In der 86. Sitzung des 4. Sächsischen Landtages wurde entsprechend Artikel 54 der Verfassung des Freistaates Sachsen in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Untersuchungsausschussgesetzes die Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des 2. Untersuchungsausschusses
durchgeführt. Die Verteilung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder auf die Fraktionen erfolgte gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 des Untersuchungsausschussgesetzes nach der Mitgliederzahl der Fraktionen, wobei nach
Anders als bei den regulären Ausschüssen des Sächsischen Landtages sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 des Untersuchungsausschussgesetzes die Mitglieder des Untersuchungsausschusses und deren Stellvertreter vom Landtag nach den Vorschlägen der Fraktionen zu wählen. Dabei muss gemäß § 5 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes das Mitglied aus dem Kreis der stellvertretenden Mitglieder gewählt werden. Ihnen liegt ein Wahlvorschlag der CDU-Fraktion in der Drucksache 4/13111 vor.
Wir kommen damit zur Wahl. Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt, allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage daher, ob jemand widerspricht, dass durch Handzeichen abgestimmt wird. – Herr Apfel widerspricht.
Meine Damen und Herren! Damit kommen wir zur geheimen Wahl, da es einen Widerspruch gegeben hat. Ich berufe aus den Reihen der Schriftführer eine Wahlkommission mit folgenden Mitgliedern des Landtages: Frau Roth von der Linksfraktion als Leiterin, Herr Colditz von der CDU, Frau Dr. Raatz von der SPD, von der NPD Frau Schüßler, von der FDP Herr Dr. Martens und von den GRÜNEN Herr Weichert.
Meine Damen und Herren! Damit es nach der Wahlhandlung zu keiner längeren Pause kommt, schlage ich Ihnen vor, wenn die Auszählung der Stimmen erfolgt ist, mit den Tagesordnungspunkten 4 bis 6 – Wahlen – fortzufahren. Bitte schön, Frau Roth.
Meine Damen und Herren! Die Abgeordneten werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen. Sie erhalten einen Stimmschein, auf dem entsprechend der angegebenen Drucksache der Kandidat als Mitglied des 2. Untersuchungsausschusses aufgeführt ist. Sie können sich zu diesem Kandidaten durch Ankreuzen in dem entsprechenden Feld für Ja, für Nein oder für Stimmenthaltung entscheiden. Der Kandidat ist gewählt, wenn er mehr Ja- als Neinstimmen erhält. Wir beginnen mit der Wahl.
Meine Damen und Herren! Mir liegt das Ergebnis der geheimen Wahl eines Mitgliedes für den 2. Untersuchungsausschuss vor. Es wurden 116 Stimmscheine abgegeben und wie folgt abgestimmt: Heiner Sandig erhielt 94 Jastimmen und 13 Neinstimmen bei 9 Enthaltungen. Ich frage den Abg. Sandig, ob er die Wahl annimmt. – Er nickt und nimmt die Wahl an.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir hatten uns darauf verständigt, dass wir die Tagesordnungspunkte 4, 5 und 6 in einen Wahlgang mit getrennten Wahlscheinen zusammenfassen. Wir kommen zum
Wahl von drei stellvertretenden Mitgliedern des 2. Untersuchungsausschusses (gemäß § 4 Abs. 2 Untersuchungsausschussgesetz)
Ich frage, ob einer offenen Wahl zugestimmt wird? – Das ist der Fall – Damit können wir offen wählen und kommen gleich zur Wahl.
Wer dem Wahlvorschlag der CDU-Fraktion für die Wahl von drei stellvertretenden Mitgliedern des 2. Untersuchungsausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gibt es Stimmen dagegen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen sind die drei stellvertretenden Mitglieder gewählt.
Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landesjugendhilfeausschusses (gemäß § 13 Abs. 3 des Landesjugendhilfegesetzes)
Damit kommen wir zur Wahl. Wer dem Wahlvorschlag der CDU-Fraktion in der Drucksache 4/13106 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen ist dem mehrheitlich zugestimmt
worden. Ich frage den von Ihnen Gewählten – da er kein Abgeordneter ist – in schriftlicher Form, lasse ihm das zukommen und bitte ihn, dieser Wahl zuzustimmen.
Wahl eines Vertreters des Sächsischen Landtags in den Stiftungsrat der „Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl“ (gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 4 des Gesetzes zur Errichtung einer „Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl“)
Auch hier gibt es einen Wahlvorschlag der CDU in der Drucksache 4/13113. Ich frage, ob wir in einer offenen Abstimmung darüber befinden können? – Das ist der Fall. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Wahlvorschlag der CDU-Fraktion, Drucksache 4/13113. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei wenigen Stimmenthaltungen ist dem Wahlvorschlag zugestimmt worden.
Ich frage den gewählten Abg. Heiner Sandig, ob er die Wahl annimmt. – Danke. Herzlichen Glückwunsch!
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2009 und 2010 und die Festlegung der Finanzausgleichsmassen und der Verbundquoten in den Jahren 2009 und 2010“ (S. 7 bis S. 37 Gesetzestext und Begründung)
Gesetz begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 2009/2010 (Haushaltsbegleitgesetz 2009/2010 – HBG 2009/2010) (S. 45 bis S. 133 Gesetzestext und Begründung)