Protokoll der Sitzung vom 09.07.2008

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei der Linksfraktion)

Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie dieses Thema mit verfolgen.

Wir werden bei den nächsten Haushaltsverhandlungen im Herbst versuchen, diesen Punkt mit aufzugreifen und Korrekturen einzufordern. Ich würde mich sehr freuen, Herr Heigl, wenn Sie auch in Zukunft im Landesrechnungshof bei Ihren Prüfungen die Parlamentsrechte mit im Blick behalten. Das ist meiner Meinung nach ein wesentlicher Beitrag zur demokratischen Kultur in Sachsen.

Ich wähle einen nächsten Punkt, der im Bericht zutage getreten ist, nämlich die Frage der Missstände in der Förderpolitik. Man findet hierzu allein 13 Beiträge – das sind noch fünf mehr als im letzten Bericht –, das heißt, nahezu jede vierte Rüge beschäftigt sich mit dem Vollzug von staatlicher Förderung und Zuwendung. Der Schwerpunkt ist wohl gewählt und wird uns angesichts dieses Förderhaushalts, der unser Staatshaushalt nun einmal ist, weil wir so viel Geld von außen bekommen, auch künftig weiter beschäftigen. Fehlende Zielgrößen, mangelnde Erfolgskontrollen, zahlreiche Doppelförderungen, unzulässige Förderungen – all das haben Sie immer wieder ausgewählt und die sächsische Förderpraxis kritisiert. Allein schon vor dem Hintergrund knapper werdender Mittel muss es darum gehen, die Fördermittel effizient und zielgenau einzusetzen. Da leisten Sie, wie ich finde, eine wertvolle Arbeit, weil Sie Maßstäbe prägen. Wenn wir die Effizienz und die Zielgenauigkeit in der Förderpraxis verbessern können, haben wir alle etwas davon.

Ganz besonders gefreut haben wir uns, weil Sie unserer Meinung nach die schon seit Jahren völlig überzogene Förderung des Straßenbaus sehr kritisch angeschaut haben. Wir erinnern uns: Seit Jahren ist der Straßenbau der Förderschwerpunkt der Staatsregierung. Wie wir seit gestern wissen, wird er auch im Haushalt 2009/2010 wieder der Förderschwerpunkt sein. Obwohl der weitere Straßenausbau sehr teuer ist und die Fördermittel vielleicht für Sinnvolleres, wie Forschung und Entwicklung, eingesetzt werden könnten, und künftige Generationen

pro Kopf bedeutend mehr Mittel für den Unterhalt dieser Straßen, die jetzt hingeklotzt werden, aufbringen müssen, ist eben dieser Maßstab wieder da, mehr Straßen zu bauen.

Ich finde, dass man da genau hinschauen muss. Das haben Sie für uns getan. Dann stellt sich heraus, dass zum Beispiel Mittel, die für eine wichtige überörtliche Verbindungsstraße bewilligt wurden, völlig zweckfremd für die Erschließung von vier einzelnen Gehöften, die sehr abgelegen am Waldrand liegen, benutzt worden sind. Und es stellt sich heraus, dass ein Parkplatz in Sebnitz unter unrealistischen und zum Teil völlig falschen Planungsannahmen des SMWA viel zu groß gebaut wurde. Nun steht der Parkplatz leer, wie die Fotos des Landesrechnungshofes bewiesen haben.

Das heißt, Sie haben das im Auge. Wir würden uns freuen, wenn Sie das weiter im Auge behalten würden; denn für ein Umsteuern in der Förderpolitik weg von der Straße ist es, um es mal etwas ironisch zu sagen, allerhöchste Eisenbahn.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. – Nun hat die Linksfraktion noch einen zweiten Redner gemeldet; Frau Altmann, bitte. Sie haben allerdings nur eine Minute.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Agrarpolitikerin möchte ich den einzigen Prüfgegenstand aufgreifen, der das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft betrifft, nämlich den Ausgleich von Trockenschäden an 450 landwirtschaftlichen Betrieben im Jahr 2003 in Höhe von 17 Millionen Euro. Vom Rechnungshof wurde gerügt, dass es bei der Ausreichung dieser Bundes- und Landesmittel erhebliche Mängel gegeben hat. Dem schließen wir uns vollumfänglich an, denn, so sehr ich mich damals mit jedem landwirtschaftlichen Betrieb gefreut habe, dass es so unbürokratische Hilfe gegeben hat – an die grundsätzlichsten Regeln bei der Vergabe von Fördermitteln sollte sich auch die Staatsregierung halten.

In den Folgerungen schreibt der Rechnungshof, dass aufgrund von immer häufiger auftretenden extremen Witterungseinflüssen die Staatsregierung zukünftig keine öffentlichen Mittel mehr an landwirtschaftliche Betriebe zum Ausgleich dieser Schäden geben sollte. Die Betriebe sollten sich durch eine Mehrgefahrenabsicherung schützen. Dem stimme ich eigentlich auch zu, wenn die Betriebe das doch könnten! Es gibt in Deutschland, anders als in anderen europäischen Staaten, keine Mehrgefahrenabsicherung für landwirtschaftliche Betriebe. Darum kämpfen sie seit Jahren. Sollten sich die Bundesrepublik und Sachsen endlich dazu bekennen, wäre es für uns eine richtig gute Möglichkeit, all den Dingen vorzubeugen, die der Rechnungshof in seinem Bericht bemängelt hat. Wenn es ein geregeltes Verfahren –

Frau Altmann!

– zur Mehrgefahrenabsicherung gibt, könnten solche Unregelmäßigkeiten nicht mehr auftreten. Außerdem gäbe es Planungssicherheit bei den Landwirten – sie bräuchten nicht mehr jedes Jahr zu betteln – und bei der Staatsregierung, denn sie wüsste sehr genau, – –

Frau Altmann, bitte!

– wie viel Geld sie jeweils ausgeben müsste.

Ein allerletzter Satz noch: Ich teile nicht die Meinung, dass überhaupt keine öffentlichen Mittel mehr für so etwas ausgegeben werden sollten. In allen europäischen Ländern, in denen es so etwas gibt, beteiligt sich die öffentliche Hand an den Versicherungsprämien.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und entschuldige mich für eine Minute Überziehung.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Ich frage die Staatsregierung. – Herr Staatsminister der Finanzen, Prof. Unland, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Sächsische Rechnungshof hat die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates Sachsens entsprechend unserer Verfassung geprüft und die wichtigsten Ergebnisse im Jahresbericht 2007 zusammengefasst. Enthalten sind Prüfungen aus dem Jahr 2006 und insbesondere natürlich die für das Haushaltsjahr 2005. Die einzelnen Prüfbemerkungen enthalten Anregungen für die Staatsregierung, um die Effizienz der Verwaltung auch künftig zu erhöhen. Trotz aller Beanstandungen in Einzelfällen bescheinigt der Sächsische Rechnungshof der Staatsregierung für das Haushaltsjahr 2005 wie auch für die Vorjahre eine insgesamt ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung.

Ich möchte noch einmal kurz die wichtigsten Kennzahlen des Jahres 2005 ins Gedächtnis rufen. Damals betrugen die Gesamtausgaben flutbereinigt 15,2 Milliarden Euro. Hinzu kamen 0,5 Milliarden Euro für die Beseitigung der Hochwasserschäden. Damit lag das Haushaltsvolumen um etwa 0,4 Milliarden Euro über dem Jahr 2004. Dem gegenüber – viele können sich daran erinnern – standen Ausfälle bei den Steuereinnahmen in Höhe von 197 Millionen Euro. Die geschätzten Steuerausfälle bildeten die Grundlage für die im Frühjahr 2005 verhängte Haushaltssperre für die Fachressorts über 120 Millionen Euro. Das ist etwas, was wir in den kommenden Jahren vermeiden möchten. Mit einer Investitionsquote von 21,4 % lag Sachsen erneut an der Spitze aller Bundesländer. Die Nettokreditaufnahme betrug 353 Millionen Euro und war somit um 40 Millionen Euro geringer als im Vorjahr.

Meine Damen und Herren! Ich danke dem Sächsischen Rechnungshof, stellvertretend seinem Präsidenten, im Namen der gesamten Staatsregierung für seine kritische, aber stets kooperative Begleitung unserer Arbeit sowie für die faire und sachliche Zusammenarbeit. Auch an die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses ein herzliches Dankeschön für die gute und konstruktive Zusammenarbeit bei der Behandlung der Prüfungsergebnisse.

Der Rechnungshof bescheinigt der Staatsregierung für das Haushaltsjahr 2005 eine ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung. Ich bitte Sie deshalb, sich dem Votum des Haushalts- und Finanzausschusses anzuschließen und der Staatsregierung die Entlastung zu erteilen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Danke schön. – Meine Damen und Herren! Das wollen wir jetzt tun. Wir stimmen über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 4/12729 ab und ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Ich frage nach Stimmenthaltungen. – Bei einer großen Anzahl von Stimmenthaltungen und ohne Gegenstimmen ist der Beschlussempfehlung dennoch mit Mehrheit zugestimmt.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 15

Haushaltsrechnung 2005

Entlastung der Staatsregierung gemäß § 114 Abs. 2 SäHO

Drucksache 4/10083, Teil I und Drucksache 4/7423, Unterrichtung durch die Staatsregierung

Drucksache 4/12730, Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses

Das Präsidium hat empfohlen, keine Aussprache vorzusehen. Will dennoch jemand sprechen? – Das kann ich nicht feststellen. Somit stelle ich diese Beschlussempfehlung in der Drucksache 4/12730 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke. Ich frage

nach Gegenstimmen. – Gibt es Enthaltungen? – Bei wenigen Gegenstimmen und einer Reihe von Stimmenthaltungen ist der Beschlussempfehlung dennoch mit Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 16

Umweltbericht 2007

Drucksache 4/11655, Unterrichtung durch die Staatsregierung

Drucksache 4/12732, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft

Mir ist gesagt worden, dass sich die PGF geeinigt hätten, heute keine Aussprache durchzuführen. Möchte jemand von diesem Vorschlag abweichen? – Das kann ich nicht sehen. Deswegen kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 4/12732.

Bei Zustimmung bitte ich um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Gegenstimmen wurde dennoch mit Mehrheit zugestimmt.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 17

Beschlussempfehlungen und Berichte der Ausschüsse

Sammeldrucksache –

Drucksache 4/12700

Wird hierzu das Wort gewünscht? – Das kann ich nicht feststellen. Demzufolge wird nach § 99 Abs. 7 der Geschäftsordnung festgestellt, dass die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Stimmverhalten im Ausschuss erfolgt, es sei denn, es wird jetzt noch ein anderes Stimm

verhalten angekündigt. – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Sammeldrucksache im Sinne von § 99 Abs. 7 der Geschäftsordnung durch den Sächsischen Landtag seine Zustimmung erteilt.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf