Protokoll der Sitzung vom 04.12.2019

Zweitens müssen wir an der Gleichwertigkeit von Gemeinschaftsschule und Gymnasium arbeiten. Hier bestehen Handlungsbedarfe für die nächsten Jahre. Dabei muss der größeren Heterogenität der Schülerschaft an den Gemeinschaftsschulen stärker Rechnung getragen, die Ressourcen erhöht und angemessene Entlastungen vorgenommen werden.

Drittens. Wir werden weiter die individuelle Förderung jedes einzelnen Schülers und jeder einzelnen Schülerin verbessern. Das Programm „ProfIL“ wurde nach dem erfolgreichen Start an den Gymnasien auch an den Gemeinschaftsschulen eingeführt. Ziel des Programms „ProfIL“ ist die Erkennung und entsprechende Förderung der unterschiedlichen Begabungen, Interessen und Stärken jedes einzelnen Schülers und jeder einzelnen Schülerin. Bestandteil ist ebenfalls ein wertschätzendes Feedback, an dem die Schülerinnen und Schüler fachlich, aber vor allem persönlich wachsen können.

Weiterhin ist die Fortbildung für Lehrkräfte am LPM geregelt. Um die Netzwerkarbeit der Lehrerinnen und Lehrer zu unterstützen, gibt es seit 2017 ein digitales Bildungsportal. Diese ProflL-Plattform dient zum Austausch unter den beteiligten Lehrkräften und soll die Kooperation in den Netzwerken erleichtern.

Dies sind nur einige Beispiele, wie unser Schulsystem qualitativ weiterentwickelt werden soll. Sie, meine Herren der AfD-Fraktion, und Sie, lieber Herr Dörr, tragen zu einer qualitativen Weiterentwicklung des Systems, seit sie Mitglied des Landtags sind, wirklich herzlich wenig bei. Wir lehnen Ihren Antrag daher ab. - Da heute Barbaratag ist und ich Bergmann bin, sage ich ein herzliches Glückauf!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Als Nächste spricht die Abgeordnete Barbara Spaniol für die LINKE-Landtagsfraktion.

(Sprechen.)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es lohnt sich immer, im bildungspolitischen Diskurs über die Anforderungen an den geordneten Schulbetrieb um die besten Lösungen zu ringen, auch am Barbaratag. Diese Debatten haben wir hier im Hohen Haus schon oft geführt. Das haben wir auch mit Tausenden Menschen auf Straße getan, als es vor

Jahren um die Grundschulschließungen im Land im großen Stil ging.

Ich war mit Kolleginnen und Kollegen aus dem Hohen Haus vor dem Verfassungsgerichtshof. Wir wollten Grundschulen retten. Wir wollten es dabei belassen, dass ein geordneter Schulbetrieb auch dann noch gewährleistet ist, wenn Grundschulen eine Klasse je Klassenstufe aufweisen. Die Zweizügigkeit als gesetzliche Voraussetzung für einen geordneten Schulbetrieb - also mindestens zwei Klassen je Klassenstufe - blieb damals aber leider bestehen. Der Kollege hat es eben angesprochen.

Diese unsägliche Entscheidung, die definitiv zu Schulschließungen geführt hat, wurde Ende 2011 zu Recht korrigiert. Der Kollege hat darauf hingewiesen. Es schadet nichts, einen Blick in die Historie zu werfen, um damit aufzuzeigen, wie sehr Regelungen entscheidend sind. Damals - Ende 2011 - wurden Mindestgrößen und Mindestschülerzahlen für den geordneten Schulbetrieb im Gesetz festgeschrieben. Natürlich kann man auch über diese Mindestgrößen immer wieder streiten.

Ist ein geordneter Schulbetrieb in einer Grundschule wirklich nur möglich - Herr Dörr, Sie haben es eben mit den Zahlen angesprochen -, wenn in allen Klassenstufen insgesamt mindestens 80 Schülerinnen und Schüler sind, oder wäre er auch mit 75 Schulkindern noch gegeben? Es sind aber Ausnahmen möglich. Man muss dann schon genau hinschauen, wenn die Mindestvorgaben, um die es hier geht, unterschritten sind. Das ist im Schulordnungsgesetz so festgeschrieben. Darüber kann man diskutieren. Wenn Sie also mit Ihrem Gesetzentwurf mit Ernsthaftigkeit darauf hinaus wollten, dann könnten wir darüber sprechen, denn es geht in dem Passus des Gesetzes um den geordneten Schulbetrieb, um Regelungen für den Fortbestand der Schulen, für die möglichst wohnortnahe Schule, für eine Schulentwicklungsplanung. Das sind wichtige Grundlagen für den Schulbetrieb.

Immer wieder geht es an dieser Stelle darum, Schließungen zu verhindern und entsprechend zu kämpfen. Da war nicht immer Ruhe im System, lieber Herr Kollege Zimmer. Wir erinnern uns in diesem Zusammenhang leider an die sinnlose Grundschulschließung in Perl-Besch. Herr Kollege Dörr, Sie haben das Einvernehmen angesprochen. Der Minister war damals sehr standhaft und hat es nicht erteilt. Er hat sich nicht mit dem Schulträger Gemeinde geeinigt. Das war gut so. Vor zwei Jahren gab es im Petitionsausschuss eine Debatte um eine spezielle Petition. Sie als AfD haben den Ausschlag gegeben, dass mit einer knappen Mehrheit eine Stellungnah

(Abg. Zimmer (SPD) )

me zugunsten der Schließung der Schule durchgesetzt wurde. Auch das gehört zur Wahrheit dazu. Das zeigt für uns, man muss immer ganz genau hinschauen. Man muss aufpassen, dass die Hürden für Schulschließungen sehr hoch bleiben. Dazu braucht es Regeln. Die gehören nun einmal ins Schulordnungsgesetz. Das muss die politische Forderung sein und eben nicht, all das aufzuheben.

Ihr Änderungsvorschlag geht genau aus diesen Gründen an der schulischen Realität vorbei. Im vorliegenden Gesetzentwurf geht es vielmehr um Streichung von Regelungen zum geordneten Schulbetrieb. Es geht um die marginale Umformulierung eines Absatzes. Herr Kollege, Sie haben sich noch die Mühe gemacht und haben den Absatz komplett vorgetragen. Von einer Neufassung kann nämlich überhaupt keine Rede herein. Sie tauschen nur ein Verb und ein Substantiv durch Synonyme aus. Ansonsten ist es völlig gleichgeblieben. Drumherum haben Sie gestrichen.

Sie wollen damit eine Überreglementierung im Schulbereich zurückfahren. Ich wage die These zu äußern, dass Sie das auf diese Weise nicht schaffen werden. Vielmehr gilt es doch, die Voraussetzungen eines geordneten Schulbetriebs immer genau unter die Lupe zu nehmen. Da muss man in die Verfassung hineinschauen. Auch das war die große Diskussion in der Vergangenheit, denn nach unserer Verfassung müssen öffentliche Schulen diese Voraussetzungen erfüllen. Das Nähere bestimmt ein Gesetz - das Schulordnungsgesetz.

Hier hat sich schon einiges getan. Das ist zu Recht so gesagt worden. Einige Hürden sind gefallen. Man hat aus den Fehlern der Vergangenheit zum Teil gelernt. Ich nenne zum Beispiel, dass Unterricht in jahrgangsübergreifenden Lerngruppen möglich ist. Wir haben ganz lange darum gerungen. Das war ein Streitpunkt der Debatten von früher. Das war schwierig. Das ist dort sozusagen festgeschrieben, um die Zusammenlegung oder Schließung von Grundschulen zu vermeiden. Das ist in Absatz 5 geregelt. Sie wollen diesen Absatz streichen, nur um zu sagen, was das heißen würde.

Natürlich ist die Diskussion, wann eine Schule noch ordentlich arbeiten kann und wie man eine gute Schulversorgung gewährleisten kann, eine, die man immer wieder führen muss. Das ist völlig klar. Da spielen viele Faktoren eine Rolle. Aber das grundsätzliche Ziel sollte doch sein, Schulschließungen das ist nach wie vor der zentrale Punkt - nicht noch durch fehlende Schranken und fehlende Regelungen zu erleichtern, sondern dafür einzutreten und es zu regeln, dass die wohnortnahe Schulversor

gung gewährleistet ist. Gerade die kleinen Füße brauchen kurze Wege. Gerade Grundschulen muss es wirklich vor Ort geben - wie lange haben wir darum gerungen - und eben nicht im nächsten oder übernächsten Ort. Genau dafür braucht es diese Regeln.

All das hat mit einer Überregulierung überhaupt nichts zu tun, sondern mit ganz klaren Vorgaben für den Schulbetrieb, die natürlich immer wieder auf den Prüfstand gehören. Da frage ich Sie, wollen wir als Parlament wirklich die Entscheidung über diese wichtigen Fragen mehr oder weniger aus der Hand geben und der Regierung eine Art Freibrief ohne konkrete Regeln überlassen? Nein. Wir sagen dazu ganz klar Nein.

Es ist eben gesagt worden, zu einem geordneten Schulbetrieb gehört viel mehr als das Fokussieren auf diese Diskussion des § 9 Schulordnungsgesetz. Es gehören nämlich Lösungen dazu, die gefunden werden müssen, wie der Lehrermangel beseitigt werden kann, wie Engpässe aufgefangen werden können, wenn Pädagoginnen und Pädagogen wegen Krankheit und Elternzeit ausfallen, wie die überlasteten Schulen mehr Entlastung durch mehr Personal bekommen können, wie die Armut der Schulkinder bekämpft werden kann, wie die Augenhöhe zwischen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen erreicht werden kann. All das sind die Herausforderungen der Schule von heute, auf die Sie keine Antworten haben. Auch aus diesen Gründen lehnen wir diesen Antrag ab.

(Beifall von der LINKEN.)

Für die CDU-Landtagsfraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Frank Wagner das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Auch heute geht es erneut um eine Abänderung des Schulordnungsgesetzes. Ich habe in den vergangenen Plenarsitzungen schon das eine oder andere Mal die Anmerkung gemacht, dass es schon auffällig ist, dass man sich jetzt statt für Anträge bewusst für neue Gesetze entscheidet, um in der Tagesordnung nach vorne zu kommen. Auch heute nehmen wir diese Thematik sehr ernst und setzen uns hier damit auseinander.

Es gibt hier klare Regularien des Gesetzgebers, die für die Schulaufsicht und auch für den Schulträger sehr wichtig sind. Ich möchte aber zu Beginn meiner

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) )

Äußerungen darauf eingehen, was am Anfang vom Antragseinbringer vorgetragen wurde. Es wurde ein leerer Aktenordner gezeigt. Es gibt im Saarland sechs große Schulgesetze, das Schulmitbestimmungsgesetz, Schulordnungsgesetz, Privatschulgesetz etc. Ich bin sehr froh, dass wir eine klare Struktur bei unseren Schulgesetzen haben und man genau weiß, wo was geregelt ist. In der heutigen Zeit ist es Gott sei Dank einfacher, ich muss nicht mehr in der Luchterhand-Sammlung, diesen sehr dünnen Seiten, sehr mühsam blättern, sondern ich kann mich an meinen Rechner setzen und einen Punkt eingeben, der mich sehr schnell genau an die Passage bringt, die für mich als Schulleiter, als Lehrkraft oder für die Eltern wichtig ist, um dort nachzulesen, worum es geht.

Ich glaube, gerade aus Sicht eines Schulleiters oder auch eines ehemaligen Schulleiters ist es in der heutigen Zeit umso wichtiger, dass wir klare Regularien haben, die mit Sicherheit an der einen oder anderen Stelle angepasst und überarbeitet werden müssen. Das haben wir ja eben auch bei den Vorrednern gehört, dass das genau an diesem Punkt geschehen ist, dass man nicht mehr von einer Zügigkeit spricht, sondern Richtzahlen hat, im Grundschulbereich 80 Kinder, im weiterführenden Bereich die Zahl 220. Das setzt sich im Bereich der beruflichen Schulen fort, wo es aber darum geht, dass es auch die Anschlussfähigkeit in den Berufsfachklassen gibt, dass dann neben der Unterstufe auch in der Grund- beziehungsweise Oberstufe die Klassen fortgeführt werden können, dass auch Planungssicherheit für den Auszubildenden besteht. Das ist im Saarland definitiv gegeben.

Zum Punkt Größe der Schule. Wie hier im Gesetz beschrieben, geht es darum, eine fruchtbare Unterrichts- und Erziehungsarbeit zu gewährleisten und eine entsprechende Differenzierung zu ermöglichen. Es ist in der heutigen Zeit immer wichtiger, dass die Möglichkeit besteht, entsprechende Differenzierungsgruppen zu bilden, um einen guten Unterricht durchzuführen. Von daher können wir bei dieser Passage auf keinen Fall von einer Überreglementierung sprechen, sondern sie hat sich in der Praxis bewährt. Die letzten Jahre zeigen auch, dass wir dort keine neue Debatte über anstehende Schulschließungen hatten, sondern die Zahlen haben sich bewahrheitet.

Zur Kollegin Spaniol sei mir an der Stelle die Bemerkung erlaubt: Ich verstehe ja, dass man da wieder in die Mottenkiste greift, alte Kamellen auspackt und immer wieder die gleiche Leier vorträgt,

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) : Jaja)

aber dann bitte auch mit den aktuellen Zahlen und auch mit dem Hinweis, wie die Debatte damals geführt wurde. Jetzt hier eine Schule wie Perl-Besch in diese Debatte mit hineinzubringen, ist völlig realitätsfremd. Wir haben im vergangenen Jahr sehr intensiv hierüber gesprochen, dass es vor allem darum ging, zu schauen, welche Aufgaben und Kompetenzbereiche der Schulträger hier hat. Das ist an der Stelle geschehen, wir haben uns damit auseinandergesetzt und der weitere Weg wird im Moment beschritten. Von daher finde ich es fehl am Platze, das in diese Debatte hier mit einfließen zu lassen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen. - Abg. Spaniol (DIE LINKE) : Das tut weh, ja?)

Ich komme jetzt zur Praxis. Warum ist es gerade heute so wichtig, klare Vorgaben zu haben? Punkt 1, die Schulaufsicht. Das Ministerium muss Planungssicherheit haben. Diese habe ich nur, wenn ich über Jahre hinweg die Prognosezahlen vorliegen habe, die Unterrichtsverteilungspläne, die Statistiken, die alle sehr kompliziert sind. Dennoch ist es wichtig, dass diese jährlich mehrfach erfasst werden. Die bringen die Planungssicherheit und auch da brauche ich Parameter, an denen ich mich orientieren kann, ob diese Schule noch in den nächsten Jahren Bestand haben wird.

Diese Planungssicherheit braucht natürlich auch der Schulträger. Er muss in die entsprechenden Gebäude investieren, er muss dabei neue Standards mit einarbeiten, ich denke nur an das Thema Ganztagsbetreuung, wo es immer mehr Richtlinien und Konzepte geben muss, um dort einen guten Lernort für die Schülerinnen und Schüler zu schaffen. Also, Planungssicherheit ist ein wichtiger Punkt.

An der Stelle möchte ich einfügen, dass wir deutschlandweit im Bereich der Lehrkräfte, der Erzieherinnen und Erzieher einen deutlichen Fachkräftemangel haben. Wenn wir nicht in die Prognosen, in die Statistiken, in die Berechnungen der einzelnen Länder feste Parameter mit einfließen lassen, wie soll denn dann eine ordentliche Planung eines geordneten Schulbetriebes auf den Weg gebraucht werden? Das gilt im Übrigen auch für den Bereich der frühkindlichen Erziehung.

Ich komme zum Fachunterricht. Im Bereich der allgemeinbildenden Schulen, im Bereich der beruflichen Schulen ist es wichtig, dass wir Lehrkräfte haben, die sich in ihren Fächern auskennen. Umso übersichtlicher eine Schule beziehungsweise umso kleiner eine Schule ist, bis hin zu einer „Zwergenschule“ - und das wird ja im Prinzip mit diesem Antrag vorbereitet -, desto schwieriger ist es, ein entsprechend gutes Konzept vorzuhalten, mit dem ich

(Abg. Wagner (CDU) )

einen ordentlichen Fachunterricht gewährleisten kann.

Was das für den Bereich der Grundschule bedeutet, kann ich an meiner Person selbst darstellen: Ich bin ein sehr bescheidener Bildende-Kunst-Lehrer und ich wollte es auch keinem Kind zumuten, bei mir Bildende-Kunst-Unterricht zu erleben. Aber ich bin ein umso besserer Sportlehrer, von daher habe ich es immer wieder geschafft, da so zu tauschen, dass ich in der Zeit, wo die Kollegin oder der Kollege für mich den Bildende-Kunst-Unterricht übernommen hat, umgekehrt den Sportunterricht übernommen habe. Auch das gehört zum Thema Planungssicherheit. Umso wichtiger ist diese Thematik im Bereich der beruflichen Schulen. Ich erinnere, dass auch die nachfolgenden Klassen in dem entsprechenden Paragrafen gewährleistet werden müssen.

Ich spreche das Thema Ganztagsbetreuung, Freiwillige Ganztagsschule an. Über 50 Prozent der saarländischen Grundschülerinnen und Grundschüler besuchen eine FGTS. Das ist ein hoher Wert. Die Nachmittagsbetreuung oder der gebundene Ganztag kann auch nur ordentlich arbeiten, wenn ich eine bestimmte Größe habe. Umso kleiner, umso schwieriger. Auch hier wird es für jeden Schulträger beziehungsweise für die Schulaufsicht unmöglich werden zu planen, wenn ich in meiner Planung überhaupt keine Werte habe, an denen ich mich orientieren kann. Und das ist mit den entsprechenden Zahlen definitiv gegeben.

Auch bei den neuen Themen, die wir momentan schon seit etlichen Monaten bearbeiten und auch in den kommenden Monaten bearbeiten werden, ist es unglaublich wichtig, dass wir genau wissen, von wie vielen Schulstandorten wir sprechen und was wir an Ressourcen ins System geben müssen.

(Vizepräsident Heinrich übernimmt den Vorsitz.)

Ich denke an das Thema Schulsozialarbeit. Die neue Ministerin hat diesen großen Bereich von dem ehemaligen Minister übernommen und es wurde Hand in Hand mit der Sozialministerin ein ordentliches Konzept auf den Weg gebracht, das im nächsten Jahr auch umgesetzt werden wird - darauf sind wir stolz in der Großen Koalition -, um Synergieeffekte zu schaffen, um mehr Schulsozialarbeit in unsere Schulen zu bringen. Auch diese Berechnungen sind sehr kompliziert - ich habe einen intensiven Einblick in diese Zahlen gehabt - und auch da werden wieder die Zahlen der nächsten Jahre zugrunde gelegt. Und das klappt auch nur mit diesen entsprechenden Paragrafen.

Thema Digitalisierung. Hier denke ich vor allem an die Schulträger, an die Kommunen, an die Landkreise, die sich momentan in Abstimmung mit dem Bildungsministerium auf den Weg machen, den Digitalpakt umzusetzen, damit das Geld auch an unseren Schulen investiert werden kann. Neben den Raumkonzepten, die wir in der Ganztagsbetreuung brauchen, wird auch hier eine ordentliche Planungssicherheit beziehungsweise Prognose benötigt.

Abschließend kommen wir zu einem Punkt, über den wir schon zweimal gesprochen haben, nämlich das Privatschulgesetz. Wir haben in der vergangenen Woche eine neue Privatschule eröffnet. Ich habe mich in der Vorbereitung noch einmal intensiv mit dem Privatschulgesetz auseinandergesetzt, das noch genauer ist, als es an anderen Stellen eben in den Ausführungen zum Tragen kam. Ich bin sehr, sehr froh, dass dieses Gesetz derart fein aufgegliedert ist, damit auch ein neuer Schulträger genau weiß, an welchen Konzepten und Parametern er sich orientieren muss, um einen geordneten Schulbetrieb aufrechtzuerhalten beziehungsweise zu gründen. Von daher ist es für uns als Saarland umso wichtiger, dass wir genau diese gleichen Vorgaben auch auf unser System umlegen, um entsprechend zu zeigen, dass wir die Arbeit mit unseren Kindern, Schülerinnen und Schülern mehr als ernst nehmen und die beste Qualität in unsere Schulen bringen wollen. Wir brauchen klare Regularien, an denen wir uns auch in Zukunft orientieren können.

(Beifall von der CDU.)

Eben wurde noch ein wichtiger Punkt in die Debatte eingespielt, nämlich dass es auch Möglichkeiten gibt zu reagieren, wenn die Schülerzahlen rückläufig sind, vor allem im Grundschulbereich. Stichwort: jahrgangsübergreifende Klassen. Auch hier haben sich schon Standorte - im Übrigen auch Standorte, die bezogen auf die Schülerzahl nicht gefährdet sind - auf den Weg gemacht, neue Konzepte in den Grundschulen umzusetzen. Das ist ein Riesenkraftakt. Viele Schulen gehen diesen Weg und wagen den Schritt zu jahrgangsübergreifenden Klassen. Das finde ich gut. Ich weiß aber auch, wie schwierig es ist und dass es mit Sicherheit nicht in die Fläche zu bringen ist. Dennoch macht es an vielen Standorten Sinn. Von daher ist es gut, dass es hier auch eingearbeitet ist. Das gehört auch zur Wahrheit. Ich erwarte an anderer Stelle zu diesem Thema auch einmal eine sachliche Diskussion.

Für kleinere Standorte, zum Beispiel im Bereich der Gemeinschaftsschulen, ist es auch eine echte Chance, wenn sie merken: Wir müssen reagieren, um uns attraktiver zu machen, wir müssen ein modernes

(Abg. Wagner (CDU) )