In dem kürzlich der Öffentlichkeit übergebenen Altenhilferahmenplan der Koalitionsregierung heißt es – ich zitiere –: „Das Wirken von Seniorenvertretungen im sogenannten vorpolitischen Raum sollte mit Nachdruck unterstützt werden. Dies ist Aufgabe der Kommunen.“
Zweitens. Wir wollen keine Sondergremien neben den gewählten Stadt- und Gemeinderäten in den Kreistagen durch gesetzliche Anordnungen ohne einen klaren Wählerauftrag, ohne klare Kompetenzen und ohne eine klare Finanzierung. Was DIE LINKE hier dem Landtag vorlegt, ist oberflächlich und voller Widersprüche.
Es geht nicht darum, die Mitwirkungsmöglichkeiten der Senioren zu stärken, sondern es geht hier darum, eine Show zu veranstalten. In einem Punkt allerdings gebe ich Ihnen, Herr Pellmann, recht: Es ist wirklich an der Zeit, dass sich der Landtag einmal mit Seniorenfragen und Seniorenpolitik beschäftigt.
Der Vorsitzende des Landesseniorenbeirats, Herr Regitz, hat in der Anhörung festgestellt – ich zitiere ihn –: „Das freiwillige Engagement der Senioren bewirkt mehr als eine gesetzliche Regelung zur Struktur der Mitbestimmung.“
Dem ist nichts hinzuzufügen. Aber zur Verdeutlichung möchte ich noch einmal klarstellen: Der Seniorenbeirat ist ein von der Regierung berufenes Beratungsgremium in Seniorenfragen. Er berät die Staatsregierung und, meine Damen und Herren, die Staatsregierung sollte ruhig künftig besser als bisher auf diese fundierten Ratschläge hören. Die Seniorenlandesvertretung ist das gemeinsame Gremium der Seniorenkreisvertretungen. Manchmal heißen sie auch Seniorenkommission, Seniorenbeirat usw. Die Landesseniorenvertretung unterstützt die Arbeit der Kreise, leitet Anregungen weiter, kümmert sich um die Qualifizierung, knüpft Kontakte zu anderen Bundesländern usw.
Meine Damen und Herren, es sind also zwei Gremien mit verschiedenen Aufgaben. Das soll auch so bleiben. Warum das mit dem Gesetzesvorschlag geändert werden soll, bleibt unverständlich.
Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich allen Seniorinnen und Senioren namens meiner Fraktion danken, die sich in diesen Gremien ehrenamtlich engagieren.
Die Tätigkeit auf allen Ebenen wird gerade deshalb so hoch geachtet, weil sie, wie Herr Ragnitz sagte, freiwilliges Engagement ist.
Deshalb, meine Damen und Herren, noch ein Wort zum dritten Komplex, dem Beauftragtenwesen oder besser dem Beauftragtenunwesen, der vorgeschlagenen Etablierung hauptamtlicher Personen nebst Verwaltungsapparat zur Verwaltung von Seniorenangelegenheiten.
Meine Damen und Herren! Hier muss ich meinem Herzen einmal Luft machen. Was erwartet uns eigentlich noch auf diesem Gebiet?
Herr Pellmann hat mit Recht gesagt: Gleichstellungsbeauftragte und Behindertenbeauftragte haben wir schon. Frau Motzer, Seniorenbeauftragte der Stadt Leipzig, hat uns weitere Möglichkeiten in der Anhörung aufgezählt: Ausländerbeauftragter, Kinderbeauftragter, Tierschutzbeauftragter usw. – natürlich alle mit eigenem Verwaltungsapparat. Diese sind in meinen Augen eine Missachtung demokratischer Strukturen und führen letztlich zu einer völlig unnötigen Spaltung der Gesellschaft, denn sie fördern Lobbydenken und verstellen den Blick auf die Gesellschaft als solche.
Wir Abgeordneten sollten unseren Blick und unsere Verantwortung für das Ganze nicht einschränken lassen.
Das betrifft übrigens auch die Arbeit der Landesseniorenbeauftragten. Es ist gut, dass es sie gibt, aber lassen wir sie dort, wo sie jetzt angesiedelt ist, nämlich bei der Regierung. Fazit: Die von den Ausschüssen festgestellten Ergebnisse sollten wir auch hier so festhalten. Der Gesetzentwurf ist deshalb abzulehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der uns vorliegende Gesetzentwurf ist im Ausschuss abgelehnt worden – die Zustimmung kam allein von der einbringenden Fraktion. Allein das ist schon ein Zeichen dafür, dass es nicht nur um eine inhaltliche Koalitionskonfrontation mit den Linken geht, sondern es gab noch sehr viel mehr Argumente.
Ziel des Gesetzentwurfes ist die Stärkung der Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren. Dem ist erst einmal nichts hinzuzufügen. Das ist so und das sollte man auch überall dort, wo es sinnvoll ist, unterstützen. Aber die Frage ist: Welche Initiativen sind dazu notwendig und bedarf es dazu eines Gesetzentwurfes? Wir sagen dazu ganz klar Nein.
Kritisiert wurden die Überinstitutionalisierung und die zu große Formalisierung von allen Seiten, auch von der Hälfte der Sachverständigen in der Anhörung. Neben den kommunalen Seniorenvertretungen soll es weiterhin den Landesseniorenbeirat und den Landesseniorenbeauftragten geben, wobei die kommunalen Vertreter nicht mit dem Landesseniorenbeirat gekoppelt sind. Mein Vorredner hat das bereits sehr gut dargestellt.
In Sachsen gibt es derzeit 29 kommunale Seniorenvertretungen, die jeweils eine eigene Entstehungsgeschichte haben und individuelle Organisationsformen besitzen. Diese sind in örtliche Strukturen eingebracht. Das Gesetz würde aus unserer Sicht dadurch vieles infrage stellen und Mehrfachzuständigkeiten schaffen. Die Sachverständige Frau Eifers wies darauf hin, dass alle Forschungen zum ehrenamtlichen Bereich – auch das wurde angeführt – belegen, dass es den ausgeprägten Wunsch nicht nach stark formalisiertem, sondern nach autonomem, auf Selbstständigkeit abzielendem Engagement gibt, das heißt – das kam auch in verschiedenen Gesprächen mit unterschiedlichen Seniorengruppen immer wieder zum Ausdruck –, dass es bei Weitem nicht alle als eine Bereicherung ansehen würden, wenn dieses Gesetz in Kraft treten würde. Auch das muss einmal gesagt werden.
Einen Sachverständigenhinweis aus juristischer Sicht gab es, was die Privilegierung einer Bevölkerungsgruppe betrifft, die das aktive Wahlrecht besitzt und hierdurch noch weiter privilegiert werden soll, während es bei einer solchen Vorschrift doch eher um Bevölkerungsteile gehen sollte, die das nicht besitzen.
Herr Dr. Pellmann sprach von Scheinargumenten. Er wies darauf hin – was ich nur unterstützen kann –, dass sich Behinderte in vielen Bereichen selbst vertreten können. Selbst wir bei der Lebenshilfe haben eine Art Beirat, in dem geistig Behinderte ihren Möglichkeiten entsprechend mitwirken können – und das auch bei Entscheidungen. Das ist richtig, Herr Dr. Pellmann. Aber Sie führen dann an: Ein Kindergesetz haben wir, ein Frauengesetz haben wir – ich weiß nicht mehr, was Sie alles genannt haben. Aber dort geht es doch nicht einfach darum, dass ein Gesetz für die Gruppe als solches gemacht wird, sondern es geht darum, dass diese Gesetze bestimmte Schutzklauseln oder Vorsorgeklauseln enthalten, speziell bei Kindern bzw. Jugendlichen. Ich denke, das unterscheidet sich sehr wohl von dem, was Sie in diesem Gesetz formuliert haben.
Es ist bei Weitem nicht so, dass der Großteil der Seniorinnen und Senioren – Sie sprechen mit diesem Gesetz alle Seniorinnen und Senioren an – eines besonderen Schutzes bedarf. Zu diesem Punkt habe ich eine ganz andere Meinung, als Sie sie hier vertreten haben.
Außerdem haben Sie noch die Verwaltungs- und Funktionalreform angesprochen, mehr Verantwortlichkeiten der kommunalen Ebene. Das Gesetz würde das konterkarieren.
Mein Fazit: Wenn die Anzahl der Seniorinnen und Senioren ständig steigt – sowohl relativ und als auch absolut –, dann muss man nicht sofort ein eigenes Gesetz für sie schaffen. Wichtig ist doch, ihre Teilhabemöglichkeit zu sichern. Das, Herr Dr. Pellmann, tut Sachsen.
Wir haben in diesen Bereichen Gesetze, in denen sich Personen, auch Altersgruppen, nicht ausreichend allein behaupten können. Ich hatte es schon angesprochen.
Unsere Alternative ist: Stärkung des bürgerlichen Engagements. Hier muss sich Sachsen nicht verstecken. Wir haben als einziges Bundesland diese Förderrichtlinie mit rund 7 Millionen Euro pro Jahr
Es ist wichtig, die Gremien weiter zu stärken und die Seniorenbeiräte in die Belange und Planungen auf Landes- und Kommunalebene einzubeziehen. Ferner ist die Überprüfung der Ausstattung der Beiräte vor Ort notwendig und wichtig. Sie brauchen die Büromitbenutzung, sie brauchen Sachmittel und Ähnliches. Wenn wir das machen, brauchen wir Ihr Gesetz nicht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ganz unschuldig, wie so oft bei parlamentarischen Initiativen der Linken und im Gewande der Harmlosigkeit und Selbstverständlichkeit verpackt, kommt auch dieser Gesetzentwurf ins Hohe Haus.
Wer könnte ernsthaft etwas gegen die Beteiligung und die Mitwirkung von Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben im Freistaat Sachsen haben?
Angesichts der Tatsache, dass die Lebenserwartung in Deutschland ständig zunimmt und in Sachsen – auch bedingt durch die gravierenden Folgen der Abwanderung – der höchste Altersdurchschnitt amtlich festgestellt wurde, verwundert es, dass sich noch keine Partei dieses Problems mit einer Gesetzesinitiative angenommen hat.
Dennoch ist es fast natürlich, dass die Fraktion DIE LINKE dieses Thema zuerst aufgegriffen hat, ist doch der Altersdurchschnitt ihrer Mitglieder mit Abstand der höchste und sind doch sie es, die, was die Beteiligung und die Mitwirkung von Seniorinnen und Senioren, von Gerontokraten im Zentralkomitee und im Politbüro betrifft, die längsten Erfahrungswerte für sich in Anspruch nehmen können.
Doch nun zu Ihrem Gesetzentwurf. Herr Dr. Pellmann, Sie haben in Ihrer Einbringungsrede betont darauf verwiesen, dass dieser Gesetzentwurf nicht am grünen Tisch entstanden ist, sondern mit Hunderten von Betroffenen