Protokoll der Sitzung vom 20.09.2017

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 16/60 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Danke. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, dass

der Gesetzentwurf Drucksache 16/60 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Hochschule der Bildenden Künste Saar und über die Hochschule für Musik Saar (Drucksache 16/65)

Zur Berichterstattung über die Beratungen des Gesetzentwurfes im Ausschuss erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Frank Wagner, das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag des Saarlandes hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Hochschule der Bildenden Künste Saar und über die Hochschule für Musik Saar, der uns als Drucksache 16/65 vorliegt, in seiner fünften Sitzung am 30. August dieses Jahres in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen.

Der Gesetzentwurf schlägt Änderungen an den beiden Gesetzen über die künstlerischen Hochschulen des Landes vor: am Gesetz über die Hochschule der Bildenden Künste Saar und am Gesetz über die Hochschule für Musik Saar. Die Änderungen erfolgen in enger Anlehnung an das saarländische Hochschulgesetz, das den wissenschaftlichen Hochschulen einige Handlungsspielräume eröffnet hat, die die künstlerischen Hochschulen noch nicht besitzen und die für diese daher nachvollzogen werden sollen. Die Änderungen betreffen vor allem den Bereich der Nachwuchsförderung und Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Rahmenbedingungen für Hochschulmitglieder.

Der wesentliche Punkt soll hervorgehoben werden. Um es künftig auch den künstlerischen Hochschulen zu ermöglichen, an einem im Jahr 2016 vereinbarten Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses teilzunehmen, sollen in den betreffenden Gesetzen die Grundlagen zur Schaffung sogenannter Juniorprofessuren gelegt werden.

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat den überwiesenen Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 14. September 2017 beraten, mit einem einvernehmlich erzielten Ergebnis. Unter Zustimmung aller Fraktionen empfiehlt der Ausschuss dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

(Präsident Meiser)

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 16/65 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/65 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Landeswaldgesetzes (Drucksache 16/32) (Abänderungsanträge: Drucksachen 16/95, 16/98 und 16/100)

Zur Berichterstattung über die Beratungen des Gesetzentwurfs im Ausschuss erteile ich der Ausschussvorsitzenden, der Frau Abgeordneten Petra Fretter, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion zur Änderung des Landeswaldgesetzes, Drucksache 16/32, wurde vom Plenum in seiner vierten Sitzung am 21. Juni 2017 bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen und Ablehnung der Oppositionsfraktionen in Erster Lesung mehrheitlich angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz überwiesen.

Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, besonders wertvolle Böden an historisch alten Waldstandorten im Staatswald zu schützen. Daher soll im Staatswald die Errichtung von Windenergieanlagen auf historisch alten Waldböden nur noch auf solchen Flächen zulässig sein, die einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten können. Besonders windhöffig sind Standorte mit einer mittleren Windleistungsdichte von mindestens 321 W/m² in einer Nabenhöhe von 150 Metern. Außerdem müssen die Standorte bereits erschlossen sein, sodass der Boden keiner großen zusätzlichen Belastung durch die Errichtung neuer Windräder ausgesetzt wird. Sind diese Kriterien erfüllt, dann überwiegt das öffentliche Interesse an der Förderung der erneuerbaren Energien das Interesse am Erhalt des besonders schutzwürdigen Bodens.

Aus Vertrauensschutzgründen für Investoren von Windenergieanlagen wird eine Übergangsregelung eingeführt. Die Rechtslage findet auch nach Inkrafttreten des Gesetzes weiterhin Anwendung, sofern vor Ablauf des 21. Juni 2017 ein vollständiger Antrag auf eine Waldumwandlungsgenehmigung und

zudem ein vollständiger Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gestellt worden ist. Altanlagen genießen Bestandsschutz. So weit zu den zentralen Zielsetzungen des Gesetzentwurfs.

Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen und es wurde eine Anhörung durchgeführt, an der unter anderem Natur- und Umweltschutzverbände, Investoren von Windenergieanlagen sowie Staatsrechtsund Verwaltungswissenschaftler beteiligt wurden. Die Stellungnahmen, die den Ausschuss erreichten, spiegelten jeweils die unterschiedlichen Interessenslagen wider. Ergebnis der Beratung im Ausschuss ist der Ihnen als Drucksache 16/95 vorliegende Abänderungsantrag, der auf eine Abstimmungsvorlage der Koalitionsfraktionen zurückgeht und Ihnen mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Ablehnung der Oppositionsfraktionen zur Annahme empfohlen wird. Hinsichtlich der Inhalte des Abänderungsantrages verweise ich auf den dazugehörigen Begründungsteil. Ein von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachter Änderungsantrag wurde bei Zustimmung des Antragstellers und Enthaltung der AfD-Landtagsfraktion mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt. Ein von der AfD-Landtagsfraktion vorgelegter Abänderungsantrag wurde bei Zustimmung des Antragstellers mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der DIE LINKE-Landtagsfraktion abgelehnt.

Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und bei Ablehnung der Oppositionsfraktionen die Annahme des Gesetzes zur Änderung des Landeswaldgesetzes, Drucksache 16/32, unter Berücksichtigung des Ihnen vorliegenden Abänderungsantrags, Drucksache 16/95, in Zweiter und letzter Lesung. Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE Frau Abgeordnete Dagmar Ensch-Engel.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben bereits bei der Ersten Lesung des vorliegenden Gesetzes zur Änderung des Landeswaldgesetzes mit Erstaunen zur Kenntnis genommen, dass auch die Fraktionen von CDU und SPD nun endlich eingesehen haben, dass der Bau von Windrädern im Saarland begrenzt werden muss. Wir haben gehört, wie Sie, Herr Hans, hier von dem Hirschkäfer schwärmten und die wertvollen Böden im Wald beschworen haben. Ich begrüße das sehr, das muss ich sagen.

Die nun entdeckte Liebe der Koalitionsfraktionen zur Natur und dem saarländischen Wald mag den einen oder anderen etwas befremdlich angemutet haben, denn in der Vergangenheit war davon nicht viel zu spüren, im Gegenteil. Im Dezember letzten Jahres wurden beim LUA unter Verantwortung des Umweltministers, Herrn Jost, noch massenhaft Genehmigungen von Windenergieanlagen durchgepeitscht, nur damit die Betreiber noch an die an das Jahr 2016 geknüpften höheren Zulagen herangekommen sind. Zu diesem Zeitpunkt hätte man auf Regierungsseite die Bedeutung des Waldes als Erholungsort für die Bürgerrinnen und Bürger als besonderen Lebensraum für zahlreiche Arten und unersetzliches Naturerbe erkennen müssen, hat es aber nicht.

Auch zu dem vorliegenden Gesetzentwurf kann ich leider nur sagen: Sie haben es immer noch nicht begriffen. Dieser Entwurf ist halbherzig und greift viel zu kurz. Sie wollen nur den historischen alten Wald im Staatswald, und auch nur in der Regel, vor weiteren Windenergieanlagen schützen. Wir fragen deshalb, wie es auch viele Experten in der Anhörung getan haben: Wieso nur den Staatswald? Die besondere Wertigkeit und Bedeutung des Waldes ergibt sich doch aus natur- und bodenschutzfachlichen Erwägungen, die im Körperschafts- und Privatwald gleichermaßen wie im Staatswald gelten. Dabei sollte die Einbeziehung des Körperschaftswaldes überhaupt kein Problem darstellen, denn es handelt sich um Wald im Besitz der Kommunen, also um öffentlichen Wald. Diese Position wurde auch in der durchgeführten Anhörung zum Gesetzentwurf vielfach bestätigt. So schreibt zum Beispiel der NABU Saar in seiner Stellungnahme - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident -: „Alte Laub- und Mischwälder befinden sich nicht ausschließlich auf Flächen des Staatsforstes, die lediglich 40 Prozent der gesamten Landeswaldfläche ausmachen, weshalb die vorliegende Gesetzesänderung aus naturschutzfachlicher Sicht nicht alle erforderlichen Waldflächen erfasst. Daher fordert der NABU, dass in § 8 Abs. 2 das Wort ‚Staatswald‘ ersetzt wird durch ‚öffentlicher Wald‘, denn der Kommunalwald ist gleichrangig mit dem Staats- und Bundeswald zu betrachten und rechtlich gleich zu behandeln. Insbesondere auch deshalb, weil diese Ausnahmeregelung mit einem öffentlichen Interesse begründet wird.“ Und auch im Privatwald, so sagen wir, überwiegt das öffentliche Interesse, und somit ist eine entsprechende Einbeziehung zu rechtfertigen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch der Staatsrechtler Prof. Dr. Elicker bestätigte in seiner Stellungnahme die rechtliche Möglichkeit der Einbeziehung des Privatwaldes und hält dies für wünschenswert. Ich zitiere auch hier mit Ihrer Erlaubnis: „Gleichwohl ist es selbstverständlich möglich, dass der Gesetzgeber auch das Eigentum Privater am

Wald umfänglichen Beschränkungen unterwirft und bestimmte wirtschaftliche Nutzungen ausschließt, sofern dies durch die Wertigkeit des Lebensraumes Wald geboten ist. Die Nutzungsbeschränkung wäre somit selbstverständlich immer noch auch gegenüber dem privaten Eigentumsrecht zu rechtfertigen und wünschenswert.“

Lieber Herr Hans, Sie haben selbst in Ihrer Rede zur Ersten Lesung ausgeführt, dass mit dem Bau von Windenergieanlagen im Wald erhebliche Eingriffe verbunden sind. Sie haben gesagt - ich zitiere auch hier -, dass mächtige Fundamente ausgehoben werden, dass dort über 20 Quadratmeter große Betonfundamente gebaut werden, die mehrere Meter in den Boden ragen, dass viele Kubikmeter Beton in den Waldboden gegossen werden, dass riesige Maschinen in den Wald gefahren und dort abgestellt werden.- Sie kommen zu dem Schluss, dass nach einem solchen Eingriff in den Waldboden das Ökosystem unwiederbringlich zerstört ist. Da haben Sie vollkommen recht. Ich muss immer wieder anmerken: Bis heute habe ich, wenn ich beim anstehenden Rückbau gefragt habe, ob diese Fundamente entfernt werden, keine zustimmende Antwort erhalten. Diese Fundamente werden im Boden bleiben und nach dem Motto „Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß“ wird der Boden dauerhaft zerstört bleiben. Diese Zerstörung betrifft jetzt allerdings nicht nur den Staatswald - da müssen Sie mir recht geben -, sondern auch Körperschafts- und Privatwald. Aus Ihrer Schlussfolgerung müssten Sie also die Konsequenz ableiten, dass deshalb nicht nur der Staatswald, sondern jeglicher Wald zu schützen ist, was Sie aber nicht tun. Wir hingegen sehen genau dies in unserem Abänderungsantrag vor.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch auf Folgendes hinweisen. Von den Waldflächen im Saarland sind 30 Prozent Körperschafts- und 28 Prozent Privatwald. Das bedeutet laut Gesetz, dass allein durch die Begrenzung auf den Staatswald knapp die Hälfte aller Waldflächen im Saarland schutzlos und für die Windenergie weiterhin nutzbar bliebe. Dabei sind noch nicht einmal die Wälder im Staatswald dazugerechnet, die aufgrund der Beschränkung „historisch alte Waldstandorte“ keinen Schutz genießen. Dass Sie vor diesem Hintergrund hier den Schutzheiligen für die saarländischen Wälder mimen, finde ich etwas verstörend.

Und da bin ich schon beim nächsten Punkt. Ich sagte es schon: Es sollen nicht nur die historisch alten Waldstandorte im Staatswald geschützt werden nach Ihrem Gesetzentwurf also Wälder, die seit mindestens 1817 bestehen -, sondern nach unserem Dafürhalten haben auch jüngere Waldbestände eine große Bedeutung für den Naturhaushalt, die Biodiversität, den Artenschutz, das allgemeine Land

(Abg. Ensch-Engel (DIE LINKE) )

schaftsbild sowie für die Menschen als Erholungsraum.

Dies betreffend gab es in der Anhörung entsprechende Forderungen. So verweist die Naturschutzinitiative zum Beispiel darauf - aus unserer Sicht zu Recht -, dass auch andere Waldstandorte eine hohe ökologische Wertigkeit besitzen. Wir wollen mit unserem Änderungsantrag nicht nur den historisch alten Wald im Staatswald, sondern den Wald insgesamt, also unabhängig von seiner Bestandsdauer und seiner Eigentumsart, vor der weiteren Bebauung von Windenergieanlagen schützen. Wir wollen den Wald außerdem ausnahmslos schützen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung, wonach an besonders windhöffigen Standorten unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin ein Windenergieanlagenbau im Wald möglich sein soll, halten wir für falsch. Hier wird erkennbar wieder ein Schlupfloch für die Anlagenbetreiber geschaffen. Sie weichen damit ihren eigenen Gesetzesentwurf wieder auf.

Es ist überhaupt nicht einzusehen, aus welchem Grund wir weitere Windräder im Wald zulassen sollten. Es wurde doch bereits genug Übel in der Vergangenheit angerichtet. Wir haben jetzt schon zahlreiche Windräder im Wald, die ohne Rücksicht auf die Interessen der Bürgerinnen und Bürger sowie ohne Rücksicht auf die Belange der Natur gebaut wurden. Dieses Gesetz ist nicht nur halbherzig, es kommt zudem auch viel zu spät. Nun wollen Sie weiterhin Ausnahmen zulassen. Nicht mit uns! Wir fordern einen ausnahmslosen Schutz des Waldes.

(Abg. Hans (CDU) : Haben Sie sich die Ausnahmen angeschaut?)

Ja, allerdings habe ich mir die angeschaut. - Unsäglich ist schließlich die den Anlagenbetreibern gewährte Übergangsfrist für die Anträge, die bis zum 21. Juni dieses Jahres eingereicht wurden. Auch hier begreift man offensichtlich nicht, dass es längst an der Zeit ist zu handeln. Wir diskutieren schon lange sehr konträr darüber - nicht nur hier, sondern überall -, ob und in welchem Ausmaß der Ausbau der Windenergie sinnvoll ist. Dabei ist gerade der Bau von Windenergieanlagen im Wald seit jeher umstritten.

Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD wurde eine Änderung der Gesetzeslage angekündigt. Aber auch jetzt schon ist im Landeswaldgesetz geregelt, dass bei jeder Umwandlung die Belange des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zu berücksichtigen sind. Die Betreiber mussten also auch unter Geltung der alten Rechtslage damit rechnen, dass man die Belange des Naturhaushalts und Landschaftsbildes bei der Errichtung von Windenergieanlagen im Walde beeinträchtigt sieht. Ein schützenswertes Vertrauen darin, dass solche Anlagen im Wald genehmigt werden, konnte somit nicht entstehen.

Wir halten diese Übergangsregelung deshalb aus rechtsstaatlicher Sicht nicht für notwendig und lehnen diese aus naturschutzfachlicher Sicht ab. Entsprechend sieht es auch unser Antrag vor. Hierin unterscheidet sich unser Antrag auch von dem der AfD, die zwar auch die Ausweitung des Schutzes fordert, gleichzeitig aber auch - aus unserer Sicht unbegreiflich - eine Verlängerung der Übergangsfrist. Das ergibt überhaupt keinen Sinn und ist in der Stoßrichtung widersprüchlich. Wir werden diesen Antrag deshalb ablehnen.

(Zuruf des Abgeordneten Hans (CDU).)

Wir werden auch den Gesetzentwurf von CDU und SPD ablehnen, denn wir halten die Regelung für absolut unzureichend, auch wenn wir die Intention des Gesetzentwurfes begrüßen und den damit erzielten kleinen Fortschritt anerkennen. Wir sind für die Energiewende. Wir wollen diese aber sozial, fair und ökologisch unter Berücksichtigung des Waldes und Landschaftsschutzes gestalten. Wir bitten deshalb um Zustimmung zu unserem Antrag, mit dem wir einen konsequenten Schutz des Waldes fordern. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der LINKEN.)

Das Wort hat für die SPD-Landtagsfraktion Herr Abgeordneter Dr. Magnus Jung von der SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns heute mit der Zweiten Lesung zur Änderung des Landeswaldgesetzes und damit zum wiederholten Male auch mit der Frage des Ausbaus der Windenergie im Saarland. Wir wissen aus der Vergangenheit, aus den Debatten hier im Plenum, aber auch aus vielen Gesprächen mit den Bürgerinnen und Bürgern, dass es sich dabei um ein Thema handelt, bei dem mit vielen Emotionen diskutiert und gestritten wird und bei dem es nicht immer leicht ist, alle Informationen sachlich in die Debatte hineinzubringen. Aber ich glaube, ein Blick in dieses Gesetz zeigt, dass man über das, was heute hier geregelt werden soll, durchaus sachlich und vernünftig miteinander reden kann.

Man kann aber über das Thema nicht reden, ohne den Gesamtzusammenhang herzustellen. Da sind nach wie vor die täglich sichtbar werdenden Gefahren durch den stattfindenden Klimawandel. Ich erinnere an den Hurrikan in den letzten Tagen, an den Anstieg des Meeresspiegels, an das Abschmelzen der Gletscher, an das Artensterben in vielen Teilen der Welt und auch daran, dass insbesondere unser Wald in Deutschland jetzt schon erhebliche Veränderungen durch den Klimawandel erfahren hat. Alle

(Abg. Ensch-Engel (DIE LINKE) )

Fachleute sagen uns, dass sich der Wald in den nächsten 100 Jahren ganz dramatisch verändern wird, wenn das mit dem Klimawandel so weitergeht.

Deshalb bekräftigen wir an dieser Stelle unsere Klimaschutzziele. Wir wollen auch im Saarland unseren Beitrag leisten, damit der Klimawandel gebremst und endlich auch gestoppt werden kann. Deshalb halten wir an unserem Ziel fest, dass wir im Saarland bis zum Jahr 2020 20 Prozent erneuerbare Energien haben wollen. Dazu werden wir selbstverständlich auch einen entsprechenden Anteil aus der Windenergie haben.