Protokoll der Sitzung vom 30.10.2019

(Abg. Meyer (CDU) )

extremistischer Veranstaltungen Rechts- wie Linksextremisten. Das ist das, was wir wollen. Wir wollen nämlich mit diesen Maßnahmen verhindern, dass Extremisten in diesem Land an die Macht kommen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Deshalb finde ich, jeder einzelne Fall, jede einzelne Minute und jeder einzelne Euro, der hier eingesetzt wurde, ist es wert. Es gibt auch wenig Grund, hier Ängste zu schüren, denn die Daten, die keinen Bezug zu den Fällen haben - das sind sehr viele -, werden ja nicht ausgewertet. Es ist einfach nicht redlich zu sagen, da wird jetzt gekuckt, wer da mit wem telefoniert hat. Das ist die Leute veräppelt. Ich finde, das darf man in dem Zusammenhang nicht tun. Deshalb ist es mir persönlich auch egal, ob die Daten 18-mal oder 80-mal so viele sind, wie es Einwohnerinnen und Einwohner im Saarland gibt. Wichtig ist, dass eine saubere Trennung zwischen relevanten und irrelevanten Daten erfolgt. Darauf vertrauen wir.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Deshalb scheint es mir doch eher Ihr chronisches Misstrauen in unsere Demokratie oder zumindest in die Staatsdiener oder das System zu sein, das hier Raum greift, und dass Sie doch ein bisschen mit der Polizei fremdeln, Herr Lander. Es wird Sie aber trotzdem niemand daran hindern, die Kontrollanfragen, die Ihnen wichtig sind, auch weiterhin zu stellen. Die Kosten und die Dauer für die Bearbeitung der, wie ich finde, nicht so sehr nutzbringenden Initiative habe ich nicht erheben lassen, auch mit Rücksicht auf unsere Polizei. Manchmal hätte man schon Lust dazu, da einmal die Rechnung aufzumachen. Nun gut, aber die vorliegenden Informationen reichen jedenfalls für die Erkenntnis: Der Aufwand zur Beantwortung Ihrer Anfrage steht nach meiner Sicht in keiner Relation zu dem Erkenntnisgewinn. Daher werden wir einen solchen Unsinn dann nicht auch noch, wie von Ihnen beantragt, verstetigen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke der Frau Abgeordneten und rufe für die AfD-Landtagsfraktion den Abgeordneten Lutz Hecker auf.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Mit dem vorliegenden Beschlussantrag möchte die Linksfraktion nach eigener Definition mehr Transparenz bei den Funkzellenabfragen der

saarländischen Polizei schaffen. Mehr Transparenz ist in den allermeisten Fällen ein erstrebenswertes oder zumindest wünschenswertes Ziel, wenngleich es unserer Meinung nach diesbezüglich Grenzen geben muss, gerade in Fragen der öffentlichen Sicherheit und der Strafverfolgung.

Die Funkzellenabfrage gehört seit etwas mehr als zehn Jahren zur offiziellen Werkzeugkiste der Strafermittlungsbehörden. Möchte man wissen, wann und wo sich eine bestimmte Person mit ihrem Mobiltelefon aufgehalten hat, kann eine Funkzellenanfrage beantragt werden, die einer richterlichen Genehmigung bedarf. Im Anschluss werden dann diese Daten an die jeweilige Behörde vom Mobilfunkanbieter ausgehändigt. Die betroffenen Personen werden in aller Regel über diese verdeckte Maßnahme nicht informiert, es sei denn, dass sie letzten Endes Teil eines Strafverfahrens ist. Dagegen ist prinzipiell nichts einzuwenden, denn es erleichtert die Strafverfolgung in einer Zeit, in der nahezu jedermann freiwillig einen Peilsender, ein Mikro und eine Überwachungskamera in Form seines Smartphones bei sich trägt. Dennoch bleibt festzuhalten, dass diese Form des Eingriffs in die Privatsphäre vor einigen Jahren noch undenkbar gewesen wäre, vor allem dann, wenn es sich um völlig unbeteiligte Personen handelt.

Genau um die geht es hier, denn im Gegensatz zu konkreten Funkzellenabfragen gibt es nämlich die große Masse der sogenannten nicht individualisierten Funkzellenabfragen. Diese Form der Abfragen, bei der eben nicht nur eine konkrete Mobilfunknummer beziehungsweise Person abgefragt wird, sondern sämtliche Mobilfunknummern, die sich zu einem bestimmten Zeitraum in einem bestimmten Bereich befinden, ist umstritten und wird derzeit kontrovers diskutiert. Denn wenn man weiß, dass bei einer solchen nicht individualisierten Abfrage somit die Daten aller in dieser Funkzelle angemeldeten Mobilfunkteilnehmer übermittelt werden und eben nicht nur die eines potenziellen Straftäters, kann es einem bei diesem Gedanken durchaus ein wenig mulmig werden.

Bei diesen Funkzellen reden wir immerhin von Flächen, die etliche Quadratkilometer umfassen können. Interessant ist in diesem Zusammenhang dann auch, um welche Daten es sich hierbei überhaupt handelt, denn zu den Daten, die vom Mobilfunkbetreiber übermittelt werden, gehört eben nicht nur die Telefonnummer der verdächtigen Personen oder eben aller Personen, die sich in der Funkzelle aufgehalten haben. Zu diesen Daten gehören unter anderem auch der Zeitpunkt eines ausgehenden oder eingehenden Anrufs, die Verbindungsdauer sowie

(Abg. Meyer (CDU) )

die Rufnummer des Gesprächspartners, der Standort/Funkmast des Gesprächspartners, die Anzahl der Anwahlversuche, Daten bezüglich einer WLANNutzung, Daten bezüglich Versand und Empfang von SMS, eingehende Anrufe auf die Mobilbox und so weiter. Gerade wegen dieser Masse an Datensätzen von völlig willkürlich ausgesuchten Personen sollte die nicht individualisierte Funkzellenabfrage eigentlich eher zu den Ausnahmemaßnahmen gehören, doch die Praxis sieht ein wenig anders aus.

Im Saarland ist die Anzahl dieser nicht individualisierten Abfragen in den vergangenen Jahren massiv angestiegen. Alleine im Zeitraum von September 2018 bis Juni 2019 wurden im Saarland sage und schreibe rund 18,8 Millionen Verkehrsdatensätze im Rahmen von insgesamt 439 Funkzellenabfragen übermittelt. Selbst wenn man davon ausgeht, dass einige Mobilfunknummern mehrfach auftauchen, handelt es sich doch um eine gewaltige Masse an Daten und Informationen von in diesem Fall völlig ahnungslosen und unschuldigen Bürgern, in deren Privatsphäre eingegriffen wird.

Nun gibt es aus der Politik und von den Ermittlungsbehörden immer wieder das Argument, dass derjenige, der nichts getan hat, nichts zu befürchten hat und sich keine Sorgen machen muss. Dieses Argument hinkt allerdings hinten wie vorne, denn wenn dies tatsächlich eine Rechtfertigung wäre, dann öffnet das Tür und Tor für willkürliche Überwachung und die massenhaften Sammlung von Daten und Informationen. Auch wenn es in innen- und sicherheitspolitischen Fragen eher selten vorkommt, dass ich den Kollegen der Linksfraktion recht geben muss, muss ich das hier tun. Denn wenn aus einer Ausnahmemaßnahme zumindest stark wahrnehmbar die Regel wird, sollte das in der Tat näher hinterfragt und genauestens beobachtet werden.

Interessant ist in diesem Zusammenhang nämlich auch der Umstand, dass die Zahl der konkreten Anhaltspunkte, dass ein Tatverdächtiger überhaupt ein Mobiltelefon benutzt hat, stark rückläufig ist, während die Zahl der nicht individualisierten Abfragen massiv angestiegen ist. Waren es im Erhebungszeitraum September 2013 bis August 2014 noch 99 konkrete Anhaltspunkte bei insgesamt 175 Abfragen, stehen dem im Zeitraum September 2018 bis Juni 2019 gerade einmal 50 konkrete Anhaltspunkte bei insgesamt 439 Abfragen gegenüber. Doch auch weitere Angaben, die im Rahmen der uns zur Verfügung stehenden Daten gemacht wurden, werfen zumindest die Frage der Verhältnismäßigkeit auf wie etwa die Anzahl der aufgeklärten Straftaten im Verhältnis zur Rolle der abgefragten Daten. Die Bilanz fällt hier eher bescheiden aus. Wir stimmen der For

derung der Linksfraktion in dem Punkt also durchaus zu, dass über die Nutzung dieser Art der Funkzellenabfrage ausführlich berichtet werden sollte, denn weder ein Landtagsausschuss noch eine parlamentarische Anfrage können hierfür einen vollwertigen Ersatz bieten.

Das sieht man sehr deutlich am Beispiel der diesbezüglichen Anfrage des Kollegen Lander, deren Beantwortung ganze 15 Monate in Anspruch genommen hat, dies dann aber nur unter der Voraussetzung, dass man sich auf eine modifizierte Version der Anfrage einigen konnte. Selbst diese modifizierte und gekürzte Anfrage konnte aber in bestimmten Punkten nicht wie vereinbart beantwortet werden. Daher sehen auch wir Handlungsbedarf in Form einer dauerhaften und lückenlosen Dokumentation unter Beachtung sämtlicher datenschutzrelevanter Aspekte und Löschfristen.

Dem Antrag der Linksfraktion können wir heute allerdings nicht zustimmen, da wir mit zwei Dingen so nicht einverstanden sind. Da wäre einerseits die Frist zum 31. März des Folgejahres, die wir gerne ein wenig erweitern würden beziehungsweise bei der wir uns mehr Spielraum wünschen. Darüber ließe sich aber sicherlich leicht ein Konsens erreichen. Als wesentlich schwerwiegender erachten wir die Forderung nach der Umsetzung eines SMS-Informationssystems nach dem Vorbild Berlins, bei dem Bürger sich per SMS informieren können, wenn ihre Daten im Rahmen einer Funkzellenabfrage erhoben werden sollen. Das geht uns heute und an dieser Stelle zu weit, da sich hierbei für uns durchaus auch datenschutzrechtliche und sicherheitstechnische Fragen ergeben, gerade auch vor dem Hintergrund massenhaft registrierter Handynummern in einem solchen System. In diesem Punkt sollte man unserer Meinung nach auf Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt in Berlin warten, ein Projekt, das von der Beschlussfassung im Abgeordnetenhaus bis zur Realisierung immerhin vier Jahre gedauert hat.

Wir haben heute auf einen korrespondierenden Antrag verzichtet, einerseits aus dem naheliegenden Grund, dass AfD-Anträgen in diesem Hause prinzipiell nicht zugestimmt wird, andererseits aber auch um zu signalisieren, dass wir in dieser Frage durchaus gesprächsbereit und zu einem Kompromiss bereit sind. Im Ergebnis meiner Überlegungen habe ich unserer Fraktion vorgeschlagen, Ihren Antrag nicht abzulehnen. Wenn Sie aber den Schutz dieses Raumes dazu benutzen, um die Mitglieder einer demokratisch gewählten Fraktion pauschal als Faschisten zu diffamieren, und auch der Präsident es nicht für notwendig hält, hier einzuschreiten, dann sehe ich

(Abg. Hecker (AfD) )

mich gezwungen, Ihren Antrag abzulehnen. - Vielen Dank.

(Beifall von der AfD.)

Ich danke dem Abgeordneten und rufe für die SPDLandtagsfraktion den Abgeordneten Reiner Zimmer auf.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Parlament und die Abgeordneten haben bekanntlich die grundsätzliche Funktion, Regierung und Verwaltung zu kontrollieren. Herr Lander, das ist richtig, dafür sind wir da. Andererseits ist es aber auch essenziell wichtig, der Regierung und den ihr zugehörigen Behörden und Verwaltungen ein berechtigtes Vertrauen in ihre Arbeitsweise entgegenzubringen und ihre Ressourcen effizient einzusetzen. Die Antwort der Landesregierung vom 16. September auf eine annähernd inhaltsgleiche Anfrage der DIE LINKE-Landtagsfraktion dokumentiert ausführlich, dass die Polizei, die Staatsanwaltschaft und die Justiz jederzeit bereit sind, umfassend Bericht über die Nutzung der individualisierten und der nicht individualisierten Funkzellenabfragen zu geben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn jetzt gefordert wird, anlasslos - das betone ich - jährlich einen Bericht in dieser Größenordnung abzuliefern, welcher auch noch viele Verfahren umfasst, die zum jeweiligen Zeitpunkt noch gar nicht abgeschlossen sind und die somit keine wirkliche Aussagekraft haben, dann führt dies zu einer Mehrbelastung der Verwaltungen und Behörden und wird dem Vertrauen in ihre ordnungsgemäße und sachliche Arbeit nicht gerecht. Sie selbst, Herr Lander, sagten vorhin, es beruhe auf richterlichen Anweisungen und auf der Gesetzeslage, die in diesem Land nach der Bundesstrafprozessordnung vorliegt, dass solche Anfragen gemacht werden dürfen. Wenn wir diese Gesetze schon haben, sollten wir aber auch ein gewisses Vertrauen aufbringen.

Sehr geehrter Herr Lander, selbstverständlich ist es ureigene Aufgabe der Oppositionsparteien, die Regierung und die sie tragenden Fraktionen zu kontrollieren und zu überprüfen. Dennoch sollte dies anlassbezogen und nicht durch eine unnötige und aufwendige jährliche Berichterstattung erfolgen. Ebenso soll durch die Ablehnung Ihres Antrags auch nicht das gesetzlich in § 100 8a Abs. 6 der Strafprozessordnung garantierte Recht auf Benachrichtigung bei

Funkzellenabfragen eingegrenzt werden, vielmehr plädieren ich und meine Fraktion dafür, statt einer jährlichen Berichterstattungspflicht diese anlassbezogen anzuwenden, also wenn es bedarfsgerecht ist, weil es tatsächlich Anhaltspunkte gibt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Sache beinhaltet der Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion in der Formulierung zudem eine weitere Problematik. Es ist nämlich schon grundsätzlich schwer auszumachen, ab welchem Zeitpunkt laufende Ermittlungen nicht mehr gefährdet oder behindert werden. Durch das umfangreiche Ausmaß der geforderten Berichterstattung über die Nutzung der nicht individualisierten Funkzellenabfragen ist eine konkrete Abgrenzung nur schwer möglich. Eine regelmäßige grundsätzliche Berichtspflicht ist aufgrund der genannten Aspekte daher abzulehnen.

Auch die weitere Forderung, die Benachrichtigung bei den nicht individualisierten Funkzellenabfragen an Betroffene durch ein SMS-Informationssystem nach Vorbild Berlins einzuführen, ist abzulehnen. Das gewünschte Ziel, hierdurch mehr Transparenz zu schaffen, wird meiner Ansicht nach nicht in ausreichendem Maße erreicht. In Berlin läuft es mit den SMS-Benachrichtigungen nämlich so, dass eine Benachrichtigung der Betroffenen einer nicht individualisierten Funkzellenabfrage erst dann erfolgt, wenn die jeweilige Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren, auf dem die Funkzellenabfrage beruht, etwa durch Anklageerhebung oder durch Verfahrenseinstellung beendet hat. Dies kann unter Umständen Monate oder aber auch Jahre dauern, sodass Transparenz - ich will dies sehr deutlich sagen - durch absolut nachvollziehbare Gründe der Strafverfolgung nicht erreicht werden kann. Welch ein Witz, wenn jemand nach drei Jahren eine SMS bekommt, bei welchem Funkmast er sich irgendwann vor drei Jahren aufgehalten hat. Herr Lander, es tut mir leid, aber ich weiß nicht, was man mit dieser Art Transparenz anfangen soll.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE, erst gestern hatten meine Kolleginnen und Kollegen und ich selbst ein circa zweistündiges Gespräch mit Personalrats- und Gewerkschaftsvertretern der Justiz. Kern der Unterredung waren die Personalausstattung und die Arbeitsbelastung in allen Bereichen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, jeder, der heute Mittag um 13.00 Uhr vor der Tür war, hat es mitbekommen. Ich erzähle Ihnen mit Sicherheit nichts Neues, wenn ich sage, dass es an sehr vielen Stellen schwierig ist. Seit vielen Jahren ist das Saarland dazu verpflichtet, einen sehr straffen haushalterischen Konsolidierungskurs einzuhalten. Die daraus resultierenden Konsequenzen sind unter an

(Abg. Hecker (AfD) )

derem die dadurch entstehenden Mehrbelastungen für unsere Bediensteten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Dienststellen und Verwaltungen. Ich möchte daher gerade an dieser Stelle die Chance nutzen und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und insbesondere den Beschäftigten in der Justiz und bei den Ermittlungsbehörden sowie der Vollzugspolizei unseren herzlichen Dank für ihre geleisteten Dienste und ihre Arbeit aussprechen. Das ist unter den bekannten Rahmenbedingungen nicht immer eine Selbstverständlichkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Lieber Kollege Lander, lassen Sie uns gemeinsam das nötige Vertrauen in unsere Bediensteten und unsere Verwaltungen aufbringen und nicht die Beschäftigten durch unnötige administrative Tätigkeiten und durch von Misstrauen geprägte Anträge mit zusätzlicher Arbeit belasten. Wir lehnen Ihren Antrag ab. - Recht herzlichen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Zimmer. - Ich rufe nochmals auf den Abgeordneten Lander für die LINKE-Landtagsfraktion.

Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte das eine oder andere klarstellen, zunächst einmal in Richtung der AfD. Es wurde richterlich festgestellt, dass man Höcke als Faschisten bezeichnen darf. Das habe ich getan. Daraus ergibt sich, dass die AfD zumindest in Teilen faschistisch ist. Nichts anderes habe ich hier gesagt.

(Beifall bei der LINKEN.)

Zur Kollegin Meyer. Sie haben Kant bemüht. Das möchte ich auch tun. Wir müssen aufpassen, dass wir hier nicht in eine selbst verschuldete Unmündigkeit rutschen, indem wir die Transparenz der inflationären Nutzung dieser Daten nicht vorziehen. Sie haben gesagt, ich fände diese Maßnahme im Einzelfall nutzlos. Das habe ich aber in diesem Umfang nicht gesagt. Wir haben hier lediglich die Transparenz angesprochen, die wir wollen. Ich habe es extra gesagt. Wir wollen die Maßnahme nicht abschaffen, sondern wollen nur Licht ins Dunkel bringen, wie oft diese Maßnahme im Jahr umgesetzt wird.

Hier werden viele Daten von Leuten erhoben, die gar nicht im Verdacht stehen. Das ist das Problematische daran. Man müsste in die DSGVO schauen, weil das Problem ist, dass keine Grundlage gegeben

ist, die Daten dieser Leute zu erheben. Das ist eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Wir könnten auch Sicherheit schaffen, indem wir jede Person rund um die Uhr überwachen. Aber ich glaube, das will hier niemand, weil es nicht mehr verhältnismäßig ist.

Sie nannten auch die Transparenzgeschichte als Unsinn. Ich möchte Sie daran erinnern, dass ihre Freunde in Berlin das umgesetzt und mitgetragen haben. Der Kollege Henkel steht nicht unbedingt im Verdacht, uns irgendwo nahezustehen, aber man muss sagen, die haben anscheinend in Sachen Transparenz und Sicherheit einfach ein bisschen mehr drauf.

Gestatten Sie mir noch einen letzten Kommentar zum Richtervorbehalt, der auch vom Kollegen Zimmer und von Ihnen, Frau Meyer, angesprochen wurde. Durch die schwarze Null ist unter Juristen ein Sprichwort im Umlauf, das sagt, ein Richter würde auch seine eigene Hausdurchsuchung unterschreiben. - Damit bedanke ich mich bei Ihnen.

(Beifall bei der LINKEN.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 16/1036. Wer für die Annahme der Drucksache 16/1036 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/1036 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Mitglieder der DIE LINKE-Landtagsfraktion, abgelehnt haben die Koalitionsfraktionen und die AfDLandtagsfraktion.

Wir kommen zu Punkt 16 der Tagesordnung

Beschlussfassung über den von der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Mehr Demokratie wagen - Ortsvorsteher sollen die Amtsbezeichnung Bürgermeister tragen (Drucksache 16/1039)