Die Zahlen der letzten Jahre zeigen das eindrucksvoll. Das Saarland ist ein attraktives Reiseziel und es wird zunehmend beliebter. 2018 kamen weit über 1 Million Gäste ins Saarland, mehr als 3 Millionen Übernachtungen wurden verzeichnet und es deutet sich an, dass sich der positive Trend auch 2019 fortgesetzt hat.
Der Tourismus hat sich zu einem wirklich stabilen Standbein der saarländischen Wirtschaft entwickelt und auch zu einem Jobmotor. Investitionen in den Tourismus sind deshalb aktive Wirtschaftsförderung, die unsere Region insgesamt stärken. Dies gilt umso mehr, als auch im Saarland die Betriebe, die vom Tourismus profitieren, kleine und mittlere Unternehmen mit standortgebunden Arbeits- und Ausbildungsplätzen sind. Gerade für unsere Kommunen, für die Wertschöpfung vor Ort gewinnt der Fremdenverkehr immer mehr an Bedeutung. Er erhöht aber auch die Anforderungen an die touristische Infrastruktur, gerade auch im ländlichen Raum. Mit der heutigen Änderung des Kommunalabgabengesetzes können wir als saarländischer Landtag die Gemeinden, die sich in diesem Bereich verstärkt profilieren und engagieren möchten, in die Lage versetzen, zusätzliche Mittel einzunehmen, ohne dass wir ihnen ein Korsett überstülpen, das sie allzu sehr einengt. Eine Pflicht zur Einführung dieser Abgabe beziehungsweises dieses Beitrages wird nicht bestehen. Die Regelungen orientieren sich aufgrund des engen Sachzusammenhangs an den jeweils bestehenden Bestimmungen zu Kurabgaben und Kurbeiträgen.
Allerdings werden Menschen, die sich beispielsweise nur als Mitarbeiter im Saarland aufhalten, selbstverständlich nicht belastet. Der Änderungsantrag, der Ihnen vorliegt, macht das deutlich. So soll der Satz „Abhängig Beschäftigte sind von der Abgabenpflicht ausgenommen.“ in den entsprechenden Paragrafen eingefügt werden. Investitionen in die touristische Infrastruktur, in Mobilitätsangebote, in die Gestaltung der Ortskerne und in vieles andere sind Kernkompetenzen unserer Städte und Gemeinden. Es sind Kompetenzen, die durch die Tourismusabgabe einen Turbo-Boost erhalten können, und zwar mit Ihrer Stimme, liebe Kolleginnen und Kollegen, hier und heute. - Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Das vorliegende Artikelgesetz der Regierung des Saarlandes hatte ja bereits im Vorfeld für kontroverse Diskussionen gesorgt. Beginnen möchte ich mit der Einführung einer sogenannten Tourismusabgabe. Bereits im vergangenen Juni hatte ich die Sicht meiner Fraktion in Bezug auf die Einführung einer solchen Abgabe klar dargelegt. In Zeiten stetig steigender Steuern und der Erfindung neuer Steuern für die Weltklimarettung, in Zeiten stetig steigender Gebühren, Abgaben und Energiepreise visiert man nun eine neue Einnahmequelle an, eine sogenannte Tourismusabgabe. Da machen wir nicht mit.
Sind wir doch an dieser Stelle einmal ehrlich: In der Anhörung wurde doch sehr deutlich, dass alle Betroffenen die Einführung einer solchen Abgabe ablehnen oder ihr zumindest sehr kritisch gegenüberstehen. Da geht es in erster Linie nicht nur darum, dass man für sich selbst mit höheren Kosten rechnet. Die Sorge, dass die ohnehin weitgehend stagnierenden Umsatzzahlen in der Tourismussparte mit der Einführung einer solchen Abgabe noch stärker in Mitleidenschaft gezogen werden, ist ja nicht von der Hand zu weisen. Auch dass diverse Konkurrenzsituationen unter den Städten und Gemeinden entstehen könnten und vermutlich auch werden, die vermeidbar wären, spricht nicht gerade für die Einführung einer solchen Abgabe.
Während wir hier darüber debattieren, ob eine Tourismusabgabe sinnvoll ist oder nicht, um die Grundlagen des Tourismus im Saarland zu fördern, besser auszugestalten und somit auch mehr Touristen ins Saarland zu locken, liegt einer unserer Publikumsmagnete seit Mitte 2019 quasi brach. Das Weltkulturerbe Völklinger Hütte gehört unbestreitbar zu den kulturellen und touristischen Leuchttürmen im Saarland und wurde in den vergangenen 20 Jahren maßgeblich durch Meinrad Maria Grewenig kontinuierlich weiterentwickelt und gestaltet. Dennoch wurde Herr Grewenig vom damaligen Kultusminister abgesägt, in letzter Konsequenz wohl eine rein politische Entscheidung.
Herr Grewenig machte eben nicht alles mit, was aus dem Ministerium gewünscht gewesen wäre. Er hielt sich eher an Fakten und Geschichte, anstatt die ge
wünschte sogenannte Erinnerungskultur linker Kräfte zu zelebrieren. Wie auch immer, wir haben nun Februar 2020, ein Nachfolger für Herrn Grewenig ist nach wie vor nicht in Sicht und das Auswahlverfahren wird sich wohl auch noch eine ganze Weile hinziehen. Das ist ein weiterer Schildbürgerstreich aus dem Bundesland, in dem Großes immer im Kleinen entsteht, leider auch großer Unsinn.
In der Anhörung fand der Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammer, Herr Dr. Meier, sehr deutliche Worte in Bezug auf die Einführung einer Tourismusabgabe. Er sprach an diesem Tag auch im Namen der Handwerkskammer und der Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände. Mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, zitiere ich: „Der Tourismusbeitrag verringert die Chancen auf Ansiedlungen neuer Betriebe, er schwächt die Investitionskraft bestehender Unternehmen und er belastet deren Wettbewerbsfähigkeit.“ Er wies außerdem zu Recht darauf hin, dass das Saarland bereits heute ein Hochsteuerland ist und die finanzielle Belastung der Unternehmen durch Beiträge und Steuern im Bundesvergleich überdurchschnittlich ist.
Herr Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Saarland, wies zu Recht darauf hin, dass es lapidar gesagt - ein Unding sei, eine Abgabe von einem bestimmten Wirtschaftszweig nur dafür zu verlangen, dass er entstanden ist. Er sagte es sehr treffend. Ich zitiere - nochmals mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident -: „Ich habe noch nie von einer Gewerbegebietsabgabe gehört oder davon, dass man von einem neuen Gewerbegebiet verlangt, eine Abgabe zu zahlen dafür, dass es entstanden ist.“ Ich denke, dass damit letzten Endes nicht alles, aber vieles gesagt ist.
Für die AfD-Fraktion in diesem Haus hat der Tourismus im Saarland einen hohen Stellenwert. Wir helfen Ihnen nicht dabei, Umsatzsituationen des Tourismus im Saarland zu verschärfen, indem man neue finanzielle Belastungen für Touristen und Unternehmen schafft und darüber hinaus auch noch mehr Bürokratie. Weitere finanzielle Belastungen wird es mit uns nicht geben. Am Ende sei die Frage erlaubt, warum Sie nicht einfach einmal auf die Experten aus Wirtschaft und Handel hören, die diese Abgabe strikt ablehnen. Diese Leute stehen an der täglichen Tourismusfront. Sie sind diejenigen, die wissen, wo der Schuh wirklich drückt. Letzten Endes sind sie diejenigen, die das ausbaden müssen, was die Politik wieder einmal besser zu wissen glaubt als diejenigen, die tagtäglich damit als Unternehmer zu tun haben.
Das Thema der finanziellen Belastungen bringt mich dann auch direkt zu Ihrem zweiten Anliegen, das Sie uns heute zur Abstimmung vorlegen. Nach eigener Definition möchten Sie das Recht der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge im Saarland fortentwickeln. Also ehrlich gesagt schrillen bei mir immer die Alarmglocken, wenn die Politik auf der Beitragsseite, also der Einnahmeseite, etwas fortentwickeln möchte. In aller Regel heißt das nicht anderes, als dass man die Einnahmeseite verbessern wird und der Bürger somit tiefer in die Tasche greifen darf.
Wiederkehrende Beiträge werden derzeit immer wieder als ein kleines Allheilmittel dargestellt: Auf der einen Seite gäben sie den Kommunen Planungssicherheit, da die Einnahmeseite der Kommunen vermeintlich planbar wäre - was größtenteils sicherlich zutreffend ist. Andererseits würden die Bürger entlastet, da sie anstatt mit zum Teil horrenden Einmalzahlungen zukünftig mit einem moderaten regelmäßigen Beitrag belastet würden. Auch das ist punktuell zutreffend, es lenkt allerdings nicht von der wesentlichen Tatsache ab. Am Ende - und da funktionieren meine Alarmglocken dann doch ganz gut greift man dem Bürger wieder ein Stückchen tiefer in die Tasche, denn nun schafft man die Möglichkeit, nahezu von allen Bürgern Beiträge zu verlangen und nicht nur von denen, die durch eine Ausbaumaßnahme einen vermeintlichen Vorteil haben. Doch egal, ob Einmalbeiträge oder wiederkehrende Beiträge, wir als AfD hatten von Beginn an eine klare Position in dieser Frage: Das Instandhalten der Infrastruktur ist die Aufgabe der öffentlichen Hand, Straßenausbaubeiträge müssen abgeschafft werden. Daran ändert auch der eingereichte Abänderungsantrag nichts, dem wir aus diesem Grunde ebenfalls nicht zustimmen werden.
Die Bürger generell, die Haus- und Grundstücksbesitzer und insbesondere die Autofahrer werden bereits mehr als genug zur Kasse gebeten. Da kann man zumindest erwarten, dass die Straße im Ort fahrtauglich und der Bürgersteig begehbar ist. In Zeiten noch sprudelnder Steuereinnahmen und Milliardensubventionierungen allerlei Unsinns haben wir folgende Forderung an Sie: Entlasten Sie endlich die Bürger und hören Sie damit auf,
immer neue Einnahmequellen bei den Bürgern zu suchen und zu generieren, sei es durch Abgaben, Steuern, Gebühren oder was auch immer. Wir lehnen den vorliegenden Gesetzentwurf auch dieses Mal ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Hecker, in Anbetracht der Zeit sehen Sie es mir heute nach, dass ich auf Sie gar nicht eingehe. Märchenstunde hatten wir heute von der AfD genug. Ich glaube, das brauchen wir zu diesem wichtigen Thema jetzt wirklich nicht.
Darauf brauchen wir wirklich nicht noch einmal eingehen. Das war allerlei Unsinn, was Sie erzählt haben. Das ist so. Sie reden selbst davon, dass die von der öffentlichen Hand finanziert werden müssen. Wo das Geld herkommen soll, sagen Sie allerdings nicht. Das ist schon etwas lustig.
Im Hinblick auf den vorliegenden Gesetzesantrag unter Einbeziehung des Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen legen wir dem Parlament hier und heute ein rechtssicheres und umfangreiches Gesetzesvorhaben in Zweiter und letzter Lesung vor, welches unseren Kommunen die Möglichkeit eröffnet, in vielfältiger Weise ihre Einnahmesituation zu verbessern und somit ihren Investitionsmöglichkeiten nachzukommen und sie zu steigern.
Wir haben uns im parlamentarischen Verfahren die Zeit genommen, uns das Gesetz genau anzuschauen. Seit September 2019 haben wir die kommunalen Spitzenverbände, Wirtschaftsverbände und andere Sachverständige in den Innenausschuss eingeladen, um sie zum Gesetzentwurf des Innenministeriums anzuhören. Einer der Sachverständigen, die wir benannt haben - da bin ich meinem Vorgänger in der Funktion als kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Dr. Magnus Jung sehr dankbar -, war Dr. Gerd Thielmann vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz.
Meine Damen und Herren, vor welchem Hintergrund diskutieren wir die Änderungen des saarländischen Abgabenrechts überhaupt? - Zunächst müssen wir daher über die allgegenwärtige schlechte finanzielle Situation der saarländischen Kommunen reden. Neben den hohen Kassenkrediten, die viele saarländische Kommunen zu stemmen haben, macht ihnen vor allen die geringe Steuereinnahmekraft zu schaffen. Laut der Arbeitskammer des Saarlandes war
das Saarland im Jahr 2018 mit durchschnittlich 1.093 Euro pro Einwohner im Ranking unter allen Flächenländern lediglich vor den fünf ostdeutschen Bundesländern. Der Durchschnitt aller Flächenländern liegt bei 1.219 Euro pro Einwohner an Einnahmen. Dies wurde auch schon in einem anderen Gutachten festgestellt und als ein Kernbestandteil im Rahmen der Haushaltssanierung in den Kommunen angesehen. Schaut man gleichzeitig auf die kommunalen Investitionen der saarländischen Städte und Gemeinden, sieht das Bild noch verheerender aus. Die Arbeitskammer stellt dabei fest, dass das Saarland unter den Flächenländern im Jahr 2018 - jetzt hören Sie genau zu, Herr Hecker - den letzten Platz belegt. Mit nur 203 Euro pro Einwohner erreichen die saarländischen Kommunen gerade mal die Hälfte der Investitionstätigkeit des Länderdurchschnitts, der bei 403 Euro liegt.
Unter Beachtung all dieser Faktoren und der bereits durch die Koalitionsfraktionen umgesetzten Maßnahmen wie den Kommunalen Entlastungsfonds (KELF) und den Saarland-Pakt haben wir zur Entlastung der saarländischen Kommunen beigetragen. Schaut man nun auch noch einmal in die Saarländische Verfassung, findet man in Art. 119 Abs. 2 folgenden Wortlaut - ich zitiere -: „Das Land gewährleistet den Kommunen durch seine Gesetzgebung eine finanzielle Ausstattung, die ihnen eine angemessene Aufgabenerfüllung ermöglicht.“ - Hierzu gehört es nun mal, Gesetze zu machen, in denen die Kommunen ihre finanziellen Möglichkeiten verbessern können.
Schaut man sich genauer an, was in dieser Gesetzesvorlage geändert werden soll, lassen sich zwei wesentliche Bereiche voneinander trennen. Erstens. Einführung einer Tourismusabgabe und eines Tourismusbeitrags. Zweitens. Änderungen am Durchführungssystem der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge. Ich werde daher auch getrennt auf die beiden Punkte eingehen.
Im Bereich der touristischen Erschließung und Verbesserung der Infrastruktur hat die saarländische Landesregierung - hier allen voran unsere Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger - Erhebliches geleistet und einen klaren Plan für die Zukunft. Wirft man mal einen Blick auf die touristische Nachfrage, also die Gästeankünfte und Übernachtungen, des Jahres 2019 sieht man ein weiteres Wachstum - und das im siebten Jahr in Folge. Bei den Gästeankünften konnten wir um 4,5 Prozent, insgesamt 1,12 Millionen, und bei den Übernachtungen um 1,8 Prozent, insgesamt 3,22 Millionen, gegenüber dem Vorjahr zulegen. In der Tourismusstrategie Saarland 2025 haben wir es uns zum Ziel gesetzt, jährlich ein
Wachstum von 1,2 Prozent bei den Übernachtungen zu erreichen. Auch 2019 konnten wir dieses Ziel wieder übertreffen und kommen dem Gesamtziel, bis zum Jahr 2025 insgesamt 3,3 Millionen Übernachtungen zu erreichen, ein gutes Stück näher.
Um den Tourismus weiterzuentwickeln, hat das Wirtschaftsministerium für die kommenden Jahre einen jährlichen Zuschussbetrag aus EU- und Landesmitteln für den Tourismus von über 9,6 Millionen Euro, einschließlich 2,5 Millionen Euro aus der Landeskasse, in den Haushaltsberatungen veranschlagt. Allein für die touristische Infrastruktur werden ab 2020 2 Millionen Euro zusätzliche Tourismusmittel aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellt. Die gewerbliche Tourismusbranche unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr zusätzlich mit 500.000 Euro pro Jahr ab dem Jahr 2020.
Meine Damen und Herren, Tourismus ist weit mehr als ein „Nice-to-have“, mehr als ein zusätzliches Bonbon, wenn alle Pflichtaufgaben einer Kommune zunächst in Angriff genommen werden. Es ist ein sehr ernstzunehmender Wirtschaftsfaktor und er steigert die Standortqualität beispielsweise für sich neu ansiedelnde Unternehmen und Fachkräfte. Zudem profitiert insbesondere auch die einheimische Bevölkerung von gelungener Infrastruktur des Tourismus. Tourismus steigert letztendlich den Freizeitwert der Bewohner und bindet die Bevölkerung auf positive Weise an die Kommune.
Grundlage für unsere Überlegungen zur weiteren Ausrichtung des Tourismus im Saarland ist zunächst die landesweite Tourismuskonzeption Saarland. Diese im Jahr 2015 veröffentlichte Konzeption, die zusammen mit dem Städte- und Gemeindetag, dem Landkreistag, IHK, DEHOGA und den Touristikern erarbeitet wurde, bildet den Rahmen, der durch Landkreiskonzepte beziehungsweise kommunale Konzepte ergänzt werden sollte. Leitidee der Konzeption sind die drei Aspekte Wachstum, nachhaltige Wertschöpfung und Qualität. Gemeinden oder Gemeindeverbände können für ihre Projekte daher finanzielle Unterstützung beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr beantragen. Die Fördersumme beträgt in der Regel 70 Prozent der Investitionskosten. Neben diesen Förderprogrammen, die direkt den Gemeinden und Gemeindeverbänden zugutekommen, bieten wir Tourismusbetrieben, in der Regel Übernachtungsbetrieben, eine Förderung für die Errichtung, Erweiterung oder Modernisierung von Betriebsstätten an.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe jetzt ganz viel vorgetragen, was überhaupt nichts mit Abgaben
oder Nehmen zu tun hat, sondern was wir alles im Grunde aus der Landeskasse holen und dorthin geben. Wir reden heute nur noch über eine flankierende Maßnahme aus den Tourismusabgaben, die hier einfließen sollen.
Den Gemeinden des Saarlandes stehen im Bundesvergleich unterdurchschnittliche finanzielle Mittel für touristisch bedingte Aufwendungen zur Verfügung. Insbesondere für touristische Infrastrukturen mit hohem Unterhaltungsaufwand wie zum Beispiel für das touristische Radwegenetz oder Premiumwanderwege benötigen die Gemeinden finanzielle Mittel, um die erforderliche Qualität aufrecht zu erhalten. Nach intensiven Diskussionen hat sich dann die Möglichkeit der Einführung einer Tourismusabgabe und eines Tourismusbeitrages als zielführend herauskristallisiert.
Mit der Änderung des Kommunalen Selbstverwaltungsgesetzes und des Kommunalabgabengesetzes werden die Gemeinden, die sich in diesem Bereich weiter engagieren möchten, in die Lage versetzt, zusätzliche Mittel einzunehmen. Eine Pflicht zur Einführung dieser Abgabe beziehungsweise des Beitrages besteht allerdings nicht. Es gibt also keinen Zwang. Erhoben werden kann eine Tourismusabgabe von den Personen, die sich in dem Gemeindegebiet aufhalten, ohne in ihm einen Wohnsitz zu haben, und denen die Möglichkeit geboten wird, die Einrichtungen zu benutzen und an den Veranstaltungen teilzunehmen. Ferner wird ein Tourismusbeitrag ermöglicht, der von den Personen und Unternehmen erhoben werden kann, denen die touristischen Einrichtungen und sonstigen Maßnahmen besondere wirtschaftliche Vorteile bieten. Hier möchte ich ausdrücklich auf das Wort „besondere“ hinweisen. Man muss klar feststellen, dass das Unternehmen einen deutlichen Mehrwert daraus erzielt. Der Tourismus im Saarland bringt Wertschöpfung in die Region und ist Jobmotor. So hängen allein in diesem Sektor mittlerweile circa 33.000 Arbeitsplätze vom Tourismus ab.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Rückblick auf die getätigten Investitionen und im Vorausblick auf die zukünftig benötigten Investitionen im touristischen Bereich ist daher die Einführung der Möglichkeit zur Erhebung einer Tourismusabgabe und eines Tourismusbeitrages nur konsequent, gerecht und folgerichtig. Unsere Bürgerinnen und Bürger werden hierdurch nicht belastet. Es kommt Ihnen die daraus resultierenden Investitionen kostenfrei zugute, auch sie können diese Dinge mitnutzen.
ändern. Die Möglichkeit zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen war bereits im Kommunalabgabengesetz geregelt. Mit der Möglichkeit für die Kommunen, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wiederkehrende Beiträge nun rechtssicher zu erheben, wollen wir die Akzeptanz dieser Beiträge bei den Bürgerinnen und Bürgern erhöhen, aber auch bei den Kommunen insgesamt, denn sie können einen Beitrag für wichtige Infrastrukturmaßnahmen vor Ort leisten. Der Städte- und Gemeindetag hat sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens deshalb auch positiv über die rechtssichere Einführung der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge geäußert.
Mithilfe der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge kann die kommunale Investitionstätigkeit gestärkt werden. Denn die Einnahmesituation der saarländischen Kommunen ist, wie bereits ausgeführt, oft nicht so gut, dass sie die Kosten grundlegender Straßenausbaumaßnahmen komplett selbst übernehmen können. Wichtig war den saarländischen Städten und Gemeinden vor allem, dass sie weiterhin selbst entscheiden können, ob sie überhaupt Straßenausbaubeiträge erheben - und wenn ja, ob sie sich für einmalige oder wiederkehrende Beiträge entscheiden. Diesem Ansinnen sind wir, die Koalitionsfraktionen, mit unserem Antrag und dem Gesetzentwurf gerne gefolgt. Wir stärken damit auch die kommunale Selbstverwaltung.
Schaut man nun, meine Damen und Herren, in das Abgabenrecht der anderen Bundesländer, stellt man schnell fest, wie unterschiedlich die Regelungen im bundesweiten Vergleich sind. Lediglich in Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg und Berlin werden keine Straßenausbaubeiträge erhoben, also in den großen Stadtstaaten und zwei Flächenländern, und zwar - wen wundert’s - den beiden Ländern mit der höchsten Steuereinnahmekraft. Und ja, in einigen Bundesländern wird zurzeit angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichts über die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge diskutiert. Dennoch nehmen wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, keineswegs eine exotische Stellung ein, durch die die Bürger im Saarland besonders belastet würden. Immerhin schreiben manche Bundesländer ein Beitragssystem verpflichtend vor, während andere, so das Saarland, den Kommunen allgemein nur die Möglichkeit der Erhebung ohne Systemvorgabe einräumen.
Uns ist es wichtig, dass grundlegende Ausbaumaßnahmen vor Ort zugunsten der Bürgerinnen und Bürger weiterhin möglich sind. Mit den wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen möchten wir außerdem für mehr Gerechtigkeit sorgen, denn die Abga