Protokoll der Sitzung vom 20.09.2017

Abg. F l a c k u s (DIE LINKE)................... 148

Abg. P a u lu h n (SPD)............................ 148

Abg. H a n s (CDU).................................. 149

Abstimmung über den Antrag Drucksache 16/103, Annahme des Antrages................ 150

Abstimmung über den Antrag Drucksache 16/111, Ablehnung des Antrages.............. 150

Begrüßung einer Zuhörergruppe............... 150

8. Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Schließung der Grundschule in Perl-Besch rückgängig machen (Drucksache 16/ 102)........................................................... 150

Abg. S p a n i o l (DIE LINKE) zur Begründung................................................. 150

Abg. R e n n e r (SPD).............................. 152

Abg. D ö r r (AfD)..................................... 154

Abg. W a g n e r (CDU)............................. 155

Abg. S p a n i o l (DIE LINKE)................... 157

Abstimmung, Ablehnung des Antrages..... 158

Unterbrechung der Sitzung....................... 158

9. Beschlussfassung über den von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Das Saarland ist Diesel-Land und soll Diesel-Land bleiben (Drucksache 16/101)........................ 158

13.Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion und der SPDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Beschäftigung an der Saar sichern - Moderne Dieseltechnologie als Teil eines nachhaltigen Mobilitätskonzepts der Zukunft (Drucksache 16/112)...................................................... 158

Abg. H e c k e r (AfD) zur Begründung des Antrages Drucksache 16/101........... 158

Abg. K u r t z (SPD) zur Begründung des Antrages Drucksache 16/112.................. 159

Abg. F l a c k u s (DIE LINKE)................... 161

Abg. W e g n e r (CDU)............................. 163

Abg. H e c k e r (AfD)................................ 164

Ministerpräsidentin K r a m p - K a r r e n b a u e r.................................................... 165

Abstimmung über den Antrag Drucksache 16/101, Ablehnung des Antrages.............. 168

Abstimmung über den Antrag Drucksache 16/112, Annahme des Antrages................ 168

10.Wahl von sieben Vertrauensleuten und ihren Stellvertretern in den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Finanzrichter/innen (Wahlvorschlag) (Druck- sache 16/110)........................................... 169

Wahlergebnis............................................ 169

11.Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Eingaben eingebrachten Antrag betreffend: Beschlüsse zu Petitionen (Übersicht Nr. 1) (Drucksache 16/92)........................................................ 169

Abstimmung, Annahme des Antrages....... 169

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die sechste Landtagssitzung. Frau Ministerin Anke Rehlinger ist erkrankt und damit für die heutige Sitzung entschuldigt.

Als Besucher der heutigen Sitzung darf ich ganz herzlich Mitglieder der Ortsgruppe Höcherberg der IG BCE unter Leitung von Herrn Hartwig Rebold begrüßen, des Weiteren Mitglieder des Aktionsbündnisses „Gegenwind Saarland“ unter Leitung von Frau Christel Ehre. Seien Sie herzlich willkommen! Später werden noch Mitglieder der Bürgerinitiative „Grundschule Besch“ unter Leitung von Herrn Michael Molnar zu uns stoßen.

(Beifall des Hauses.)

Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes zu seiner sechsten Sitzung für heute, 09.00 Uhr, einberufen

und die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt.

Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums sind übereingekommen, die Aussprache zu den Punkten 1 und 7 der Tagesordnung, beide die Zustimmung zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag betreffend, wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam durchzuführen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann wird so verfahren.

Zu Punkt 7 der Tagesordnung. Die Koalitionsfraktionen haben ihren Antrag „Zweiten Glücksspielstaatsvertrag in der vorgelegten Form ratifizieren“ zwischenzeitlich mit dem Titel „Zweiter Glücksspieländerungsstaatsvertrag“ neu eingebracht. Die DIE LINKE-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion sind diesem Antrag beigetreten. Er liegt uns nunmehr als Drucksache 16/104 - neu 2 - vor.

Zu Punkt 6 der Tagesordnung. Zum Antrag der Koalitionsfraktionen „Transparenz schaffen - Demokratie stärken“, Drucksache 16/103, hat die DIE LINKELandtagsfraktion den Antrag „Demokratie stärken!“ eingebracht. Wer dafür ist, dass dieser Antrag, Drucksache 16/111, als Punkt 12 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 16/111 als Punkt 12 in die Tagesordnung aufgenommen und gemeinsam mit Punkt 6 beraten wird.

Zu Punkt 9 der Tagesordnung. Dem Antrag der AfDLandtagsfraktion „Das Saarland ist Diesel-Land und soll Diesel-Land bleiben“, Drucksache 16/101, haben die Koalitionsfraktionen mit der Drucksache 16/112 den Antrag „Beschäftigung an der Saar sichern - moderne Dieseltechnologie als Teil eines nachhaltigen Mobilitätskonzepts der Zukunft“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 16/112 als Punkt 13 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 16/112 als Punkt 13 in die Tagesordnung aufgenommen und gemeinsam mit Punkt 9 beraten wird.

Zu Punkt 11 der Tagesordnung. Zwischenzeitlich haben die im Landtag vertretenen Fraktionen einen Vorschlag zur Wahl von sieben Vertrauensleuten und ihren Stellvertretern in den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Finanzrichterinnen und Finanzrichter eingebracht. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen nunmehr als Drucksache 16/110 vor.

Wir kommen zu den Punkten 1 und 7 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Zustimmung zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages (Zweiter Glücks- spieländerungsstaatsvertrag - Zweiter GlüÄndStV) (Drucksache 16/97)

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Zweiten Glücksspielstaatsvertrag in der vorgelegten Form ratifizieren (Drucksache 16/104 - neu 2)

Zur Begründung des Gesetzentwurfs der Regierung erteile ich Herrn Minister Klaus Bouillon das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das im Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag statuierte Erteilungsverfahren von 20 Konzessionen an private Sportwettenveranstalter ist aufgrund einer Eilentscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs auf Jahre hinaus nicht mehr durchführbar und damit praktisch endgültig gescheitert. Gleichwohl hat der EuGH in einem auf Deutschland bezogenen Urteil vom 04. Februar 2016 kritisiert, dass bislang noch keine privaten Sportwettenanbieter erlaubt wurden. Dadurch wurde der bereits aufgrund der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs bestehende Handlungsbedarf und Zeitdruck vergrößert. Denn einerseits war die seitens des EuGH geforderte Erteilung von Erlaubnissen wegen der auf Jahre erfolgten Hemmung des hierfür gesetzlich statuierten Verfahrens nicht möglich. Andererseits konnten neue staatsvertragliche Rechtsgrundlagen hierfür nicht mehr zeitnah umgesetzt werden. Die Bestimmungen der 16 Landesausführungsgesetze zum Glücksspielstaatsvertrag waren auf die Konzessionierung von 20 privaten Sportwettenveranstaltern ausgerichtet. Durch die Verfahrenshemmung wurden daher zahlreiche Normen ganz oder teilweise unpassend oder unanwendbar.

Vor dem Hintergrund dieser Ausgangslage stellt der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag quasi eine punktuelle Notfallgesetzgebung zur schnellstmöglichen Behebung der seitens des EuGH geäußerten Kritikpunkte in Verbindung mit dem faktischen Scheitern des vorgesehenen Konzessionserteilungsverfahrens dar.

Wesentliche Inhalte dieses Zweiten Staatsvertrages sind zum einen die schnellstmögliche Erteilung von vorläufigen Konzessionen kraft Gesetzes an 35 Veranstalter bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrags. Weiterhin werden alle bisherigen Zuständigkeiten, die das Land Hessen zentral für alle Länder wahrgenommen hatte, auf andere Länder übertragen. Die Rechtskonstruktion des

(Präsident Meiser)

Glücksspielkollegiums bleibt aufrechterhalten. Das statuierte Verbraucherschutzniveau, das der Glücksspielstaatsvertrag insbesondere im Spieler- und Jugendschutzbereich vorsieht, muss beibehalten werden. Eine einheitliche Verfolgung dieses Ziels auf der Basis einer abgestimmten Zusammenarbeit aller Länder sichert bestmöglich das Lotterie- und Spielbankenmonopol und trägt damit wesentlich zur bundesweiten Erhaltung des Verbraucherschutzniveaus und zur Sicherung der Landeslotterie- und Spielbankmonopole bei. Die Landesregierung ist daher im Besonderen bestrebt, an der Findung eines Konsenses zwischen allen Ländern mitzuwirken.

Durch die Ratifizierung des Zweiten Vertrages wird der klare Wille des Landes manifestiert, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen. Nur dem Land Hessen wurde ein außerordentliches Kündigungsrecht zum 31.12.2019 eingeräumt, weil andernfalls Hessen den Staatsvertrag nicht mitgetragen hätte.

Das Inkrafttreten des neuen Staatsvertrags ist zum 01. Januar 2018 geplant. Für das Zustandekommen der Neuregelung ist die Hinterlegung von Ratifikationsurkunden durch alle 16 Bundesländer erforderlich. Aufgrund des schleswig-holsteinischen Koalitionsvertrags besteht derzeit das Risiko, dass der Zweite Staatsvertrag nicht ratifiziert werden kann. Unabhängig davon soll das Verfahren zur Ratifikation des Staatsvertrages im Saarland weiter betrieben werden, um zu verhindern, dass der Zweite Staatsvertrag wegen der fehlenden Ratifikation durch das Saarland gegenstandlos wird.

Nach Artikel 95 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung des Saarlandes bedarf der Abschluss von Staatsverträgen der Zustimmung des Landtages durch Gesetz. Diesem Zweck dient der vorliegende Gesetzentwurf. Ich bitte aus den vorerwähnten Gründen um die Zustimmung zu dem Gesetzentwurf in Erster Lesung.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)