Ein sächsischer Außenwirtschaftstag soll künftig jedes Jahr stattfinden, um auf die zunehmende Bedeutung der Internationalisierung für unsere Wirtschaft öffentlichkeitswirksam hinzuweisen. Dies kann ein weiterer wichtiger Baustein werden, um vor allem kleine und mittlere Unternehmen zu motivieren, den Weg auf internationale Märkte zu wagen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sächsische Industrieunternehmen, Dienstleister oder auch die Ernährungswirtschaft – sie alle haben bei richtiger Vorbereitung noch große Chancen auf den internationalen Märkten. Bei deren Nutzung wird die Staatsregierung unsere Unternehmen weiterhin unterstützen.
(Beifall bei der SPD und der CDU – Karl-Friedrich Zais, Linksfraktion, meldet sich zu einer Zwischenfrage.)
Recht vielen Dank, Herr Minister, auch für den Hinweis. Das ist richtig, das geht mir leichter über die Zunge. – Aber ich habe eine ganz einfache Frage: In Ihrer Stellungnahme zum heutigen Antrag steht, das SMWA habe dem Kabinett die Leitlinien zur Außenwirtschaft im Freistaat Sachsen zugeleitet. Ich wollte fragen: Sind diese nun durch das Kabinett beschlossen?
Sie sind inzwischen beschlossen, sie sind gültig und wir vertrauen darauf, dass wir mit diesem Kompass auch weiterhin erfolgreich auf den Märkten der Welt aktiv sein können.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Ich möchte mich sehr herzlich für die Aufmerksamkeit des Hauses bedanken.
Ich rufe nun zum Schlusswort auf. Wer möchte für die Koalition sprechen? – Bitte, Herr Abg. Grapatin.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir mit unserem Antrag so viel Begeisterung im Hohen Hause ausgelöst und so viel Zustimmung erhalten haben. Aus diesem Grund ist es, denke ich, begründbar, dass man diesem Antrag zustimmen sollte, damit eben aus diesen Leitlinien in Zukunft ein Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen entstehen kann, mit dem die Unternehmen, die sich auf diesem Export- und Importmarkt bewegen oder sich vielleicht auf den Weg machen, um auf diese Märkte vorzudringen, etwas ganz Konkretes anfangen können.
Noch ein Wort zu den Menschenrechten. Der Herr Kollege ist gerade wieder unterwegs – sicherlich, um für Tibet zu kämpfen. Ich denke, auch uns entgeht natürlich nicht, dass die Menschenrechte in einigen Ländern der Welt entweder gröblichst verletzt oder zumindest nicht in vollem Maße eingehalten werden; aber Außenwirtschaft ist ein Bereich, der ähnlich wie die Diplomatie ist, in dem man nicht mit dem Holzhammer arbeiten sollte, sondern das Thema durchaus mit bilateralen Gesprächen der Verantwortlichen bewegen und Denkanstöße geben kann, die sicher schrittweise und langsam – manchmal zu langsam – Veränderungen in den jeweiligen Ländern herbeiführen.
Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 4/11363 zur Abstimmung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Mehrere
Stimmenthaltungen, keine Gegenstimmen, damit mehrheitlich beschlossen. – Der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Meine Damen und Herren, ich möchte Sie kurz darauf hinweisen, dass die NPD-Fraktion zum Tagesordnungspunkt 6 erklärt hat, den Antrag heute zurückzuziehen – nur, damit Sie sich schon organisatorisch darauf vorbereiten können.
Vereinfachung des Rundfunkgebührenmodells – Positionierung Sachsens bei den Verhandlungen zum 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Die Reihenfolge in der ersten Runde: Linksfraktion, CDU, SPD, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. – Ich erteile nun Herrn Abg. Hilker das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit den Rundfunkänderungsstaatsverträgen geht es derzeit Schlag auf Schlag. Während der 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gerade im Medienausschuss in der Anhörung war, bereiten die Ministerpräsidenten gerade den 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vor, der sich mit den Rundfunkgebühren beschäftigen und am 12. Juni von den Ministerpräsidenten unterschrieben werden soll. Gleichzeitig soll bereits der 12. erarbeitet werden, in dem es um eine Umsetzung des EUBeihilfekompromisses zu ARD und ZDF geht und der bis Ende nächsten Jahres de facto verabschiedet sein muss. Damit wird deutlich, dass es im Medienbereich drei wesentliche Probleme gibt:
Zum Ersten gilt das Einstimmigkeitsprinzip. Wir haben Rundfunkänderungsstaatsverträge, das heißt, Änderungen kann man nur vornehmen, wenn alle 16 Bundesländer diesen zustimmen. Das bedeutet, Länder, wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen oder Bayern, die beispielsweise medienpolitische Standortinteressen verfolgen, können Entwicklungen behindern.
Zum Zweiten müssen wir feststellen, dass die Landtage zumeist erst informiert werden, nachdem die Ministerpräsidenten die Staatsverträge verabschiedet haben, sodass sie kaum Einfluss auf die Verhandlungen nehmen können. Ich gehe auch davon aus, dass Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, bisher Ihrer Regierung kaum Aufträge für die Verhandlungen erteilt haben.
Zum Dritten müssen wir feststellen, dass wir seit nunmehr fast 20 Jahren einen alten Staatsvertrag immer wieder verändern. Im Jahre 1991 wurde erstmals ein Rundfunkstaatsvertrag für das vereinte Deutschland verabschiedet. Seitdem gibt es immer wieder Rundfunkänderungsstaatsverträge. Mittlerweile – darauf habe ich bereits hingewiesen – wird der 12. erarbeitet.
Doch wer sich erinnert: Wie viele Fernsehkanäle gab es vor 20 Jahren? Wie weit war damals das Internet? Wie viele Radioprogramme und wie viele weitere digitale Angebote gab es? Daraus wird deutlich: Wir leben nicht mehr im analogen Zeitalter wie Anfang der Neunzigerjahre des letzten Jahrhunderts, sondern wir leben in einem digitalen Zeitalter. Demzufolge brauchen wir natürlich ganz andere gesetzliche – also staatsvertragliche – Regelungen. Wer sich tiefer mit der Problematik beschäftigt, wird feststellen, dass die Digitalisierung nicht nur Auswirkungen auf die Medienlandschaft und -produktion hat, sondern natürlich auch auf die Nutzungsmuster. Es gibt immer mehr Menschen, vor allem Jugendliche und jüngere Bürgerinnen und Bürger, die vor allen Dingen das Internet nutzen. Für viele von ihnen dient das Internet mittlerweile der öffentlichen Meinungs- und Willensbildung. Es gibt nicht nur mehr Medienkonzerne, sondern auch global agierende Medienkonzerne.
Weiterhin können wir feststellen, dass branchenfremde Konzerne – Rüstungskonzerne, Finanzinvestoren – in diese Bereiche einsteigen. Sie haben natürlich nicht das Interesse, Rundfunk so zu betreiben, wie wir es uns vorstellen, wie es das Grundgesetz vorgibt und wie es das Bundesverfassungsgericht beschlossen hat. Der Rundfunk hat eine dienende Freiheit, und zwar soll er der öffentlichen Meinungs- und Willensbildung dienen. Wir müssen feststellen, dass die kommerziellen Anbieter, in letzter Zeit aber auch sehr stark die öffentlich-rechtlichen Anbieter diesem Auftrag immer weniger gerecht werden.
Drei kurze Verweise in diesem Zusammenhang auf den Mitteldeutschen Rundfunk, der immerhin 650 Millionen Euro an Gebühreneinnahmen hat. Wie kann es sein, dass „Fakt“, das Politmagazin des Mitteldeutschen Rundfunks, bundesweit die geringste Einschaltquote und im Vergleich mit anderen Politmagazinen sinkende Quoten hat?
Wie kann es sein, dass kaum Tagesthemen-Kommentare vom MDR bei den „Tagesthemen“ vorkommen, und wenn, dann meist in den Ferienzeiten, sprich in den Sommer- oder Wintermonaten? Wie kann es sein, dass erstmalig nach 17 Jahren der Intendant des Mitteldeutschen Rundfunks Gelder für investigativen Journalismus, wohlgemerkt ab dem Jahre 2009, einstellen will? Dies macht deutlich, welche journalistischen Einstellungen dort vorgeherrscht haben.
Aber mir geht es hier und heute nicht um den Mitteldeutschen Rundfunk; und ich weiß, dass dieser nicht über einen Rundfunkstaatsvertrag zu reformieren ist, sondern dass sich dafür die politischen Mehrheiten verändern müssen.
Nein, Ziel des Antrags ist es, die Fragen der Medienpolitik zu thematisieren, Vorschläge zu machen, was sich im Medienbereich ändern muss, und Wege aufzuzeigen, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland und international zukunftsfest gemacht werden kann.
Dazu haben wir konkrete Vorschläge unterbreitet. Dass es so viele geworden sind, liegt an dem Einstimmigkeitsprinzip der Ministerpräsidenten und daran, dass in den letzten Jahren viele Probleme, die entstanden sind, auch durch Rundfunkstaatsvertragsänderungen nicht gelöst worden sind. Einige davon möchte ich ansprechen.
Wenn Sie sich die Befreiungsregelungen ansehen, werden Sie feststellen, dass derjenige, der Hartz IV bekommt – also 347 Euro –, von Rundfunkgebühren befreit ist. Derjenige, der nur etwas mehr dazuverdient – also bei circa 348 oder 350 Euro liegt –, muss die volle Rundfunkgebühr bezahlen. Das heißt, er zahlt 17,03 Euro zusätzlich. Er unterschreitet genau den festgestellten Bedarf. Seit Jahren machen wir darauf aufmerksam, dass es hierbei zu Veränderungen kommen muss. Seit Jahren machen wir deutlich, dass es unsinnig ist, eine Zweitgerätegebühr zu erheben. Wieso muss man für seinen Fernseher oder sein Radio im Garten zusätzlich bezahlen? Man kann als Mensch nur einmal an einer Stelle sein. Das heißt, ein Bürger, ein Rundfunkgebührenzahler, zahlt nur einmal eine Gebühr.
Dasselbe gilt für Selbstständige, für Unternehmer, die nur sich selbst beschäftigen. Wieso müssen sie im Auto, wenn sie es dienstlich nutzen, zusätzlich die Radiogebühr bezahlen? Sie haben doch schon für das Radio zu Hause bezahlt.
Große Probleme gibt es beim Datenschutz. Die Fragen von Hartz IV hatte ich schon angesprochen. Die GEZ ist zur größten Datensammelbehörde Deutschlands geworden. Der Datenschutzbeauftragte des Sächsischen Landtags hat in einem aktuell vorgelegten Gutachten genau darauf aufmerksam gemacht, dass die Datenschutzbeauf
tragten aller Länder Veränderungsbedarf sehen. Die Daten sind so nicht weiter bei der GEZ zu erheben.
Unsinnig ist aus unserer Sicht auch die sogenannte Online-Begrenzung. Ja, die Politik kann die Rundfunkgebühr festlegen. Wir legen sie meinetwegen mit 17,03 Euro pro Monat fest. Aber warum müssen wir die Grenze für die Online-Ausgaben festlegen? Derzeit liegt sie bei 0,75 %. Stellen Sie sich doch bitte einmal vor, das Parlament würde die Grenze der Online-Ausgaben für die Staatsregierung festlegen oder ein Stadtrat für das jeweilige kommunale Energieunternehmen. Wenn Sie sich mit der Thematik tiefer beschäftigen, werden Sie feststellen: Je mehr Menschen das Internet nutzen und je mehr auf das Angebot zugreifen, desto teurer werden die Kosten, da sie die Online-Verbreitungskosten zu zahlen haben. Deshalb sagen wir, der öffentlich-rechtliche Rundfunk – so hat es die Politik beschlossen – darf im Internet tätig sein. Wenn er dort seine Angebote ausbauen will, dann soll er doch an anderer Stelle kürzen. Aber um die OnlineKosten und wie viel er in diesem Bereich ausgibt, möchte ich mich nicht kümmern.
Oftmals wird auch der Finanzausgleich zwischen den ARD-Anstalten angesprochen. Als einfaches Beispiel sei genannt: Alle neun ARD-Anstalten beantragen ein Projekt, zum Beispiel im Online-Bereich, und wollen dafür 10 Millionen Euro haben. Gehen wir einmal davon aus, dass die Kommission zur Ermittlung der Finanzen diesen Bedarf anerkennt, dann müsste jede dieser neun Rundfunkanstalten jeweils 10 Millionen Euro bekommen. Dem ist aber nicht so. Der Westdeutsche Rundfunk bekommt 20 Millionen Euro, der MDR 9 Millionen Euro und der RBB 6 Millionen Euro. Das zeigt, dass die interne Finanzierung in der ARD nicht gerecht ist. Das heißt, wir müssen an diesen Finanzausgleich herangehen. Das genau ist Aufgabe der Politik, denn die Höhe des Finanzausgleichs ist im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag immer wieder durch die Ministerpräsidenten festgeschrieben worden.
Uns geht es nicht nur um solche Regelungen im Rundfunkstaatsvertrag, sondern auch darum, Einsparungspotenzial zu erheben. Warum müssen die Mittel für die Landesmedienanstalten wieder erhöht werden? Im Jahr 2005 hieß es noch vonseiten der Ministerpräsidenten, dass die Rundfunkgebühren nicht zugunsten der Landesmedienanstalten erhöht werden sollen. Dies hatte die Kommission zur Ermittlung der Finanzen berücksichtigt und war davon ausgegangen, dass es auch ab dem Jahr 2009 nicht mehr Mittel für die Landesmedienanstalten, die die kommerziellen Sender beaufsichtigen sollen, geben soll. Doch dann intervenierten die Ministerpräsidenten und sagten: Nein, die Landesmedienanstalten brauchen mehr Geld. Das macht für jeden Gebührenzahler 2 Cent aus. Doch wir fragen uns: Wofür sollen diese 10 Millionen Euro zusätzlich ausgegeben werden?
Wir sind dafür, dass darüber nachgedacht wird, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk digital und verschlüsselt ausgestrahlt wird. Wenn 98 % Rundfunkgebühren bezah
len und sie einen entsprechenden Decodierschlüssel erhalten, können wir uns die GEZ sparen. Aber darum geht es uns nicht vordergründig. Nein, wir können uns Rechtekosten sparen. Bisher ist es so, dass ARD und ZDF die Rechte nicht nur für den bundesdeutschen Markt kaufen, sondern auch für den deutschsprachigen Markt. Dazu gehören auch die Schweiz und Österreich. Damit steigen die Rechte um Hunderte Millionen Euro. Das heißt, durch eine einfache Maßnahme könnte man dort Geld sparen. Dieser Ansatz ist in Europa nicht einmalig. Die öffentlich-rechtlichen Sender in Österreich und in der Schweiz machen es heute so, weil sie es sich sonst gar nicht leisten könnten.
Ja, es muss darüber nachgedacht werden, ob für Sport so viel bezahlt werden muss. Demnächst beginnt die Fußball-Europameisterschaft. Wer sich mit dem Verhandlungspoker, der vor zwei Jahren stattfand, beschäftigt hat, konnte Folgendes feststellen: Alle sprachen davon, dass die Fußball-Europameisterschaft nicht mehr als 90 Millionen Euro kosten darf und dass kein privater Sender mehr als 90 Millionen Euro refinanzieren kann. Doch was kam zum Schluss heraus? 115 Millionen Euro. Damit wird die Fußball-Europameisterschaft teuerer als die FußballWeltmeisterschaft. Es war ein einfaches Zugeständnis vonseiten der Intendanten von ARD und ZDF. Wohlgemerkt, sie haben dort mit den Gebührengeldern spekuliert und sich vorfristig die Rechte geholt.