Dieser Sonntag, von dem jetzt die Rede ist, ist der Sonntag, der auch gleichzeitig Heiligabend ist. Das letzte Mal war das vor elf Jahren der Fall, da hat man nicht gleich daran gedacht, dass man an dem Tag ein Problem hätte. Wir haben Gott sei Dank daran gedacht, und ich war froh, dass diese Initiative hier vorgebracht wurde. In langen Ehejahren mit meiner Ehefrau Inge, die vor der Ehe im Einzelhandel beschäftigt war, ist mein Bewusstsein für die
Probleme der Menschen, die im Einzelhandel arbeiten, geschärft worden. Jedes Mal, wenn eine Änderung zum Ladenschlussgesetz angestanden hat, war sie entsetzt, weil es meistens auf Kosten der Arbeitnehmer ging. Wenn ich nicht schon von Anfang an ihrer Meinung gewesen wäre, hätte sich diese Meinung sicherlich im Laufe der Jahre verfestigt.
Es ist hier bereits einige Male angeklungen: Wir sollen wirklich an die Personen denken, die im Einzelhandel tätig sind. Jeder, der schon länger gelebt hat oder nicht länger gelebt hat, weiß, wenn ein Geschäft bis 20.00 Uhr offen ist, kommen immer kurz vor 20.00 Uhr Leute, um schnell etwas einzukaufen. Wenn das Geschäft bis 18.00 Uhr geöffnet ist, dann kommen die kurz vor 18.00 Uhr. Wenn das Geschäft bis 12.00 Uhr geöffnet ist, dann kommen sie kurz vor 12.00 Uhr. Das sind immer dieselben Leute. Es ist für die Arbeitnehmer im Einzelhandel ärgerlich, dass sie wegen dieser paar Leute, die notorisch immer auf die letzte Sekunde kommen, dann einen Vormittag oder einen ganzen Tag stehen und warten müssen und nicht schließen können. Die Kollegen in der AfD-Fraktion sind derselben Meinung: Wenn der Heiligabend auf Sonntag fällt, ist es nicht nötig, dass die Geschäfte noch auf sein müssen.
Das sollen jetzt keine vorgezogenen Weihnachtsgrüße sein, da aber schon Jean-Paul Sartre zitiert wurde, habe ich noch ein Zitat im Kopf von einem saarländischen Autor, von Ludwig Harig. Das passt wohl nicht ganz genau zum Thema, aber es passt zu Zitaten und zum Wort Weihnachten. Herr Harig hat nämlich gesagt: Weihnachten ist ein schönes Fest, derf awwer an Faasend nid tippe. - Wir stimmen diesem Gesetz zu. - Danke schön.
Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. - Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/141. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 16/141 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/141 in Erster Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben alle Fraktionen des Hauses.
Zweite Lesung des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung im Saarland (Drucksache 16/63 - neu)
Zur Berichterstattung über die Beratungen des Gesetzentwurfes im Ausschuss erteile ich dem Ausschussvorsitzenden Herrn Abgeordneten Jochen Flackus das Wort.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich gebe zu, es fällt jetzt schwer, von den Weihnachtsgesprächen, die wir hier hatten, und den bewegenden Reden wieder in die Welt der elektronischen Verwaltung zurückzukehren. Gleichwohl kann ich es Ihnen nicht ersparen. Der Landtag hat den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf in seiner fünften Sitzung am 30. August in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen überwiesen.
Ziel des Gesetzes ist es, die elektronische Kommunikation der Bürgerinnen und Bürger mit der Verwaltung zu erleichtern und es Land und Kommunen zu ermöglichen, nutzerfreundliche und effiziente elektronische Verwaltungsdienste anzubieten. Der Gesetzentwurf setzt die Regelungen des E-Government-Gesetzes des Bundes in Landesrecht um, soweit dies aus Sicht des Landes sinnvoll erscheint. Das Gesetz soll insoweit über föderale Ebenen hinweg Wirkung entfalten.
Die wesentlichen Regelungen des Gesetzes ermöglichen den elektronischen Zugang zu Behörden des Landes und der Kommunen, definieren Grundsätze der elektronischen Aktenführung, beinhalten Regelungen zur Dokumentation und Analyse von Prozessen, die Bereitstellung von maschinenlesbaren Datenbeständen der Verwaltung sowie Regelungen in verschiedenen Rechtsgebieten, in denen die Praxis gezeigt hat, dass zur Verbesserung von E-Government-Angeboten Änderungen angezeigt sind.
Durch die bewusste Entscheidung, den genannten Vorgaben den Stellenwert eines förmlichen Gesetzes zu verleihen, soll die Entwicklung des E-Governments auf allen Ebenen der Verwaltung gefördert und den politischen Zielen eine verstärkte Wirkung eingeräumt werden. Eine wirkungsvolle und nachhaltige Umsetzung des Gesetzes ist wegen der Größe und auch der Komplexität der umzusetzenden Veränderungen nur schrittweise und über Jahre hinweg möglich.
Die Umstellung des Verwaltungshandelns auf elektronische Abläufe ist ein laufender Prozess, der auch erhebliche finanzielle Mittel in den Haushalten notwendig macht. Die Kosten lassen sich allerdings nicht konkret beziffern, weil aufgrund der rasanten
Fortentwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien andere Produkte zum Einsatz kommen werden als die, über die wir heute reden.
Die Optimierung von Geschäftsprozessen auf Grundlage der elektronischen und automatisierten Abwicklung bietet die Chance zu schlankeren Verfahren, zur Vermeidung von Redundanzen und dient damit auf längere Sicht der Erzielung von Kostenersparnissen.
Eine enge Kooperation von Land und Kommunen im Bereich E-Government und in der Informationstechnik wird gesetzlich verankert. Ziel ist es, gemeinsam kommunale und staatliche Verwaltungsprozesse einheitlich und sicher zur Verfügung zu stellen und damit auch einen weiteren Beitrag zur Modernisierung der Verwaltung zu leisten.
Die verschiedenen Zeitpunkte des Inkrafttretens des Gesetzes sind darauf zurückzuführen, dass die notwendigen Maßnahmen erst im laufenden Betrieb entwickelt und weiterentwickelt werden müssen. Da die in elektronischer Form angebotenen Dienstleistungen die Erarbeitung technischer Basiskomponenten notwendig macht, greift die Verpflichtung zur Einführung der elektronischen Akte und der elektronischen Aktenbearbeitung für die Kommunen erst mit zweijähriger Verzögerung. Die Termine dienen also dazu festzulegen, zu welchem Zeitpunkt mit der Planung und Realisierung spätestens begonnen werden soll.
Wegen der unterschiedlichen Anforderungen in den einzelnen Kommunen soll die Erarbeitung der einzelnen Produkte durch Pilotprojekte für kleinere, mittlere und größere Kommunen unterstützt werden und mit dem Zweckverband eGo-Saar zentral bereitgestellt werden.
Der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen hat zu dem gesamten Gesetzesvorhaben eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Die angehörten Verbände und Organisationen haben im Grunde die Absicht des Landes begrüßt, sich mit der geplanten gesetzlichen Regelung den mit der fortschreitenden Digitalisierung der Gesellschaft verbundenen Herausforderungen zu stellen. Das Gesetz biete dazu den rechtlichen Rahmen.
Das Unabhängige Datenschutzzentrum hat sich für eine flächendeckende Verbreitung sogenannter Servicekonten für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen ausgesprochen wie übrigens auch die Konferenz der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Über diese Konten soll es zukünftig möglich sein, sich einfach mit der Inanspruchnahme von Verwaltungsdienstleistungen auf kommunaler Ebene, Länder- und Bundesebene zu identifizieren.
werden Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, Verwaltungsportale anzubieten und miteinander zu einem Portalverbund zu verknüpfen. Daneben wird die Möglichkeit geschaffen, vorzulegende Nachweise elektronisch einzureichen, und die Ermächtigung eingeräumt, mit Einwilligung des Verfahrensbeteiligten diese Nachweise unmittelbar bei der ausstellenden Behörde elektronisch einzuholen. Dabei wird der neue Personalausweis mit einer entsprechenden Funktion eine wichtige Rolle spielen.
Bei der Einrichtung von Servicekonten sind das Verbot einer Vorratsdatenspeicherung zu unbestimmten Zwecken und das grundrechtliche Prinzip der informationellen Gewaltenteilung zu beachten. Servicekonten dürfen die gesetzliche Zuständigkeits- und Aufgabenverteilung in der öffentlichen Verwaltung nicht unterlaufen.
Die unabhängige Datenschutzbehörde begrüßt daher Maßnahmen, die zur verstärkten Nutzung der sogenannten eID-Funktion des neuen Personalausweises beitragen, soweit den Betroffenen die Möglichkeit eingeräumt wird, selbst zu entscheiden, ob sie die Funktion nutzen wollen. Die unterschiedlichen Inkrafttretenszeitpunkte bedingt durch die verschiedenen Umsetzungsmöglichkeiten der einzelnen Behörden - ich habe davon gesprochen - werden weitgehend für sinnvoll gehalten.
Der Saarländische Städte- und Gemeindetag und der Zweckverband eGo-Saar haben nachdrücklich auf den Umstand hingewiesen, dass für eine erfolgreiche Umsetzung des E-Government-Gesetzes in erheblichem Umfang Mittel des Landes zur Anschubfinanzierung erforderlich sein werden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, mit dem als Artikelgesetz verfassten Gesetzentwurf erfahren auch das Saarländische Datenschutzgesetz und die Verordnung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinden und Gemeindeverbände notwendige Änderungen.
Die Koalitionsfraktionen haben zu dem Gesetzentwurf einen Abänderungsantrag eingebracht, der Ihnen als Drucksache 16/148 vorliegt. Er sieht unter anderem vor, dass die Behörden bereits bei Einführung der elektronischen Verwaltung Barrierefreiheit gewährleisten, er trifft eine neutralere Formulierung bei der Zusammensetzung des Kooperationsrates und verpflichtet die Landesregierung gegenüber dem Landtag, alle zwei Jahre über die Folgen des Gesetzes zu berichten.
Der Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Landtagsfraktion, angenommen.
Der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen empfiehlt dem Plenum mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Landtagsfraktion die Annahme des Ge
setzentwurfs unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die CDU-Landtagsfraktion Herr Abgeordneter Marc Speicher.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In unserem Leben laufen viele und zunehmend mehr Bereiche digital ab. Einkaufen, kommunizieren, informieren, bezahlen und lernen sind nur einige Beispiele dafür, dass viele Menschen ihre Erledigungen über das Netz abwickeln und es als große und heute schon fast als selbstverständlich empfundene Erleichterung ihres Alltags wahrnehmen. In der Tat, die Möglichkeiten des digitalen Zeitalters richtig und sinnvoll zu nutzen, bedeutet, Wege und Zeit zu sparen, Abläufe schneller zu gestalten, kurzum, eine echte Erleichterung bei der Gestaltung des Alltags.
Einem Bereich des öffentlichen Lebens ist es bisher jedoch weitgehend erfolgreich gelungen, die Chancen und neuen Möglichkeiten des digitalen Zeitalters im Vergleich zu anderen Bereichen wenig zu nutzen. Die öffentliche Hand, die öffentliche Verwaltung, hängt den Möglichkeiten des digitalen Zeitalters noch zu sehr hinterher. Das wollen wir als Parlament zusammen mit der Landesregierung, den Städten und Gemeinden und Gemeindeverbänden ändern. Daher begrüßen wir die Initiative der Landesregierung mit dem im August eingebrachten Gesetzentwurf und wollen den Weg in das digitale Zeitalter mutig beschreiten.
Das wird in der Tat ein langer Weg sein und alles andere als einfach. Es werden Investitionen in Köpfe, Soft- und Hardware notwendig sein, doch es sind Investitionen, die sich für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes rechnen werden, für die Haushaltskassen von Land und Kommunen und allen voran, liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land.
Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung, das E-Government-Gesetz, bietet uns die einmalige Chance, Verwaltung neu zu denken und das Bild der Bürgerinnen und Bürger von ihrer Verwaltung positiv zu beeinflussen. Eine zentrale Rolle werden dabei die angesprochenen Bürgerportale spielen. Es wird im Übrigen auch darauf ankommen, dass nicht nur Bürokratie online geht. Ein Formular einscannen, zum Runterladen bereitstellen, zuhause
ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben, um das Formular in ein Kuvert zu stecken, eine Briefmarke draufzukleben, zum Briefkasten zu fahren, damit der Beamte in der Behörde nach ordnungsgemäßer Übergabe durch die Poststelle mit Bleistift und Kugelschreiber das Dokument weiter bearbeitet - das, liebe Kolleginnen und Kollegen, zählt ausdrücklich nicht zu E-Government und digitaler Verwaltung.
Und doch prägt es, sei es zu Recht oder zu Unrecht, ebenso das Bild von öffentlicher Verwaltung wie das Nummernziehen, Warten und die Tatsache, dass man auf Ämtern hin und her geschickt wird. Damit kein Zweifel besteht: Wir haben eine hervorragende öffentliche Verwaltung mit erstklassigen und motivierten Mitarbeitern. Eine gute E-Government-Infrastruktur ist daher auch eine Chance, Verwaltung neu zu denken. Es darf, wie angesprochen, nicht nur Bürokratie online gestellt werden, wir haben vielmehr die Chance, Verwaltung neu zu denken, und zwar aus Bürgersicht.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wir haben als Verantwortliche dafür zu sorgen, dass die Menschen ihre Anliegen und Probleme lösen können. Die formal zuständige politische Ebene oder die Verwaltungsebene ist selbstverständlich von hoher Bedeutung. Aus Sicht der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger spielt sie jedoch nur eine nachgeordnete Rolle.
Das Bild des Bürgers von unserem, von seinem Staat ist maßgeblich auch davon geprägt, wie er seine berechtigten Anliegen lösen kann. Ob die Gemeinde, der Landkreis oder das Land zuständig ist, spielt für ihn keine Rolle. Die geplanten Bürgerportale, die als Portalverbünde die Dienstleistungen der verschiedenen Verwaltungsebenen zusammenführen, werden die Möglichkeiten für einen zentralen Bürgerzugang zum Staat schaffen. Ein Zugang mit allen Verwaltungsdienstleistungen. Das sorgt für Nutzerfreundlichkeit, Transparenz und Bürgernähe.
Darüber hinaus wollen die Menschen in unserem Land einen modernen und bürgernahen Staat mit effizienter Verwaltung. Die große Mehrheit der Deutschen wünscht sich eine digitale Verwaltung, die mühevolle Behördengänge erspart und rund um die Uhr zur Verfügung steht. So können sich laut einer in dieser Woche veröffentlichten Studie von PwC rund 80 Prozent der Deutschen vorstellen, sämtliche Verwaltungsvorgänge über ein digitales Bürgerkonto abzuwickeln. Sie sehen, die Bürger sind weiter, als manche Bedenkenträger sich das wünschen. Ein Zugang, alle Leistungen - mit dem E-GovernmentGesetz legen wir heute auch dafür den Grundstein. Heute ist die Grundsteinlegung für das „Digitale Rat