Protokoll der Sitzung vom 04.12.2017

Beschlussfassung über den von der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Haushalt 2018 - Eigenständigkeit und Zukunftsfähigkeit des Saarlandes sichern durch Umsetzung zukunftsorientierter Ziele, Konsolidierung der Finanzen und Verbesserung der Einnahmesituation (Drucksache 16/180)

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Haushaltsbegleitgesetzes 2018 (HBeglG 2018) (Drucksache 16/151) (Abände- rungsantrag: Drucksache 16/181)

Bevor wir mit den Beratungen über die einzelnen Gruppen beginnen, erteile ich dem Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen, Herrn Abgeordneten Jochen Flackus, das Wort zur Erstattung des Grundsatzberichtes des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen zum Gesamthaushalt 2018.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Bevor ich mit der Berichterstattung beginne, möchte ich ein herzliches Dankeschön an unseren Ausschusssekretär, Herrn Schaar, und sein Team richten. Er hat uns bei den Beratungen mit seiner Professionalität sehr geholfen. Vielen Dank dafür.

(Beifall des Hauses.)

Die Landesregierung hat am 29. September 2017 den Haushaltsplanentwurf für das Rechnungsjahr 2018 eingebracht, der zusammen mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2018 am 24. und 25. Oktober 2017 in Erster Lesung beraten worden ist.

Die Entscheidung der Landesregierung, für das kommende Haushaltsjahr wieder einen Einzelhaushalt aufzustellen, beruht auf der Annahme, dass nach der Bildung einer neuen Bundesregierung wahrscheinlich steuerpolitische Entscheidungen mit nur vage einzuschätzenden Folgen für die Zeit ab 2019 für die öffentlichen Haushalte anstehen. Dies bedeutet nach Einschätzung der Landesregierung aber keine grundsätzliche Abkehr vom Doppelhaushalt, der sich nach Einschätzung der Landesregierung bewährt habe, umso mehr, als in erheblichem Umfang flüchtlingsbedingte Mehrausgaben zu verkraften waren. Um zu ermöglichen, das letzte Jahr im System der Konsolidierungshilfen mit dem ersten Jahr der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen besser verzahnen zu können, wird für die Jahre 2019 und 2020 wieder ein Doppelhaushalt aufgestellt.

Der Haushaltsplanentwurf 2018 hat ein Ausgabevolumen von 4,17 Milliarden Euro und weist damit eine moderate Steigerung um 71.700 Euro auf. Der im Regierungsentwurf ausgewiesenen Nettokreditaufnahme von 36,3 Millionen Euro stehen Investitionen in Höhe von 365 Millionen Euro gegenüber. Unter Berücksichtigung der Einnahmen für Investitionen sowie der Kreditaufnahmen und der Schuldentilgung bei den öffentlichen Verwaltungen hat sich die formale Überdeckung seit 2016 weiter erheblich vergrößert. Die sich aus Artikel 108 der saarländischen Verfassung ergebende Regelobergrenze für die Kreditaufnahme unterschreitet den Regierungsentwurf 2018. Damit bewegt sich die Nettokreditaufnahme im Haushaltsjahr 2018 in dem durch die Landesverfassung vorgegebenen Rahmen.

Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und damit auch die Entwicklung des Zinsniveaus beeinflussen in nicht unerheblichem Maße den Landeshaushalt. Um das zurzeit historisch niedrige Zinsniveau langfristig zu sichern, wurden bereits in den letzten Jahren bei Umschuldungen vor allem Kredite mit langen Laufzeiten abgeschlossen. Trotz eines festzustellenden leichten Anstiegs des Zinsniveaus sind die aktuellen Konditionen immer noch deutlich günstiger als die Durchschnittsverzinsung der auslaufenden Altschulden. Deshalb können auch weiterhin auslaufende höher verzinste Kreditverträge nach und nach durch niedriger verzinste neue Kredite abgelöst werden.

§ 2 Abs. 1 des Haushaltsgesetzes ermächtigt die Landesregierung, Vereinbarungen zu treffen, die der Steuerung von Zinsänderungsrisiken sowie der Erzielung günstiger Konditionen dienen. Die ergänzenden Vereinbarungen erlauben es, im Bedarfsfall mit Zustimmung des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen die gesetzliche Ermächtigung von 50 Prozent der Kreditmarktschulden im Haushaltsvollzug auf maximal 100 Prozent auszuweiten. Darüber hinaus wirkt sich auch die Begrenzung des Schuldenstandes positiv auf die Zinsausgaben aus. Die Verschuldung des Landes wird durch die genannten Effekte im nächsten Jahr um nicht mehr als 0,3 Prozent ansteigen. Die Landesregierung beabsichtigt, ab 2020 Altschulden zu tilgen; sie sollen um durchschnittlich 80 Millionen Euro pro Jahr sinken.

Die Konsolidierungsmöglichkeiten wurden fortgesetzt, die nach den Sanierungsauflagen zulässigen Ausgabenzuwachsraten deutlich unterschritten und die vom Parlament geforderten Eigenbeträge zur Haushaltssanierung geleistet. Derzeit wird die Sanierungsplanung auch für die Jahre 2017 bis 2020 verlängert, um den erfolgreichen Abschluss der Sanierungsvereinbarungen weiter zu unterstützen und sicherzustellen. Die ab 2020 geltende Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sollte es dem Saarland erlauben, an die Haushaltsentwicklung der

anderen Länder aufzuschließen. Nach Einschätzung der Landesregierung eröffnet die Haushaltskonsolidierung den Spielraum, bereits jetzt die Investitionsausgaben zu erhöhen. Die Investitionen steigen gegenüber dem laufenden Haushaltsjahr auf 365 Millionen Euro und damit um 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Der Einstieg in die geplante Investitionsoffensive Saar beginnt im kommenden Jahr. Trotz der klaren Konsolidierungserfordernisse und des notwendigen Defizitabbaus verfolgt die Landesregierung dieses Ziel, um die öffentliche Infrastruktur zu erhalten und in notwendigem Umfang zu modernisieren und auszubauen. Zudem verstärkt die Landesregierung die Planungs- und Genehmigungsbehörden mit zusätzlichem Personal. Ab dem Jahr 2020 soll durch zusätzliche Maßnahmen die Wirtschafts- und Finanzkraft des Landes weiter gestärkt werden, um die Abhängigkeit des Landes von besonderen landesstaatlichen Ausgleichszahlungen auch insoweit zu begrenzen.

Mit der Verabschiedung des E-Government-Gesetzes wurde ein Beitrag dazu geleistet, durch die angestrebte Digitalisierung der Verwaltungsleistungen die Effektivität der Landes- und Kommunalverwaltung zu stärken und bürgerfreundlicher zu gestalten. Zur Unterstützung der Digitalisierungsoffensive des Landes ist im Haushalt eine deutliche Mittelverstärkung in Höhe von 4,4 Millionen Euro vorgesehen. Das Land nutzt damit die Chance, die es durch die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen erhalten hat.

Der Haushaltsentwurf enthält weitere Konsolidierungsmaßnahmen, zum Beispiel über eine optimierte Betreuung der unbegleiteten ehemals minderjährigen Flüchtlinge, eine Stärkung der Einnahmeseite der Hochschulen durch die Möglichkeit, Verwaltungskostenbeiträge zu erheben, und die vom Rechnungshof empfohlene Zentralisierung des Liegenschaftsmanagements des Landes. Insgesamt sieht die Landesregierung für alle geplanten Konsolidierungsmaßnahmen im Haushalt 2018 rund 20 Millionen Euro vor.

Die Landesregierung hat unter anderem aus Anlass der zu erwarteten Einnahmeverbesserungen bei den Steuern eine Ergänzungsvorlage eingebracht. Die in § 2 Abs. 1 des Haushaltsgesetzes abgebildete Kreditermächtigung wird aufgrund der angenommenen Entwicklung der Steuereinnahmen von ursprünglich 37 Millionen Euro auf nunmehr 9 Millionen Euro reduziert.

Darüber hinaus wird in § 3 Abs. 6 die Ermächtigungsgrundlage für das Finanzministerium geschaffen, für die Mitgliedschaft der WOGE Saar in der Zusatzversorgungskasse die Gewährträgerschaft zu übernehmen. Diese ist zwingende Voraussetzung

(Abg. Flackus (DIE LINKE) )

für die Begründung der Mitgliedschaft. Damit wird erreicht, dass das Personal der WOGE Saar gegenüber den übrigen Bediensteten des Strukturholdingkonzerns nicht benachteiligt wird.

Schließlich wird in § 11 Abs. 2 die Regelung, dass auf Stellen für Lehrkräfte in Kapitel 06 09 Lehrkräfte aller Schulformen geführt werden können, auf die Studienseminare des Landesinstituts für Pädagogik und Medien ausgeweitet. Die in der Ergänzungsvorlage darüber hinaus ressortbezogen vorgenommenen Änderungen sind gegenfinanziert und erhöhen insoweit nicht das Gesamtvolumen des Landeshaushalts.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, mit dem Haushaltsgesetz hat die Landesregierung das Haushaltsbegleitgesetz 2018 eingebracht, von dessen Inhalt ich die wesentlichen Kernpunkte nennen will. Die in Artikel 1 vorgesehene Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes soll auch künftig eine angemessene Ausstattung der Bergverwaltung des Saarlandes mit qualifiziertem Personal gewährleisten und für den nachgeordneten Bereich des Wirtschaftsministeriums eine angemessene Beförderungsstruktur sicherstellen.

Die Änderung des Saarländischen Hochschulgebührengesetzes in Artikel 2 dient der Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Einführung eines Verwaltungskostenbeitrages für Studierende der Hochschulen des Landes, die bislang im Saarländischen Hochschulgebührengesetz noch nicht geregelt ist.

Mit der in Artikel 3 vorgesehenen Änderung des Saarländischen Grundwasserentnahmegesetzes soll das Wasserentnahmeentgelt als ökonomisches und ökologisches Lenkungsinstrument in der Umweltpolitik genutzt werden. Mit diesem Gesetz soll der wirtschaftliche Vorteil, den Einzelne durch die Inanspruchnahme des Entnahmerechts erzielen, abgeschöpft werden.

Erwähnen möchte ich auch die in Artikel 7 vorgesehene Änderung des Kommunalfinanzausgleichsgesetzes. Die Landesregierung hat sich mit den kommunalen Spitzenverbänden darauf verständigt, für 2016 37 Prozent und für 2017 40 Prozent der vom Bund für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen gezahlten Mittel an die Kommunen weiterzuleiten. Die Mittel für die Kosten der Unterkunft, die 15 Millionen Euro überschreiten, verbleiben vollständig bei den Kommunen. Auch für 2018 werden 40 Prozent der vom Bund gezahlten Mittel - das sind voraussichtlich 66,6 Millionen Euro - an die Kommunen weitergegeben. Der sich aus der Spitzabrechnung noch ergebende Anspruch der Kommunen aus dem über die Umsatzsteuer gezahlten Beitrag des Bundes zur Entlastung der Länder und Kommunen soll den Gemeinden zeitnah, und nicht erst im Jahr 2018, zur Verfügung gestellt werden.

Die kommunalen Spitzenverbände haben auch in diesem Jahr ihre Möglichkeit, nach Artikel 124 der Verfassung des Saarlandes, zu den die kommunale Seite betreffenden Teilen des Haushaltsgesetzes Stellung zu nehmen, wahrgenommen. Der Saarländische Städte- und Gemeindetag erkennt an, dass beim kommunalen Finanzausgleich zwar eine Erhöhung der den Kommunen zur Verfügung stehenden Finanzausgleichsmasse um 4,5 Prozent auf 625 Millionen Euro vorgesehen sei, zur Lösung der finanziellen Notlage der saarländischen Kommunen seien allerdings weitere Anstrengungen notwendig. Dazu müsse ab 2020 auch eine angemessene Erhöhung des Verbundsatzes erwogen werden, damit der Finanzausgleich verlässlich die Erfüllung der kommunalen Aufgaben gewährleisten könne.

Hinsichtlich der Landesmittel zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Städtebauförderung“ stellt der Saarländische Städte- und Gemeindetag fest, dass auch 2018 die eigentlich vorgesehene Drittelbeteiligung des Landes nicht vollständig erfolgen werde und dadurch bedingt eine erneute Inanspruchnahme kommunaler Mittel aus dem Ausgleichsstock zu erwarten sei. Der Verband sieht sich in seiner Forderung bestärkt, dass der Landesanteil bei den Bundesprogrammen im Rahmen der Drittelbeteiligung vollständig aus Landesmitteln erbracht werden sollte. Im Übrigen erwarten und fordern die saarländischen Städte und Gemeinden in Anerkennung der jetzt und in der Vergangenheit von ihnen erbrachten Sanierungsleistungen zum Landeshaushalt eine angemessene und gerechte Beteiligung an den Entlastungen des Landes durch den neuen Bund-LänderFinanzausgleich ab dem Jahr 2020.

Der Landkreistag Saarland hat betont, dass für ihn die Neuregelungen im Kommunalfinanzausgleichsgesetz und in dem Gesetz über die Zuständigkeiten nach dem Unterhaltsvorschussgesetz besondere Relevanz hätten. Der Landkreistag fordert, von der in § 6 Abs. 5 Kommunalfinanzausgleichsgesetz vorgesehenen Kürzung des kommunalen Finanzausgleichs um 56 Millionen Euro abzusehen und die verbleibende Finanzausgleichsmasse in Kapitel 21 01 entsprechend zu erhöhen. Der Verband sieht durch die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes die saarländischen Landkreise und den Regionalverband Saarbrücken in erheblichem Maße belastet. Er begründet diese finanziellen Belastungen durch die Aufhebung der Befristung des Leistungsbezugs und durch die Ausweitung des leistungsberechtigten Personenkreises. Die so steigenden erheblichen finanziellen Mehrbelastungen müssten bis zum 31.12. des nächsten Jahres durch die Landkreise und den Regionalverband Saarbrücken vorfinanziert werden. Der Auffassung der Landesregierung, dass Landkreise die Mehrbelastungen bereits mit einer Rückgriffsquote von 25 Prozent ihrer Ausgaben vollständig refinanzieren könn

(Abg. Flackus (DIE LINKE) )

ten, vermochte sich der Landkreistag nicht anzuschließen.

Nach den regionalisierten Ergebnissen der aktuellen Steuerschätzung vom November liegen die Steuereinnahmen des Landes sowohl für das laufende Jahr als auch für die Folgejahre über den Prognosen der Mai-Steuerschätzung. Insbesondere die Zuwächse bei der Lohnsteuer und bei der Erbschaftssteuer lassen im laufenden Jahr ein Plus von rund 65 Millionen Euro erwarten, die Ansätze aus dem geltenden Haushalt werden damit um rund 185 Millionen Euro übertroffen. Dieser deutliche Anstieg ist zu einem erheblichen Teil dadurch bedingt, dass die Steuerschätzung auch die vom Bund gezahlte Integrationspauschale und weitere Hilfen des Bundes berücksichtigt, an denen - wie ich bereits dargestellt habe - auch die Kommunen beteiligt werden.

Für das kommende Jahr übertrifft der aktuelle Schätzwert die im Haushaltsplanentwurf ausgebrachten steuerabhängigen Einnahmen um 34 Millionen Euro. Das Finanzministerium rechnet auch für die Folgejahre 2019 und 2020 im Vergleich zur aktuellen Finanzplanung mit Mehrergebnissen von jeweils etwa 33 Millionen Euro. Die Mehreinnahmen werden zur Begrenzung der Neuverschuldung eingesetzt. Auch die Kommunen profitieren - insbesondere durch die Stabilisierung der Gewerbesteuer und dem erwarteten Einnahmeplus bei der Lohnsteuer - von dieser positiven Entwicklung. Die Kommunen können auch in den Jahren 2018 und 2019 im Vergleich zur diesjährigen Mai-Steuerschätzung mit Mehreinnahmen von 24 Millionen beziehungsweise 18 Millionen Euro rechnen. Risiken der aktuellen Prognose liegen vor allem in der Möglichkeit einer Steuerreform auf Bundesebene und unter anderem in den Auswirkungen des Brexit.

Der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen hat sich in seiner Sitzung am vergangenen Mittwoch mit den Schwerpunkten und Zielsetzungen der mittelfristigen Finanzplanung 2017 bis 2021 befasst. Das Saarland ist durch die Verwaltungsvereinbarung zum Konsolidierungshilfegesetz dazu verpflichtet, jährlich dem Stabilitätsrat die Einhaltung der Defizitabbaugrenzen nachzuweisen. Im Konsolidierungsbericht 2016 von April 2017 konnte das Saarland darlegen, dass auch die Konsolidierungsverpflichtungen vollständig eingehalten wurden und das strukturelle Defizit auf 430,8 Millionen Euro abgebaut werden konnte. Die für 2016 gültige Grenze wurde damit um 68,2 Millionen Euro unterschritten, für 2018 liegt sie bei 241,9 Millionen Euro und wahrt dabei einen Sicherheitsabstand von 7,6 Millionen Euro.

Das mit dem Stabilitätsrat zu vereinbarende Sanierungsprogramm 2017 bis 2020 stützt sich wesentlich auf die bestehenden Konsolidierungsmaßnahmen und ergänzt diese um zusätzliche Einsparmaßnah

men. Es sieht für 2017 Konsolidierungsmaßnahmen im Umfang von insgesamt 470 Millionen Euro vor, die bis 2020 auf rund 540 Millionen Euro anwachsen werden.

Neben den zusätzlichen Maßnahmen bedarf es ebenso stabiler und verlässlicher Einnahmen. Für die auf Bundesebene diskutierten Steuersenkungen ist im Finanzplan in einem gewissen Umfang Vorsorge getroffen. Das Land leistet im Rahmen seiner Möglichkeiten Beiträge zur Steigerung der Einnahmen und unterstützt zudem Bestrebungen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur Stärkung der Steuergerechtigkeit.

Das Saarland wird spätestens am Ende des kommenden Jahres mit voraussichtlich 14,4 Milliarden Euro einen neuen Schuldenhöchststand erreichen. Ab dem Jahr 2019 wird es mit einem kontinuierlichen Schuldenabbau beginnen. Vorgesehene Tilgungsbeträge in Höhe von voraussichtlich 80 Millionen Euro werden dann zu einem langsamen, aber nachhaltigen Rückgang des Schuldenstandes führen, dem eine kontinuierliche Erhöhung der Einnahmen des Landes gegenübersteht.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen hat den Landeshaushalt in insgesamt zwölf Sitzungen beraten. Die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD sowie die DIE LINKE-Landtagsfraktion haben nach Abschluss der Einzelplanberatungen ressortbezogen Abänderungsanträge eingebracht. Die AfD-Landtagsfraktion hat auf die Einbringung von Abänderungsanträgen zu den Einzelplänen verzichtet.

Die Abänderungsanträge der Koalition wurden in der Sitzung des Ausschusses am 30. November in der überwiegenden Zahl mit Stimmenmehrheit angenommen. Der vom Landtagspräsidenten eingebrachte Antrag zum Landesinstitut für Präventives Handeln, mit dem das Institut zum Landtag verlagert wird, wurde einstimmig angenommen. Die von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Anträge wurden durch die Ausschussmehrheit abgelehnt und auf Wunsch der Einbringer nicht mehr im Plenum zur Abstimmung gestellt. Beide Oppositionsfraktionen haben stattdessen Globalanträge zum Gesamthaushalt eingebracht, über die im Anschluss an die folgende Grundsatzdebatte abgestimmt wird. Mit Blick auf die durch das Erweiterte Präsidium beschlossenen Zeitvorgaben verzichte ich darauf, inhaltlich auf diese Anträge einzugehen. Sie werden im Rahmen der Grundsatzdebatte durch die antragstellenden Fraktionen erläutert werden.

Die Ausführungen der Berichterstatterinnen und Berichterstatter des Ausschusses zu den Einzelplanberatungen der Übersichten 1 bis 9 sollen durch Beschluss des Erweiterten Präsidiums zur zeitlichen

(Abg. Flackus (DIE LINKE) )

Straffung des Verfahrens nicht vorgetragen, sondern zu Protokoll gegeben werden.

In der Übersicht 10 der Antragsunterlagen finden Sie sowohl die Nachweisung über die vom Ministerium für Finanzen und Europa nach Erstellung des Haushaltsplanentwurfs aufgrund gesetzlicher Ermächtigung im Stellenplan 2017 vorgenommenen Änderungen als auch die Übersicht zur Änderung von Stellenplänen im Schulbereich. Die Änderungen ergeben sich aus der Auswertung der Schülerzahlen des Schuljahres 2016/2017. Sie sind notwendig, da für die Zahl der Funktionsstellen im Schulbereich maßgebliche Schülerzahlen und Lehrerstellen nicht mehr rechtzeitig vor Abschluss der Arbeiten am Haushaltsplan 2018 ermittelt werden konnten. Die Änderungen sollen in den dem Landtag zur Beschlussfassung vorliegenden Haushaltsplanentwurf übernommen werden. Der Ausschuss empfiehlt insoweit mit der Mehrheit seiner Mitglieder die Annahme der Regierungsvorlage.

Ich komme zum Schluss. Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, bei der Schlussabstimmung über den Haushaltsplanentwurf 2018 hat der Haushaltsund Finanzausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und bei Gegenstimmen der Oppositionsfraktionen beschlossen, dem Plenum unter Berücksichtigung der von ihm vorgenommenen Abänderungsanträge sowohl die Annahme des Haushaltsgesetzes 2018, die von der Landesregierung hierzu ins Verfahren eingebrachte Ergänzungsvorlage als auch die Annahme des Haushaltbegleitgesetzes 2018 in Zweiter und letzter Lesung zu empfehlen. - Ich bedanke mich für lange Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank für den Bericht. Ich eröffne die Grundsatzdebatte. - Das Wort hat Herr Abgeordneter Jochen Flackus.

(Heiterkeit.)

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, dass wir die Debatte etwas fröhlicher angehen als einen doch etwas anstrengenden Bericht. Sehr geehrter Herr Finanzminister, wir erkennen ausdrücklich den Versuch, den Haushalt in ruhigere Fahrwasser zu bringen, an. Das Saarland hat in den letzten Jahren einiges versucht. Wir haben uns wirklich sehr aufmerksam mit Ihren ganzen Vorlagen auseinandergesetzt. Leider muss man feststellen, dass keine Gesamtstrategie zu erkennen ist. Das ist das Grundproblem dieses Haushaltsplanes, den wir jetzt diskutieren: Es gibt keine Gesamtstrategie.

Ich will Ihnen ein Beispiel dafür nennen. Sie haben ja im Haushaltsausschuss vorgetragen. Sie haben demnach einen Sanierungserfolg von 2010 bis 2018 in Höhe von 1 Milliarde Euro gehabt. Sie haben erzählt, dass 500 Millionen Euro von dieser 1 Milliarde Euro aufgrund von Rahmenbedingungen, auf die wir gleich noch zu sprechen kommen - niedrige Zinsen und Konjunktur -, eigene Sanierungsbeiträge sind. Aber sowohl die PwC, die sich mit den Kommunalfinanzen beschäftigt hat, als auch Bertelsmann - diese Studie kennen wir alle, die haben wir in der Ersten Lesung des Haushaltes diskutiert - kommen zum Ergebnis, dass das Land sich leider auf Kosten der Kommunen saniert.

Wenn man sieht, welche Zahlen auf dem Tisch liegen - die Kommunen haben selbst vorgetragen, dass von 2005 bis 2020 insgesamt 600 Millionen Euro Sanierungsbeiträge von den Kommunen kommen -, dann kann man sagen, dass das in der Tat eine Sanierung auf Kosten der Kommunen ist. Das halten wir für nicht richtig, weil bei den kommunalen Finanzen, über die wir gleich noch reden werden, wirklich einiges im Argen liegt. Noch mal: Das ist eine Sanierung auf Kosten der Kommunen. Im Jahr 2018 werden die Kommunen wieder 56 Millionen Sanierungsbeiträge bringen. Eine Strategie und eine Logik, denen an dieser Stelle der Haushalt folgt, können wir hier leider nicht erkennen.

Ihre Strategie ist eher das Prinzip Hoffnung. Ich habe davon vorhin schon kurz gesprochen. Sie hoffen auf eine gute Konjunktur, auf weiter sprudelnde Steuereinnahmen und niedrige Zinsen. Man könnte auch sagen, Herr Minister, Sie haben einen Tunnelblick. Sie sehen nicht rechts oder links, was weltweit und hier in Deutschland mit der Konjunktur sowie in anderen Dingen passiert, sondern Sie sagen, die schwarze Null ist das Oberziel. Aber eine schwarze Null ist eben kein ökonomischer Sinn in sich. Es geht um unseren Standort, um die Schaffung und die Sicherung von Arbeitsplätzen. Dem muss ein Haushalt in erster Linie erst einmal dienen.

(Beifall bei der LINKEN.)