Ausgaben und Einnahmen. Es gibt eine Reihe von Unternehmern, die genau wissen, wo der Hase lang läuft.
Meine Kollegin Astrid Günther-Schmidt hatte gesagt: Wir wollen hier keine Mindestlohndebatte führen. – Das müssen wir nicht, aber wir könnten vielleicht einmal eine Mindestausbildungsvergütungsdebatte führen. Wir könnten die Debatte, die wir im Bereich der Berufe in der freien Wirtschaft zum Thema Mindestlohn begonnen haben, auch im Bereich der Ausbildungsplätze führen. Wir haben doch das Problem, dass wir im Bereich der Ausbildung sehr unterschiedliche Ausbildungsvergütungen haben. Diese sind geschildert worden, und ich möchte das nicht wiederholen. Jetzt muss man darüber nachdenken, ob es gerechtfertigt ist, dass ein Bäckerlehrling nur 220 bzw. 280 Euro bekommen sollte, aber der Dachdeckerlehrling oder andere Auszubildende in der Metall- und Elektroindustrie um die 800 bis zu 1 100 Euro erhält. Wenn wir über Gerechtigkeit sprechen und davon, die Lasten auf mehrere Schultern zu verteilen, könnte man auch darüber nachdenken, ob es nicht sinnvoll wäre, über Mindestausbildungsvergütungen zu sprechen und sich die vorhandenen Möglichkeiten anzuschauen.
Richtig ist auch, dass die Kammern sich die Dinge immer wieder nur einzelfallbezogen anschauen und dass es bei der zuständigen Stelle darum geht zu prüfen, ob eine unternehmerische Sondersituation vorliegt, die es rechtfertigt, davon abzuweichen. Wenn in diesen begründeten Einzelfällen der gesetzmäßige Zustand des Unternehmens nicht nachgewiesen werden kann, dann erfolgt meistens umgehend die Löschung der betreffenden Ausbildungsverhältnisse.
Insofern macht es Sinn, sich einmal genau anzuschauen, wo die Probleme liegen. Wir haben Probleme bei den unterschiedlichen Ausbildungsvergütungen; ich möchte es nicht wiederholen. Wir haben in Ostdeutschland und in Westdeutschland nach wie vor eine divergierende Höhe der Ausbildungsvergütung. Es ist auch richtig, dass wir im Bereich der tarifgebundenen Ausbildungsbetriebe häufig die Situation haben, dass deren Zahl immer weniger wird. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen und dürfen es nicht verschweigen. Es ist richtig, dass man sich darüber Gedanken macht und prüft, ob man nicht im Rahmen von Datenbanken ermittelt, wie das Vergütungsniveau in Sachsen aussieht, und daraus Rückschlüsse für die betreffenden Berufe ziehen kann.
Richtig ist, wir haben in Sachsen eine erfreuliche Entwicklung, nämlich eine sinkende Anzahl von Schulabgängern. Das hat Auswirkungen auf die Ausbildungsplätze. Dieser Trend wird sich weiter fortsetzen. Eine Reihe von Unternehmern hat durchaus erkannt, dass man sich mit dem Stichwort „Fachkräftemangel“ dieser Frage annimmt, damit man langfristig wettbewerbsfähig ist. Hier sollten wir als Politiker ansetzen und dafür werben, dass diese Lücke zwischen Angebot und Nachfrage nicht größer wird und dass wir die Unternehmer immer mehr dazu anregen, duale Ausbildungsplätze – –
Vielen Dank. – Herr Kollege Brangs, ich habe jetzt fünf Minuten gebraucht, um zu verstehen, was Sie möglicherweise gemeint haben könnten, als Sie versucht haben zu filetieren zwischen Rechtsaufsicht und Fachaufsicht. Ich meine, dass Sie wohl zum Ausdruck bringen wollten, dass Staatsminister Jurk, da er nur über eine Rechtsaufsicht verfügt, –
– meinetwegen über eine eingeschränkte Rechtsaufsicht verfügt, rechtlich gehindert sei, bei den IHKs die Beachtung des schon viel zitierten Urteils mit 80 % durchzusetzen. Ich habe Sie so verstanden.
Jetzt frage ich Sie, Herr Kollege Brangs: Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie tatsächlich die Auffassung vertreten wollen, dass aufgrund der eingeschränkten Rechtsaufsicht der Staatsminister rechtlich gehindert sei, diese 80 % gegenüber der IHK anzuweisen?
Das sind unterschiedliche Gesichtspunkte, das wissen Sie auch. Diese 80-%-Regelung resultiert aus § 17 des Berufsbildungsgesetzes, der in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes ausgeurteilt worden ist, dass man diese Abweichung von 20 % gegenüber dem branchenüblichen Tariflohn zulassen kann. Ich habe darauf hingewiesen, dass dieses Thema ausgeurteilt wurde und Maßstab des Umgangs miteinander ist, wir aber parallel dazu eine rechtliche Situation in Sachsen haben, die so aussieht, dass das SMWA über die Kammern keine Fachaufsicht ausführt, –
danke schön – ausübt, sondern nur eine eingeschränkte Rechtsaufsicht. Das Problem liegt darin, dass neben Appellen und der Frage, wo man die Verantwortung hinschiebt, auch die Rechtslage akzeptiert werden muss und der Minister nicht anweisen kann.
Da ich die Aufforderung bekommen habe, zum Schluss zu kommen, und das Spiel Deutschland gegen Finnland heute schon 19:35 Uhr angefangen hat, möchte ich zum Ende meiner Rede noch darauf hinweisen, dass wir mindestens vier Punkte brauchen, die wir in der künftigen Debatte berücksichtigen sollten: Wir sollten darüber nachdenken und alles dafür tun, dass die Gewerkschaften und damit die Frage der Tarifverträge sowie die Stellung von Auszubildenden in den Tarifverträgen gestärkt wer
Es ist wichtig, dass man mit den Unternehmern darüber diskutiert, dass die Qualität der Ausbildung zu verbessern und es sinnvoll ist, Auszubildende mit Blick auf den viel zitierten Fachkräftemangel jetzt einzustellen. Es ist wichtig, dass solche Auszubildende eine angemessene Vergütung erhalten müssen. Aus meiner Sicht sind Vergütungen zwischen 200 und 300 Euro nicht angemessen. Darüber müssen wir uns Gedanken machen.
Die Kammern als Akteure sollten den Unternehmern genau auf die Finger schauen, um die schwarzen Schafe öffentlichkeitswirksam anzuprangern. Nur so können wir gemeinsam das Thema bewirtschaften.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der GRÜNEN hat den Titel „Auszubildende gerecht entlohnen – auch in Sachsen“. Man könnte daraus schlussfolgern, dass die GRÜNEN das restliche Bundesgebiet als Maßstab für eine nun auch in Sachsen einzufordernde gerechte Lehrlingsvergütung bemühen. Allerdings stellt sich die Situation in Thüringen, in Sachsen-Anhalt oder in Mecklenburg-Vorpommern nicht viel anders dar. Aber das nur am Rande, meine Damen und Herren. Ich glaube, dass die GRÜNEN hierbei allgemein falsch an das Thema herangehen.
Unter Punkt 1 versäumt es die Antragstellerin, ihr Auskunftsbegehren in Bezug zur allgemeinen Lohnentwicklung zu setzen. Das erscheint uns für eine Bewertung der sogenannten Angemessenheit von Azubi-Vergütungen aber wesentlich. Beispielsweise muss in den Branchen, die in der jüngsten Vergangenheit eine besonders negative Lohnentwicklung oder sogar Lohnverfall aufwiesen, untersucht werden, wie sich das Verhältnis zu den Ausbildungsvergütungen darstellt und ob dementsprechend Handlungsbedarf besteht.
Die NPD-Fraktion vertritt die Ansicht, dass dieser Bereich sehr differenziert betrachtet werden muss. Uns allen sind die Klagen der Betriebe oder der Handwerkskammern in Bezug auf die Ausbildungsreife vieler Schulabgänger bekannt. Folglich spielt die Ausbildungsleistung als Kostenfaktor für die Unternehmen eine größere Rolle. Das trifft besonders für den in Sachsen überproportional vertretenen unternehmerischen Mittelstand zu. Jetzt, meine Damen und Herren, tun sich doch einige Fragen auf.
Erstens: Welcher Zusammenhang besteht zwischen Ausbildungsvergütung und unternehmerischer Ausbildungsleistung? Mit Blick auf die Fachkräfteproblematik und die Abwanderungsgefahr sollte das sehr sorgfältig abgewogen werden.
Zweitens: Ohne Ausbildungsplätze werden unsere Jugendlichen nicht in der Heimat zu halten sein. Aber werden sie denn tatsächlich wegen geringerer Lehrlingsgehälter ihre Heimat verlassen? Oder besteht hier vielmehr ein Zusammenhang mit der Berufsperspektive nach ihrer Ausbildung? Ist es nicht politisch wichtiger, für ein dauerhaft auskömmliches Einkommen nach der Ausbildung Sorge zu tragen, wenn die jeweiligen Unternehmen auch auf die optimale fachliche Qualität der Arbeitskraft bauen können?
Ich denke, keiner von uns hat ein Interesse daran, eine Vielzahl von Azubis zwar gut zu vergüten, aber nach der Lehrzeit aufs Arbeitsamt zu schicken.
Drittens: Kann man selbst bei beispielsweise nur 70 % der tariflichen Entlohnung pauschal über Branchengrenzen hinweg vom Problem ungerechter Ausbildungsvergütung sprechen oder sind nicht vielmehr die tariflichen Vergütungssätze selbst unangemessen?
Meine Damen und Herren von den GRÜNEN, müsste man nicht vielmehr darüber sprechen, ob es für sittlich angemessen erachtet werden kann, dass beispielsweise die Azubi-Vergütung im Bankgewerbe im ersten Ausbildungsjahr höher ist als die im letzten Ausbildungsjahr im Gebäudereinigerhandwerk? Oder die Vergütung im ersten Ausbildungsjahr in der Druckindustrie diejenige des Hotel- und Gaststättengewerbes im letzten Ausbildungsjahr deutlich übersteigt? Im öffentlichen Dienst erhält ebenfalls ein Auszubildender im ersten Jahr wesentlich mehr als der Landwirtschafts-Azubi im letzten Jahr. Nicht anders verhält es sich in der Elektro- und Metallindustrie im Vergleich zum Kfz-Handwerk, der Textilindustrie oder dem Transport- und Verkehrswesen.
Die Staatsregierung sollte doch besser darüber berichten, welche Auswirkungen diese Vergütungsfälle auf die Branchenlandschaft und die vielfältige wirtschaftliche Durchwachsenheit in Sachsen haben. Doch das wäre neben dem sozialen auch ein raumordnungspolitischer Aspekt, der bei den hier versammelten Globalisten wohl kaum auf Gegenliebe stößt. Da der Antrag nach Ansicht der NPD-Fraktion zwar guten Willen, aber eine falsche Ausrichtung hat, werden wir uns der Stimme enthalten.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich mag immer ganz besonders Debatten unter dem Stichwort Gerechtigkeit.
Wer ist denn hier nicht für gerechten Lohn? Wer ist nicht für gerechte Diäten? Es sind alle dafür. Toll, super! Doch was ist denn gerecht? Darüber gehen die Meinungen im Detail stark auseinander.
Für uns ist zunächst einmal gerecht, wenn möglichst jeder Jugendliche hier in Sachsen eine betriebliche Ausbil
dungschance erhält und wenn er eine solche Ausbildung bekommt, die es ihm ermöglicht, hier einem Job nachzugehen, und er hier eine Lebensperspektive erhält.
Deshalb, liebe Fraktion GRÜNE, steht Ihr Antrag nicht nur im Punkt Gerechtigkeit auf äußerst tönernen Füßen. Sie haben ihn offensichtlich auch mit der heißen Nadel gestrickt. Denn zu den Punkten 1 und 2 wird es keine erschöpfenden Antworten der Staatsregierung geben können. Das hätte man spätestens im letzten Plenum bei meiner mündlichen Anfrage aus der Antwort des Ministers bzw. der Ministerin, die sie in Vertretung des Wirtschaftsministers gegeben hat, herauslesen können.
Wir können uns gern einmal über Vergütungen unterhalten: im Friseurgewerbe erstes Lehrjahr 211 Euro, im Druckgewerbe die berühmte Zahl 816 Euro. Ist das gerecht?
Meine Damen und Herren, uns steht es gar nicht zu, hier zu urteilen, ob es gerecht oder ungerecht ist. Es ist zwischen Tarifpartnern vereinbart. All denen, die da hineinfunken wollen, sei einmal das Stichwort Vertrags- und Koalitionsfreiheit genannt. Herr Brangs, Sie brauchen gar nicht so kritisch zu schauen, ich glaube, die Gewerkschaften haben mit daran gearbeitet, dass diese entsprechenden Vereinbarungen geschlossen wurden.
Bei den Friseurentgelten fordern Sie ja auch nicht einen Eingriff des Staates. Oder sollen wir die jetzt anheben?
Was bedeutet es denn für die Azubis, wenn ihr Ausbildungsverhältnis nicht eingetragen wird? Mit viel Glück finden sie eine andere Ausbildung in einem anderen Unternehmen hier in Sachsen. Wenn sie Pech haben, finden sie etwas in einem anderen Bundesland und wir verlieren sie hier in Sachsen. Bei ganz viel Pech enden sie in einer staatlichen Maßnahme, die unter Umständen nahtlos in Hartz IV übergeht.
Ich sage Ihnen ganz klar: Wer Letzteres gerecht und gut findet, der handelt nicht gerecht, der handelt zynisch, meine Damen und Herren.
Rot-grüne Zwangsbeglückung, die Jugendliche in die Arbeitslosigkeit schickt, ist mit uns nicht zu machen. Und die von Ihnen angesprochenen Auszubildenden hier bei der Druckerei in Dresden waren, wenn ich es richtig verstanden habe, sogar mit der entsprechenden Entlohnung einverstanden.
Doch. Das wurde so berichtet. Sonst hätten sie wahrscheinlich ihren Ausbildungsvertrag nicht unterschrieben.