Protokoll der Sitzung vom 16.04.2008

In der „Bild“-Zeitung vom 4. Januar 2008 äußerte Reusch: „Nachdem mittlerweile Täter mit Migrationshintergrund bzw. Ausländer den Löwenanteil der sogenann

ten gewöhnlichen Kriminalität stellen, bedarf es daher speziell auf diesen Personenkreis abgestimmter Maßnahmen. Es muss erreicht werden, dass besonders auffällige ausländische Kriminelle außer Landes geschafft oder sonst ‚aus dem Verkehr’ gezogen werden, damit sie insbesondere für heranwachsende Jugendliche und Kinder kein Beispiel mehr geben und andere zur Nachahmung animieren können.“ Er fährt fort: „Es ist schließlich nicht einzusehen, weshalb in anderen Fällen, in denen Bürger ihren Rechtspflichten nicht nachkommen, dies auch durch Anordnung von Haft durchgesetzt werden kann, und ausgerechnet die aufgrund Straffälligkeit ausgesprochene Ausweisung nicht. Ferner müsste für diejenigen generell nicht abschiebbaren Ausländer schlussendlich, soweit sie gefährlich sind, über Sicherungshaft nachgedacht werden, die im Falle –

Bitte zum Schluss kommen.

– freiwilliger und kontrollierter Ausreise aufzuheben wäre.“ Soweit also Roman Reusch, den die „Bild“-Zeitung nicht zu Unrecht als Deutschlands mutigsten Staatsanwalt bezeichnete.

Da meine Redezeit jetzt abgelaufen ist,

(Zurufe von der CDU und der SPD)

möchte ich darauf hinweisen, dass es nicht nur das Anliegen der NPD-Fraktion ist, sondern das Sicherheitsanliegen aller Bürger in diesem Freistaat, dass der Ethnokriminelle Artur Terowakimjan –

Herr Gansel, bitte zum Schluss kommen!

– schleunigst abgeschoben wird. Dafür bietet das bestehende Ausländerrecht genügend Handhabe.

(Beifall bei der NPD)

Wird von den Fraktionen noch das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Herr Gansel, ich weiß nicht, wer das Schlusswort hält. –

(Zuruf des Abg. Karl Nolle, SPD)

Herr Apfel, bitte das Schlusswort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Seidel, Sie haben einen entscheidenden Denkfehler bei Ihrem Vorwurf, wenn Sie sagen, wir würden den Rechtsstaat ablehnen.

(Unruhe bei der CDU)

Wir fordern, und dessen sollten Sie sich bewusst werden, die Umsetzung bestehenden Ausländerrechtes gegenüber Artur T., nicht etwa nur wegen des laufenden Verfahrens und wegen seiner mutmaßlichen Beteiligung, sondern bereits aufgrund der vorherigen, früheren Straftaten, die Artur T. und seine Gesinnungsfreunde vollzogen haben. Wäre dieser Rechtsstaat wirklich noch intakt, dann würden kriminelle Elemente wie Artur T. überhaupt nicht

mehr in Deutschland verweilen und Straftaten wie in der Leipziger Blutnacht begehen können.

(Beifall bei der NPD)

Aber, meine Damen und Herren, was ist los in dieser Stadt, in Leipzig? Nach dem Sachsensumpf wundert sich wieder ganz Deutschland über die Messestadt. Was ist los in der größten Stadt Sachsens, dass dort immer wieder über blutige Attacken von Ausländern auf Gastronomien und Diskotheken berichtet wird, dass es aber merkwürdigerweise zu keinen belastbaren Ermittlungsergebnissen kommt? Was ist nur los, dass der Todesschütze von Andreas K. offensichtlich schon identifiziert wurde, aber den Zeugen ein Zeugenschutzprogramm verweigert wird? Man mag sich gar nicht vorstellen, zu was diese brandgefährliche Kompromissbereitschaft gegenüber der Organisierten Kriminalität in Leipzig noch alles führen könnte. Was ist, wenn die Drogengang ihre nach Medienberichten mittlerweile in Berlin beschafften Handgranaten zum Einsatz bringt, beispielsweise in den Bahnhofspassagen oder in einer der Leipziger Diskotheken? Allein schon die Vorstellung eines solchen Szenarios ist unerträglich.

Um das aber sicher abzuwenden, muss endlich die Politik aktiv werden. Der gordische Knoten der Kriminalität, der sich zwischenzeitlich in Leipzig gebildet hat und zu dem dieses Haus bezeichnenderweise wieder einmal schweigt, wird nur durch konsequente Anwendung des Ausländerrechts zu zerschlagen sein. Altkanzler Gerhard Schröder forderte schon 1997 in der „Bild am Sonntag“, dass wir bei ertappten ausländischen Straftätern nicht mehr zaghaft sein dürfen: „Wer unser Gastrecht missbraucht, für den gibt es nur eines: Raus, und zwar schnell!“

(Vereinzelt Beifall bei der NPD)

Auch für diejenigen, die aus aller Herren Länder offensichtlich nur deshalb in die größte Stadt Sachsens gekommen sind, um dort Drogen zu verkaufen oder sich kriminell zu betätigen, muss heute die Devise des sozialdemokratischen Altkanzlers gelten: Raus, und zwar schnell, und zwar ganz schnell, meine Damen und Herren!

(Beifall bei der NPD)

Wenn wir nicht handeln, dann werden die Konsequenzen für Leipzig und Sachsen fürchterlich sein, denn dann wird die Stadt in einer von Ausländerbanden herbeigeführten Gewaltspirale versinken. So helfen Sie mit, dass die innenpolitische Leitlinie eines wirklich intakten Staates, nämlich Sicherheit durch Recht und Ordnung – davon kann bei der BRD leider nicht die Rede sein –, endlich wieder in den Mittelpunkt des Handelns rückt. Ich bitte Sie um Unterstützung dieses Antrages.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der NPD)

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung. Wer der Drucksache 4/11729 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Stimmen dafür ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Der Tagesordnungspunkt 17 ist damit beendet. Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 18

Pendlerpauschale wieder ab dem ersten Kilometer!

Drucksache 4/11812, Antrag der Fraktion der FDP

Die Fraktionen können dazu Stellung nehmen. Es beginnt die Fraktion der FDP, danach CDU, Linksfraktion, SPD, NPD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile der Fraktion der FDP als Einreicherin das Wort. Herr Zastrow, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bundesfinanzhof hat in der Debatte zur Gestaltung der Pendlerpauschale im vergangenen Jahr eine sehr interessante Aussage gemacht. Ich zitiere: „Wenn der Erwerbende sich nicht zu seiner Arbeitsstelle begibt, so verdient er auch nichts.“ Das, was hier wie eine Binsenweisheit klingt, ist allerdings seit über 100 Jahren Konsens in unserer Gesellschaft, denn ursprünglich stammt dieser Satz vom Preußischen Oberverwaltungsgericht aus einem Streit mit der Finanzverwaltung um die Anwendung der preußischen Einkommensteuer.

Leider zählt das, was sich 100 Jahre in Deutschland bewährt hat, inzwischen nicht mehr so viel; denn CDU

und SPD haben im Jahre 2006 ein Steueränderungsgesetz im Bundestag beschlossen – übrigens mit der Zustimmung Sachsens im Bundesrat –, das all das ziemlich auf den Kopf gestellt hat. In der Begründung zur im Steueränderungsgesetz vorgenommenen Kürzung der Pendlerpauschale heißt es wörtlich: „Die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden der Privatsphäre zugeordnet.“ Plötzlich ist das alles eine Privatangelegenheit? Plötzlich ist der Arbeitsweg dasselbe, wie wenn ich am Sonntag zu Tante Lotte zum Kaffee fahre, wenn ich zum Fußball fahre oder wenn ich am Wochenende auf irgendeine Datsche aufs Land hinausfahre? Nein, meine Damen und Herren, das ist eben nicht dasselbe! Dieses und dass als sogenannte Härtefallregelung nur noch Arbeitswege ab dem 21. Kilometer steuerlich anerkannt werden, ist für uns als FDP, meine Damen und Herren, völlig inakzeptabel.

(Beifall bei der FDP)

Der Weg zur Arbeit ist keine Privatangelegenheit, sondern er ist überlebenswichtig. Er ist Voraussetzung dafür, überhaupt einer beruflichen Tätigkeit nachgehen zu können. Gerade in einem Flächenland wie Sachsen, in dem auch durch strukturpolitische Maßnahmen ein Konzentrationsprozess stattgefunden hat und somit – wie wir alle wissen – eine überwiegende Zahl der Arbeitsplätze in relativ wenigen Ballungszentren zu finden ist, ist die Bereitschaft zum Pendeln eine Grundanforderung, wenn man in Sachsen einen Job haben möchte. Das gilt übrigens sowohl für die Arbeitsuchenden als auch für viele Unternehmen, die Fachkräfte benötigen und dabei gern auf Personen zurückgreifen, die bereit sind, einen längeren Arbeitsweg in Kauf zu nehmen. Die Bereitschaft zum Pendeln ist also ein wichtiger Standortfaktor für unseren Freistaat.

Wir können alle sehr froh sein, dass die sächsischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer genau diese Bereitschaft haben. Die Bereitschaft zur Flexibilität und zur Mobilität ist in Sachsen ganz besonders enorm. Diese Bereitschaft, meine Damen und Herren, sollte die Politik belohnen und nicht bestrafen.

(Beifall bei der FDP)

Mit der Neuordnung der Pendlerpauschale bestraft die Politik besonders denjenigen, der etwas abseits von den Ballungszentren lebt und wohnt und in Ballungszentren arbeitet. Sie benachteiligt ihn übrigens eindeutig gegenüber jemandem, der in solch einem Ballungsraum – zum Beispiel in einer Großstadt in Sachsen – lebt. Sie sorgt dafür, dass diesem Arbeitnehmer aufgrund der erheblichen Fahrtkosten noch weniger als allen anderen von seinem verdienten Geld in der Tasche bleibt – und das, obwohl die Belastungen für die deutschen Berufspendler durch die Ökosteuer und auch durch die höhere Mehrwertsteuer und die insgesamt steigenden Benzinpreise in den letzten Jahren immens gewachsen sind. Ich erinnere daran, dass der Benzinpreis zum Beispiel durch Ökosteuer und Mehrwertsteuer inzwischen zu 60 % allein aus Steuern besteht.

Das alles ist kein Pappenstiel. Wie ich durch eine Kleine Anfrage, die ich an die Staatsregierung gestellt habe, erfuhr, haben in Sachsen rund 650 000 steuerpflichtige Bürger im Jahr 2006 ihre Fahrtkosten steuerlich geltend gemacht. Allein meine Heimatstadt Dresden zählt tagtäglich 85 000 Einpendler, die vor allem aus Ostsachsen kommend einen Arbeitsplatz in der Landeshauptstadt gefunden haben. Die Frage der Pendlerpauschale ist eben keine Nischendebatte, sondern sie ist ein Problem für viele Berufstätige unseres Landes.

(Beifall bei der FDP)

Dass in der Frage der Pendlerpauschale ordentlich etwas zusammenkommt, können Sie mir glauben. Wir haben das einmal nachgerechnet. Wenn zum Beispiel jemand tagtäglich an 220 Arbeitstagen im Jahr von Mittweida nach Dresden zur Arbeit fährt – solch einen Fall haben wir gerade in unserer Fraktion –, so konnte er früher

59 Entfernungskilometer geltend machen. Das machte immerhin einen steuerlichen Absetzbetrag in Höhe von 3 894 Euro aus. Nach der Kürzung der Pendlerpauschale sind es nun 20 Kilometer weniger, die derjenige absetzen kann. Somit reduziert sich auch der Absetzbetrag immerhin auf 2 574 Euro. Je nach der persönlichen Steuersituation macht der Unterschied schnell einige Hundert Euro im Portemonnaie aus. Geld, da bin ich mir ziemlich sicher, das unsere Berufstätigen angesichts der in den letzten Jahren zurückgegangenen Nettorealverdienste sehr gut auch für andere Dinge gebrauchen können, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP)

Lassen Sie mich eines klar sagen: Es nützt nichts, wenn man wie die CDU-Fraktion zum Beispiel landauf, landab mit Regionalkonferenzen zum Thema „Ländlicher Raum – Heimat mit Zukunft“ unterwegs ist

(Heinz Lehmann, CDU: Das waren nur Inserate!)

und gleichzeitig an der gekürzten Pendlerpauschale klebt. Man muss „Heimat mit Zukunft“ auch praktisch leben. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass die Kürzung der Pendlerpauschale ein spürbarer Nachteil für die Entwicklungschancen des ländlichen Raumes ist, meine Damen und Herren. Ich will es klar formulieren: Wer das Land liebt,

(Heinz Lehmann, CDU: … der schiebt!)

zahlt ab dem ersten Kilometer. Wem der ländliche Raum tatsächlich am Herzen liegt, der zahlt sofort, und zwar mindestens die 30 Cent, die es früher einmal gegeben hat, meine Damen und Herren.

Natürlich hat die Wiedereinführung der alten Pendlerpauschale auch eine Kehrseite, denn die politische Attacke von CDU und SPD auf die deutschen Berufspendler soll der öffentlichen Hand rund 2,5 Milliarden Euro Steuermehreinnahmen bringen.

Das ist viel Geld, das auf Kosten der deutschen Steuerzahler zusammenkommen soll. Da die Politik in den letzten Jahren den ganz normalen Berufstätigen, den ganz normalen Steuerzahler nach meiner Auffassung fast völlig aus den Augen verloren hat, wenn es um Steuer- und Abgabensenkungen geht, denken wir, dass es an der Zeit ist, genau dies zu ändern, damit die Berufstätigen in unserem Land wenigstens ein bisschen mehr Netto vom Brutto haben.