Sie haben das aufgezählt, was wir ordnungsgemäß beantwortet haben. Sie haben eine große Anfrage gestellt, die haben wir beantwortet. Es gibt nichts zu verheimlichen. Wir haben in der Vergangenheit bis zum heutigen Tag einiges getan und wir werden in Zukunft noch viel mehr tun. Denn der Koalitionsvertrag enthält zahlreiche Maßnahmen - ohne diesen Beirat zur Minderung und Bekämpfung von Armut in den unterschiedlichsten Handlungsfeldern. Ich gebe ja nicht zum ersten Mal hier am Mikrofon bekannt, dass es nicht nur sozialpolitische Gesichtspunkte sind, die zu beachten sind. Die Kolleginnen und Kollegen, die neben mir sitzen, sind mit ihren besten Leuten in diesem Beirat vertreten - auch in persona der Minister - und arbeiten mit, weil wir sagen: Das ist eine Querschnittsaufgabe der Landesregierung, nicht nur eine Aufgabe der Monika Bachmann als Sozialministerin, wir alle arbeiten dort zusammen. Und so sehe ich das auch bei den Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten in der Großen Koalition.
Armutsrisiken sehen wir insbesondere bei Kindern, bei Jugendlichen, Alleinerziehenden - es ist eben angesprochen worden -, Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen, Langzeitarbeitslosen, aber auch bei Seniorinnen und Senioren. Es ist richtig, wenn die Abgeordnete Baltes sagt, wie viele ältere Frauen wir haben, die unter Armut leiden und die sich schämen, zum Sozialamt zu gehen. Es ist für sie beschämend zu sagen, dass das Geld nicht reicht, sich die Wohnung zu heizen oder sich auch einmal etwas richtig Gutes zu essen einzukaufen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich deshalb in aller Kürze darstellen, was alles schon gemacht wurde; ich versuche auch, so wenig wie möglich zu wiederholen. Im Landeshaushalt stehen für die Förderung von Projekten gegen Kinderarmut pro Haushaltsjahr 150.000 Euro. Zwischen 2003 und 2010 wurden mit Anschubfinanzierungen meines Hauses zum Beispiel in der Landeshauptstadt Saarbrücken in dem besonders von Armut betroffenen Stadtteil Malstatt und in Altsaarbrücken als niedrigschwellige Angebote Projekte zur Bekämpfung von Auswirkungen der Kinderarmut eingerichtet. 2013 hat unser Haus eine drei Jahre umfassende Anschubfinanzierung für viele andere Projekte angeboten. Und so kamen neben einem zusätzlichen Projekt in der Landeshauptstadt, dem Kinder-ElternZentrum Kiez Burbach, zwei weitere Projekte in den Landkreisen Saarlouis und St. Wendel dazu, Integrationsgrundschüler und -eltern im Landkreis Saarlouis - IGELS nennt sich das Projekt - und das Aktionsprogramm Frühe Bildung im Landkreis St. Wendel.
All diese Projekte werden nach der Anschubfinanzierung ohne Landesförderung weitergeführt. Das ist doch gut! Das muss man doch mal erwähnen dürfen, dass unsere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, unsere Landkreise mit dem Kabinett zusammen diese Dinge machen. Ich erinnere auch - eben hat es ein Kollege angesprochen - an das Landesprogramm Frühe Hilfen. Liebe Abgeordnete, das war das Kind des Saarlandes! Frühe Hilfen, das haben wir hier eingeführt! Heute ist es bundesweit unterwegs. Das muss doch erwähnt werden und ist politisch wirklich etwas, das wir vorzeigen können.
Ich nenne nur einmal eine Zahl. Im letzten Jahr, liebe Kolleginnen und Kollegen, wurden im Saarland 458 Familien im Rahmen von 3.813 Hausbesuchen besucht. Wenn das nichts ist, dann weiß ich nicht, was überhaupt noch etwas ist! Auch das Landesprogramm Schoolworker ist sehr erfolgreich. Schoolworker beraten und begleiten Schülerinnen und Schüler. 2019 hat mein Haus über 1,9 Millionen Euro zur Finanzierung dieser Schoolworker bewilligt. Und an der Stelle habe ich noch nicht über die Integrationshelfer geredet.
Besonders bewusst ist uns aber die wirklich schwierige Situation der Alleinerziehenden. Kollegin Baltes hat es eben angesprochen. Das steht bei uns im Land in der Tat im Fokus. Die Landesregierung hat zur Bekämpfung des Armutsrisikos von Alleinerziehenden und ihrer Kinder auf Bundesebene Maßnahmen mit auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlages sind positive Veränderungen verabschiedet worden. Der jährliche steuerliche Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende ist von 1.308 auf 1.900 Euro erhöht worden und vieles andere mehr. Das ist natürlich nicht das Nonplusultra, aber es wurden damit Wege aufgezeigt.
Eine wesentliche Änderung für Alleinerziehende und ihre Kinder ist auch die Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes. Seit 01. Juli 2017 wird der Unterhaltsvorschuss für Kinder Alleinerziehender bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Maßnahmen verbessern natürlich die Situation von Alleinerziehenden. Ich habe nicht gesagt, sie heilen die Situation, ich habe gesagt, sie verbessern die Situation.
Frau Schramm, wenn ich Ihnen hier schon positive Beispiele aufzeige, wäre ich sehr dankbar, wenn Sie
mir in meiner Rede genauso zuhören würden, wie ich es eben bei Ihnen getan habe. Manchmal lernt man nämlich etwas dazu.
Beim Kindergeld gab es Steigerungen, seit 2014 von 184 auf 204 Euro, für das dritte Kind erhalten die Eltern 210 und für das vierte 235 Euro. Das Kindergeld wurde zum letzten Mal am 01. Juli erhöht. Ich erinnere an das Gute-KiTa-Gesetz. Frau StreichertClivot könnte das noch wesentlich besser darstellen, weil sie in der Thematik wirklich ganz ernsthaft drin ist, weil sie in ihrem Bildungsressort mit dafür verantwortlich ist.
Ich darf vielleicht erwähnen, dass das nicht nur auf Bundesebene verabschiedet wurde und zum 01. Juli 2019 in Kraft getreten ist, das Ziel ist auch, die Qualität in Kitas und Kindertagespflege zu verbessern und Eltern bei den Gebühren zu entlasten. Für die Länder bedeutet dies in 2019 und 2020 jeweils einen Zufluss in Höhe von 1 Milliarde Euro und ab 2021 in Höhe von 2 Milliarden Euro.
Das Saarland setzt als eines der ersten Bundesländer das Gute-KiTa-Gesetz um und erhält rund 63,5 Millionen Euro vom Bund für die Verbesserung der frühkindlichen Bildung. Auch das Folgende muss erwähnt werden: 2017 wurde zwischen den Koalitionspartnern vereinbart, die Elternbeiträge für die Betreuungskosten der Kinder in Krippen und Kindergärten zu senken - das muss mal erwähnt werden, auch von der Opposition. Mit der Einigung im Saarland-Pakt werden saarländische Familien nun deutlich stärker bei den Kitabeiträgen entlastet, als bisher im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Auch das gehört zur Wahrheit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sogenannte Starke-Familien-Gesetz ist zum 01. Juli 2019 in Kraft getreten. Dieses Gesetz - falls jemand es nicht weiß - stärkt Familien mit kleineren Einkommen und schafft faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe für ihre Kinder. Zusätzlich zum Starke-Familien-Gesetz werden alle Eltern, die Kinderzuschlag, SGBLeistungen oder Wohngeld beziehen, mit dem GuteKiTa-Gesetz von Kitagebühren befreit. Das muss an dieser Stelle deutlich gesagt werden.
Ich habe nur wenige Punkte genannt. Um all das, was schon getan worden ist, zu nennen, müsste ich hier vorne anderthalb Stunden reden. Bereits 2015, also vor vier Jahren, haben wir in meinem Haus die Service- und Kompetenzstelle Familie eingerichtet. Die haben wir nicht eingerichtet, weil wir zu viele Leute hatten, sondern um die Familien zu entlasten, um ihnen Hilfestellung zu geben und um nach au
Wir haben zahlreiche Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut im Alter eingeführt - das haben Sie, liebe Kollegin Baltes, angesprochen. Ab 01. Juli wurden die Renten für über 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner erhöht. Jetzt kann man streiten, ob das genug ist oder nicht, aber sie wurden erhöht. Mit dem RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz sind zudem zahlreiche Verbesserungen in der Alterssicherung eingeführt worden. Was bedeutet das konkret? - Haltelinien für Beitragssatz und Rentenniveau bis 2025, Auswertung der Mütterrente, die zu einer spürbaren Rentenerhöhung führt, und Leistungsverbesserung für Erwerbsminderungsrente. Auch die Ausweitung der Minijob-Grenze kommt vor allem Geringverdienern zugute. Durch die Neuregelung wird die bisherige Gleitzone für Minijobber auf einen Verdienst im Bereich von 450 Euro bis 1300 Euro ausgeweitet. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte in diesem Bereich zahlen wie bisher einen reduzierten Beitrag. Das sind alles Dinge, die vom Bund und den Ländern eingeführt wurden. Insoweit glaube ich, dass es wichtig ist, dass wir darüber reden.
Die Grundrente wird zum 01. Januar 2021 eingeführt. Wir hatten lange und intensive Diskussionen zwischen Union und SPD und haben uns auf die Eckpunkte zur Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Vorhabens geeinigt. Die Einführung einer Grundrente ist für langjährige Geringverdiener gedacht. Ich möchte nicht inhaltlich darauf eingehen, weil es den Rahmen sprengen würde.
Es wurde sich um eine weitere wichtige Personengruppe gekümmert: die Menschen, die pflegebedürftig sind. Ich glaube, dass ich dabei mitreden kann, weil ich eine der Wenigen bin, die tagtäglich Einrichtungen besucht. Die Pflegestärkungsgesetze I, II und III ermöglichen im erweiterten Personenkreis mehr Leistungen wie zum Beispiel höhere Leistungen für Leistungsempfänger, Betreuungsleistungen für alle, mehr Leistungen für Demenzkranke und so weiter. Im PSG II gibt es die Einführung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, fünf Pflegegrade anstatt nur drei und den Bestandsschutz von Versicherten. Im PSG III geht es um die Stärkung der Beratung in der Pflege durch Ausbau des Netzes und der Beratungsstellen, Förderung der kommunalen Netzwerke und Ausweitung der Kontrollmöglichkeiten der Pflege- und Krankenkassen, um Abrechnungsbetrug zu vermeiden. Dies sind deutlich spürbare Verbesserungen, die das Bundesministerium für Gesundheit mit uns Ländern auf den Weg gebracht hat.
Lassen Sie mich abschließend noch ein paar Punkte nennen, die mir wichtig sind und die nicht unerwähnt bleiben sollen. Ich bitte Sie, sich mit mir um diese Punkte zu kümmern - egal ob Opposition oder Regierungspartei. Ich werde in den nächsten Tagen wieder beginnen, die Tafeln zu besuchen. Ich lade Sie gerne ein, mit mir zu kommen. Es wird aber keine Kamera da sein, es wird kein Journalist da sein, weil ich das nicht will. Ich will auch nicht da sein, wenn die Menschen da sind, die Hunger haben und arm sind. Wir gehen im Vorfeld dorthin und geben dort verschiedenste Sachen ab. Ich mache das nicht, weil ich eine so gute Frau bin. Nein! Ich mache das nicht allein. Ich habe Firmen dabei wie Globus. Diese Firmen geben uns Zahnpasta und andere Hygieneartikel, wir haben auch etwas für die Kinder dabei. Wir tragen diese Sachen gemeinsam mit vielen Partnern zu den Tafeln. Die Bedürftigen freuen sich. Sie freuen sich darüber, denn sie müssen diesen Weg gehen, sie können ohne die Tafeln nicht leben. Deshalb machen wir das in Saarbrücken, Völklingen, Saarlouis, Dillingen, Lebach, Wadern, Merzig, Homburg, Neunkirchen und St. Wendel. Wir haben 14 Ausgabestellen. Ich kann Ihnen versichern, die Nachfrage wird nicht weniger, sondern sie wird jedes Jahr größer. Nachdem man dort geholfen hat, geht man hinaus und ist bedrückt - zumindest bin ich das. Mit diesem Gefühl geht man in den Beirat und kann erzählen, was wir leisten wollen und werden. Ich denke hierbei auch an alle meine Kolleginnen und Kollegen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben die Wohnungslosenhilfe, das Bruder-Konrad-Haus. Ich weiß nicht, wer von Ihnen schon dort war. Wir engagieren uns vonseiten der Landesregierung in hohem Maße in der Wohnungslosenhilfe. Wir versuchen, die Menschen von der Straße zu holen. Es gelingt uns nicht immer, weil einige es nicht wollen, aber die, die wollen, holen wir auch ins Bruder-Konrad-Haus. Im Wirtschaftsplan des LAS, das in diesem Jahr die Ausgaben der überörtlichen Träger der Sozialhilfe wahrnimmt, sind Mittel von fast 4 Millionen Euro eingesetzt, um diesen Menschen zu helfen. Es gibt im Saarland eine Vielzahl von Leistungsangeboten, die von Wohlfahrtsverbänden durchgeführt werden und deren Kosten das Land trägt. Das ist gut so! Das ist Geld, das gut aufgehoben ist, um Menschen zu helfen, die verschuldet oder - meistens - unverschuldet in diese Situation geraten sind.
Ich erwähne noch die ambulante und stationäre Hilfe und die aufsuchende Straßensozialarbeit. Begleiten Sie doch mal die Sozialarbeiter in Saarbrücken, in Saarlouis, in Neunkirchen, in Völklingen! Die Tagestreffs können Sie gerne besuchen, wie etwa die bei
den Wärmestuben in Saarbrücken und Neunkirchen. Andere Möglichkeiten sind die Notschlafstelle in der Brückenstraße in Saarbrücken-Malstatt und die ambulante Wohnbetreuung in Saarbrücken, Völklingen und Neunkirchen.
Stationäre Hilfen: Im Saarland werden 116 stationäre Plätze für Menschen vorgehalten, die längerfristig in der Wohnungslosenhilfe betreut werden müssen. Dazu gehört das Bruder-Konrad-Haus mit 65 Plätzen, das sich in der Trägerschaft der Caritas befindet, und das Elisabeth-Zillken-Haus in Saarbrücken mit 16 Plätzen als spezielle Einrichtung für wohnungslose Frauen in Trägerschaft des Sozialdienstes katholischer Frauen. Soll ich Ihnen etwas sagen? - Dort sind Kinder dabei, die unverschuldet mit in diese Situation geraten sind. Das kann uns nicht kaltlassen!
Deshalb, Frau Schramm, halten wir keine Sonntagsreden, wie Sie es angesprochen haben. Wir tun etwas und gehen auf diese Menschen zu, um konkrete Hilfen vonseiten der gesamten Landesregierung zu leisten. Das Übergangswohnheim für Haftentlassene in Saarbrücken ist überhaupt nicht angesprochen worden. Dort haben wir zehn stationäre Plätze. Weiterhin gibt es die Herberge zur Heimat in Saarbrücken mit zusätzlich 25 Plätzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, allein für die stationäre Hilfe im Bruder-Konrad-Haus werden wir jährlich 1 Million Euro aufbringen.
Und für das neue Bruder-Konrad-Haus werden Anschaffungs- und Herstellungskosten in Höhe von rund 5 Millionen Euro am Investitionsbetrag berücksichtigt, die über eine neu abgeschlossene Vergütungsvereinbarung zwischen meinem Haus und dem Caritas-Verband für Saarbrücken und Umgebung refinanziert werden. Ich könnte nun noch auf die Förderung von Verbraucherinsolvenzberatung und vieles andere eingehen. Ich will aber auch auf die Frage, wie es jetzt weitergeht, eingehen. Wie geht es weiter, wenn wir jetzt alle unsere Reden gehalten haben und wir alle betroffen dasitzen? Wie geht es weiter?
Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass dies nicht nur eine dauerhafte Aufgabe, sondern vor allem auch eine der wichtigsten Aufgaben der Politik ist. Deshalb habe ich persönlich die Leitung des in meinem Hause angedockten Beirates zur Armutsbekämpfung übernommen, für meine Kolleginnen und Kollegen. Gemäß den Verabredungen des Koalitionsvertrags des Landes hat sich der Beirat zur Armutsbekämpfung in bislang neun Sitzungen mit den Fragen befasst. Damit meine ich nicht nur die kleineren Sitzungen, bei denen wir sozusagen nebenher
noch miteinander gesprochen haben. Bereits seit dem Mai 2018 haben wir themenspezifische Beiratssitzungen abgearbeitet.
Ich glaube, dass wir beim Vereinbarten bleiben sollten, nämlich zunächst einmal die Arbeit fertigzustellen, um dann auch nach außen zu gehen, gemeinsam vor die Kamera zu treten, um zu sagen: Leute, wir haben gearbeitet, wir wollen euch helfen.
Ich danke ganz herzlich all denjenigen, die mitgearbeitet haben. Ich bedanke mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen, die aus ihren ministeriellen Bereichen beträchtliche Zuarbeit geleistet haben. Herzlichen Dank denjenigen, die im Beirat dabei sind! Ich hoffe, dass wir im kommenden Jahr etwas Gutes vorstellen können. - Ich danke auch Ihnen ganz herzlich, dass Sie mir jetzt 21 Minuten zugehört haben. Vielen Dank.
Ich danke der Frau Ministerin. Ich weise darauf hin, dass Frau Ministerin die Redezeit der Landesregierung um 1 Minute und 21 Sekunden überschritten hat. Diese Zeit steht somit den Fraktionen ebenfalls zur Verfügung.
Als weiteren Redner rufe ich nun den Fraktionsvorsitzenden der DIE LINKE-Landtagsfraktion Oskar Lafontaine auf.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will in aller Kürze noch auf den Beitrag der Ministerin eingehen. Alles, was Sie hier vorgetragen haben, wird nicht in Abrede gestellt. Sie haben aber an dem vorbeigeredet, was Frau Schramm hier vorgetragen hat.
Die Dinge, die den Menschen, die in diesem Land leben, nutzen, sind nicht nur die Dinge, die Sie genannt haben. Die Menschen reden über ihre Löhne, über ihre Renten, über die sozialen Leistungen, über die öffentlichen Einrichtungen. Das sind die vier Punkte, die das Leben der Menschen bestimmen.
Frau Schramm hat hier vorgetragen, dass der Mindestlohn mindestens 12,80 Euro betragen müsste; wir haben einen Mindestlohn von 9,19 Euro. Angesichts dessen hätten Sie ja auch sagen können, dass die Landesregierung gewillt sei, unverzüglich einen Antrag im Bundesrat zu stellen, um insoweit Abhilfe zu schaffen. Solange wir den derzeitigen Zustand haben, ist es für viele Menschen einfach sehr bedrückend. Sie leben unter schlechten Verhältnis
Vor diesem Hintergrund kann man doch nicht einfach sagen: Ich gehe zur Tafel, ich gehe dahin, ich gehe dorthin. - Das hat doch damit überhaupt nichts zu tun!
Entsprechendes gilt für die Rentenformel. Die Rentenformel ist einfach zerstört worden. Es ist natürlich ein Fortschritt, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, dass jetzt die Grundrente eingeführt worden ist. Wir sind für jeden Fortschritt dankbar, überhaupt keine Diskussion. Die Rentenformel ist aber zerstört. Solange wir auf der einen Seite eine schlechte Lohnentwicklung haben und auf der anderen Seite eine zerstörte Rentenformel, ist die millionenfache Altersarmut vorprogrammiert. Das klagen wir an! Das muss unbedingt geändert werden! Das ist doch überhaupt nicht mehr umstritten.
Bei den sozialen Leistungen kann man über Hartz IV reden. Dazu kann man sagen, das sei richtig, oder aber, das sei falsch. Wir halten Hartz IV für falsch, weil es demütigend ist. Das ist Armut per Gesetz. Das führt dazu, dass auch bestens ausgebildete Leute jede Arbeit annehmen müssen. Und nach einem Jahr fallen sie in Hartz IV. Das halten wir für katastrophal, und deshalb klagen wir das an!