir stehen für Ruhe in unseren Schulen. Wir möchten, dass unsere Lehrkräfte und die Fachkräfte in unseren Schulen dafür Zeit haben, wofür sie ausgebildet sind. Das ist die Unterrichtung unserer Kinder. Dafür stehen wir.

Wie eben bereits geschildert wurde, haben wir im Saarland 155 Grundschulen, 32 Förderschulen und 20 öffentliche Berufsschulen, die in Schulbezirke eingeteilt sind. Wenn es zur Streichung des § 19 des Schulordnungsgesetzes käme, gäbe es bei diesen Schulen die freie Schulwahl. Sie, Herr Dörr, haben eben geschildert, dass es eine Ausnahmeregelung gibt, dass ein Antrag gestellt werden kann. Sie haben auch bestätigt, dass diesem Antrag stattgegeben wird, allerdings nicht ausnahmslos. Hier schaut die Schulaufsicht, hier schauen in Abstimmung der Schulträger und die Schule, aber vor allem das Ministerium ganz genau hin, wie gut begründet dieser Antrag ist. Wenn zum Beispiel in einer Nachbarkommune die Großeltern leben und gesagt wird, man kriege das organisatorisch nicht anders hin, kann dieser Antrag bis zum 15. April eingereicht werden. Darüber wird dann entschieden, da es nicht zu einer Klassenmehrbildung kommen darf. Es gibt sehr, sehr viele Regelungen und es finden auch viele Gespräche statt, damit das Ministerium auch Lösungen für Situationen finden kann, in denen es Probleme mit der Betreuung gibt.

Das Gleiche gilt für Schulen mit besonderem Profil wie sportbetonte oder musische Schulen. Auch hier kann mit einem sauber begründeten Antrag ein Wechsel an eine andere Schule stattfinden.

Kommen wir zum Thema Wettbewerb. Mir graust der Gedanke, der eben geschildert wurde, dass wir irgendwann - aber ich glaube, der Tag wird nie kommen - von der Josef-Dörr-Schule sprechen werden.

(Lachen bei den Regierungsfraktionen und der LINKEN.)

Ich erlebe immer wieder, dass Sie sich hier in den höchsten Tönen loben, aber wenig Begründung durch genaue Aussagen erfolgt, zum Beispiel wie Schule heute aussehen würde. Allerdings kann ich zu den Punkten Wettbewerb und Konkurrenz sagen, dass sich in unseren Grund- und Förderschulen verdammt viele Lehrkräfte Gedanken darüber machen, wie sich unsere Schulen weiterentwickeln sollen. Da müssen wir nicht an irgendwelchen Paragrafen her

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) )

umbasteln. Das, was durch Fortbildungen angeboten wird, und das, was in den Kommunen erarbeitet wird, um die Schulen voranzubringen, reicht vollkommen aus, damit sich viele Schulen auf den Weg machen, sich zukunftsfähig aufzustellen. Da können wir wirklich stolz auf unsere saarländischen Schulen sein. Ich bedanke mich an dieser Stelle wieder ausdrücklich bei allen Lehrkräften und bei dem Fachpersonal in unseren Schulen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

In Ihrem Abänderungsantrag gehen Sie davon aus, dass die Streichung des § 19 zu Gerechtigkeit führen würde. Ich sprach eben von 155 Grundschulen und so weiter, also insgesamt von über 200 Schulen, die hiervon betroffen sind, im Gegensatz zu 30 Gymnasien. Hier kann man nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Es ist naheliegend, dass der eine oder andere aufgrund einer besonderen Neigung oder Fähigkeit vielleicht das Gymnasium im Nachbarlandkreis besucht. Das hat wenig Konsequenzen in Bezug auf die Veränderung der Klassengröße und die Struktur. Wenn ich es auf alle übrigen Schulen ausdehne, wäre es ein Rieseneingriff in unsere Schulstruktur und würde zu einer immensen Unruhe führen.

Von daher sind die Schulbezirke beziehungsweise ist das Prinzip des Schulsprengels mehr als sinnvoll. Wir haben eben von Frau Spaniol und Frau Holzner auch etwas zu dem Thema kurze Beine, kurze Wege gehört. Das ist sehr sinnvoll. Es gibt zudem die feste Regelung, dass ab einer Kilometerzahl von vier Kilometern - einige senken das auch auf zwei Kilometer ab - Busse eingesetzt werden. Hier steht der Schulträger an der Seite der Eltern und zahlt diese Buskosten. Das würde mit der Streichung des § 19 natürlich wegfallen. Von daher ist es mehr als sinnvoll, am Prinzip des Schulsprengels festzuhalten.