Über beide Dinge diskutieren wir heute dankenswerterweise. Wir diskutieren über die Bedeutung von Blut- und Organspenden sowie darüber, wie wir Menschen dazu bewegen können, etwas Elementares von sich abzugeben. Lassen Sie mich daher nur kurz zur Blutspende Stellung nehmen.
Ich bestätige, dass die Spendenbereitschaft gefördert werden muss. Die Blutspendedienste werben mit zahlreichen Kampagnen dafür, Blut zu spenden. Dabei steht immer im Vordergrund, dass die Blutspende als eine Art Dienst am Nächsten unentgeltlich und freiwillig geleistet wird. Zusätzliche Aktionen wurden in der Vergangenheit auch von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung durchgeführt. Die Kampagnen haben aus unserer Sicht eine große Reichweite und wirken sich positiv auf die Spendenbereitschaft aus.
Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass die Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Blutspendediensten funktionieren muss. Die Struktur des Blutspendewesens hat sich mit seinen drei Säulen – Blutspendedienste des Deutschen Roten Kreuzes, kommunale und universitäre Blutspendedienste, private Spendeneinrichtungen – inzwischen bewährt.
Um Engpässe zu vermeiden, sieht das Transfusionsgesetz die Zusammenarbeit dieser Spendeneinrichtungen vor. Es schreibt die gegenseitige Unterstützung der Spendeneinrichtungen, insbesondere im Falle des Auftretens von Versorgungsengpässen, vor. Diese Zusammenarbeit funktioniert gut, sodass jahreszeitlich auftretende Rückgänge beim Blutspendeaufkommen ausgeglichen werden können. Dennoch haben die Gesundheitsminister der Länder das Zustandekommen einer entsprechenden Rahmenvereinbarung über die gegenseitige Unterstützung der Spendeneinrichtungen zu ihrem Thema gemacht.
Ich komme zur Organspende. Hierbei ist – erstens – zwischen der postmortalen Organspende, also der Organspende nach dem Tod des Spenders, und der Lebendspende zu unterscheiden. Da die Organentnahme bei einem lebenden Spender einen erheblichen medizinischen Eingriff an einem Gesunden darstellt, ist sie nur unter sehr restriktiven Bedingungen zulässig. Ich möchte an dieser Stelle nicht näher darauf eingehen. Auch die postmortale Organspende ist rechtlich sehr genau geregelt. Frau Kollegin Strempel hat schon darauf hingewiesen. Diese genauen Regelungen dienen dazu, den Menschen Sicherheit für eine eigene Entscheidung zu geben.
Zweitens. Nach dem Transplantationsgesetz sind wir als Staatsregierung dazu verpflichtet, die Menschen über das Thema Organspende aufzuklären. Ich betone bewusst den Begriff „Aufklärung“. Bei der Entscheidung für oder gegen eine Organspende gibt es kein Richtig oder Falsch. Jeder muss für sich ganz persönlich diese Frage beantworten. Daher geht es in erster Linie nicht um Werbung für, sondern um Aufklärung über Organspende.
Drittens. Das Thema Organspende geht uns alle an. Jeder kann durch Krankheit oder Unfall – wir haben heute schon Beispiele gehört – in die Situation kommen, dass sein Leben nur durch die Transplantation eines fremden Organs gerettet werden kann. Dank des medizinischen Fortschritts sind Organtransplantationen heute ein fester Bestandteil der Behandlungsmöglichkeiten in den Krankenhäusern.
Lassen Sie mich nunmehr die aufgeworfenen Fragen beantworten. Frau Herrmann, jedes Haus in Sachsen, das für Transplantationen zugelassen ist, hat auch einen Transplantationsbeauftragten. Darüber hinaus darf ich ergänzen, dass wir in Mitteldeutschland, das heißt in Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen, mittlerweile seit drei Jahren einmal im Jahr anlässlich des Tages der Organspende immer abwechselnd in einem der drei genannten Länder eine Festveranstaltung durchführen, auf der wir Einrichtungen, sprich: Krankenhäusern, dafür danken, dass sie aktiv die mit der Transplantation verbundenen Herausforderungen annehmen und sich an der Aufklärung beteiligen.
Meine Damen und Herren! Das Transplantationsgesetz sieht eine erweiterte Zustimmungslösung vor, setzt also in erster Linie auf die noch zu Lebzeiten gegebene eigene Zustimmung des Verstorbenen. Nur dann, wenn keine eigene Erklärung des Verstorbenen vorliegt, werden die
Angehörigen zu seinem mutmaßlichen Willen befragt. Ich will nicht noch einmal darauf eingehen; das ist schon von einigen Rednern erläutert worden.
Deswegen sehen wir unsere Aufgabe darin, die Bürgerinnen und Bürger aufzuklären. Wir wollen, dass sie noch zu Lebzeiten eine eigene Entscheidung treffen, diese entsprechend dokumentieren und auch ihren Angehörigen mitteilen. Je besser und umfassender die Bürgerinnen und Bürger informiert sind, desto besser können sie ihre Entscheidung treffen.
Noch einmal: Auch wir führen gemeinsam mit unterschiedlichen Partnern mehrmals im Jahr Aufklärungsveranstaltungen durch. Dabei werden wir vor allen Dingen von der Deutschen Stiftung Organtransplantation unterstützt, aber auch von vielen anderen Beteiligten, zum Beispiel Krankenhäusern und Selbsthilfegruppen. Wer die Presse verfolgt hat, konnte feststellen, dass erst vor wenigen Wochen in der Altmarktgalerie in Dresden eine große Veranstaltung zur Aufklärung bezüglich dieses Themas stattgefunden hat. Ich war anwesend und darf Ihnen sagen, dass an diesem Tag nach Aufforderung von Menschen, die speziell zu dieser Veranstaltung gekommen waren, aber auch von Menschen, die sich nur zufällig dort aufhielten, zum Beispiel zum Kauf von Waren oder zur Wahrnahme von Freizeitangeboten, über tausend Ausweise ausgestellt wurden. 150 Menschen haben sich nach der Aufklärung direkt vor Ort per Unterschrift entschieden. Die Ausweise sind dort auch eingeschweißt worden. Das ist ein deutliches Zeichen: Wenn man den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gibt, Fragen zu
Ich möchte ergänzen, dass die Organspende inzwischen Bestandteil des sächsischen Lehrplanes in unterschiedlichen Klassen und Fächern geworden ist. Damit wird auch in der Schule ein sehr wichtiger Beitrag zur Aufklärung geleistet. Wir stellen für solche Veranstaltungen im Rahmen der Richtlinie Gesundheitsvorsorge/Gesundheitshilfe jährlich 4 000 Euro zur Verfügung.
Meine Damen und Herren! Bei einer Blutspende ist es nur ein kleiner Piks. Die Angst davor kann man schnell überwinden. Bei der Organspende ist es nur eine Unterschrift. Stellen wir uns gemeinsam den Fragen der Bürgerinnen und Bürger! Sorgen wir gemeinsam dafür, dass das Thema in der Gesellschaft multipliziert wird!
Meine Damen und Herren, auch ich habe mir erlaubt, in Ihre Fächer Informationsmaterial zu diesem Thema zu legen.
Wird von den Fraktionen noch das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die 1. Aktuelle Debatte, „Leben retten – für Organ- und Blutspenden in Sachsen werben“, beantragt von der Fraktion der FDP, abgeschlossen.
Zunächst hat die Fraktion GRÜNE das Wort. Die weitere Reihenfolge: CDU, Linksfraktion, SPD, NPD, FDP und die Staatsregierung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im „Zeitmagazin“ war kürzlich eine Deutschlandkarte der Bahnverlierer abgedruckt. Sie zeigt die Städte, die seit 2000 von einer Fernverkehrsverbindung abgehängt worden sind. Auffällig: Sachsen ist dabei Verlierer Nummer eins. Die sogenannte Sachsen-Franken-Magistrale von Görlitz über Dresden, Zwickau, Plauen ist gar keine. Trotz Verbesserungen im Takt sind das Zugmaterial und die Geschwindigkeit nach meiner Auffassung indiskutabel. Es ist nicht zu leugnen: Das ehemalige Bahnland Sachsen spielt für die Deutsche Bahn AG weder gegenwärtig noch im Zielnetz 2020 irgendeine Rolle. Leipzig ist nur eingebunden, weil es zufällig geografisch auf dem Weg nach Berlin liegt. Auch die Verlängerung der IC-Strecke nach Dresden findet nur aufgrund der Größe des Ballungsrau
Ministerpräsident Tillich hat vorgestern in seiner Regierungserklärung den Hochgeschwindigkeitsausbau des Korridors Berlin, Dresden, Prag nach Budapest gefordert. Recht hat er! Hier unterstützen wir Sie gern. Wir fragen uns aber, sehr geehrter Herr Ministerpräsident Tillich: Wollen Sie tatsächlich den Ausbau oder wollen Sie ihn nicht doch eher torpedieren? Ihre Forderung nach einem Transrapid in einem Tunnel unter der Sächsischen Schweiz hat etwa dieselbe Qualität wie die Forderung nach einer sächsischen Landung auf dem Mars.
Meine Damen und Herren! Wir GRÜNEN wollen einen öffentlichen Personennahverkehr hier in Sachsen, der Mobilität für alle und in allen Lebenslagen ermöglicht, und zwar nicht nur zwischen den drei großen Städten, sondern auch in der Fläche und im ländlichen Raum. Wir wollen, dass der ÖPNV einen gewichtigen Beitrag zum Klimaschutz leistet, indem er in Modalsplitt gegenüber
dem motorisierten Individualverkehr wächst, denn aufgrund steigender Kraftstoffpreise wird der Nahverkehr wieder für viele interessant – so die zentrale Botschaft vom 7. Deutschen Nahverkehrstag in Mainz.
Aber wie sieht es jetzt konkret aus? Vor welchen Aufgaben stehen wir? Das Bundeskabinett hat am 30.04.2008 die Teilprivatisierung des integrierten Konzerns der Deutschen Bahn AG beschlossen. Genau einen Monat später schon, am 30. Mai 2008, ist die Teilprivatisierung im Hauruckverfahren und ohne Gesetz gegen die Stimmen der Opposition im Deutschen Bundestag verabschiedet worden. Mit den Ländern soll diesbezüglich per Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung nur das Benehmen – wie es wörtlich heißt – hergestellt werden. Das heißt zu Deutsch: Der Bund kann und will sich über die Interessen der Länder bei der Bahnprivatisierung hinwegsetzen. Nach jahrelangem Tauziehen ist damit eine Entscheidung gefallen, die zulasten der Bahnkundinnen und Bahnkunden geht. Das Rezept des integrierten Konzerns ist falsch. Es privatisiert den Betrieb nicht und erhält so die Monopolstellung der Bahn. Andererseits privatisiert sie auch einen Teil des Schienenweges, der nach unserer Überzeugung in öffentlicher Hand bleiben sollte. Dieser Murks – genannt Bahnreform – dient weder der Bahn noch den Bahnkunden. Er dient allein dem Machterhalt eines Herrn Mehdorn und der Gesichtswahrung eines Herrn Beck.
Meine Damen und Herren! Mit dieser Politik wird die 24,9-Prozent-Privatisierung auch zur Zielmarke für das nächste SPD-Bundestagswahlergebnis.
Es liegt auf der Hand: Betreibt ein Unternehmen eine Infrastruktur, will es damit auch Gewinne erzielen. Die Folgen für Sachsen sind absehbar. Die Trassenpreise werden steigen, sodass die Besteller des Schienenpersonennahverkehrs, also die Länder und Zweckverbände, weniger Züge bestellen können. Das heißt Taktausdünnung oder Abbestellung. Die sogenannte Bahnreform nützt den Mehdorns und den Hansens, aber nicht dem ÖPNV.
Wir fragen Verkehrsminister Jurk, der jetzt eingetroffen ist – ich begrüße Sie hier sehr herzlich im Hohen Hause –: Wo sind die Mindeststandards für den Fernverkehr bei der Bahnprivatisierung? Wie sieht die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung im Zuge der Bahnprivatisierung aus? Enthält sie eine steigende Kapazität? Wie sieht es mit der Sachsen-Franken-Magistrale oder der Strecke Berlin–Dresden aus?
Meine Damen und Herren! Wir erwarten hier Antworten und einen Einsatz für die sächsischen Bahninteressen.
Die Attraktivität des Bahnverkehrs ist Thema der Aktuellen Debatte. Da sind wir natürlich voll dabei. Momentan steht die Forderung der GRÜNEN nach einer Bahnoffensive für Sachsen, die auf einer Studie „Sachsen im Stundentakt“ basiert.
Herr Lichdi, ich weiß, dass Sie auf vielen Hochzeiten tanzen müssen. Deshalb sind Ihre Aussagen nicht immer sehr belastbar. Aber Sie fahren doch auch mit der Bahn. Wir saßen sogar schon einmal zusammen im Abteil.
Da müssten Sie aber gemerkt haben, dass in Sachsen nicht alles so schlecht ist. In Sachsen fahren schon viele Züge im Stundentakt, den Sie ja fordern.
Die CDU-Fraktion bemüht sich seit vielen Jahren um die Erhöhung der Attraktivität des Bahnverkehrs in Sachsen. Herr Lichdi, da waren Sie noch gar nicht hier im Parlament. In der Koalition sind wir uns in dieser Frage auch völlig einig. Ich habe als Verkehrspolitischer Sprecher unserer Fraktion und als Vorsitzender der Parlamentarischen Gruppe „Bahn“ in diesem Hause viel Zeit und Kraft in die Fragen der Entwicklung der Bahninfrastruktur in Sachsen investiert, sicher mehr als Sie, Herr Lichdi. Wir können Erfolge verzeichnen. Während nämlich die Züge in Rheinland-Pfalz, die Sie als vorzüglich bezeichnen, zumindest auf der Homepage Ihrer Fraktion, beispielsweise zwischen Koblenz und Frankfurt oder zwischen Köln und Trier in der Regel im Zweistundentakt fahren, bringt es der Freistaat auf seinen Strecken Leipzig– Chemnitz, Bautzen–Dresden, Plauen–Chemnitz–Dresden, also der Sachsen-Franken-Magistrale, in den Hauptzeiten regelmäßig auf einen Stundentakt.
Der sogenannte Rheinland-Pfalz-Takt, auf den Sie zielen, hat die Aufgabe, die autounabhängige Mobilität der Menschen im Land dauerhaft zu sichern und attraktiver zu gestalten – ein hohes Ziel, das ich für Sachsen durchaus unterstützenswert finde. Nun hat aber der RheinlandPfalz-Takt nicht nur die Aufgabe, den Bahnverkehr zu entwickeln, nein, er hat das vordergründige Ziel, Schiene und Straße zu verknüpfen. Hier liegt der integrierte Ansatz. Aber mit Straße hat Herr Lichdi nicht viel am Hut. Deshalb lässt er diesen Aspekt gleich weg.
Schauen wir noch einmal auf die Homepage der Fraktion GRÜNE. Dort steht gleich zu Anfang: „Die Politik hat die Verpflichtung, die Mobilität aller Bürger zu gewährleisten“, so Johannes Lichdi. Herr Lichdi, woher Sie diese Verpflichtung haben, weiß ich nicht. Aber eines weiß ich genau: Niemand erschwert den Mobilitätsanspruch der Bürger mehr als die Politik der GRÜNEN in ihren zentralen Punkten.
Wenn man die ganze Emissionshysterie, die Feinstaubpolemik, die Ideen zur Energie- und Ökosteuer und ähnliche Themen betrachtet, beginnt hier der Widerspruch.