Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In heißen Sommern scheint ganz Sachsen an den Wochenenden wie ausgestorben. Ganz Sachsen? – Nein, in den Freibädern, an den Baggerseen und Talsperren herrscht reges Leben. Raus aus der heißen Stadt, rein in das kalte Wasser! Zu Tausenden zieht es die Sachsen jedes Sommerwochenende ins kühle Nass.
Die sächsischen Freibäder, die Seen und Talsperren sind ein Stück Lebensqualität und diese Lebensqualität wollen wir sichern. Aus diesem Grunde setzte sich das Sozialministerium sehr gern mit Ihrem Antrag, sehr geehrte Damen und Herren der GRÜNEN, auseinander. Sie fordern die Einführung einheitlicher und verbindlicher Standards bei der Prüfung von Nicht-EU-Badegewässern. Sie fordern eine lückenlose und systematische Überwachung der Wasserqualität durch die Gesundheitsämter während der gesamten Badesaison anhand der Parameter gemäß der EU-Badegewässerrichtlinie. Weiterhin fordern Sie rechtzeitige und zugleich leicht zugängliche Informationen für die Öffentlichkeit am Badegewässer sowie nach einer Zuleitung der Daten an die LUA für ein vollständiges Qualitätsmonitoring sämtlicher sächsischer Badegewässer.
Sie begründen Ihre Forderungen damit, dass eine Vielzahl kleinerer, aber dennoch zum Baden genutzter Gewässer zwar von den Gesundheitsämtern untersucht würden, dies jedoch ohne gesetzliche Vorgaben und nur sporadisch. Eine Verunreinigung könne so nicht rechtzeitig erkannt werden.
Damit komme ich zu Ihrem ersten Punkt. Jeder Bürger kann in den Gewässern baden, sofern a) diese wasserwirtschaftlich unbedenklich sind und b) die Rechte der Anlieger und Eigentümer nicht beeinträchtigt werden. An mehr als hundert Nicht-EU-Badegewässern findet ein offizieller Badebetrieb statt. Dazu kommt noch eine große Anzahl von Bademöglichkeiten, die lediglich lokale Bedeutung haben. Nicht alle diese Gewässer können mit der gleichen Zielstellung und dem gleichen Aufwand untersucht werden wie die 31 EU-Badegewässer in Sachsen.
Die Überwachung von Nicht-EU-Badegewässern während der Badesaison erfolgt analog den EU-Badegewässern durch die Besichtigung vor Ort und Probeentnahmen. Die Häufigkeit richtet sich bis jetzt nach den Erfordernissen, wie etwa der Besucherfrequenz, der Größe der Badestelle, der Witterung oder dem Auftreten von Gesundheitsbeeinträchtigungen, zum Beispiel von Verschmutzungen unter Berücksichtigung der Aspekte des Infektionsschutzes.
Als gesetzliche Grundlage für diese Untersuchungen dienen das Infektionsschutzgesetz und das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen. Hierbei erfolgte die Überwachung der Badegewässer nach Gesichtspunkten des Infektionsschutzes, während der Leitgedanke der Badegewässerverordnung ganzheitliches
Zu Ihrem zweiten Punkt. Die Anwendung der Überprüfungsparameter gemäß EU-Badegewässer-Richtlinie bedeutet eine drastische Verringerung der Überwachungsparameter. So fallen sämtliche chemisch-physikalischen Parameter weg und die Mikrobiologie reduziert sich auf zwei gesundheitsrelevante Indikatorenparameter. Sicherlich wird auch eine schrittweise Anpassung der Untersuchung der Nicht-EU-Badegewässer durch die Gesundheitsämter erfolgen, aber es ist sinnvoll, den Gesundheitsämtern eine Beprobung anhand der lokalen Erfordernisse hinsichtlich der Häufigkeit und des Umfangs zu ermöglichen.
Das führt zu Ihrem dritten Punkt. Die EU-BadegewässerRichtlinie legt bei der Gestaltung der Überwachung von EU-Badegewässern großen Wert auf eine umfassende Information der Öffentlichkeit. Selbstverständlich sollen auch die stärker frequentierten Badestellen von Nicht-EUBadegewässern im Bedarfsfall zeitnah mit relevanten Informationen ausgestattet werden. Ob man sich dabei für eine Vorort-Information, eine Internetpräsentation oder eine Pressemitteilung entscheidet, liegt im Ermessen des Betreibers bzw. des Landkreises. Hierbei sind lokale Unterschiede und Wünsche sowie die bisherige Vorgehensweise zu berücksichtigen. Auch die Frage der Finanzierung ist zu bedenken.
Ich komme zu Ihrem letzten und vierten Punkt. Eine Einbindung der von den Labors erhobenen Untersuchungsbefunde von Nicht-EU-Badegewässern in der Datenbank der LUA im Sinne einer sachsenweiten zentralen Verwaltung des Datenbestandes ist sicherlich zu begrüßen. Die grundsätzlichen technischen Voraussetzungen dafür sind vorhanden. Die organisatorischen und personellen Rahmenbedingungen für eine derartige erweiterte Datenerfassung wären zu prüfen.
Meine Damen und Herren! Ganz Sachsen wird im Sommer zum Freibad. Daher haben wir die Aufgabe, die Qualität der Badegewässer zu sichern. Wir werden alles
Danke schön. – Ergibt sich nach diesen Darlegungen der Staatsregierung weiterer Aussprachebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zum Schlusswort. Herr Weichert, bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielen Dank für die Diskussion, vielen Dank an die Staatsregierung für die Unterstützung unseres Antrages. Natürlich wird sich der Aufwand, wenn der Antrag beschlossen wird, etwas erhöhen. Aber wir haben gehört, dass in den Nicht-EU-Badegewässern schon jetzt Proben genommen werden, das heißt, man muss die Proben nur nach den EU-Richtlinien entnehmen. Insofern ist der Aufwand, den man betreibt, in Grenzen zu halten. Verbraucherschutz gibt es nun einmal nicht zum Nulltarif. Auch die Verhältnismäßigkeit halte ich für gegeben.
Herr Günther, bei diesem Antrag kann man nun wirklich nicht von Verunsicherung oder Aufhetzen sprechen, sondern im Gegenteil, es geht um die Sicherheit in der Freizeit beim Baden, es geht um den Verbraucherschutz und letztlich um Lebensqualität.
Danke, das war das Schlusswort. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich lasse über den Antrag in Drucksache 4/12513 abstimmen. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei 2 Stimmenthaltungen und einigen Dafür-Stimmen ist der Antrag mit übergroßer Mehrheit abgelehnt worden.
Pünktlich zu Beginn der Badesaison beschäftigen wir uns heute mit der Qualität der Badegewässer im Freistaat Sachsen.
Ziel des vorliegenden Antrages von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist es, einheitliche und verbindliche Standards zur Überprüfung von Nicht-EU-Badegewässern einzuführen.
Dass diesem Antrag nicht zugestimmt werden kann, wird deutlich, wenn man sich allein nur die Begründung des Antrages näher ansieht. Danach werden in Sachsen 120 Gewässer als Nicht-EU-Badegewässer betrachtet.
Die geforderte lückenlose und systematische Überwachung dieser Gewässer während der gesamten Badesaison
bedeutet einen Aufwand, welcher weder organisatorisch noch finanziell durch die zuständigen Gesundheitsämter umgesetzt werden kann. Ich mache darauf aufmerksam: Die Badesaison geht vom 15. Mai bis zum 15. September.
Im Vorjahr wurden durch die zuständigen Gesundheitsämter allein bei den EU-Badegewässern im Schnitt sechs Untersuchungen vorgenommen. Würde man dies auf die Nicht-EU-Badegewässer anwenden, käme man auf über 700 Kontrollen. Jedem Kenner wird klar, dass damit die Kapazitätsgrenzen der Gesundheitsämter bei Weitem überschritten werden.
Der vorliegende Antrag geht aber an keiner Stelle auf diese Folgen ein. Er macht auch nirgends deutlich, wie
Zweitens, meine Damen und Herren, das Stichwort Bürokratieabbau. Wir kritisieren im Landtag, dass es zu viel Bürokratie gibt. Zugleich fordern wir, diese abzubauen. Würde der vorliegende Antrag so umgesetzt werden, wie er steht, erreichten wir nur das Gegenteil. Die Verwaltung würde aufgebläht und die Bürokratie erhöht werden.
Abschließend möchte ich auch noch einmal darauf aufmerksam machen, dass die Nicht-EU-Badegewässer ebenfalls untersucht werden – allerdings nicht in dem Umfang wie die EU-Badegewässer. Die Gewässer werden ein- bis dreimal im Jahr untersucht, und die Ergebnisse der Untersuchung werden auf ortsübliche Art und Weise bekannt gegeben. Diese Bekanntgabe erfolgt durch Aushänge oder durch Bekanntmachungen in der Presse.
Die hier dargestellte Verfahrensweise sollten wir, meine Damen und Herren, beibehalten. Die Untersuchungen werden gewährleistet und durchgeführt. Es steht alles in einem angemessenen Verhältnis zueinander, was der vorliegende Antrag nicht gewährleistet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das war die 112. Sitzung. Wir gehen auf das Wochenende zu und haben morgen Sommeranfang, den längsten Tag des Jahres. Genießen Sie ihn, eventuell in sächsischen Badegewässern.