Protokoll der Sitzung vom 15.01.2020

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Kirchensteuergesetzes (Drucksache 16/1136)

Zur Begründung des Gesetzentwurfes erteile ich Herrn Minister Peter Strobel das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18. Juli 2016 wurde die Festsetzung von Verspätungszuschlägen bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung grundlegend geändert. Für Steuererklärungen, die nach dem 31. Dezember 2018 einzureichen sind und verspätet abgegeben werden, ist die Festsetzung eines Verspätungszuschlages nunmehr dem Grunde als auch der Höhe nach gesetzlich zwingend festgeschrieben. Dies gilt auch in Bezug auf die Kirchensteuerfestsetzung, insbesondere in Fällen der isolierten Erklärung zur Festsetzung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge.

Das Kirchensteuergesetz des Saarlandes regelt die Anwendung der Abgabenordnung auf das Besteuerungsverfahren bei der Kirchensteuer. Ein ausdrücklicher Verzicht auf die Festsetzung eines Verspätungszuschlages ist bisher nicht vorgesehen. Die Festsetzung eines Verspätungszuschlages zur Kirchensteuer widerspricht dem Anliegen der steuererhebenden Religionsgemeinschaft, soweit möglich auf Druck, Sanktionen oder Strafen zu verzichten. Sowohl die Bistümer Trier und Speyer als auch die Evangelische Kirche im Rheinland und die Evangelische Kirche der Pfalz haben sich eindeutig gegen die Festsetzung eines Verspätungszuschlages ausgesprochen. Sie haben um eine Änderung des Saarländischen Kirchensteuergesetzes gebeten. Mit der Gesetzesänderung soll diesem Anliegen tatsächlich Rechnung getragen werden und die Festsetzung eines Verspätungszuschlages bei der Kirchensteuer soll nunmehr gesetzlich ausgeschlossen werden. Ich bitte im Sinne der Religionsgemeinschaften um Zustimmung zum vorgelegten Gesetzentwurf. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Minister und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen zu überweisen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/1136 mit gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen. Wer dafür ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1136 einstimmig mit den Stimmen aller Fraktionen dieses Hauses und der fraktionslosen Abgeordneten angenommen wurde.

Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die staatliche Anerkennung akademischer Sozialberufe (Saarlän- disches Gesetz über die staatliche Anerken- nung akademischer Sozialberufe - SLA- SozBG) (Drucksache 16/1127)

Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Frau Ministerin Monika Bachmann das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Anforderungen an soziale Berufe sind in den letzten Jahren ständig gestiegen. Multiproblemlagen sind nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel. Die Fachkräfte müssen sich ständig veränderten Herausforderungen und Rahmenbedingungen stellen. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen arbeiten mit Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen, die in aller Regel entweder Schutz, Hilfe, Unterstützung oder Förderung benötigen.

Dabei müssen die Fachkräfte zum Beispiel Gesichtspunkte des Kinderschutzes, Entwicklungen in der frühkindlichen Bildung oder pädagogische und wissenschaftliche Standards berücksichtigen. Professionelles Arbeiten erfordert dabei hohe soziale und kommunikative Kompetenz, Kenntnis der Entwicklung des Menschen in den jeweiligen Lebensphasen, diagnostische Erfassung der Problemlagen beim Menschen oder in seinem Umfeld. Es erfordert weiterhin die Einschätzung der Risiken für das Wohl

(Vizepräsidentin Ries)

des betroffenen Menschen, fachliche Standards bei den Lösungsstrategien und -methoden, altersgerechte Beteiligung des Menschen sowie Kenntnis und Anwendung sozial- und datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Aufgrund der Vorkommnisse von sexuellem Missbrauch Schutzbefohlener durch Fachpersonal ist es darüber hinaus unabdingbar, auch persönliche Anforderungen zu definieren.

Ziel einer Reglementierung der Befugnis, Berufsbezeichnungen mit dem Zusatz „staatlich anerkannt“ zu führen, ist daher von jeher, die Bedeutung der fachlichen und persönlichen Anforderungen hervorzuheben, die für die Erfüllung der jeweiligen Profile der sozialen Berufe erforderlich sind. Mit der staatlichen Anerkennung wird bestätigt, dass eine Fachkraft die erforderliche Eignung besitzt, um auch hoheitliche Aufgaben im Namen des Staates zu übernehmen. Solche hoheitlichen Tätigkeiten werden zum Beispiel in unseren Jugendämtern im Rahmen des staatlichen Wächteramts zum Schutz der Kinder wahrgenommen.

Deshalb wird nach den Beschlüssen der Jugendund Familienministerkonferenz, zuletzt aus dem Jahr 2008, für die Studiengänge der Sozialen Arbeit und der Pädagogik der Kindheit an der staatlichen Anerkennung im Sinne eines Gütesiegels festgehalten. Hierzu befürwortet die JFMK auch die Verknüpfung des Verfahrens der staatlichen Anerkennung mit der Akkreditierung der entsprechenden Studiengänge. Die übrigen betroffenen Fachministerkonferenzen, KMK, ASMK und GMK, haben sich diesem Beschluss angeschlossen.

Mit dem neuen Saarländischen Gesetz über die staatliche Anerkennung akademischer Sozialberufe wird die erforderliche normative Grundlage für das Verwaltungshandeln der zuständigen Stellen geschaffen. Auch fast alle anderen Bundesländer verfügen über eine spezifische landesgesetzliche Grundlage zur staatlichen Anerkennung akademischer Sozialberufe. Inhaltlich knüpft der Gesetzentwurf an die seit den Achtzigerjahren im Saarland geltenden Regelungen in den sogenannten Ordnungen an. Zusätzlicher Regelungsbedarf besteht jedoch insbesondere aufgrund neuer Prüfungsordnungen der htw saar und im Hinblick auf neue Studiengänge der Sozialen Arbeit, zum Beispiel an der „Berufsakademie für Gesundheits- und Sozialwesen Saarland“, sowie aufgrund aktueller europarechtlicher Anforderungen an die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen. Mit der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen sollen, müssen und wollen wir uns ja beschäftigen.

Diese Erfordernisse machen eine grundlegende Überarbeitung der bestehenden Grundlagen notwendig. Das neue Gesetz sieht hierzu folgende wesentliche Regelungen vor. Erstens: Der Begriff „akademische Sozialberufe“ wird für das saarländische Landesrecht definiert. Zweitens: Die Befugnis der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter und all derjenigen, die ich eingangs schon aufgezählt habe, die Berufsbezeichnung mit dem Zusatz der „staatlichen Anerkennung” zu führen, sowie die Voraussetzungen und das Verfahren hierzu werden reglementiert. Drittens: Die zuständige Stelle wird bestimmt; das ist mein eigenes Ministerium. Viertens: Die staatliche Anerkennung und das Akkreditierungsverfahren der Studiengänge werden miteinander verknüpft. Fünftens: Mit der Regelung zur Inländer-Gleichbehandlung wird die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sichergestellt. Die in anderen Bundesländern erteilte staatliche Anerkennung für akademische Sozialberufe wird im Saarland anerkannt und umgekehrt. Der letzte Punkt: Die Anforderungen und die Zuständigkeit für die Feststellung der Gleichwertigkeit und die staatliche Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen werden für die landesrechtlich reglementierten akademischen Sozialberufe geregelt. Dabei wird für die Gleichwertigkeitsfeststellung kein eigenes Prüfungsverfahren entwickelt, sondern es wird auf die Regelungen des „Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen im Saarland“ zurückgegriffen. Es handelt sich insoweit um eine Rechtsgrundverweisung, sodass die Regelungen des Saarländischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes im Wesentlichen unmittelbar anwendbar sind.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, mit dem neuen Gesetz wird für das Saarland eine zeitgemäße und zugleich wichtige Grundlage geschaffen, um erstens die Qualität der sozialen Arbeit in unserem wunderschönen Saarland zu sichern, zweitens den Fachkräften eine Grundlage im Hinblick auf die entsprechende tarifliche Eingruppierung und die Akzeptanz ihres Abschlusses über das Saarland hinaus zu schaffen, drittens Anstellungsträgern Sicherheit und einen Nachweis der Befähigung und Eignung einer Fachkraft für die Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten, zum Beispiel in der Kinder- und Jugendhilfe, zu geben. Viertens wird ausländischen Fachkräften Rechtssicherheit hinsichtlich der Feststellung der Gleichwertigkeit gegeben und die Möglichkeit zur Beschäftigung im Saarland, was wir dringend brauchen, eröffnet.

Im Rahmen der Kabinettsbefassung wurde auch eine externe Anhörung durchgeführt. Die beteiligten

(Ministerin Bachmann)

Institutionen und Verbände haben hierbei das Vorhaben ausdrücklich begrüßt und sie haben keine Einwände gegen den Gesetzentwurf erhoben. Vor diesem Hintergrund, liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte ich Sie herzlich, dem vorgelegten Entwurf in Erster Lesung zuzustimmen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke der Frau Ministerin und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Bearbeitung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zu überweisen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimmer? Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1127 einstimmig angenommen wurde. Zugestimmt haben alle Fraktionen des Hauses und die fraktionslose Abgeordnete.

Kolleginnen und Kollegen, wir treten in die Mittagspause ein. Wir treffen uns hier wieder um 13.50 Uhr.

(Die Sitzung wird von 12.48 Uhr bis 13.51 Uhr unterbrochen.)

Kolleginnen und Kollegen, wir fahren fort in unserer unterbrochenen Landtagssitzung. Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Erste Lesung des von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Schulpflichtgesetzes (Drucksache 16/1147)

Zur Begründung des Gesetzentwurfes erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, die schon da sind! Wir haben den Antrag gestellt betreffend das Schulpflichtgesetz, das Gesetz Nr. 826 über die Schulpflicht im Saarland. Wir stellen diesen Antrag, wie alle unsere schulbezogenen Anträge, unter die Überschrift: Die beste Schule ist für unsere Kinder gerade gut genug. - Und in diesem Fall: Das beste

Schulsystem ist für unsere Kinder gerade gut genug. - Wir wollen die Schule auch von dem veralteten Obrigkeitssystem befreien, soweit das möglich ist.

Das Gesetz Nr. 826 über die Schulpflicht im Saarland (Schulpflichtgesetz) vom 11. März 1966 (Amts- blatt Seite 205) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsblatt Seite 864, berichtigt 1997 Seite 147), geändert durch Gesetz vom 27. November 1996 (Amtsblatt Seite 1313) das ist jetzt gerade einmal ein Drittel des Vorspanns vor dem Gesetz, in dem sämtliche Änderungen aufgeführt sind. Sie sehen daran, dass dieses Gesetz seit 1966 sehr oft geändert wurde. Der Betrachter der Materie, der sich ein bisschen auskennt, stellt sich jetzt vielleicht die Frage, was denn vor 1966 war. Was war denn da?

(Zurufe: 1965! Oder 1964!)

Herr Jung, jetzt geben Sie mal ‑ ‑ Jetzt ist der Herr Zimmer nicht da. Herr Zimmer ist ja unser Schulfachmann.

(Zuruf von der SPD: Herrn Renner meinen Sie!)

Aber der ehemalige Kultusminister sitzt ja da, der Herr Commerçon. Was haben wir denn vor 1966 gemacht?

(Zuruf von der SPD. Gar nix! - Sprechen.)

Ich will Sie auch nicht lange auf die Folter spannen: Damals galt das Reichsschulpflichtgesetz von 1938, und zwar vom 6. Juli 1938. Das ist inkraft getreten im November 1938. Noch einmal novelliert wurde es 1941. Dieses Schulgesetz, dieses Reichsschulpflichtgesetz, hat, ohne dass irgendjemand eine Beanstandung gehabt hätte, die Zeit von Johannes Hoffmann hier im Saarland überdauert. Und es hat auch noch eine Zeitlang danach gegolten. 1966 hat man dann gemeint, man müsste jetzt ein neues Gesetz machen. Und dieses Gesetz hat man jetzt schon ein paarmal geändert. Wir sind der Ansicht: Es ist ja wichtig, dass man ein solches Gesetz hat, man sollte es aber mit den Einzelheiten nicht übertreiben.

(Zuruf: Zwei Gesetze! - Abg. Renner (SPD) : Manche Einzelheit in Ihrem Vortrag wäre nicht schlecht!)

Erlauben Sie mir noch einen Einschub: Schon im Jahr 1985 war der Frust über die Schule im Saarland sehr groß. Es ging das böse Wort „Schule nein danke!“ um. Ich war damals schon 20 Jahre Schulleiter. Um dem Frust entgegenzuwirken, habe ich ein kleines Werk verfasst, in dem ich meine Erfahrungen und meine Gedanken, wie ich mir Schule vorstelle, veröffentlicht habe unter dem Titel „Schule

(Ministerin Bachmann)

- ja bitte!“ Nicht „Schule - nein danke!“, sondern „Schule - ja bitte!“

(Abg. Dörr (AfD) zeigt eine Broschüre.)

Als ich dieses Büchlein fertiggestellt hatte, habe ich überlegt, wem ich das widmen könnte. Dabei ist mir eine ältere, eine damals schon betagte Kollegin eingefallen, die schon Lehrerin meiner Mutter war, die dann auch meine Lehrerin war, und die dann auch meine Kollegin war. Ich bin zu ihr nach Hause gegangen, habe ihr das vorgetragen. Sie hat mir dann aus ihrer Junglehrerzeit erzählt, die ich nicht mehr mitbekommen hatte. Sie hat gesagt, damals hätte es eine erbitterte Diskussion darüber gegeben, ob man Tagebücher und Versäumnislisten führen sollte. Die Lehrerschaft wäre massiv dagegen gewesen, das ist dann aber doch eingeführt worden.

Ich muss sagen: In meiner Schulzeit haben wir schon gemeint, das wäre eine Selbstverständlichkeit, das müsste man haben. Aber, wie gesagt: Auch zuvor war schon Schule, und man hat es nicht gehabt und nicht gebraucht. Das Tagebuch wurde zu unserer Zeit auch manchmal als Märchenbuch bezeichnet, weil die Leute dort eingetragen haben, was sie hätten eintragen sollen, nicht aber das, was sie im Unterricht gemacht haben.

Mit der Versäumnisliste wird ja geprüft, ob die Schulpflicht eingehalten wird. Und jetzt noch einmal, was die erwähnte betagte Lehrerin dazu gesagt hat: Die haben darüber diskutiert, ob Versäumnislisten oder Tagebuch geführt werden sollten. Viel früher aber gab es auch die Diskussion, ob eine Schulpflicht gewollt sei oder keine Schulpflicht gewollt sei.

(Zuruf von der SPD: Ah, jetzt!)

Diese Diskussion hat damit geendet, dass man sich - ich denke, mit gutem Grund - für die Schulpflicht entschieden hat. Denn dadurch wird verhindert, dass Eltern ihre Kinder missbrauchen, sie zum Beispiel arbeiten lassen, sie aber nicht in die Schule schicken. Es ist also schon wichtig, dass wir dieses Gesetz haben.

Ich denke aber, dass es nicht sinnvoll ist, dass man sich anhand dieses Gesetzes dann auch noch bürokratisch austobt. Ich nenne dazu ein Beispiel: Zu der Zeit, als ich Schulleiter war, habe ich, wiewohl man sich schriftlich entschuldigen musste, auch viele mündliche Entschuldigungen entgegengenommen, denn ich hatte ja sehr viele Gastarbeiterkinder bei mir, zuerst die Italiener, danach die Türken. Die Schulbehörde hat dann festgestellt, dass am letzten Schultag, wenn die Straßen noch frei sind und in der Schule ohnehin nichts mehr gemacht wird, viele Eltern mit ihren Kindern schon in Urlaub gefahren

sind. Man hat dann eine Verschärfung der Kontrolle eingeführt, indem man für den letzten Tag vor den Ferien und den ersten Tag nach den Ferien ein ärztliches Zeugnis verlangt hat, wenn die Kinder krank waren. Es wird dann natürlich genauso betrogen wie zuvor: Die ärztlichen Zeugnisse sind verfügbar, wenn sie gebraucht werden. Es ist damit aber natürlich noch ein Stück Bürokratie hinzugekommen.