Meine Damen und Herren! Frau Präsidentin! Die Diskussion ist wie immer auf primitivster Ebene gelaufen.
Es ist bezeichnend, dass sich Herr Pecher nicht anders zu helfen weiß, um sich diesem brisanten Thema anzunähern, indem er genauso wie Frau Runge auf Einzelfälle
einhackt, sich an einem Flüchtigkeitsfehler aufgeilt und mit falschen Behauptungen von der eigentlichen Thematik abzulenken versucht; falsche Behauptungen über die Haushaltsberatungen aufstellt, in der die NPD 175 Änderungsanträge eingebracht hat, die natürlich in der Ihnen sehr gefälligen Eigenart als etablierte Blockflötenparteien systematisch abgebügelt wurden.
Vor dem Hintergrund unzähliger Spenden-, Steuer- und Korruptionsskandale der etablierten Parteien – allen voran SPD und CDU – mutet das Beispiel des Herrn Golkowski, an dem Sie sich hier hochziehen, schon fast harmlos an. Ich will ja gar nicht verleugnen, dass es bei uns, bei einer Partei mit über 7 000 Mitgliedern, hier und da auch schwarze Schafe geben mag, aber eines unterscheidet uns tatsächlich von Ihnen: Im Gegensatz zu Ihnen nehmen wir diese schwarzen Schafe nicht in Schutz, sondern fordern für sie die Höchststrafe, und die kann dann eben beispielsweise im Fall von Steuerbetrug nicht damit erreicht sein, indem Geldstrafen erteilt werden; sondern kriminelle Elemente, zu denen ich selbstverständlich auch den Herrn Golkowski zähle, gehören hinter Schloss und Riegel, und zwar sofort.
Meine Damen und Herren und vor allem sehr „geehrte“ Frau Dr. Runge, Sie weisen darauf hin, dass gegen einzelne Abgeordnete unserer NPD-Fraktion – ich nehme mich davon nicht aus – wegen Gesinnungsdelikten ermittelt wird. Und das zeigt genau, wie tief gesunken dieser Unrechtsstaat Bundesrepublik Deutschland inzwischen ist, wenn Menschen vor Gericht gestellt werden, weil sie das Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen. Und, meine Damen und Herren – ich muss es sagen –: In diesem BRD-Unrechtsstaat ist es fast schon eine Ehre, wegen Propagandadelikten vor Gericht gestellt zu werden!
Ich komme aber jetzt zum eigentlichen Thema. Die Frage der Steuerhinterziehung ist eng mit der Frage der sozialen Gerechtigkeit verbunden. Während die Steuern auf Zinsen, Dividenden und Unternehmensgewinne in den letzten Jahren stetig gesenkt wurden, sind die Abgaben und Steuern für Arbeitnehmer und Konsumenten permanent gestiegen. Die soziale Schere hat sich geöffnet und klafft jedes Jahr weiter auseinander. Und ausgerechnet diejenigen, die am obersten Rand der sozialen Schere sitzen, neigen dann auch noch in einem nicht unerheblichen Maße dazu, ihre Steuerschuld gegenüber dem Staat auf kriminelle Art und Weise zu minimieren. Die Summe, die zum Schaden der Allgemeinheit am Finanzamt vorbei
Vor diesem Hintergrund schrumpft die Verhaftung von Zumwinkel geradezu zu einem Zufallstreffer. Ein größerer Skandal selbst noch als der spektakuläre Fall Zumwinkel ist der Umstand, dass die Politik im Grundsätzlichen so wenig gegen Steuerhinterziehung tut, dass inzwischen eine drittel Billion Euro in Steueroasen der Erde gebunkert wird.
Wie glaubwürdig, wie vertrauenswürdig und wie moralisch intakt ist ein Staat, der sich lieber mit Hartz-IVEmpfängern wegen jedes Euro als mit der eigenen Geldelite anlegt? Dabei wäre Steuerkriminalität der Reichen und Mächtigen in diesem Lande so leicht zu bekämpfen. Ihre Wurzeln hat sie nämlich oftmals in kleinsten Staaten, die finanzielles Schiebertum zulasten der übrigen Staatengemeinschaft zur Grundlage ihrer finanziellen Existenz gemacht haben und Ausländern einen Verstoß gegen die Steuergesetze ihrer Heimatländer erlauben. Diese Staaten wären auch die Länder, die die Bezeichnung Schurkenstaat um ein Vielfaches mehr verdienen als Staaten wie der Iran, Syrien, Kuba oder Venezuela, deren einziges Verbrechen bekanntermaßen darin liegt, sich die eigene Souveränität gegenüber den USA mit ihren Hegemonieansprüchen zu bewahren.
Nein, meine Damen und Herren, die wahren Schurkenstaaten dieser Erde sind Liechtenstein, Monaco, Andorra, Macao oder die Kaimaninseln, deren Hauptstadt Georgetown wegen dort erlaubter Finanzschiebereien und Steuerhinterziehung schändlicherweise schon zum achtgrößten Finanzplatz der Erde aufgestiegen ist.
Es ist daher vollkommen unverständlich, wieso sich die Bundesregierung seit Jahren die dubiosen Finanzpraktiken Liechtensteins, wie die Einrichtung von Scheinstiftungen, bieten lässt, ohne einmal Tacheles zu reden.
Natürlich besteht nicht nur mit Vaduz Rede- und Klärungsbedarf; auch die Banken der EU-Partner Luxemburg und Österreich leben gut von ihrer deutschen Klientel, zumal die 2005 eingeführte Quellensteuer viele Schlupflöcher offenlässt. Große multinationale Konzerne wiederum sparen durch waghalsige Firmenkonstruktionen in Irland und in den Niederlanden Steuern. Es reicht deshalb nicht, den Kapitaltransfer nach Liechtenstein etwas zu erschweren, wie es Peer Steinbrück offenbar plant, zumal die jüngsten Razzien ans Licht gebracht haben, dass es skandalöserweise deutsche Banken sind, und zwar vor allem die ganz noblen Adressen für Kunden ab 1 Million Euro, die ihrer vermögenden Klientel gern mit Tipps zur Steuerhinterziehung helfen.
Was wir deshalb brauchen, ist ein generelles Umdenken der Politik, die sich einem mörderischen Steuerwettbewerb verschrieben hat, der vor allem durch den von den Steueroasen ausgehenden Senkungsdruck noch angefacht
wird. Um den Steueroasensumpf trockenzulegen, muss die heilige Kuh der Kapitalverkehrsfreiheit geschlachtet werden. Eines ist sicher: Wenn der Kapitalverkehr in Staaten, die als Steueroasen gelten, überwacht und eingeschränkt, Banküberweisungen in diese Staaten besteuert und kontrolliert und der Kreditkartenverkehr mit den Steueroasen überwacht werden, dann kann der Diebstahl öffentlichen Eigentums, der in sogenannten OffshoreFinanzplätzen jährlich in Milliardenhöhe betrieben wird, in kürzester Zeit abgestellt werden.
Es kann nicht sein, dass in kleinen Staaten wie Liechtenstein auch noch der letzte Alm-Öhi zum Frankenmillionär wird, während andererseits in Staaten wie Deutschland der Kapitalfluss in Steueroasen die steuerlichen Grundlagen des Staates ruiniert.
Lassen Sie mich zu guter Letzt noch darauf hinweisen, dass es nach unserer Auffassung beschämend ist, wenn ab dem Jahr 2009 Kapitaleigner für sämtliche Einnahmen nur noch 25 % Pauschalsteuer bezahlen müssen, die Arbeitnehmer aber inklusive Sozialabgaben sehr schnell auf eine Grenzbelastung in Höhe des Doppelten kommen. Das ist beschämend! Noch beschämender ist es, wie vor allem Teile der konservativen politischen und medialen Szenerie Steuerbetrüger plötzlich auch noch zu Opfern eines kriminalisierten Staates umdeuten.
Doch im Grunde genommen geschieht hier nur das Gleiche wie bei allen anderen Verbrechen auch, bei denen die Täter die Aufmerksamkeit bekommen und die Opfer vergessen werden. Vergessen wir nicht: Die hinterzogenen Steuerbeträge, die mittlerweile eine dreistellige Höhe in Milliarden Euro erreichen, müssen von den ehrlichen Steuerzahlern wieder ausgeglichen werden. Ein Steuerhinterzieher kann sich mit genauso wenig moralischem Recht auf ein suboptimales Steuersystem berufen, wie sich ein Dieb oder Vergewaltiger auf ein suboptimales Gesellschaftssystem berufen kann.
Es geht uns gar nicht darum, auf populistische, aber überhaupt nicht weiterführende und folgenlose Law-andOrder-Sprüche zu setzen, wie dies momentan so mancher Unionspolitiker, wie der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger, macht, der eine Höchststrafe von 15 Jahren Haft für Steuerhinterziehung fordert. Tatsächlich ist Steuerhinterziehung im deutschen Recht im Vergleich zu Kapitalverbrechen, wie zum Beispiel Totschlag, schon heute mit einer Höchststrafe von zehn Jahren relativ streng sanktioniert.
Das eigentliche Problem jedoch besteht darin, dass deutsche Gerichte auch bei schweren Steuerdelikten und Steuerhinterziehung in Millionenhöhe so gut wie nie Haftstrafen verhängen und sich dies auch bei einer noch so drastischen Strafverschärfung nicht ändern würde. Eine echte Abschreckungswirkung auf potenzielle Steuerhinterzieher kann deshalb nur erreicht werden, wenn bei hohen Hinterziehungsbeträgen in der Abgabenordnung endlich verbindliche Haftstrafen festgelegt werden, die eben nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können. Bei Steuerhinterziehung im siebenstelligen Bereich darf es
zukünftig keine Absprachen zwischen Justiz und Tätern mehr geben. Denn wenn es eines gibt, vor dem sich die Reichen und Mächtigen fürchten, dann sind es mit Sicherheit keine Geldstrafen, sondern das Gefängnis. Insofern stehen die Chancen gut, dass der Steuerhinterziehungssumpf schnell trockengelegt werden kann. Man muss es eben wirklich nur politisch wollen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Meine Damen und Herren von der Rechten, Sie haben scheinbar nicht nur Mitglieder in der letzten Zeit verloren, sondern auch den Überblick.
(Gelächter und Beifall bei der CDU, der SPD, der FDP und den GRÜNEN – Jürgen Gansel, NPD: Man sollte nicht alles glauben, was in der Systempresse steht!)
Zum Ersten gibt es keinen eigenen Haushaltsansatz, weder für die Steuerfahndung noch für die Wirtschaftsstrafkammern. Zum Zweiten haben Sie ja schon die Quittung bekommen. Die Forderung im kommenden Landeshaushalt 2008/2009 haben Sie irgendwo in dieser Bundesrepublik Deutschland falsch abgeschrieben. Die Ausgaben für die Steuerfahndung bei den Finanzämtern und für die Wirtschaftsstrafkammern bei den Landesgerichten deutlich zu erhöhen, meine Damen und Herren von der Rechten, das ist vor dem Hintergrund einer wirklich echt geführten Steuerhinterziehungsdebatte mehr als populistisch und deswegen auch untauglich.
Strafverfahren ausschließlich wegen Steuerhinterziehung gelangen nur selten zu den Wirtschaftsstrafkammern. Die Wirtschaftsstrafkammern werden vielmehr durch umfangreiche Wirtschaftsstrafverfahren, zum Beispiel wegen Untreue, Betrug, Bestechung, Vorteilsgewährung und Insolvenzdelikten, belastet.
Hinsichtlich der personellen Ausstattung der Steuerfahndung gilt – und da bitte ich Sie, wirklich aufmerksam zuzuhören, Sie können ja auch noch etwas dazulernen –, dass sowohl die Zahl der Steuerhinterziehungen als auch deren Ausmaß vor allem von der Einwohnerzahl und der Wirtschaftskraft eines Landes abhängt. Das hat Herr Pecher schon gesagt. Je mehr Einwohner ein Land hat und je größer die Wertschöpfung seiner Volkswirtschaft ist, desto höher sind in der Regel die Zahl der Steuerhinterziehungen und die Höhe der hinterzogenen Steuern. Dementsprechend orientiert sich die Personalausstattung für die Steuerfahndung bundeseinheitlich an der Einwohnerzahl und der Bruttowertschöpfung des jeweiligen Bundeslandes.
An diesen Punkten gemessen sind die sächsischen Steuerfahndungsstellen personell gut ausgestattet. Ich hoffe zumindest, dass Sie wissen, dass Sie sich im Sächsischen Landtag befinden und nicht anderswo. Im Übrigen haben wir unsere Aktivitäten in den vergangenen Jahren verstärkt. Waren 1997 in Sachsen rund 60 Prüfer im Einsatz, so sind es seit 2003 etwa 100 Fahndungsprüfer.
Ja, Herr Gansel, eines muss ich Ihnen noch sagen. Herr Präsident Ondraczek war Ende Januar/Anfang Februar bei mir zum Gespräch und hat ausdrücklich die sächsische Steuerfahndung und die personelle Ausstattung gelobt, wohingegen er das in den anderen Bundesländern nicht so hundertprozentig gesichert gesehen hat.
Durch die Arbeit der Steuerfahnder wurden in Sachsen seit 2005 jährlich bei rund 400 aufgedeckten Steuerhinterziehungen im Schnitt etwa 35 bis 40 Millionen Euro wieder dem Freistaat Sachsen und seinem Haushalt zugeführt. Die rechtskräftigen Freiheitsstrafen, die aus Ermittlungen der Steuerfahndung resultierten, summieren sich seit 2004 jährlich auf durchschnittlich 55 Jahre. Auch
bezüglich der technischen Ausstattung braucht sich unsere Steuerfahndung nicht zu verstecken. Das betrifft insbesondere die Ausstattung mit moderner Computertechnik und Software. Deswegen will ich an dieser Stelle meine Rede beenden. Es ist zu sehen, dass außer Populismus diesem Antrag keine Sachlichkeit zugrunde liegt. Ich kann Ihnen nur empfehlen, diesen Antrag abzulehnen.
Meine Damen und Herren! Ich stelle nun den Antrag der NPD-Fraktion in der Drucksache 4/11365 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Ich frage nach Gegenstimmen. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Jastimmen und ohne Stimmenthaltung ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Existenz von kleinen Gaststätten in Sachsen schützen – Vollzug des Sächsischen Nichtraucherschutzgesetzes aussetzen
Die antragstellende Fraktion beginnt, danach folgen CDU, Linksfraktion, SPD, NPD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn sie das wünscht. Ich erteile jetzt Herrn Abg. Günther das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit dem 1. Februar dieses Jahres gilt in Sachsen das Nichtraucherschutzgesetz. Auch Gaststätten sind, außer in Nebenräumen, jetzt rauchfrei. Über den Sinn dieser Regelung haben wir im letzten Herbst eine leidenschaftliche Debatte geführt. Die FDPFraktion war damals gegen diese Regelung. Wir wollten, dass sich Gastwirte selbst entscheiden, was in ihrem Eigentum geschieht.
Wir möchten heute aber keine erneute Debatte über das Rauchverbot führen. Uns geht es um ein anderes Thema, nämlich um die echten Sorgen der Gastwirte, die kleine Kneipen betreiben, in denen definitiv kein Nebenraum eingerichtet werden kann. Deren Kundschaft besteht oftmals auch aus Rauchern. Diese Gaststätten müssen – und das zeigen die vielen Zuschriften und Umfragen – Umsatzeinbußen von sage und schreibe 50 % hinnehmen. Bei denen geht es derzeit um die nackte Existenz.