Protokoll der Sitzung vom 09.07.2008

Danke.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Gibt es zur Debatte noch weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das sieht nicht so aus. Herr Minister Jurk, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir alle erfahren es: Die weltweite Nachfrage nach Energie steigt, insbesondere in solchen Wachstumszonen wie Indien und China. Schon heute kommt China auf mehr als 14 % des globalen Energieverbrauches und diese Entwicklung wird sich in den nächsten Jahren noch weiter verschärfen. Aber bleiben wir auch ehrlich: Die großen, die alten Industrienationen, allen voran die USA, haben über viele Jahre hinweg, was Energieeffizienz betrifft, überhaupt nichts getan.

Der weltweite Energiebedarf hat in kurzer Zeit zu einer drastischen Verteuerung von Energie geführt und mir ist bewusst, dass insbesondere die sozial Schwachen unserer Gesellschaft unter diesen drastisch gestiegenen Energiepreisen zu leiden haben. Bedürftige Verbraucher können in dieser Situation nicht alleingelassen werden. Insofern scheint die Forderung zur Einführung von Sozialtarifen für Strom, Gas und Wärme zunächst durchaus verständlich. Deshalb begrüße ich es auch, wenn einzelne Strom- oder Gasanbieter von sich aus Sozialtarife einführen wollen. Das kann nicht nur den Betroffenen helfen, sondern auch das mancherorts ramponierte Image dieser Unternehmen wieder aufpolieren.

(Beifall der Abg. Dr. Monika Runge, Linksfraktion)

Gleichwohl ist jedoch fraglich, ob mit einer allgemeinen Einführung von Sozialtarifen tatsächlich die richtigen Signale gesetzt würden; denn die Einführung von Sozialtarifen ist in einem liberalisierten Markt nicht systemgerecht und keine originäre Aufgabe des Staates.

(Beifall bei der FDP)

Erinnern wir uns, was passiert, wenn man sämtliche Marktmechanismen außer Kraft setzt: Die DDR war an ihrem Ende ökonomisch und ökologisch völlig verschlissen.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD, der CDU und der FDP)

Was den Verbrauchern mehr helfen kann als populistische Forderungen, ist – das haben einige Redner bereits in der Debatte betont – ein funktionierender Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt. Durch die Regulierungsbehörde meines Hauses wurden beispielsweise im Ergebnis der letzten Genehmigungsrunde die Netzentgeltanträge um durchschnittlich 9 % gekürzt und den Verbrauchern in Summe für den Freistaat Sachsen damit 16,4 Millionen Euro Stromkosten erspart.

Ich komme zur Frage von Strompreisgenehmigungen. Kollege Hahn hat ja sogar von Strompreisfestsetzungen gesprochen, also wo der Staat direkt sagt: Das ist mein Strompreis und nicht mehr dürft ihr nehmen!

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Obergrenzen!)

Stromgenehmigung war doch etwas anderes. Ich will daran erinnern, dass diese Regelung vor Kurzem ausgelaufen ist. Übrigens war ich dagegen – aber wir hatten leider nur Nordrhein-Westfalen auf unserer Seite, auch auf der Ebene des Bundesrates –, weil ich der Auffassung war, dass die Voraussetzungen für einen funktionierenden Markt nach wie vor leider nicht geschaffen sind und wir zumindest auf die Kalkulationen der Stromversorgungsunternehmen schauen müssen. Das Instrument ist nun weg. Ich kann es leider nicht mehr herbeizaubern. Deshalb ist es uns wichtig, dass wir uns auch mit Hilfe der Landesregulierungsbehörde sehr genau Nutzungsentgelte anschauen, um dort zum einen zumindest für Wettbewerb zu sorgen, damit viele durch ein vernünftig preislich

kalkuliertes Netz durchleiten können, und zum anderen generell dafür Sorge zu tragen, dass mehrere Wettbewerber überhaupt auf den Markt kommen können.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Nicht zuletzt hat der Präsident des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeister Christian Ude aus München, kürzlich die Debatte um Sozialtarife bei Strom- und Gaspreisen kritisiert und vor staatlichen Eingriffen in die Preisgestaltung gewarnt. Allein die Ermittlung bedürftiger Haushalte würde zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand führen, zumal unklar ist, wer diese Aufgabe übernehmen sollte. Auch sei die Frage, warum andere Produkte wie zum Beispiel Benzin oder Lebensmittel nicht ebenfalls sozial gestaffelt werden, nicht plausibel zu beantworten.

Wenn die Entlastung der Stromkunden durch Preisnachlässe für eine bestimmte Strommenge erreicht werden soll, kann es zu durchaus unerwünschten Mitnahmeeffekten kommen. Auch dazu hat sich der Präsident des Deutschen Städtetages deutlich positioniert. Ich zitiere: „Wenn die Tarifgestaltung insgesamt aufkommensneutral gestaltet werden soll, besteht die realistische Gefahr, dass beispielsweise eine alleinerziehende Mutter mit drei Kindern voll in die Preisprogression hineingerät, während ein Spitzenverdiener mit Singlehaushalt vielleicht mit dem verbilligten Kontingent auskommt.“

Auch der EU-Energiekommissar Andris Piebalgs vertrat kürzlich bei einer Tagung des Europäischen Gasverbandes Eurogas die Auffassung, dass generelle Hilfen bei steigenden Energiepreisen das falsche Mittel darstellen. Der Ausgleich bestehender Benachteiligungen hat stattdessen über die notwendigen Anpassungen der Sozialsysteme zu erfolgen. Dann wird der alleinerziehenden Mutter mit drei Kindern und nicht dem reichen Single geholfen.

Die Bereitstellung von künstlich verbilligter oder sogar kostenloser Energie würde im Übrigen nicht dazu führen, dass die Menschen intensiv über andere Möglichkeiten der Kostensenkung nachdenken. Daher sollten zunächst alle – ich betone ausdrücklich: alle – Energieeinsparmöglichkeiten genutzt werden, um Energiekosten zu senken. Die Verbraucher haben bereits jetzt die Möglichkeit, sich bei den Verbraucherzentralen oder den örtlichen Energieversorgungsunternehmen über Energieeinsparmöglichkeiten zu informieren. Hier will ich ausdrücklich die Rolle der Verbraucherschutzzentralen würdigen.

(Beifall der Abg. Regina Schulz, Linksfraktion)

Deshalb hat sich die Regierungskoalition auf Staatsregierungsebene entschlossen, bei den Verbraucherschutzzentralen die Zuwendungen des Freistaates Sachsen für den kommenden Doppelhaushalt zu erhöhen. Ich hoffe, der Landtag wird das am Ende mittragen.

(Beifall bei der SPD, der CDU und den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall bei der Linksfraktion)

Darüber hinaus bieten die Versorgungsunternehmen den Kunden kostenlos Strommessgeräte zur Überprüfung des eigenen Stromverbrauches an, um sogenannte Stromfres

ser ausfindig zu machen. Diese Herangehensweise unterstützt den Grundgedanken des Klimaschutzes, Energie möglichst sparsam und effizient einzusetzen.

Staatlich subventionierte Energiepreise sind unter dem Aspekt ständig weiter steigender Energiepreise und damit nicht kalkulierbarer staatlicher Zuschüsse keine wirklich geeignete Methode, die dem drastischen Anstieg der Energiepreise entgegenwirken könnte. Billige oder sogar kostenlos abgegebene Energie setzt eben keinen Sparanreiz. Wer wüsste das nicht besser als wir im Osten, wo früher häufig die Wärmeregulierung über das Öffnen der Fenster erfolgte.

(Beifall des Abg. Peter Schowtka, CDU)

Deshalb ist es zentrale Aufgabe, mit politischen Vorgaben und Investitionszuschüssen geeignete Anreize zu schaffen, den Energieverbrauch weiter zu senken. Nur so ist es möglich, dauerhaft und nachhaltig Energie zu sparen und Kosten zu minimieren. Dies hilft letztlich nicht nur den Verbrauchern, die Kosten für den Energieverbrauch zu reduzieren und damit ihre Kaufkraft – was genauso wichtig ist – anderweitig zu nutzen, sondern unterstützt auch die Erfüllung unserer klimapolitischen Ziele.

Aber auch die Gestaltung der Preise für Strom, Gas und Wärme kann dazu beitragen, dass Verbraucher noch effizienter mit Energie umgehen. Die am Strom- oder Gaszähler ablesbare Einsparung schlägt sich insbesondere bei einem geringeren Verbrauch nur marginal im Gesamt

preis nieder. Ursache dafür sind – Kollege Gerlach hat darauf hingewiesen – die sogenannten Grundpreise, die zunächst jeder Strom- oder Gaskunde unabhängig von der Höhe des Verbrauches zu entrichten hat. Hier gibt es für die Versorgungsunternehmen durchaus noch Möglichkeiten, sowohl die Preisgestaltung transparenter zu machen als auch einen höheren Anreiz zum Energiesparen zu schaffen.

Um Kosten zu sparen, sollte von den Verbrauchern auch die Möglichkeit des Versorgerwechsels intensiv geprüft werden. Ich will jetzt nicht alle Internetplattformen erwähnen; Herr Morlok hat schon eine genannt. Man sollte sich gründlich informieren. Es gibt Möglichkeiten, relativ unkompliziert zu wechseln. Die damit verbundenen Einsparpotenziale, meine sehr verehrten Damen und Herren, werden bei einer Wechselquote von derzeit unter 10 % leider noch nicht intensiv genutzt. Deshalb mein klarer Aufruf: Schauen Sie sich um, schauen Sie, ob Ihnen andere Anbieter günstigere Konditionen zur Verfügung stellen, damit wir zu mehr Wettbewerb kommen und nicht nur die Großen dabei verdienen!

(Beifall bei der SPD, der CDU und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren! Die Aussprache zur 2. Aktuellen Debatte ist damit abgeschlossen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Fortsetzung Tagesordnungspunkt 1

Mir liegt das Ergebnis der geheimen Wahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission vor. Abgegeben wurden 112 Stimmscheine. Ungültig waren 2 Stimmscheine. Es wurde wie folgt abgestimmt: Herr Christian Piwarz erhielt 58 Jastimmen, 39 Neinstimmen bei 13 Enthaltungen. Damit ist Herr Piwarz durch den Landtag nicht gewählt worden.

Ich frage die vorschlagsberechtigte Fraktion, ob ein zweiter Wahlgang für den nicht besetzten Sitz im Gremium gewünscht ist. – Herr Lehmann, bitte.

Frau Präsidentin! Wir verlangen für heute keinen weiteren Wahlgang und werden zu gegebener Zeit einen erneuten Wahlvorschlag einreichen.

Gut. – Dann schließe ich diesen Wahlvorgang ab.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 3

2. und 3. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Modernisierung der Ausbildung an den internen Fachhochschulen im Freistaat Sachsen

Drucksache 4/11666, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 4/12493, Beschlussempfehlung des Innenausschusses

Es ist keine allgemeine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter, das Wort zu nehmen? – Wenn das nicht der Fall ist, können wir sofort zur Abstimmung kommen. Da es auch keine Änderungsanträge gibt, schlage ich Ihnen vor, dass ich die Artikel nacheinander

aufrufe. Gibt es dazu Ihrerseits Zustimmung? – Ich sehe zumindest nichts Gegenteiliges.

Aufgerufen ist das Gesetz zur Modernisierung der Ausbildung an den internen Fachhochschulen im Freistaat

Sachsen. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 4/12493. Ich beginne mit der Überschrift. Es folgen Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen, Artikel 2 Änderung des Sächsischen Polizeifachhochschulgesetzes und Artikel 3 Inkrafttreten und Außerkrafttreten.

Wer der Überschrift und den von mir vorgetragenen Artikeln die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – 2 Stimmenthaltungen.

Meine Damen und Herren! Da es in der 2. Lesung keine Änderungen gegeben hat, komme ich gleich zur 3. Lesung und rufe das Gesetz noch einmal als Ganzes auf. Wer gibt dem Gesetzentwurf die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – 2 Stimmenthaltungen, keine Gegenstimmen. Damit ist der Gesetzentwurf beschlossen.

Meine Damen und Herren! Ich schließe den Tagesordnungspunkt 3.

Wir kommen zu