Zur Begründung des Antrags aller im Landtag vertretenen Fraktionen erteile ich Frau Abgeordneter Ruth Meyer das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Damen und Herren! Zum eben eingebrachten Glücksspieländerungsstaatsvertrag haben wir eine Resolution formuliert, die die Fraktionen gemeinsam tragen. Ich darf diesen Antrag einbringen und spreche somit im Namen aller Fraktionen.
Diese Resolution ist ein Signal und ein Bekenntnis dieses Landtags für eine staatliche Glücksspielregulierung und für das Lotteriemonopol, was in vielerlei Hinsicht dem Gemeinwohl dient, für Rechtssicher
heit in dem Bereich der Sportwetten, die endlich einkehren muss, für einen verbindlichen Spielerschutz und eine Intensivierung der Glücksspielaufsicht. Das sind drei gute Gründe, die ich gleich noch etwas näher ausführe. Aber ich darf vorweg allen Fraktionen danken, dass sie keinen Zweifel daran lassen, dass sich das saarländische Parlament geschlossen zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag bekennen wird.
Ich will die Gelegenheit nutzen, hinter den etwas sperrigen Begriff Glücksspieländerungsstaatsvertrag zu blicken. Seine rechtliche Notwendigkeit hat der Minister bereits eben erläutert. Der Vertrag stellt unter Berücksichtigung der Urteile zum einen des Europäischen Gerichtshofes, zum anderen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes zunächst eine Übergangsregelung bis 2021 dar. Im Kern ändert und verlängert er die Experimentierklausel zur Teilliberalisierung des Sportwettenmarktes, die ja bereits ein Inhalt des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages gewesen ist, um maximal zwei beziehungsweise drei auf weitere fünf Jahre.
Staatsverträge lassen ihrem Wesen nach einem Parlament nur wenig Möglichkeiten der Mitgestaltung. Wenn sie ausgehandelt sind, gibt es für das Parlament genau genommen gar keine inhaltlichen Gestaltungsmöglichkeiten mehr. Wir können nur noch Ja oder Nein sagen. Das ist dann vielleicht keine Sternstunde des Parlamentes, weil aber die Tragweite der Inhalte in Staatsverträgen so groß ist, ist gerade die Befassung im Parlament dennoch von besonderer Bedeutung. Deshalb ist es gut und richtig, dass wir heute die gesellschaftlich relevanten Aspekte der eingearbeiteten Änderungen nachvollziehen und herausarbeiten.
Die hohe Kunst, alle Bundesländer hinter einem Vertrag zu versammeln, haben die Ministerpräsidenten der Länder im Wesentlichen bereits geleistet. Die bekannten länderspezifischen Interessen und Rechtsprechungen beinhalten überwiegend organisatorische Änderungen. Auch die Einarbeitung von Sonderkündigungsrechten ist geschehen. Ich danke an dieser Stelle unserer Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer für ihren Einsatz bei der Kompromissfindung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, wir haben im letzten Plenum ein einmütiges Bekenntnis zum saarländischen Spitzen- und Breitensport abgelegt. Wir wissen alle nur zu gut, was die über 20 Millionen Euro pro Jahr für unser Land bedeuten, die jährlich aus den Mitteln der Saarland Sporttoto GmbH vornehmlich in den Sport, zu einem Viertel aber auch in Kultur, Umwelt und Soziales fließen. Wenn das staatliche Veranstaltungsmonopol im
Glücksspielsektor fällt, gehen diese Einnahmen gegen null. Was das für den Sport, die Kulturlandschaft und viele Projekte in unserem Land bedeuten würde, mag sich jeder selbst ausmalen. Das, meine Damen und Herren, kann nicht im Sinne dieses Parlamentes sein.
Nun hat sich die Regierungskoalition für einen solchen Fall auf eine Art Ausfallbürgschaft verständigt, diese würde unser Land aber ohne Frage sehr empfindlich treffen. Der Landeshaushalt als solcher kann hier zwar nicht als hinreichendes Argument gelten, dennoch gehört es zu den Fakten, dass die Alternative zum staatlich regulierten Glücksspiel nicht die ist, dass es kein Glücksspiel mehr gibt, sondern vielmehr ein privatwirtschaftlich organisiertes. Deshalb unterstützt jeder, der das Staatsmonopol infrage stellt, dass diese Gewinne in privaten Kassen von Gesellschaften im In- und Ausland landet, statt im Sinne des Gemeinwohls reinvestiert zu werden. Das Gleiche gilt für die Steuereinnahmen aus dem Glücksspielsektor, die dem saarländischen Haushalt jährlich zufließen.
Der Hauptgrund, den Sportwettenmarkt für die 35 privaten Anbieter zu öffnen, war, hierdurch Kundschaft aus der Illegalität abzuziehen. Es ist davon auszugehen, dass ein Spieler sein Geld lieber einem öffentlich lizenzierten Anbieter anvertraut als dem Schwarzmarkt, weil er bei lizenzierten Anbietern nämlich auf Transparenz und Verbraucherschutz vertrauen kann und weil die Lizenznehmer Haftung übernehmen für die Online-Spieleinsätze genauso wie für eventuelle Gewinnausschüttungen. Deshalb werden Erwartungen gehegt, dass hier Steuern fließen, die in der Illegalität eben nicht gezahlt würden. Die Experimentierklausel bis 2021 beziehungsweise bei Verlängerung bis 2024 gibt uns Gelegenheit zu überprüfen, ob und in welchem Umfang sich diese Hoffnung bewahrheitet. Jeder weiteren Liberalisierung erteilen wir heute jedoch eine klare Absage.
Gleichwohl können fiskalische Interessen alleine nicht der ausschlaggebende Grund sein für einen solchen Eingriff in den freien Markt. Im Gegenteil: Gerade wegen der beachtlichen Einnahmenpotenziale haben wir bei dem Thema staatliches Glücksspiel ganz besonders zu hinterfragen und sicherzustellen - auch wenn wir das Geld für noch so löbliche Zwecke verausgaben -, dass der Faktor Mensch nicht in den Hintergrund tritt.
Glücksspiel ist kein Wirtschaftsgut wie jedes andere. Glücksspiel birgt besondere Risiken und Gefahren. Je größer das Angebot, umso größer sind auch die Risiken. Dies belegen der britische, besonders aber der völlig unregulierte asiatische Glücksspielmarkt, auf dem ständig und überall neue Spiele mit immer größeren Suchtpotenzialen angeboten werden. Der
Anteil der pathologischen Spieler ist dort mehr als fünfmal so hoch wie bei uns. Glücksspielsucht ist eine Krankheit, die die Allgemeinheit betrifft. Sie ist mit Verschuldung und sozialem Abstieg verbunden und zumeist stürzt sie die Glücksspielsüchtigen nicht alleine ins Unglück, sondern auch ihr gesamtes soziales Umfeld. Im Saarland sind nach Schätzungen bis zu 3.000 Menschen massiv betroffen, nicht zuletzt mit hohen Folgekosten für die Allgemeinheit, aber insbesondere mit schweren Schicksalen und tausendfachem Leid in den Familien der Süchtigen.
Genau deshalb ist der Staat in der Pflicht. Er wird den Homo ludens nicht komplett ausbremsen können, aber er muss sich darum kümmern, ein faires Spiel sicherzustellen, die geraden beschriebenen Gefahren möglichst gering zu halten und insbesondere den Jugend- und Spielerschutz bestmöglich auszugestalten. Zu Letzterem zählen eine Vielzahl präventiver, aufklärender Maßnahmen, Werbebeschränkungen und Mitarbeiterschulungen, Zugangsund Ausweiskontrollen, Sperrdateien und Sozialkonzepte, Spielverordnungen mit begrenzten Gewinnund Verlustmöglichkeiten sowie Regelungen zum sogenannten Abkühlen, Alkohol- und Rauchverbote und baurechtliche Maßnahmen wie Mindestabstände und Mehrfachkonzessionen.
Wir müssen uns aber immer wieder fragen, ob wir genug tun, ob die Maßnahmen Wirkung zeigen und welche regulatorischen Möglichkeiten wir darüber hinaus haben. Handlungsbedarf sehe ich insbesondere beim Internetangebot von hochriskanten Pokerund Casinospielen. Hier müssen wir internationale Kontrollen installieren. Die Möglichkeit des Payment Blockings möchte ich auch noch erwähnen. Dies ist die Unterbindung von Zahlungsströmen zwischen Kunden und illegalen Glücksspielanbietern. Diese Möglichkeit ist bereits im letzten Glücksspieländerungsstaatsvertrag eingeführt worden, wurde aber bisher meines Wissens nicht umgesetzt.
Von einer gestärkten Glücksspielaufsicht ausgehend, die künftig in der Geschäftsstelle in SachsenAnhalt organisiert sein wird, dürfen wir uns in den genannten Punkten mehr Intensität und Effizienz versprechen. Meine Damen und Herren, eines dürfen wir jedenfalls nicht: Die Menschen, die am gefährdetsten sind - männliche, junge Arbeitslose, Migranten und kranke Menschen -, dem freien Spiel der Kräfte auf einem unregulierten, illegalen und allzu oft kriminellen Glücksspielmarkt zu überlassen, nicht beim Wetten, nicht beim kleinen und nicht beim großen Spiel. Das wäre falsch verstandene Liberalität.
Deshalb danke ich Ihnen allen recht herzlich, wenn Sie sich heute mit Ihrer Abstimmung zur Ersten Lesung genauso wie zum gemeinsamen Antrag hinter
den Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag stellen und damit hinter eine streng regulierte Liberalisierung des Sportwettenmarktes, die Aufrechterhaltung des grundsätzlichen staatlichen Glücksspielmonopols, den staatlichen Spielerschutz und eine effektive Aufsicht. Hoffen wir, dass die übrigen Länderparlamente uns folgen.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Gesetzentwurf Drucksache 16/97. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/97 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/97 in Erster Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU und SPD. Enthalten haben sich die Fraktionen DIE LINKE und AfD.
Ich bitte um Verständnis. - Ich darf das Ergebnis wiederholen: Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU, SPD und AfD. Enthalten hat sich die Fraktion DIE LINKE.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 16/104 - neu 2. Wer für die Annahme der Drucksache 16/104 - neu 2 - ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/104 - neu 2 - einstimmig angenommen ist.
Zweite Lesung des Gesetzes zur Ratifizierung des Staatsvertrages über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studienakkredi- tierungsstaatsvertrag) (Drucksache 16/59)
Zur Berichterstattung über die Beratungen des Gesetzentwurfes im Ausschuss erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Sebastian Thul, das Wort.
gen! Das Gesetz zur Ratifizierung des Staatsvertrages über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen wurde von der Landesregierung am 30. August 2017 in Erster Lesung eingebracht und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie überwiesen.
Wie der Name schon sagt, wird mit dem vorliegenden Staatsvertrag, der vom Saarland durch Gesetz zu ratifizieren ist, die Rechtsgrundlage für ein Akkreditierungssystem geschaffen, dem folgende Leitgedanken zugrunde liegen. Es sind die primäre Verantwortung der Hochschulen für Qualitätssicherung und Entwicklung in Lehre und Studium; die Akkreditierung als externes, wissenschaftsgeleitetes Qualitätssicherungssystem für Studium und Lehre zur Gewährleistung fachlich-inhaltlicher Standards zur Gewährleistung der Berufsrelevanz der Hochschulabschlüsse; die Wahrnehmung der staatlichen Verantwortung für die Gleichwertigkeit einander entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüsse und die Möglichkeit des Hochschulwechsels im Rahmen des Akkreditierungssystems; die Programm- und Systemakkreditierung als Akkreditierungsinstrumente sowie die Option zur Fortentwicklung der Qualitätssicherung durch Akkreditierung - die sogenannte Experimentierklausel - und die Kompatibilität mit den auf europäischer Ebene vereinbarten Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im europäischen Hochschulraum.
Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie hat das Gesetz in seiner Sitzung am 13. September 2017 gelesen und einvernehmlich auf ein Anhörungsverfahren verzichtet. Er empfiehlt mehrheitlich mit den Stimmen von CDU, SPD und DIE LINKE gegen die Stimmen der AfD dem Plenum die Annahme des Gesetzes in der vorliegenden Form in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank!
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 16/59 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/59 in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU, SPD und Die LINKE, dagegen gestimmt hat die Fraktion der AfD.
Zweite Lesung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Berufsakademiegesetzes (Saarl. BAkadG) (Drucksache 16/60)
Zur Berichterstattung über die Beratungen des Gesetzentwurfes im Ausschuss erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Sebastian Thul, das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Dritte Gesetz zur Änderung des Saarländischen Berufsakademiegesetzes wurde von der Landesregierung am 30. August 2017 in Erster Lesung eingebracht und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie überwiesen.
Die derzeitige Rechtslage ermöglicht noch die Einrichtung von Berufsakademien, die lediglich einen Fernstudiengang anbieten und somit im Saarland keinen oder nur einen geringfügigen bildungspolitischen Mehrwert schaffen. Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dass künftig mindestens zwei Studiengänge in Präsenzform im Saarland als dem Sitzland der Berufsakademie angeboten werden müssen. Bei dem vorgesehenen Studienangebot ist dabei die Hochschulentwicklungsplanung zu berücksichtigen. Diese Neuregelung führt auch zu einer Angleichung an die Rechtslage anderer Länder.
Das Gesetz sieht weiter vor, dass die Bezeichnung Professor nur noch an Dozenten verliehen werden soll, die hauptberuflich in der im Saarland stattfindenden Lehre der Berufsakademie eingesetzt werden. Hierdurch wird zum einen dem hochschulpolitischen Interesse an der Vermeidung eines Titelwildwuchses Rechnung getragen. Gleichzeitig wird das auch anderen Ländern zustehende Recht zur Verleihung von Titeln gewahrt.
Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie hat das Gesetz in seiner Sitzung am 13. September 2017 gelesen und einvernehmlich auf eine Anhörung verzichtet. Er empfiehlt einstimmig mit den Stimmen aller Fraktionen dem Plenum die Annahme des Gesetzes in der vorliegenden Form in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank!