Wesentliche Ergebnisse der Prüfung der Beteiligungsgesellschaften des Mitteldeutschen Rundfunks MCS GmbH Sachsen, MCS GmbH Sachsen-Anhalt und MCS GmbH Thüringen
Drucksache 4/11340, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien
Das Präsidium hat dazu eine Redezeit von 10 Minuten je Fraktion festgelegt. Ich frage in die Runde, wer zu diesem Punkt sprechen möchte, denn mir liegen bisher keine Rednermeldungen vor. – Ich sehe, dass keine Fraktion sprechen möchte.
Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur
und Medien in der Drucksache 4/11340 ab und ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier Einstimmigkeit, sehr erfreulich. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.
Drucksache 4/11341, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien
Das Präsidium hat auch hierfür eine Redezeit von 10 Minuten festgelegt und ich frage in die Runde, ob eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter das Wort wünscht. – Das sieht nicht so aus.
bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Ich stelle Einstimmigkeit fest. Damit ist der Beschlussempfehlung zugestimmt und der Tagesordnungspunkt beendet.
Nachträgliche Genehmigungen gemäß Artikel 96 Satz 3 der Verfassung des Freistaates Sachsen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungen
Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort zu nehmen? – Das ist nicht der Fall. Wir stimmen über die Beschlussempfehlung ab. Wer gibt seine Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? –
Stimmenthaltungen? – Ich sehe eine Reihe von Stimmenthaltungen; der Beschlussempfehlung ist mit Mehrheit zugestimmt.
Meine Damen und Herren, ich mache jetzt einen Deal mit Ihnen: Sie stimmen nicht für die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Um
welt und Landwirtschaft und ich erspare Ihnen damit 10 Minuten Redezeit, um Sie doch noch zu überzeugen, unserem Antrag zu folgen. Was halten Sie davon? Wenn
Also, meine Damen und Herren, Frau Präsidentin! In der Sammeldrucksache 4/11361 wird dem Landtag mehrheitlich von den Mitgliedern des Umwelt- und Landwirtschaftsausschusses empfohlen, den Antrag 4/9370 der Fraktion DIE LINKE abzulehnen. Es ist der Antrag „Abwasserbeseitigungskonzepte öffentlich auf die Entsorgungsstrategie mit Kleinkläranlagen einstellen, deren Förderung vereinfachen“.
Ich möchte hier für den Antrag sprechen und dafür werben, ihm zuzustimmen und demzufolge nicht der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu folgen; denn die mit unserem Antrag gestellten Forderungen sind aktuell und können nicht per Abstimmung für nichtig erklärt werden.
Schauen wir uns die Forderungen im Einzelnen an. Die Aufgabenträger der öffentlichen Abwasserbeseitigung haben ihre Abwasserbeseitigungskonzepte zügig fortzuschreiben und die Teile ihres Entsorgungsgebietes auszuweisen, die auf Dauer dezentral entsorgt werden sollen; das ist geregelt. Die ABKs sind umgehend zu überprüfen, soweit erforderlich anzupassen und spätestens bis zum 30.06.2008 der zuständigen Wasserbehörde vorzulegen. Aber schon bei der zweiten Forderung, der Öffentlichkeitsbeteiligung, sieht es nach wie vor trübe aus, auch wenn die Staatsregierung permanent das Gegenteil behauptet.
Herr Lehmann, ich bemühe mich gerade um Öffentlichkeit; irgendwie scheint das bei Ihnen nicht angekommen zu sein.
Drittens will die Linksfraktion, dass die Aufgabenträger gegenüber den Bauherren der nicht öffentlichen Kleinanlagen für die Beratungs- und Organisationsleistung haften. Das lehnt die Staatsregierung rundweg ab. Wir aber bleiben bei unserer Meinung, dass die Aufgabenträger in der Pflicht sind, die Bürgerinnen und Bürger über die wirtschaftlichsten Entsorgungsmöglichkeiten zu beraten, und zwar sowohl bei der Errichtung als auch beim Betrieb. Sie sind in der Pflicht, so wie für die zentralen Entsorgungskonzepte auch für die dezentral zu entsorgenden Teile des Entsorgungsgebietes eine professionelle Planung in Auftrag zu geben. Die Aufgabenträger haben die Planungshoheit! Und sie sind nach unserer Überzeugung in der Pflicht, die Bürgerinnen und Bürger zu Gruppenlösungen zu ermuntern; denn diese sind sowohl beim Bau als auch bei den Betriebskosten die günstigsten Lösungen.
Der Bürgermeister von Mutzschen rechnete in der Anhörung hier im Hohen Hause vor, dass für einen Straßenzug mit 40 Einfamilienhäusern bei Einzelkläranlagen 280 000 Euro investiert werden müssen. Eine Gruppenlösung für 120 Einwohner, die in diesen 40 Häusern wohnen, kostet 220 000 Euro. Diese Bürger müssen für die Einzelanlagen in 25 Jahren 480 000 Euro Betriebskosten zahlen; für die Gruppenkläranlage 207 000 Euro, also mehr als die Hälfte weniger. Und – jetzt kommt es –: Der Freistaat Sachsen müsste für die Einzelkläranlagen 72 000 Euro Fördermittel aufbringen, für die Gruppenlösung aber nur 36 000 Euro. Ich denke, diese Zahlen sprechen für sich.
Viele der Abwasserzweckverbände stehlen sich aus dieser Verantwortung. Sie gestalten die Beratung der Grundstückseigentümer zu reinen Verkaufsveranstaltungen von Einzelkläranlagen.
Befördert wird das durch die Pauschale von 7,5 % der Fördersumme, die die Aufgabenträger für ihre Beratung bezüglich der Förderanträge sowie der organisatorischen Abwicklung des Förderverfahrens mit der Sächsischen Aufbaubank erhalten. Das ist ein – sicher nicht gewollter – Anreiz zu Einzelanlagen. Je mehr Einzelanlagen, desto höher die Fördersumme und desto höher auch die Auszahlungssumme für die Beratungsleistung.
Und wenn man dann noch hinter vorgehaltener Hand hört, dass die Anlagenbauer Provisionen zahlen und die Zweckverbände quasi einen Anschluss- und Benutzungszwang für die Überwachungsleistungen ausüben, dann läuft die dezentrale Abwasserentsorgung in die falsche Richtung. Das ist bestimmt nicht im Sinne des Umweltministers a. D. Stanislaw Tillich – hallo, Herr Tillich! –, der im Journal „Das Grundstück“ des VDGN, Verband Deutscher Grundstücksnutzer, Heft 2 – 3/2007, erklärte: „Der semizentralen Abwasserbehandlung, was ja nur ein anderer Begriff für angepasste örtliche Lösungen ist, wird mit der sächsischen Abwasserstrategie eine hohe Priorität für die kommenden Jahre beigemessen, denn in vielen Fällen wird die sinnvollste Lösung vor Ort nicht in der Überleitung zu einer Zentralkläranlage anderswo und auch nicht in Einzelkläranlagen für jedes Grundstück bestehen, sondern im Zusammenschluss mehrerer Grundstücke zu kleinen, örtlich angepasstensemizentralen-Gruppenlösungen.“
Recht hat er, der Herr Tillich. Sehr geehrter Herr Tillich, ich habe dem CDU-Obmann im Ausschuss, Andreas Heinz, und Ihrem Nachfolger das Interview schon in die Hand gedrückt. Nun könnten Sie im Sinne der sächsischen Abwasserstrategie nachhelfen und für die Gruppenlösung „agitieren“. Aber bitte erfolgreicher, Herr Minister, als Grigori Kossonossow, der Wächter der Fliegerschule in „Die Kuh im Propeller“.
Ich komme zu unserer vierten Forderung. Die Förderrichtlinie „Siedlungswasserwirtschaft“ vom März 2007 muss vereinfacht und gestrafft werden. Meine Damen und Herren, mit der Ablehnung unseres Vorschlages zur Vereinfachung des Verfahrens zur Förderung von Kleinkläranlagen wird wieder eine Chance zum Abbau der bürokratischen Belastungen der Bürger vertan.
Je lauter Sie machen, umso länger rede ich. Ich schöpfe meine Zeit voll aus. Ich bin da von der Schule her geübt. Gnadenlos.