Protokoll der Sitzung vom 29.05.2008

Meine Damen und Herren! Der vorliegende Bericht zeigt die Situation objektiv und liefert somit eine gute Grundlage für notwendige Maßnahmen und Verbesserungen, über

die wir in den nächsten Monaten diskutieren müssen. Frauen- und Gleichstellungsarbeit ist ein wichtiger Bestandteil einer sozial gerechten Politik. Eine konsequente Prüfung auf Geschlechtergerechtigkeit unter paritätischer Beteiligung von Frauen ist in allen politischen und Verwaltungsebenen notwendig, wenn wir es mit der Gleichstellung von Frauen und Männern ernst meinen.

Der Dritte Frauenförderungsbericht informiert auf 162 Seiten über die Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit im öffentlichen Dienst Sachsens in den Jahren 2000 bis 2005.

Frauen bestimmen heute maßgeblich das Bild des öffentlichen Dienstes in Sachsen. In Rathäusern und Behörden, in Schulen und Universitäten, bei der Polizei, in Krankenhäusern und Sparkassen stehen sie im Dienst der Gemeinschaft. 150 000 weibliche Beschäftigte stehen 80 000 männlichen Beschäftigten gegenüber. Das ist ein großer Erfolg sächsischer Gleichstellungspolitik.

Frauen holen in Bereichen auf, in denen sie bisher unterrepräsentiert waren, etwa im höheren Dienst und im gemeinsamen Beamtenbereich.

Immer mehr Frauen stehen in Führungspositionen in Verantwortung. Seit dem letzten Berichtszeitraum steigt die Zahl der Frauen in diesem Bereich an, trotz des Personalabbaus. Der durchschnittliche Frauenanteil bei Beschäftigten mit obersten Leistungsfunktionen, Behördenleiterinnen, Abteilungsleiterinnen etc. lag 2004 bei mehr als 43 %.

Frauen sind heute besser als je zuvor ausgebildet. Mit einer verstärkten Beteiligung an obersten Führungsfunktionen würden wertvolle Ressourcen genutzt. Auch die Fortbildungsbereitschaft der Frauen ist deutlicher ausgeprägt als bei ihren männlichen Kollegen, das dokumentiert der Dritte Frauenförderungsbericht ebenfalls.

Aber was bedeutet Erfolg? Ein berühmter Frankfurter, Goethe, stellt fest: „Erfolg hat drei Buchstaben: T U N !“ Daher ist dieser Erfolg für die Sächsische Staatsregierung kein Ruhekissen, sondern ein Ansporn zum Handeln.

Der Bericht zeigt, dass trotz vieler positiver Entwicklungen in Sachen Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit nach wie vor Handlungsbedarf besteht – etwa im Hinblick auf die Bestellung von Frauenbeauftragten, bei Frauenförderplänen, bei der Besetzung von Gremien oder Spitzenfunktionen mit Frauen. „Gleich angekommen“ sind wir auch bei der paritätischen Besetzung von obersten Führungspositionen noch nicht. Im Bereich der Schulen liegt der Anteil der Frauen in Spitzenämtern zwar bei immerhin 64 %; in fast allen anderen Bereichen liegt der Frauenanteil aber deutlich unter dem Durchschnittswert von 43 %. Die niedrigsten Frauenanteile lagen wie schon bisher in den Bereichen „Staatsanwaltschaften“ und „Polizei“ mit jeweils 7 % sowie im Bereich der „Hochschulen“ mit 13 %.

Was müssen wir tun? Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wurde in den letzten Jahren erheblich verbessert. Daher wurde der „Dritte Frauenförderungsbericht“ auch bewusst unter das Motto „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ gestellt.

Dieses Politikfeld müssen wir weiter beackern. Zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie gibt es viele Bestrebungen, zum Beispiel die Teleheimarbeit, die in den letzten Jahren im öffentlichen Dienst vermehrt angeboten und genutzt wurde. Viele Dienststellen haben ihre Teilzeit- und Gleitzeitangebote ausgebaut. Gleichzeitig muss zukünftig mehr darauf geachtet werden, dass Karrierechancen für Teilzeitbeschäftigte denen für Vollzeitbeschäftigte ebenbürtig sind. Der Dritte Frauenförderungsbericht macht hier auf Defizite aufmerksam. Vollzeitbeschäftigte wurden – um ein Beispiel zu nennen – häufiger höher eingruppiert als Teilzeitbeschäftigte, obwohl die Teilzeitquote im öffentlichen Dienst deutlich angestiegen ist.

Um die Gleichwertigkeit beider Geschlechter besonders ins Blickfeld zu rücken, ist im Dritten Frauenförderungsbericht die Problematik der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unter dem Blickwinkel von Gender Mainstreaming dargestellt worden.

Ich fasse zusammen: Der Bericht zeigt ein detailliertes Bild über die Situation der Frauen im öffentlichen Dienst Sachsens in den Jahren 2000 bis 2005. Er spiegelt den Stand der Umsetzung des Sächsischen Frauenförderungsgesetzes wider.

Die Anhörung der Experten in der Sozialausschusssitzung am 20.02.2008 hat dies bestätigt und verdeutlicht, dass der Bericht eine gute Arbeitsgrundlage zur Durchsetzung

von Chancengleichheit ist. Im Hinblick auf transparent dargestellte Vollzugsdefizite, wie zum Beispiel die teilweise nicht termingerechte Erstellung von Frauenförderplänen und Bestellung von Frauenbeauftragten, hat das Sozialministerium im April 2008 in allen Ressorts die eigenverantwortliche Umsetzung aller bestehenden Regelungen – gegebenenfalls auch mit Mitteln der Aufsicht – angemahnt. Bereits seit 1999 können die Dienststellen „Hinweise zur Anwendung des Sächsischen Frauenförderungsgesetzes“ des Sozialministeriums für ihre praktische Arbeit nutzen.

Das Sozialministerium hat den Ressorts auch Anregungen für eine geschlechtergerechte Gremienbesetzung an die Hand gegeben. Die Anregung der Experten hinsichtlich der Entlastung der Frauenbeauftragten von sonstigen dienstlichen Aufgaben sowie der personellen Ausstattung der Frauenbeauftragten oder etwa der Genderkompetenz von Führungskräften wird die Leitstelle für Gleichstellung aufgreifen und weiter verfolgen.

Die Frage nach einer Novellierung des Sächsischen Frauenförderungsgesetzes wird – wiewohl diese Frage auch nach Expertenansicht originär an die Legislative zu richten ist – zu prüfen sein, insbesondere unter Einbeziehung des seit 2006 geltenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Das Kabinett hat zuletzt am 18.12.2007 die Weiterführung des Einführungsprozesses in den obersten Landesbehörden sowie des Interministeriellen Arbeitskreises Gender Mainstreaming beschlossen.

Trotz aller Erfolge werden wir uns auch weiterhin für Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit stark machen.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 12

Beschlussempfehlungen und Berichte der Ausschüsse

Sammeldrucksache –

Drucksache 4/12339

Wird dazu das Wort gewünscht? – Dies ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren, da keine Einzelabstimmung begehrt wurde, stelle ich nun gemäß der Geschäftsordnung § 99 Abs. 7 die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Ein

anderes Stimmverhalten ist nicht angekündigt. Damit ist der Sammeldrucksache insoweit im Sinne von § 99 Abs. 7 der Geschäftsordnung durch den Landtag zugestimmt. Der Tagesordnungspunkt 12 ist beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 13

Beschlussempfehlungen und Berichte zu Petitionen

Sammeldrucksache –

Drucksache 4/12340

Ich frage, ob der Berichterstatter das Wort wünscht. – Dies ist nicht der Fall. Es liegt kein Verlangen nach einer Aussprache vor. Damit kommen wir zu den Abstimmungen. Zu den verschiedenen Beschlussempfehlungen haben die Linksfraktion bzw. die Fraktion der GRÜNEN ihre abweichenden Meinungen bekundet. Die Zusammenstellung dieser Beschlussempfehlungen liegt Ihnen zu Drucksache 4/12340 schriftlich vor.

Wir kommen damit zur Sammelannahme. Gemäß § 99 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit die Zustimmung des Plenums zu den Beschlussempfehlungen, die wir nicht schon durch Einzelabstimmung behandelt haben, entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest; es sei denn, es wird ein anderes Stimm

verhalten angekündigt. – Dies ist nicht der Fall. Damit ist der Sammeldrucksache insoweit im Sinne von § 99 Abs. 7 der Geschäftsordnung durch den Landtag zugestimmt. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.

Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 108. Sitzung des 4. Sächsischen Landtages ist abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin für die 109. Sitzung auf morgen, Freitag, 30. Mai 2008, 10:00 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung dazu liegen Ihnen vor.

Die 108. Sitzung des 4. Sächsischen Landtages ist geschlossen. Ich wünsche Ihnen einen guten Nachhauseweg!