Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es geht um gesundheitliche Auswirkungen ionisierender Strahlung am Wissenschaftspark in Leipzig. Seit Oktober 2004 werden in der Nähe des Wissenschaftsparks in Leipzigs Permoserstraße bei verschiedenen Anwohnern gesundheitliche Beeinträchtigungen festgestellt. Man vermutet, dass es im Zusammenhang mit Versuchsreihen steht. Leider konnten die Betroffenen keine Auskünfte bekommen. Deshalb meine zwei Fragen: 1. Wer erteilt die Genehmigungen für Versuche in diesen Instituten und weiteren Mietern im Wissenschaftspark? Mit welchen Stoffen und Materialien werden die Versuchsreihen durchgeführt? Werden diese Versuchsreihen einschließlich des Gerätebaus hinsichtlich ihrer Genehmigungspflichtigkeit überprüft?
2. Sind Ihnen Korrelationen zwischen den Versuchsreihen verschiedener Institute bzw. weiterer Mieter auf dem Gelände des Wissenschaftsparks bekannt und wurden die einzelnen Versuchsreihen vor der Genehmigung auf mögliche Korrelationen untereinander überprüft?
Die strahlenschutzrechtlichen Betriebs- und Umgangsgenehmigungen für die Institute an diesem Standort wurden durch das Landesamt für Umwelt und Geologie erteilt, das auch die regelmäßigen Kontrollen dazu durchführt. Zusätzlich werden die Anlagen zur Erzeugung von ionisierenden Strahlen, das heißt also Elektronenbeschleuniger, Gammabestrahlungsanlage und Neutronengenerator, von behördlich bestimmten Sachverständigen jährlich einmal kontrolliert. Alle Anlagen werden so betrieben, dass die gesetzlichen Grenzwerte für die Bevölkerung durch ionisierende Strahlung unterschritten werden. Einzelne Versuchsreihen unterliegen keiner Genehmigungspflicht nach Strahlenschutzverordnung, weil die Verfahren zu den einzelnen Versuchen in den jeweiligen Genehmigungsverfahren geprüft werden.
Zur Frage 2: Aus Sicht des Strahlenschutzes ist es unerheblich, ob Korrelationen zwischen Versuchsreihen bestehen, weil in jedem Fall sichergestellt wird, dass die von den Einrichtungen ausgehende Strahlung unterhalb der Grenzwerte für die Bevölkerung liegt. Die Wechselwirkung der einzelnen Anlagen zueinander ist stets Prüfungsbestandteil der strahlenschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Auch beim gleichzeitigen Betrieb aller Anlagen dürfen die gesetzlichen Grenzwerte nicht überschritten werden. Dies ist am Forschungsstandort Permoserstraße in Leipzig sichergestellt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht um die Zusammenarbeit mit Tschechien.
Auf der deutsch-polnisch-tschechischen Integrationskonferenz der Gewerkschaften in Hoyerswerda berichtete Wirtschaftsminister Thomas Jurk (SPD) kurz über seine jüngsten Verhandlungen mit der tschechischen Regierung in Prag, die unter anderem die weiteren Grenzübergänge und wirtschaftliche Fragen betrafen.
2. Welche Perspektiven sieht die Staatsregierung für die weitere Gestaltung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen mit Tschechien in der nächsten Zeit?
Herr Abg. Kosel, ich beantworte Ihre Fragen wie folgt: Erstens. Der Ausbau länderübergreifender Verbindungen und die Öffnung neuer Übergänge sind ein Schwerpunkt sächsischer Verkehrspolitik. Das fördert den wirtschaftlichen Austausch und die Begegnung von Menschen. Gegenwärtig bestehen mit Tschechien 14 Straßen- und sieben Eisenbahnübergänge. Bei meinem Gespräch im tschechischen Verkehrsministerium konnten wir mit der „Konzeption Straßenübergänge“ einen wichtigen, langjährigen Abstimmungsprozess abschließen und die Konzeption als gemeinsame Arbeitsgrundlage bestätigen. Sachsen hat damit als erstes Grenzland zu den Beitrittsländern ein bilaterales Arbeitskonzept „Straßenübergänge“.
Ziel sind deutlich mehr Übergänge, wenn mit dem Schengener Standard in Tschechien – das ist in zwei bis drei Jahren zu erwarten – auch die Personenkontrollen wegfallen. Wir wollen bis 2010 neue Übergänge schaffen – von gegenwärtig 14 auf 24 erhöhen. Aber auch noch vor dem Beitritt Tschechiens zum Schengener Abkommen sollen weitere Übergänge geöffnet werden. Das betrifft Bärenstein und Johanngeorgenstadt. Hier bestehen bereits Personenkontrollen für Fußgänger, und es geht um die Erweiterung für den Straßenverkehr noch in diesem Jahr. Am Übergang Johanngeorgenstadt stellt die tschechische Gemeinde Potucˇky/Breitenbach erhebliche Ausbauforderungen an die tschechischen Behörden. Im nächsten Jahr wird mit dem Übergang Breitenau im Zuge der A 17/D 8 der leistungsfähigste Übergang, besonders für den Schwerverkehr, geöffnet.
Wichtig ist auch das Einvernehmen mit der tschechischen Regierung darüber, dass an allen Straßenübergängen demnächst Wirtschaftsverkehr mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen zugelassen wird. Der erforderliche Notenwechsel ist im Gange. Das ist wichtig für den wirtschaftlichen Austausch in den Grenzregionen.
Bei den Eisenbahnübergängen geht es zunächst um die wirtschaftliche Auslastung der bestehenden sieben Übergänge. Aber auch hier sind Erweiterungen geplant. So wird in diesem Jahr eine Personenkontrolle im tschechischen Bahnhof Varnsdorf geschaffen. Zum Übergang Sebnitz besteht grundsätzliches Einvernehmen, und beide Seiten prüfen die weitere Vorbereitung.
Im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Verkehr möchte ich Sie noch kurz informieren, dass wir heute vom Bund die Zusage über 26 Millionen Euro zum Bau der Ortsumgehung Marienberg (B 174) erhalten haben. Die Ausschreibungen werden seitens meines Hauses sofort eingeleitet. Ich bedanke mich bei all den vielen Kolleginnen und Kollegen in diesem Haus, die mich und den Freistaat unterstützt haben, damit wir diese Ortsumgehung endlich in Angriff nehmen können.
Zweitens. Sie fragten nach den Perspektiven, die die Staatsregierung für die weitere Gestaltung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen sieht. Die Staaten in Mittel- und Osteuropa bieten interessante Absatz- und Beschaffungsmärkte für den sächsischen Mittelstand, be
sonders wegen ihrer geografischen Nähe. Die sächsischen kleinen und mittelständischen Unternehmen benötigen dabei nach wie vor politische Flankierung. Schwerpunkte sind unter anderem die Intensivierung von grenzüberschreitenden Kooperationen sowie die Unterstützung von Netzwerken. Die Außenhandelsbeziehungen Sachsens mit der Tschechischen Republik bewegen sich schon heute auf einem sehr hohen Niveau. Die Tschechische Republik nimmt im gesamten sächsischen Außenhandel nach den USA und Frankreich Rang 3 ein. Die außenwirtschaftlichen Potenziale sind bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Das gilt auch für Kooperationen von kleinen und mittelständischen Unternehmen in Sachsen und der Tschechischen Republik.
In meinen ersten Gesprächen mit Vizeminister Martin Tlapa im Ministerium für Industrie und Handel und dem Minister für Regionale Entwicklung, Jirˇi Paroubek, haben wir folgende Schwerpunkte für die sächsischtschechische Zusammenarbeit bekräftigt.
Erstens. Der Freistaat und die Tschechische Republik werden stärker als bisher den gemeinsamen Wirtschaftsraum Sachsen-Böhmen nach außen darstellen. Das bedeutet, dass wir auch bei der Werbung von Investoren unsere Nähe und die ergänzenden Potenziale unserer Regionen als klaren Standortvorteil mit in die Waagschale werfen. Gerade im Kontext der erweiterten Union kann dies für Sachsen und die Tschechische Republik von beiderseitigem Nutzen sein. Minister Jirˇi Paroubek hat in diesem Zusammenhang angeboten, auch im Tourismusbereich stärker gemeinsame Wege zu gehen. Wir wollen bei der touristischen Vermarktung der SächsischBöhmischen Schweiz künftig zusammenarbeiten.
Zweitens. Die tschechische Seite ist weiter daran interessiert, sich mit uns besonders in den Bereichen Maschinenbau und Automobilindustrie – einschließlich der Zulieferindustrie – noch intensiver zu vernetzen. Das tschechisch-sächsische Wirtschaftsforum wird am 5. und 6. Oktober 2005 in Brno stattfinden. Das nunmehr sechste Forum wird während der Internationalen Maschinenbaumesse ein weiterer Höhepunkt der Begegnung von Wirtschaft und Politik beider Seiten sein.
Drittens. Die Tschechische Republik ist Partnerland auf der Zuliefermesse Z 2005 in Leipzig. Tschechische Unternehmen werden erstmals auf einer Messe in Leipzig vom Ministerium für Industrie und Handel gefördert. Unsere sächsischen KMUs sollten dies nutzen; ihre derzeitigen und potenziellen Partner sind vor Ort. Vizeminister Martin Tlapa hat ferner zugesagt, dass die tschechische Seite auch Partner beim Internationalen Maschinenbaukongress am 21. Juni 2005 in Leipzig sein wird.
Viertens. Die Tschechische Republik hat seit 2004 auch Interreg-IIIa-Mittel zur Verfügung. Wir haben somit jetzt die Chance, echte Spiegelprojekte beiderseits der Grenze zu realisieren. Das ist auch für die Tschechische Republik von großer Bedeutung, wie mir Vizeminister Tlapa versicherte.
Im Bereich Maschinenbau gibt es bereits gute Beispiele wie das „Kompetenznetz Fertigung im Bereich Maschinen- und Anlagenbau Sachsen-Böhmen“. Die Chemnitzer Wirtschaftsförderungs- und -entwicklungsgesellschaft und der Interessenverband Chemnitzer Maschinenbau
wollen diese Vernetzung mit dem Verband der Industrie und des Transportwesens der Tschechischen Republik mit Hilfe von EU-Mitteln vorantreiben.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Ich habe noch zwei Nachfragen, die im Zusammenhang mit Ihrer Prag-Reise stehen. Ich habe der tschechischen Presse – leider erst im Nachgang – zur Fragestellung entnehmen können, dass dort Äußerungen von einer Pressekonferenz kolportiert worden sind, in der Sie gesagt haben bzw. gesagt haben sollen, dass es Ihnen um die Wiedereinführung der RoLa geht bzw. ginge. Falls Sie diese Äußerung nicht getan haben oder nicht tun wollten: Was ist Ihrerseits unternommen worden, um dabei Fehlplanungen bzw. Fehlvorstellungen auf der tschechischen Seite nicht aufkommen zu lassen?
Die tschechische Seite befürchtet natürlich mit dem weiteren Ausbau der A 17, dass sie die Verkehrsproblematik – insbesondere die Belastung der Durchfahrtsstraße, solange ihre D 8 noch nicht fertig ist – besonders betrifft, was zutreffend ist. Insofern gibt es auf tschechischer Seite Überlegungen, Güter von der Straße auf die Schiene zu bringen. Sie haben es unter RoLa formuliert; ich habe dazu ausgeführt, dass ich mir durchaus im Interesse der Entlastung der Straßenverbindungen den weiteren Transport von Gütern von der Straße auf die Schiene vorstellen kann, allerdings unter dem Stichwort „kombinierter Ladungsverkehr“; und ich sage Ihnen ganz offen: Natürlich muss man alles prüfen, aber an dieser Stelle muss ich leider feststellen: Wenn es die Angebote für die Spediteure nicht ergeben, dass sie auf die RoLa umsteigen, macht das natürlich keinen Sinn. Unser Ziel ist es dennoch, auch Entlastung dadurch zu schaffen, dass Gütertransporte von der Straße auf die Schiene übertragen werden. Ich habe in diesem Zusammenhang jedoch nicht von RoLa gesprochen.
Dann sollte man sich vielleicht darum bemühen, dass Fehlvorstellungen, die, wie eben erläutert, von der Presse kolportiert worden sind, nicht aufkommen und die tschechische Seite die Planung nicht auf der Grundlage dieser Missverständnisse beginnt. Meine zweite Frage – –
Darf ich noch ergänzen, denn das ist mir wichtig: Wir haben eine Reihe von Arbeitsgruppen, und ich glaube, in den Arbeitsgruppen ist dieser Auftrag angekommen und daran wird auch gearbeitet, aber auf unserer Seite unter dem Stichwort „kombinierter Ladungsverkehr“. Das heißt, wir wissen, wovon wir sprechen, und insofern ist genau das bereits erfolgt.
Meine zweite Nachfrage bezieht sich ebenfalls auf mein Studium der tschechischen Zeitungen im Nachgang zu meiner ursprünglichen Fragestellung: Auf der Pressekonferenz, so wird berichtet, hat der tschechische Vizeverkehrsminister Vojteˇch Kocourek die relativ spontane Mitteilung gemacht, dass das Elbstaustufenprogramm jetzt in einer neuen Version existiert
und verfolgt wird, die nur noch eine Elbstaustufe vorsieht. Welchen Stand haben auf sächsischer Seite die Bewertungen dieser neuen Variante?
Ich habe schon mit Kollegen Tillich kurz darüber gesprochen, weil das natürlich wichtig ist für entsprechende Umweltministerkonferenzen. Richtig ist, dass Herr Vizeminister Kocˇourek darauf hingewiesen hat, dass man statt der bisherigen zwei Staustufen nur noch von einem Wehr – so nannte er es – spricht, von einem Wehr, das errichtet werden soll und das hauptsächlich die Funktion haben soll, den Wasserstand regulieren zu können. Das sind die Aussagen von tschechischer Seite. Ich hoffe, dass dies eingelöst wird, weil es zumindest in diesem Jahr etwas wäre, was wir wünschen. Wir können natürlich nicht in Tschechiens Integrität eingreifen, aber Fakt ist, dass wir großes Interesse haben, dass keine Staustufen errichtet werden. Insofern war ich sehr erfreut zu hören, dass von zwei Staustufen seitens des Vizeministers Kocˇourek nicht mehr die Rede war.
Das konnte ich nicht wissen, da bitte ich um Entschuldigung. – Hier ist noch einmal schriftliche Beantwortung vorgesehen. – Dann ist jetzt Frau Herrmann dran.
(Johannes Lichdi, GRÜNE: Frau Präsidentin, es wurde vorhin eine Liste ausgeteilt. Danach wäre ich nach Herrn Morlok dran. – Uwe Leichsenring, NPD: Darauf können wir verzichten, Herr Lichdi!)
Einen Moment, bitte. – Ich bitte noch einmal um Entschuldigung. Wenn die Reihenfolge immer wechselt, ist es ein bisschen schwierig, sich so schnell hineinzuarbeiten. – Herr Lichdi, bitte. Sie sind jetzt mit Ihrer Frage dran, Frage Nr. 11.
Frau Präsidentin, ich frage die Staatsregierung im Zusammenhang mit dem Bau der Waldschlößchenbrücke in Dresden: 1. Trifft es zu, Herr Staatsminister, dass die vom Regierungspräsidium Dresden vom 28. Oktober 2004 „in Aussicht gestellten“ 96 Millionen Euro an GVFG-Mitteln zur Finanzierung des Baus der Waldschlößchenbrücke grundsätzlich auch für andere GVFG-förderfähige Stra
Sehr geehrter Herr Abg. Lichdi! Auf der Grundlage des Förderantrages der Landeshauptstadt Dresden hat das Regierungspräsidium Dresden am 28. Oktober 2004 einen Zuwendungsbescheid erlassen, mit dem eine Gesamtzuwendung von ca. 95,9 Millionen Euro für die Jahre 2005 bis 2008 in Aussicht gestellt wurde. Der Gesamtzuwendung liegt ein Fördersatz von 90 % der zuwendungsfähigen Kosten zugrunde. Davon stammen 75 % aus Mitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und 15 % aus ergänzenden Landesmitteln für Maßnahmen im besonderen Landesinteresse. Die 75 % Bundesmittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz können für den Fall, dass sich keine Mehrheit für den Bau der Waldschlößchenbrücke findet, zugunsten anderer förderfähiger Maßnahmen verwendet werden. Diese müssen jedoch zuvor zur Förderung beantragt und bewilligt werden.
Sollten die Mittel frei werden, weil die Waldschlößchenbrücke nicht gebaut wird, besteht allerdings keine Bindung an Vorhaben der Landeshauptstadt Dresden. Auch andere Kommunen können Vorhaben zur Förderung beantragen, die dann gegebenenfalls aus diesen Mitteln bedient werden.
Frage 2: Trifft es zu, dass die für die Waldschlößchenbrücke „in Aussicht gestellten“ GVFG-Mittel aus den vom Bund für die Jahre 2005 bis 2008 zur Verfügung gestellten GVFG-Mittel für den kommunalen Straßenbau in Höhe von jährlich 77,3 Millionen Euro für ganz Sachsen – die 77,3 Millionen Euro gelten nach meinem Erkenntnisstand für ganz Sachsen – bezahlt werden sollen?