Protokoll der Sitzung vom 10.09.2008

Ich lasse jetzt abstimmen über die Drucksache 4/13211, Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer ganzen Reihe von Zustimmungen ist der Änderungsantrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.

Ich rufe Drucksache 4/13220, Nr. 2 des Änderungsantrags der Linksfraktion, auf. Frau Abg. Werner hat ihn schon eingebracht. Gibt es dazu noch Diskussionsbedarf? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über diesen Änderungsantrag abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Stimmen dagegen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmen dafür ist auch dieser Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt.

Ich rufe auf Artikel 1 Nr. 4, wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte! – Stimmenthaltungen? – Mit einer Reihe von Gegenstimmen wurde Artikel 1 Nr. 4 mit Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe auf Artikel 1 Nrn. 5 und 6. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Gegenstimmen und Stimmenthaltungen wurde Artikel 1 Nrn. 5 und 6 mit Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe auf Artikel 1 in Gänze, so wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte! – Stimmenthaltungen? – Bei einer großen Anzahl an Gegenstimmen wurde dennoch Artikel 1 mit Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe auf Artikel 2. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Gegenstimmen und Stimmenthaltungen wurde Artikel 2 mit Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe auf Artikel 3. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier gibt es Gegenstimmen und Stimmenthaltungen. Artikel 3 wurde mit Mehrheit zugestimmt.

Da in der 2. Beratung keine Änderungen beschlossen worden sind, eröffne ich die 3. Beratung. Es liegt kein

Wunsch zur allgemeinen Aussprache vor. Ich stelle den Entwurf Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Hochschulzulassungsgesetzes in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Gegenstimmen wurde dem Gesetz mit Mehrheit zugestimmt. Damit ist es beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich beende diesen Tagesordnungspunkt.

Bevor wir zu den 1. Lesungen kommen, möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen: Mir ist von der Koalition mitgeteilt

worden, dass der Tagesordnungspunkt 14 von der heutigen Tagesordnung abgesetzt wird. Dies betrifft die Drucksache 4/11670, Ökologischer Landbau im Freistaat Sachsen.

Ich erlaube mir noch kurz, die veränderten Redezeiten bekannt zu geben. Die CDU hat Restzeiten von 1 Stunde und 24 Minuten, die Linksfraktion 33 Minuten, die SPD 39 Minuten, die NPD 21 Minuten, die FDP 19 Minuten, die GRÜNEN 23 Minuten und die Staatsregierung 33 Minuten.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 10

1. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Stärkung des politischen Ehrenamtes

Drucksache 4/13045, Gesetzentwurf der Fraktion der FDP

Es liegt keine Empfehlung zur allgemeinen Aussprache vor, daher spricht nur die einbringende Fraktion, die ich hiermit aufrufe. Herr Dr. Martens, bitte.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die FDP legt heute in 1. Lesung den Gesetzentwurf zur Stärkung des politischen Ehrenamtes vor.

Ich habe folgende Vorbemerkungen: Bürgerschaftliches Engagement ist für uns unverzichtbar als Befürworter eines demokratischen Gemeinwesens, und zwar auf allen Ebenen – sei es in Vereinen vor Ort, in Elternbeiräten an Schulen, in den Feuerwehren oder eben auf der politischen Ebene als Ortsvorsteher oder ehrenamtlicher Bürgermeister. Auf der Kreisebene, sei es in den Kreistagen oder selbst auf der Landesebene in verschiedenen Beiräten bis hin zum Kultursenat des Freistaates Sachsen – überall wirken Bürger unentgeltlich ehrenamtlich mit. Ohne sie wäre unser Gemeinwesen so nicht zu gestalten. An dieser Stelle möchte ich meinen herzlichen Dank all jenen gegenüber ausdrücken, die sich in dieser Weise bürgerschaftlich bei uns in Sachsen engagieren.

(Beifall bei der FDP, der Linksfraktion, der SPD und den GRÜNEN)

Der Inhalt unseres Gesetzentwurfes ist relativ schnell dargestellt. Er betrifft, auch wenn es zahlenmäßig nicht so scheint, dennoch einen wesentlichen Punkt der Wahrnehmung ehrenamtlichen Engagements in den Kommunen. Wir haben 130 ehrenamtliche Bürgermeister und 900 Ortsvorsteher in unserem Freistaat. Deren Engagement wird bisher mit einer Aufwandsentschädigung honoriert, die in einer Aufwandsentschädigungsverordnung festgelegt wird, die die Staatsregierung zuletzt 1995 angepasst hat.

Der Gesetzentwurf der FDP sieht zum einen eine Anhebung der Entschädigung nach 14 Jahren vor. Wir halten das für sachangemessen. Diese Entschädigungserhöhung

orientiert sich an der Entwicklung der Vergütungen in den letzten Jahren für hauptamtliche Bürgermeister in Deutschland. Mit dieser Entschädigungsregelung wird Sachsen im Mittelfeld aller Bundesländer liegen. Jedoch ist der wesentliche Punkt aus unserer Sicht der Umstand, dass die Entscheidung über die Vergütung bzw. Aufwandsentschädigung nicht mehr in einer Verordnung geregelt wird, sondern unmittelbar an der Stelle getroffen werden soll, wo diese Arbeit geleistet wird, nämlich in den Kommunen. Damit tragen wir auch dem Kommunalisierungsgebot des Artikels 85 der Landesverfassung Rechnung.

(Beifall bei der FDP)

Mit dem Gesetzentwurf wollen wir bürgerschaftliches Engagement stärken und die Übernahme von Verantwortung auf allen Ebenen oder hier auf der Ebene der Gemeinde fördern und angemessen entschädigt wissen. Wir wissen, dass es sich dabei nicht um eine Bezahlung handelt, sondern um eine Aufwandsentschädigung. Wir brauchen auch in Zukunft Bürger, die bereit sind, sich ehrenamtlich in Gemeinschaften zu engagieren: als Ortsvorsteher oder als ehrenamtliche Bürgermeister.

Die FDP hat mit ihrem Gesetzentwurf im Jahr 2006 bereits dafür gesorgt, dass die Altersgrenze für Ortsvorsteher abgeschafft worden ist. Lassen Sie uns jetzt gemeinsam darangehen, die Entschädigung für ehrenamtliche Bürgermeister und Ortsvorsteher zeitgemäß anzupassen und den Gemeinden zu übertragen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Gesetz zur Stärkung des politischen Ehrenamtes an den Innenausschuss zu überweisen. Bei Zustimmung bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der

Stimme? – Ich sehe Einstimmigkeit. Damit ist die Überweisung beschlossen.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 11

1. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG für den Bereich der Gesundheitsberufe

Drucksache 4/13114, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Auch hier ist keine allgemeine Aussprache vorgesehen. Ich bitte daher die Staatsregierung um Einbringung; Frau Ministerin Clauß, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Dieser Gesetzentwurf dient der landesrechtlichen Umsetzung einer EU-Richtlinie, der sogenannten Berufsanerkennungsrichtlinie für den Bereich der Gesundheits- und sozialen Berufe.

Diese EU-Richtlinie regelt die gegenseitige Anerkennung von Ausbildungsnachweisen und sie bestimmt, dass alle Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaates, die einen reglementierten Beruf in einem anderen Mitgliedsstaat ausüben wollen, den gleichen Zugang zum Beruf erhalten wie inländische Staatsangehörige.

Der Landtag hat sich bereits mehrfach mit der Umsetzung dieser EU-Richtlinie befasst. Erinnert sei an das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Architektengesetzes und des Sächsischen Ingenieurgesetzes sowie an das Gesetz zur Änderung der Befähigungsanerkennung bei den Lehrern.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen nun in Form eines Artikelgesetzes das Sächsische Heilberufekammergesetz, das Sächsische Hebammengesetz, das Sächsische Sozialanerkennungsgesetz und das Weiterbildungsgesetz Gesundheitsfachberufe richtlinienkonform geändert wer

den. Die vorgesehenen Änderungen beschränken sich auf zwingend umzusetzendes EU-Recht.

Das Gesetzgebungsverfahren ist eilig. Die EUKommission hat bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet, da der Freistaat – neben anderen Bundesländern – die EURichtlinie noch nicht fristgerecht umgesetzt hat.

Die vom Gesetz betroffenen Institutionen – das sind die Heilberufekammern, marginal auch die Fachhochschule für Sozialwesen in Leipzig und die Landesdirektionen – sind vom Sozialministerium bereits angehört worden. Sie haben keine Einwände erhoben.

Ich bitte Sie daher um zügige Überweisung in die zuständigen Ausschüsse und um eine zügige Beratung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den soeben eingebrachten Entwurf an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend zu überweisen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ich sehe Einstimmigkeit. Damit ist die Überweisung beschlossen.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 12

1. Lesung des Entwurfs Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Meldegesetzes