Protokoll der Sitzung vom 04.12.2017

Ich lasse über das Gesamtverfahren abstimmen. Wer ist dafür, dass wir so verfahren? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann wird wie vorgeschlagen verfahren.

Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums haben darüber hinaus vereinbart, die Beratungen zu den Tagesordnungspunkten 4 und 5 betreffend die Zweite Lesung der Gesetze zur Änderung des Saarländischen Beamtengesetzes und des Saarländischen Besoldungsgesetzes sowie zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten zu Beginn des ersten Sitzungstages vor den Beratungen zum Haushaltsplanentwurf 2018 durchzuführen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann werden wir so verfahren.

Wir kommen zu Punkt 1 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur ersten Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Bundeskindergeldgesetzes (AGSGB II/BKGG) (Drucksa- che 16/162)

Zur Begründung erteile ich Frau Ministerin Anke Rehlinger das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Novellierung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs und des Bundeskindergeldgesetzes vom 17. Juni 2015 ist notwendig, da das Zweite Buch des Sozialgesetzbuchs umfangreiche Änderungen erfahren hat. Sie wirken sich auf die Höhe der Bundesbeteiligung an den durch die Gemeindeverbände zu tragenden Kosten für Unterkunft und Heizung aus.

Die Änderungen führen im Wesentlichen dazu, dass erstens die feste Komponente der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft, abgekürzt KdU, für das Saarland seit dem Jahr 2014 auch weiterhin 27,6 Prozent betragen wird. Die feste Komponente

(Präsident Meiser)

der Bundesbeteiligung an den Aufwendungen der KdU ist zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen für die Jahre 2015 bis 2017 um 3,7 Prozent erhöht worden. 2017 wurde die feste Komponente der Bundesbeteiligung an den KdU nochmals um 3,7 Prozentpunkte erhöht, da zusätzliche Bundesmittel in Höhe von 500 Millionen Euro zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern über die KdU zur Verfügung gestellt wurden.

2018 erhöht sich die feste Komponente der Bundesbeteiligung an den Bedarfen für KdU um 7,9 Prozentpunkte und 2019 um 10,2 Prozentpunkte, da weitere zusätzliche Bundesmittel zur Entlastung der Kommunen in Höhe von 1,6 Milliarden Euro jährlich zur Verfügung gestellt werden. Weitere Mittel für 2016 bis 2018 werden zur Kompensation der zusätzlichen Kosten der Länder und Kommunen bezüglich Flucht und Asyl vom Bund zur Verfügung gestellt. Für 2016 wurde ein fester Entlastungsbetrag in Höhe von 400 Millionen Euro nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt.

Für 2017 wurden zunächst zusätzliche Bundesmittel in Höhe von 900 Millionen Euro zugrunde gelegt und anhand des Verhältnisses der durch Flucht und Asyl bedingten KdU-Ausgabenanteile des Vorjahres auf die Länder verteilt. 2018 erfolgt auf der Basis der tatsächlichen durch Flucht und Asyl bedingten Ausgaben 2017 die endgültige Festsetzung der Bundesbeteiligung für 2017. Entsprechend wird im Jahr 2019 die rückwirkende Anpassung dieser zusätzlichen Bundesmittel für das Jahr 2018 vorgenommen.

Ich begrüße sehr, dass der Bund mit seiner erhöhten Beteiligung an den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung seiner Verantwortung für Mehrkosten gerecht wird, die den saarländischen Gemeindeverbänden seit 2015 durch die Fluchtmigration entstanden sind. Die saarländischen Gemeindeverbände befinden sich ohnehin in einer sehr schwierigen finanziellen Situation. Mit ihrer Aufnahmebereitschaft von Flüchtlingen sind sie im Bundesvergleich ihrer gesellschaftlichen und sozialpolitischen Verantwortung mehr als gerecht geworden. Es ist auch mehr als gerecht, dass sie jetzt mit 35 Millionen Euro überdurchschnittlich entlastet werden. Das entspricht insgesamt einer Steigerung um 16,6 Prozentpunkte bei der KdU-Erstattung und ist zugleich bundesweit der höchste Beteiligungssatz bei der Flüchtlings-KdU.

Ich betone an dieser Stelle ausdrücklich, dass die der Landesregierung vom Bund zufließenden Mittel ungekürzt und zu 100 Prozent an die Gemeindeverbände weitergeleitet werden. Ich tue dies deshalb, weil gelegentlich ein anderer Eindruck entstanden ist und auch gerne ein anderer Eindruck weitergetragen wird. An dieser Stelle kann man ausdrücklich fest

stellen, dass 100 Prozent erhalten und weitergeleitet worden sind.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass die aufgezählten Änderungen des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches keinen Einfluss haben auf die Bundesbeteiligung an den Leistungen für Bildung und Teilhabe, BuT abgekürzt. Zugleich wird die bisherige Struktur des AGSGB II und des BKGG zum Juni 2015 beibehalten. Das Gesetz tritt rückwirkend ab dem 01. Januar 2016 in Kraft, da die Änderungen des SGB II Auswirkungen auf die bereits erlassene Verordnung zum Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches und des Bundeskindergeldgesetzes 2016 mit seiner Verordnung haben. - Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzesvorhaben.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf anders als versehentlich in der Tagesordnung angegeben an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr zu überweisen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/162. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/162 in Erster Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU und SPD, enthalten haben sich die Fraktionen DIE LINKE und AfD.

Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Beamtengesetzes und des Saarländischen Besoldungsgesetzes

(Drucksache 16/147 - neu) (Abänderungsan- trag A IS: Drucksache 16/159 und Abände- rungsantrag CDU und SPD: Drucksache 16/ 167)

Zur Berichterstattung erteile ich der Ausschussvorsitzenden Frau Abgeordneter Petra Berg das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion zur Änderung des Saarländischen Beamtengesetzes und des Saarländischen Besoldungsgesetzes, Drucksache 16/147 - neu -, wurde vom Plenum in

(Ministerin Rehlinger)

seiner achten Sitzung am 15. November 2017 bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen und der DIE LINKE-Landtagsfraktion und Enthaltung der AfD-Landtagsfraktion einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, das einem politischen Beamten zu übertragende Amt des Bevollmächtigen für Innovation und Strategie zu schaffen und dem Aufgaben- und Bedeutungszuwachs der Leitungsämter des Landesverwaltungsamtes sowie des Landesamtes für Umwelt und Arbeitsschutz durch Anhebung der Ämter des Direktors des Landesverwaltungsamtes und des Direktors des Landesamtes für Umwelt und Arbeitsschutz Rechnung zu tragen. Aufgrund gestiegener Aufgaben soll auch der Leiter des Landesinstituts für Pädagogik und Medien künftig eine Amtszulage erhalten. - So weit zu den Inhalten des Gesetzentwurfs.

Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen, auf die Durchführung einer Anhörung wurde verzichtet. Der Ihnen als Drucksache 16/159 vorliegende Abänderungsantrag des Ausschusses geht auf eine Abstimmungsvorlage der Koalitionsfraktionen zurück und wird Ihnen einstimmig zur Annahme empfohlen.

Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum mehrheitlich, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen, Enthaltung der DIE LINKE-Landtagsfraktion und Ablehnung der AfD-Landtagsfraktion, die Annahme des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Beamtengesetzes und des Saarländischen Besoldungsgesetzes Drucksache 16/147 - neu - unter Berücksichtigung des vorliegenden Abänderungsantrages Drucksache 16/159 in Zweiter und letzter Lesung.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen haben mit der Drucksache 16/167 zugleich einen Abänderungsantrag zum vorliegenden Gesetzentwurf eingebracht. Zur Begründung dieses Antrages darf ich kurz ausführen. Seit 2009 sind die Ausbildungsbereiche Inklusion und Förderschulen an das Studienseminar für die Primarstufe mit der jetzigen Bezeichnung „Staatliches Studienseminar für die Primarstufe sowie für Sonderpädagogik“ angegliedert. Nach der Einführungsphase ist dies nicht mehr sachgerecht. Inklusion findet nämlich in allen Schulformen statt.

Mit dem vorliegenden Abänderungsantrag ist die Errichtung eines neuen Studienseminars vorgesehen, um die Ausbildung im Vorbereitungsdienst sowohl bezogen auf Inklusion in allen Schulformen als auch hinsichtlich der sonderpädagogischen Fachrichtungen sicherzustellen. Das neue Studienseminar wird die Bezeichnung „Staatliches Studienseminar für Sonderpädagogik“ erhalten. Die Bezeichnung des bisherigen Studienseminars lautet „Staatliches Stu

dienseminar für die Primarstufe“. Ich bitte Sie, auch diesem Antrag zuzustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Der Ausschuss für Inneres und Sport hat mit der Drucksache 16/159 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 16/159 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 16/159 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU, SPD und DIE LINKE. Enthalten hat sich die Fraktion der AfD.

Die Koalitionsfraktionen haben mit der Drucksache 16/167 ebenfalls einen Abänderungsantrag zu dem Gesetz eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 16/167 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 16/ 167 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU, SPD und DIE LINKE. Enthalten hat sich die Fraktion der AfD.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/147 - neu - in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung der angenommenen Abänderungsanträge ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/147 - neu - in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung der angenommenen Abänderungsanträge mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU und SPD, dagegen gestimmt hat die Fraktion der AfD, enthalten hat sich die Fraktion DIE LINKE.

Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Drucksache 16/141)

Zur Berichterstattung erteile ich der Ausschussvorsitzenden Frau Abgeordneter Petra Fretter das Wort.

(Abg. Berg (SPD) )

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion und der SPDLandtagsfraktion zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten, Drucksache 16/141, wurde vom Plenum in seiner achten Sitzung am 15. November 2017 einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz überwiesen. Die Gesetzesberatungen fanden unter Hinzuziehung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr statt.

Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die bisherige Regelung einer Sonntagsöffnung am Heiligen Abend zu streichen. Von dieser Streichung bleiben die Regelungen von § 7 zum Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen, also auch der Verkauf von Back- und Konditorwaren, unberührt. Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen und es wurde eine Anhörung unter Beteiligung der Gewerkschaften, der Kirchen, der Kammern, des Einzelhandelsverbandes sowie der kommunalen Spitzenverbände durchgeführt. Bedenken gegen den Gesetzentwurf wurden nicht erhoben.

Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten Drucksache 16/141 in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank.

(Beifall.)

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/141. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 16/141 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/141 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben alle Fraktionen.

Wir kommen zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2018 sowie Ergänzungsvorlage der Regierung zum Haushaltsplanentwurf 2018 (Haushaltsgesetz - HG 2018) (Drucksache 16/150) (Ergänzungsvorlage der Regierung: Drucksache 16/160)

Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag

betreffend: Haushalt 2018 - Investitionen und Steuergerechtigkeit (Drucksache 16/179)

Beschlussfassung über den von der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Haushalt 2018 - Eigenständigkeit und Zukunftsfähigkeit des Saarlandes sichern durch Umsetzung zukunftsorientierter Ziele, Konsolidierung der Finanzen und Verbesserung der Einnahmesituation (Drucksache 16/180)