„Frauen maximieren das Kreativitäts- und Innovationspotenzial einer Gesellschaft und diversifizieren die Kompetenz, die eine Gesellschaft zur Lösung vielfältiger Probleme in Gegenwart und Zukunft benötigt.“
Das heißt, es leidet nicht nur die Quantität der Forschung darunter, wenn Frauen nicht fest im Wissenschaftssystem verankert sind, sondern auch die Qualität.
Die medizinische Forschung ist ein gutes Beispiel männlich geprägter Arbeitskultur in unserer Wissenschaft. Auf Bundesebene hat man diese Probleme ebenfalls erkannt und eine Vielzahl von entsprechenden Förderprogrammen aufgelegt. Als Beispiele seien an dieser Stelle genannt:
Die Juniorprofessur, die als neue Kategorie vor einigen Jahren auch in Deutschland eingeführt wurde. Sie hat sich mittlerweile als Erfolgsmodell gerade zur wissenschaftlichen Nachwuchsförderung in vielen Bundesländern etabliert.
Das Bundesprogramm über 200 zusätzliche Stellen für Professorinnen an deutschen Hochschulen, welches zukünftig von Bund und Land finanziert wird und besonders diejenigen Hochschulen davon profitieren lässt, die die Gleichstellung ernst nehmen. Es gehören dazu BMWF-Projekte wie „Anstoß zum Aufstieg“ und Karriereförderprogramme, und diese haben ebenfalls die besondere Förderung von Frauen im Auge.
Zukünftig soll auch der Gremienmitwirkung von Frauen bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft, der MaxPlanck-Gesellschaft und der Fraunhofer-Gesellschaft über Vereinbarungen mehr Gewicht beigemessen werden.
Trotz all dieser Bemühungen ist der Anteil von Wissenschaftlerinnen in den Führungspositionen der Hochschulen noch immer marginal. An deutschen Hochschulen sind heute 46 % der Studierenden, 32 % des wissenschaftlichen Personals, aber nur 15 % der Professoren weiblich. Schaut man sich diese Situation an den sächsischen Universitäten genauer an, dann haben an der TU Chemnitz 10 % einen Lehrstuhl inne, an der TU Dresden sind es 8,5 % und an der TU Freiberg 3,2 %. Dieses Ergebnis kann uns keinesfalls zufriedenstellen und es besteht erheblicher Nachholbedarf.
Was will nun die Staatsregierung tun? – Im Hochschulgesetz wird zukünftig die Möglichkeit einer Teilzeitprofessur verankert sein, um die Familienplanung nicht zum Karriereknick werden zu lassen. Zukünftig werden turnusgemäß Zielvereinbarungen mit den Hochschulen abgeschlossen, in denen verbindliche gleichstellungspolitische Kriterien enthalten sind. Die entsprechende Umsetzung muss dann aber unbedingt an die Höhe der finanziel
Prinzipiell ist es aber auch wichtig, das Klima für Frauen in verantwortungsvollen Positionen an Hochschulen zu verbessern; denn 100 Jahre haben nicht ausgereicht, um die deutliche Unterrepräsentanz von Frauen in Entscheidungs- und Führungspositionen, die ein hohes Maß gesellschaftlicher Anerkennung, Entscheidungsmacht und beste Verdienstmöglichkeiten bieten, in eine positive Richtung zu verändern.
Wie sind hierzu nun die Empfehlungen des Wissenschaftsrates? – Als Schwerpunkte werden folgende Dinge benannt:
Zweitens. Die Arbeitsbedingungen und die Zeitorganisation müssen gerade auch auf professoraler Ebene flexibler und freier gestaltet werden. Während temporäre Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen im akademischen Mittelbau weitgehend akzeptiert ist, werden entsprechende Optionen von Professorinnen und Professoren kaum in Anspruch genommen.
Aber auch die Forderung des vorliegenden Antrags der GRÜNEN nach Einführung einer Quote wird vom Wissenschaftsrat unterstützt. Auch wir halten dies für ein zielführendes Mittel. Als Vorbild gilt hierfür die Universität Genf, in der bei Berufungen mindestens in jedem vierten Fall eine Frau eingestellt werden muss. Jede zweite Frau – wie in diesem Antrag gefordert – ist sicherlich auch eine Möglichkeit, erfordert jedoch eine erhebliche Überzeugungsarbeit und ist so im Moment in Sachsen leider nicht realisierbar. Wir werden deshalb diesen Antrag ablehnen müssen.
Trotzdem halte ich es für notwendig, wenn man ernsthaft etwas bewegen will, umgehend konkrete Zahlen für Berufungen von Frauen festzulegen und formelgebundene Mittelvergabe an Hochschulen nach Gleichstellungsparametern auszureichen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag ist den GRÜNEN wieder einmal ihr Gender-Gaul durchgegangen. Ich will mich deshalb außerordentlich kurz fassen.
Die GRÜNEN zeigen mit ihrem Antrag wieder einmal, dass sie außerordentlich wenig Vertrauen in die Hochschulen, die dortigen Personalvorstände und selbst in die Qualifikation der Bewerberinnen haben. Anders ist es nicht zu verstehen, dass sie wieder einmal mit gesetzgeberischen Mitteln krampfhaft eine angeblich nicht gegebene
Auch die GRÜNEN sollten einmal zur Kenntnis nehmen, was dieser Tage im „Handelsblatt“ die langjährige Chefin des Allensbacher Meinungsforschungsinstitutes, Frau Prof. Renate Köcher, sagte: „Frauen sollten heute nicht mehr davon ausgehen, dass sie bei der Karriere benachteiligt sind.“
Im Antrag der GRÜNEN muss man dann noch so eine Schwachsinnsvokabel wie „Gender-Budgeting“ lesen. Modeheischender geht es wohl nicht. Eine Vokabel wie Gender-Budgeting findet sich im Antrag der GRÜNEN, obwohl die Stellungnahme der Staatsregierung dargelegt hat, dass sich Bund und Länder im Jahre 2007 auf ein Gesamtvolumen von 150 Millionen Euro für Genderprojekte geeinigt haben; 150 Millionen Euro, mit denen in den kommenden fünf Jahren die Berufung von 200 Professorinnen an deutschen Hochschulen gefördert werden soll.
Manchmal lohnt es sich sogar, dem Mitteldeutschen Rundfunk zu lauschen. Ausgerechnet dort wurde in den letzten Tagen berichtet, dass im Iran seit Kurzem eine Quotenregelung zugunsten männlicher Dozenten besteht, weil dort inzwischen die Mehrheit des Hochschulpersonals weiblich ist.
Ich möchte die Frage an die GRÜNEN stellen, ob sie ernsthaft glauben, dass sich Frauen im sächsischen Hochschulwesen weniger durchsetzen können als Frauen selbst im Mullah-Staat des Irans? Wir halten den Antrag der GRÜNEN für so überflüssig wie einen Gallenstein. Wir werden den Antrag natürlich ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde meine Rede nicht zu Protokoll geben. Ich habe auch noch genügend Redezeit. Insofern werde ich zum Thema sprechen.
Die FDP-Fraktion begrüßt es ausdrücklich, dass die Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaft heute ein Thema im Sächsischen Landtag ist. Dass Frauen in Sachsen wie in ganz Deutschland in der Wissenschaft unterrepräsentiert sind, haben meine Vorredner bereits ausgeführt und ausreichend mit Zahlen belegt. Insbesondere in den wissenschaftlichen Spitzenpositionen sind Frauen erheblich unterrepräsentiert. Während noch jede dritte Dissertation von einer Frau geschrieben wird, ist nur jede zehnte Professur von einer Frau besetzt. Dass diese Situation alles andere als zufriedenstellend ist, darin sind wir uns einig. Der Wissenschaft gehen somit große Teile des Talentepools verloren,
Wie können wir diese veränderungswürdige Situation beeinflussen? Von den GRÜNEN steht der Vorschlag im Raum, den Hochschulen vorzuschreiben, die Hälfte aller Professorenstellen bis zum Jahre 2020 mit Frauen zu besetzen. Das heißt im Klartext: Bewirbt sich eine Frau auf eine Stelle und hat sie nur männliche Mitbewerber, kann es sein, dass aufgrund des staatlich verordneten Quotendrucks die Bewerberin die Stelle bekommen muss, auch wenn unter Umständen das Profil eines ihrer männlichen Mitbewerber viel besser zu den Anforderungen passt.
(Dr. Cornelia Ernst, Linksfraktion: Das ist aber nicht so! – Zuruf des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion)
Nutzen Sie einfach das Mikrofon, um eine Frage zu stellen! – Gleichzeitig ist die häufige Folge dieser Quotenpolitik, dass Frauen, die auf diesem Wege in Positionen kommen, meist grundlos als weniger qualifiziert angesehen werden.
Herr Kollege Schmalfuß, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass heute die Wahrscheinlichkeit, dass ein Mann bei weiblichen Mitbewerbern nur deshalb Professor wird, weil er ein Mann ist, viel größer ist als das, was Sie gerade im umgekehrten Fall beschworen haben?
Herr Prof. Porsch, ich werde Ihnen ein Praxisbeispiel bringen, Namen und Einrichtung lasse ich weg. Ich hatte im vergangenen Jahr die Gelegenheit, als Fachgutachter in einem Berufungsverfahren ein Fachurteil abgeben zu können. Es gab eine Reihe von Bewerbern. Es war ein Fach, das nicht unbedingt frauentypisch ist: Controlling, Kosten- und Leistungsrechnung. Raten Sie einmal, wer auf den ersten drei Plätzen war, weil sie fachlich die Besten waren? – Es waren drei Frauen.
Insofern brauchen die Frauen Ihre Ratschläge und Ihre Wahrscheinlichkeitsberechnungen nicht; die Realität ist auf dem Weg, sich zu ändern.
Ich will gar nicht bestreiten, dass die Realität auf dem Weg ist, sich zu ändern. Wir haben dafür auch schon eine Menge getan. Aber sind Sie auch bereit einzugestehen, dass der Einzelfall immer gegen das Übliche gestellt werden kann?
Das kann sicherlich sein, aber das war das Berufungsverfahren, an dem ich als Fachgutachter teilgenommen habe, und es hat einen Ausgang gegeben.