Protokoll der Sitzung vom 12.02.2020

Ich danke dem Fraktionsvorsitzenden und eröffne die Aussprache. - Ich erteile das Wort für die SPD‑Landtagsfraktion Frau Abgeordneter Martina Holzner.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ja, Herr Dörr, es gibt Unterschiede bei Kindern in der Schule. Ob Sie es glauben oder nicht, ich bin oft in Schulen und mein Kind besucht auch die Grundschule. Es hat tatsächlich auch Spaß in der Schule, auch das können Sie glauben oder nicht.

Zu Ihrem Antrag. Wir diskutieren heute über das Schulpflichtgesetz. Sie schlagen vor, § 2 des Schulpflichtgesetzes betreffend den Beginn der allgemeinen Vollzeitschulpflicht zu ändern, Abs. 1 Satz 1 soll gestrichen werden. Ich lese das jetzt mal vor, er lautet: „Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht mit dem Anfang des Schuljahres in diesem Kalenderjahr.“ Diese Regelung soll laut Ihrem Antrag durch folgenden Text ersetzt werden: „Für alle Kinder beginnt mit dem Tag der Vollendung des sechsten Lebensjahres die allgemeine Schulpflicht.“ Der nächste Satz: „Für alle Kinder beginnt mit dem Tag der Vollendung des fünften Lebensjahres das Recht, eine öffentliche Schule zu besuchen.“ - Aha.

Zur Erklärung. Die Schulpflicht besteht im Gegensatz zu den meisten Ländern Europas in Deutschland seit 1919. Die Regulierung der Schulpflicht obliegt den Ländern, das heißt, jedes Bundesland hat eine eigene Regelung darüber, ab welchem Alter ein Kind die Schulpflicht erreicht; das ist die sogenannte Stichtagsregelung, Sie haben sie eben erwähnt. Im Saarland beginnt die Schulpflicht für alle Kinder, die bis zum 30.06. sechs Jahre alt sind, ab dem 01. August - das sind die sogenannten Muss-Kinder. Sie gehen dann im Sommer des gleichen Jahres in die Schule. Kinder, die bis dahin noch nicht sechs Jahre alt sind, aber im laufenden oder folgenden Kalenderjahr sechs Jahre alt werden - die sogenannten

Kann-Kinder -, können auf Antrag der Eltern schon ein Jahr früher in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung darüber trifft die Schulleitung auf der Grundlage einer Untersuchung durch den Schuloder Amtsarzt beziehungsweise die -ärztin, und natürlich geben auch die Erzieherinnen und Erzieher des Kindes eine entsprechende Empfehlung. Wenn notwendig kann auch ein Schulpsychologe oder eine -psychologin herangezogen werden. Weiterhin führt die Schulleitung ein Gespräch mit den Eltern. Bei Kindern, die erst im folgenden Kalenderjahr das sechste Lebensjahr vollenden, ist die Hinzuziehung eines Schulpsychologen oder einer Schulpsychologin verpflichtend.

Es ist also ganz klar geregelt, welche Kinder frühzeitig in die Schule gehen können und unter welchen Umständen, nämlich nur diejenigen, die bereits fünf Jahre sind und bei denen durch die Untersuchung die Schulbefähigung festgestellt wird. Gehen Kinder schon mit fünf Jahren in die Schule, beginnt ab diesem Zeitpunkt für sie die Schulpflicht und damit eben auch das Recht auf einen Schulbesuch. Denn Schulpflicht bedeutet nicht nur, dass die Kinder zur Schule gehen müssen, es bedeutet auch, dass alle Kinder das Recht haben, die Schule zu besuchen. Festgelegt ist das in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Das Recht auf Bildung gehört zu den Kinderrechten.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Allerdings würde ein vorbehaltloses Schulbesuchsrecht aller fünfjährigen Kinder den Regelungen in Abs. 2 des Gesetzes entgegenstehen; Ihr Antrag ist also nicht durchdacht, mal wieder. Viel schlimmer: Die Regelung, die Sie hier vorschlagen, würde das Kindeswohl gefährden und steht der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes entgegen. Für uns steht immer das Kind an erster Stelle. Nicht alle Kinder entwickeln sich im gleichen Tempo. Deswegen müssen wir uns die Frage stellen, wie das Schulsystem jedem Kind gerecht werden kann; das ist doch die Frage, die wir debattieren und beantworten müssen! Und hier wird in der Praxis gerade bei den Kann-Kindern sehr genau hingeschaut und differenziert, ob ein Kind die kognitiven, aber auch sozialen Stärken besitzt, die es in der Schule braucht. Auch was passiert, wenn ein Kind noch nicht schulreif ist und zurückgestellt wird, kommt in Ihrem Antrag nicht zur Sprache.

Fazit: Wir haben hier im Saarland gute Abläufe und Verfahren festgelegt, um eine ganzheitliche Prognose für das einzelne Kind treffen zu können. Daher lehnen wir Ihren Antrag ab. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

(Abg. Dörr (AfD) )

Ich danke der Frau Abgeordneten und rufe auf für die DIE LINKE-Landtagsfraktion Frau Abgeordnete Barbara Spaniol.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bedeutung der Bildungspolitik wird nicht dadurch angehoben, dass man immer wieder die gleichen Themen in einer Plenarsitzung auf die Tagesordnung setzt. Ich glaube, das ist fast allen hier im Hause klar, aber wir warten ab, was im nächsten Monat von der AfD-Fraktion wieder auf die Tagesordnung kommt. Vor fast genau einem Monat haben Sie schon einmal das Schulpflichtgesetz ändern wollen; wir haben das ausführlich und ernsthaft in der Plenarsitzung diskutiert. Sie wollten damals einen Passus streichen und damit die Schulpflicht für ausländische Kinder, Jugendliche und Heranwachsende einschränken. Das ging natürlich schief, denn das ist aus der Zeit gefallen, weil jedes Kind schon ganz lange ein Recht auf Bildung hat - zum Glück! -, ganz gleich, wo es lebt und mit welchem Aufenthaltsstatus. So ist das.

Es ist heute unbestritten, dass die allgemeine Schulpflicht das beste Mittel ist, das Recht auf Bildung durchzusetzen. Wir wollen aber heute nicht mehr alle Argumente der letzten Plenarsitzung wiederholen. Wir sind zwar fast schon in dem Modus, weil sich das ja fast jeden Monat so abspielt, aber trotzdem, wir werden das abkürzen.

Es gibt ja heute einen neuen Anlauf zur Änderung der Regelung im Saarland. Die AfD will, dass für alle Kinder die Schulpflicht mit dem Tag der Vollendung des sechsten Lebensjahres beginnt, die Kollegin hat das eben ausgeführt. Das heißt also, die Kleinen sollen sofort nach der Feier des sechsten Kindergeburtstages in die Schule gehen, mitten im Schuljahr! Und wenn nicht, was passiert dann? Verstoßen die Eltern dann gegen die Schulpflicht? Wie soll das umgesetzt werden? Diese Fragen sind ja eben schon aufgeworfen worden.

Aber Sie wollen ja auch noch mehr, das sagte die Kollegin eben auch. Sie wollen ja grundsätzlich allen Kindern schon mit fünf Jahren das Recht geben, eine allgemeine Schule zu besuchen! Da frage ich Sie, Herr Dörr: Wollen wir wirklich die Ecole Maternelle in der strengen Ausprägung, wie sie ja wirklich ist, wenn man sich das in Frankreich anschaut? Soll bei der Einschulung der Leitsatz gelten: Je früher desto besser? Ist das wirklich kindgerecht? Vielmehr geht es doch um ganz andere Fragen, auch das hat

die Kollegin gesagt. Sie hat die Schule genannt und die Herausforderungen, darauf komme ich auch noch kurz.

Es geht aber eben auch um unsere Kitas, um den Bereich der frühkindlichen Bildung, darum, die viel, viel stärker als bisher in die Lage zu versetzen, für die Kinder den sanften Übergang vom frühkindlichen Bereich in den Schulalltag zu ebnen. Gute Kitas fördern die Kinder in der Sprachentwicklung, in der Welt der Zahlen, all das ist doch bekannt. Ich glaube, wenn wir anfangen, so zu argumentieren, so hoffe ich zumindest, merken Sie selbst, wie viele Fragen sich sofort ergeben, wenn man Ihre Änderungen zum Schulpflichtgesetz genauer unter die Lupe nimmt.

Ich wage einmal die Vermutung - Sie haben das eben in der Begründung des Gesetzentwurfs nicht so klar ausgedrückt -, dass Sie die sogenannte Stichtagsregelung umgehen wollen. Wann ein Kind schulpflichtig ist, wird ja von dieser Regelung bestimmt, hat die Kollegin Holzner vorhin ausgeführt, das muss ich nicht wiederholen. Über diese Stichtagsregelung - da bin ich schon irgendwo bei Ihnen kann man durchaus mit geschultem pädagogischen Blick diskutieren, ja man muss es sogar immer wieder. Insofern würde ich Ihnen recht geben. Liest man dann aber die Begründung zu Ihrem Änderungsentwurf, heißt es dort sogar noch ausdrücklich: „Die Schulpflicht sollte an das tatsächliche Geburtsdatum des Kindes gebunden werden.“ Sie bleiben damit aus unserer Sicht bei dem starren Blick auf den Einschulungszeitpunkt, wann ein Kind also reif für die Schule beziehungsweise schulfähig sein soll.

Ich finde, es muss in diesen Debatten viel, viel mehr als bisher um die Frage gehen, wie die Schule für die Kinder reif und fit wird und nicht umgekehrt! Das sind nämlich die Herausforderungen für die Schule von heute. Das ist eben auch zu Recht gesagt worden, neue vielfältige Formen des Lernens werden gebraucht, um der wachsenden Heterogenität der Kinder gerecht zu werden. Es ist doch auch völlig klar, die kindliche Entwicklung hält sich nicht bei jedem Kind an den gleichen Zeitplan. Es geht darum, dem Kind genügend Zeit zu geben, und zwar in der frühkindlichen Bildung, in der Schuleingangsphase, mit entsprechendem Personal und Ressourcen. All das gehört in den Vordergrund dieser Debatten.

Die Schulfähigkeit hat viele Facetten. Viele, auch wir Eltern - man nimmt ja sich selbst gar nicht aus - erliegen oft der Versuchung, die intellektuelle Reife bei Kindern viel höher zu bewerten als die sonstige Entwicklung. Das ist ja auch ein Problem. Ein sprachbe

gabtes, wissbegieriges Kind kann emotional und sozial zum Beispiel durchaus nicht schulfähig sein. Auch das ist ein Aspekt, den man nicht aus den Augen verlieren darf.

Hinzu kommt, dass schulpsychologische Erfahrungen und Studien belegen, dass die jüngeren Kinder eines Schuljahrgangs oft näher an der Leistungsgrenze arbeiten als ältere. Soziale Reife, Kraft und Ausdauer können nicht immer Schritt halten. Das muss man eben zur Kenntnis nehmen. Aber ich glaube, zusammenfassend sind wir uns zumindest einig, wir wollen unseren Kindern noch ihre Kindheit lassen, und zwar möglichst unbeschwert. Deshalb zusammenfassend aus meiner Sicht: Eine frühere Einschulung der Kinder ist heute schon relativ problemlos möglich. Das hat die Kollegin Holzner eben auch gesagt. Bei nur wenigen Wochen Unterschied rund um den Stichtag reicht oft ein formloser Antrag der Eltern. Ist der Unterschied größer, kommt dann ein Gutachten über die Schulreife, aber auch hier entscheidet ja meistens die Schulleitung über den Antrag. Das läuft eigentlich alles immer relativ gut.

Größer sind doch vielmehr die Hürden, wenn es darum geht, ein Kind „zurückzustellen“. So wird das genannt. Das ist eigentlich sehr despektierlich, weil es oft darum geht, dass ein Kind einfach mehr Zeit braucht, trotz anstehender Schulpflicht. Es braucht mehr Zeit, um sich entwickeln zu können. Um es ganz kurz, einfach und verständlich auszudrücken: Wenn Lisa mit 5 in die Schule kommt, muss ihr Freund Paul aus dem Haus gegenüber das noch lange nicht.

Die Entscheidung sollte individuell getroffen werden. Die Eltern und die Erzieherinnen und Erzieher sind kompetent, können das am besten einschätzen, denn jedes Kind ist wirklich einzigartig. Es lohnt sich immer darüber zu diskutieren, was hier das Beste ist, und auch über Änderungen nachzudenken. Aber der vorliegende Abänderungsantrag, die Gesetzesänderung, trägt alledem in keiner Weise Rechnung. Deshalb muss man das ablehnen. - Danke schön.

(Beifall von der LINKEN und des Abgeordneten Commerçon (SPD).)

Ich danke und rufe noch einmal für die AfD-Landtagsfraktion Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr auf.

(Abg. Renner (SPD) : Oh nein!)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Frau ist eine gute Köchin und manchmal trifft sie sich auch mit ihren Freundinnen. Gelegentlich höre ich ein bisschen etwas mit, wenn sie von der Küche reden.

(Aufseufzen der Abgeordneten Ensch-Engel (fraktionslos).)

Aber ich würde mich eigentlich nicht wagen, ihnen Vorschläge zu machen oder zu sagen, das ist ganz falsch, das ist unsinnig und so weiter. Aber hier in diesem Hohen Hause stelle ich fest, dass man auch mit eigentlich verhältnismäßig wenig Erfahrung aus dem Schulbereich meint, man wüsste alles besser. Ich würde zu den beiden Vorrednerinnen sagen: Thema verfehlt.

(Lachen der Abgeordneten Spaniol (DIE LINKE). - Abg. Renner (SPD): Dann geht es ja nicht nur mir so.)

Es geht zuerst einmal um eine Berichtigung, Barbara. Ich habe beim letzten Mal nicht dafür plädiert, das Schulrecht einzuschränken, sondern im Gegenteil, ich war dafür, habe dafür plädiert, dass man die Aufzählungen weglässt, denn man könnte jemanden vergessen, zum Beispiel die Staatenlosen.

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) : Sie sind drin!)

Die waren vergessen. Weil dann jemand auf die Idee kommen könnte zu sagen, sie dürfen nicht beschult werden, waren wir von der AfD-Fraktion dafür, dass man diesen Passus streicht. Das heißt also, dass alle Kinder in die Schule gehen dürfen, das Recht haben, in die Schule zu gehen. Das war der Grund, nicht eine Einschränkung.

Der Grund für diesen Antrag ist einzig und allein, dass es wirklich ein Problem ist. Schauen Sie doch bitte einmal in Ihrem Bekannten- und Verwandtenkreis um nach Kindern, die jetzt im Herbst eingeschult werden sollen. Es ist für die Menschen ein riesiges Problem, dass sie für ein ganzes Jahr entscheiden müssen. Sie müssen entscheiden, entweder jetzt im Herbst oder nächstes Jahr im Herbst. Wenn man das von diesem Stichtag wegnimmt, wenn man das abkoppelt, kann man ‑ ‑

(Zuruf der Abgeordneten Spaniol (DIE LINKE).)

Ich habe eigentlich auf andere Einwürfe gewartet. Ich habe gewartet, dass man vielleicht gesagt hätte, das ist sehr schwierig zu organisieren. Es ist lächerlich einfach, so etwas zu organisieren. Da wird man ja auch nicht jeden Tag ein Kind aufnehmen. Da gibt es viele Möglichkeiten, aber diese Entscheidung, in

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) )

diesem Jahr oder im nächsten Jahr, ein ganzes Jahr dazwischen, könnte den Eltern abgenommen werden und den Kindern sehr viel Leid. Das war der Grund unseres Antrags, nichts anderes.

(Beifall von den AfD.)

Für die CDU-Landtagsfraktion rufe ich den Abgeordneten Frank Wagner auf.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich versuche dann einmal den dritten Anlauf und hoffe, nicht am Thema vorbeizusprechen, wie es eben so süffisant gesagt wurde. Ich glaube, dass sich die Vorredner sehr wohl mit dem Gesetzentwurf beschäftigt haben und auch sehr deutlich zum Ausdruck gebracht haben, dass das, was wir aktuell an Gesetzgebung zum Thema Schulpflicht im Saarland haben, zeitgemäß und vor allem auch sehr klar formuliert ist.

Wir haben uns in der vergangenen Plenarsitzung ebenfalls schon mit dem Schulpflichtgesetz beschäftigt. Dort ging es, wie eben geschildert, um das Thema Schülerinnen und Schüler, die sich in einem Asylverfahren befinden. Auch da haben wir klargestellt, dass es sehr wohl wichtig ist, dass es diese einzelnen Aufzählungen gibt, um Rechtssicherheit zu haben und vor allem den Schülerinnen und Schülern verbindlich das Recht zu gewähren, dass sie am Schulbetrieb im Saarland teilnehmen können. Dabei bleiben wir auch heute.

Zum Thema von heute, Vollzeitschulpflicht zu Beginn. Wann soll diese ansetzen? Da haben wir eben bereits gehört, dass diese Stichtagsregelung hier infrage gestellt wird. Es wird immer wieder von Ihnen gesagt, dass wir Bürokratie abbauen müssen, dass wir Dinge vereinfachen müssen. Aber gerade das, was Sie eben geäußert haben, würde da zu einer großen Unsicherheit und vor allem dazu führen, dass die Eltern verunsichert wären. Von daher muss ich mich klar davon abgrenzen, was Sie gerade eben dazu gesagt haben, dass die Eltern sehr lange im Unklaren bleiben müssen.

Ich denke, mit dieser klaren Regelung 30. Juni wissen die Eltern, woran sie sind. Auch die Abläufe im gesamten Schuljahr zeigen, dass wir hier auf dem richtigen Weg sind und die Eltern und vor allem auch die Kinder entsprechend unterstützt werden. Ich habe hier auf meinem Manuskript eine Frage stehen, die ich gestellt hätte: Wann soll denn jetzt genau ein

geschult werden? Aber Sie haben sie eben beantwortet. Da muss ich ehrlich sagen, ich bin geschockt, wenn Sie mit Ihrer Erfahrung - ich kann nachvollziehen, wie lange Sie die Tätigkeit ausgeübt haben; von daher glaube ich auch, dass Sie sich mit Sicherheit mit dem Organisationsablauf in einer Schule auskennen - jetzt behaupten, dass es kein Problem wäre, Woche für Woche Schülerinnen und Schüler einzuschulen.

Ich glaube, ist es wirklich doch schon sehr lange her, dass Sie einmal den Blick in die Praxis gewagt haben. Von daher auch heute wieder die Empfehlung, wirklich einmal vor Ort zu gehen und sich anzuschauen, was unsere Schulleiterinnen und Schulleiter vor Ort leisten. An der Stelle herzlichen Dank für eure Arbeit, ihr macht einen großartigen Job!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Kurzum: Organisatorisch ist dies nicht machbar. Ich denke an das Wohl des Kindes. Jede Woche wieder auch die Lehrkräfte damit zu konfrontieren und das Kind zu verunsichern - es gibt doch nichts Tolleres, als mit den Kameradinnen und Kameraden aus dem Kindergarten gemeinsam eingeschult zu werden, die Abläufe zu kennen, sich auf den ersten Schultag zu freuen -, das soll jetzt sukzessiv Woche für Woche oder Monat für Monat stattfinden? Auch wenn man drei oder vier Einschulungsdaten nehmen würde, es ist Unsinn. Es macht überhaupt keinen Sinn.

Von daher grenzen wir uns von diesem Vorhaben definitiv ab. Eines ist aber noch viel wichtiger. Eben wurde das Thema Übergänge angesprochen, Übergang von der Kita in die Grundschule. Wir haben hervorragende Mechanismen in unseren Kitas, die Kinder werden darauf vorbereitet, was es heißt, nachher Schulneuling zu sein, auch gerade das Kooperationsprojekt Kindergarten-Grundschule, das flächendeckend im Saarland umgesetzt wird, sammelt hier eine Menge Erfahrungswerte. Die Erzieherinnen und Erzieher und die Lehrkräfte setzen sich zusammen, tauschen sich aus, sammeln die Erfahrungen, um zu sagen, ob das Kind jetzt wirklich so weit ist, um eingeschult zu werden.