Am 1. Juli dieses Jahres hat die damalige Staatsministerin Orosz die Möglichkeit eines Eilantrages der Sächsischen Staatsregierung vor dem Bundesverfassungsgericht ausgesprochen, um so die Reform vor allen Dingen hinsichtlich der Konvergenzklausel zu stoppen. Die Staatsregierung befindet sich derzeit immer noch in Verhandlungen mit der Bundesebene, um eine unverhältnismäßig hohe Belastung im Rahmen der Konvergenzklausel für unseren Freistaat bzw. unsere Beitragszahler zu verhindern. Unseren Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenversicherung stehen ihre Anteile zu, immerhin zahlen sie diese ja ein. Es kann und darf nicht sein, dass sie die Lasten und auch den Luxus anderer Bundesländer tragen sollen, nur weil Sachsen aufgrund vorbildlich konsequenter Krankenhausplanungen und sehr gut wirtschaftender Krankenkassen niedrigere Beitragssätze hat als Krankenkassen anderer Länder.
Diese Bestrebungen gilt es weiterhin mit aller Kraft zu unterstützen. Folglich unterstützt die Koalition die Staatsregierung in ihren Bemühungen. Und, meine Damen und Herren, man muss immer erst sprechen, bevor man aktionistisch handelt. In einem Gespräch kann man
Ergebnisse erreichen. Ich bin überzeugt, dass die Staatsregierung diese Gespräche mit vollem Bewusstsein der Verantwortung für unsere Beitragszahler in Berlin führt.
Sollte dies nicht erfolgreich sein, steht die Klage gegen die Konvergenzklausel mit Sicherheit an. Fakt ist, dass die Zeit drängt, denn alle Beteiligten brauchen – wie die Krankenkassen – Planungssicherheit für 2009. Das steht außer Zweifel.
Ihr Antrag ist völlig überflüssig, weil die Staatsregierung handelt. Bringen die Gespräche nichts, dann kommt die Klage zur Konvergenzklausel! Und nicht zum Gesundheitsfonds! Ihr Antrag ist völlig falsch formuliert. Die Klage richtet sich nur gegen die Konvergenzklausel. Betreiben Sie nicht Irreführung bei Sächsinnen und Sachsen, die das missverstehen könnten. Ich muss noch einmal betonen: Der Gesundheitsfonds lässt sich leider nicht mehr verhindern. Sachsen hat im Bundesrat als einziges Land etwas dagegen unternommen. Sachsen kann nun zumindest versuchen, Belastungen für die Beitragszahler in Form der Konvergenzklausel abzufedern. Diesem Vorhaben gilt unsere volle Unterstützung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Herr Kollege Wehner, die Gespräche laufen. Wahlgeschenk an die CSU? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die im Bund agierende Ministerin keinen Einspruch einlegen würde. Ich weiß nicht, wo Sie das Wahlgeschenk gesehen haben, denn so richtig erklärt haben Sie es nicht, nur eine Behauptung aufgestellt.
Was Ihren Antrag betrifft, kann ich mich meiner Kollegin nur anschließen. Es wurde alles gesagt, nur noch nicht genug wiederholt. Die letzte Diskussion zu diesem Thema – damals lautete es „Gesundheitsreform stoppen“ – war am 28.05., wo mich meine Kollegin Dr. Gisela Schwarz hier vertreten hat. Da alles, was heute gesagt werden kann, mehr oder weniger Wiederholungen sind, werde ich mich sehr kurz fassen.
SPD und CDU haben in einem schwierigen Prozess einen Kompromiss geschmiedet, der zwei nicht miteinander zu vereinbarende Systeme versucht zusammenzubringen oder im optimalen Fall zu solidarisieren. Gemeint sind die Bürgerversicherung der SPD und die Kopfpauschale der CDU. Die beiden Begriffe wurden bereits mehrfach erläutert, sodass ich das weglassen kann. Weder für das eine noch für das andere Modell gab es bei der letzten Bundestagswahl eine Mehrheit. Da die Quadratur des Kreises bekanntlich schwer ist, weil immer noch die Zahl Pi im Wege ist, bleibt das Ergebnis der Gesundheitsreform so, wie es ist. Es ist von beidem etwas dabei. Insoweit ist ein Teil der Begründung Ihres Antrages nicht falsch. Aber es ist bei Weitem auch nicht so, dass damit das Abendland zugrunde gehen würde. Richtig ist der Fakt, dass die Reform die gesetzlich Versicherten in Sachsen durch die neue Konstruktion aus heutiger Sicht mit zusätzlichen Beiträgen belasten wird.
Ich habe in der öffentlichen Diskussion noch niemanden von den Vorteilen sprechen hören, a) für die Mediziner, die ein neues Honorarsystem erhalten werden, b) für die Versicherten, denen neue Leistungen zur Verfügung gestellt werden und c) durch die Einführung des neuen Risikostrukturfonds, der sich an der Morbidität, also der Krankheitswahrscheinlichkeit, orientiert, was wiederum positive Auswirkungen auf die Verteilung der Versicherten bei den verschiedenen Kassen haben wird. Des Weiteren wird es in die gesamte Kasse einen nicht unerheblichen steuerlichen Zuschuss des Bundes geben.
Trotzdem bleiben Probleme. Weil es uns so wichtig ist, wiederhole ich noch einmal, was meine Kollegin Schwarz damals gesagt hat. Es geht dabei nicht um den Konvergenzanteil, sondern um den Fonds. Meine CDU-Kollegin hat darauf hingewiesen, dass Ihre Überschrift mit dem geforderten Inhalt nicht so richtig übereinstimmt.
Wir plädieren für die Einführung des Fonds, allerdings mit einer Erprobungsphase. Wir haben dafür noch keine Mehrheit gefunden. Das wäre aus unserer Sicht eine verantwortungsvolle Entschleunigung und damit Risikobegrenzung, um Verwerfungen oder heute noch nicht absehbare Folgen zu verhindern.
Herr Dr. Hahn, ich weiß nicht, wann Sie das letzte Mal in einem Krankenhaus waren, wenn Sie der Meinung sind, dass beim DRG alles schiefgegangen ist.
Es sind erst welche hier gewesen. Die Frage ist, mit welchen Ärzten Sie reden. Vielleicht kennen Sie nur zwei, die gerade in Ihre Richtung reden.
Wenn jemand in diesem Landtag, und sei es nur als Zwischenruf, der Meinung ist, dass im DRG-System alles schiefgegangen ist, dann hat er die Wirklichkeit in Sachsen zu 98 % komplett ausgeblendet. Das muss ich Ihnen einmal so sagen.
Es gibt Überlegungen, wie ein schrittweiser Übergang stattfinden könnte. Man könnte Geld- und Beitragserhebungen erst einmal wie bisher bei den Krankenkassen lassen, aber die Abrechnung simultan parallel erstellen, als ob es den Fonds bereits gäbe. Die anderen Finanzierungsveränderungen würden wie geplant durchgeführt und parallel analysiert. Damit könnten Kassen ihre Beitragssätze automatisch anpassen, woraus sich ein Einheitsbeitragssatz als sogenannter Benchmark ergäbe. So könnte das Vertrauen in die Neuregelung langsam aufgebaut werden. Wir halten die Neuordnung der Finanzierung der GKV für eine wichtige Zukunftsaufgabe, die nicht durch kurzsichtige Streitigkeiten zwischen den Beteiligten aufs Spiel gesetzt werden darf.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mag Sachsens klare Gegenpositionierung zu dieser Gesundheitsreform auch positiv hervorzuheben sein, so bleibt dennoch – ob es nun diese Gesundheitsreform ist oder die der vergangenen Jahre –, dass man sich selbst belügt und verbiegt, was das Zeug hält. Am bereits teilentsolidarisierten Gesundheitssystem herumzubasteln oder – wie es heute genannt wird – eine Reform nach der anderen durchzuziehen, statt das mittlerweile ausgehöhlte System in seiner jetzigen, den Kapitalmechanismen unterliegenden Form in Gänze auf den Prüfstand zu stellen, kann zwar gegebenenfalls die Auflösungserscheinungen noch etwas verzögern; aufhalten indes werden Sie sie nicht.
Das neuerliche Paket, das – wen wundert es noch – nicht ansatzweise die Probleme löst, da es die katastrophale demografische Entwicklung nicht berücksichtigt, zielt weiter auf einen ruinösen Wettbewerb ab, der auf dem Rücken der Versicherten ausgetragen wird. Statt Leistungswettbewerb Beitragswettbewerb. Darüber kann auch die Konvergenzklausel nicht hinwegtäuschen; ganz im Gegenteil. Das eigentliche Ziel, sparsames Haushalten mit den Beiträgen der Versicherten, wird damit verfehlt. Waren durch die Reformen und Reförmchen der letzten Jahre gesunde und junge Kassenmitglieder Ziel der Begierde, sind es nun chronisch Kranke, um die die
Kassen buhlen. Das Ziel Gesundheitsversorgung und Gesundheitsvorsorge wurde und wird damit weiter ausgehöhlt.
Die lange aufrechterhaltene Mär über sinkende Beitragssätze von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt stellt sich einmal mehr als eine Lüge unter vielen heraus. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den prognostizierten Beitragssatz von durchschnittlich unter 14 %. Nun wird es einen einheitlichen Satz von über 15 % geben. Dies, meine Damen und Herren, trifft in Sachsen unter anderem die Mitglieder der größten Krankenkasse, der AOK plus, mit einem Beitragssatz von derzeit 12,9 %.
Damit wird nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern ein finanzieller Schaden zugefügt, sondern – und das ist noch nicht angesprochen worden – auch das Unternehmertum hat durch den hälftig zu tragenden Anteil darunter zu leiden.
Nun können zwar die Kassen Überschüsse an ihre Versicherten ausschütten, nur davon haben die Unternehmer wiederum nichts. Statt einer Absenkung der Lohnnebenkosten findet also eine Erhöhung statt.
Nun wären wir Nationaldemokraten die Letzten, die sich einem Solidarprinzip verweigern würden, worauf die sogenannte Konvergenzklausel eigentlich abzielen sollte. Diese ist in der vorliegenden Form aber genauso untauglich, das Solidarprinzip zu stützen, wie das gesamte kapitalorientierte Gesundheitssystem.
Echten Wettbewerb, meine Damen und Herren, den gab und gibt es bei den Krankenkassen höchstens bei der Erhöhung der Vorstandsbezüge. Die Versicherten waren und sind im derzeitigen System – salopp ausgedrückt – nur lästiges Beiwerk.
Auch wenn wir als NPD eine einzureichende Verfassungsklage insbesondere wegen der Nachteile für Sachsen mittragen, so heißt das nicht, dass wir ein anderes Herumbasteln mit einerseits ständig steigenden Beiträgen und Zuzahlungen und andererseits ständig sinkenden Leistungen als sinnvoll erachten. Dieses System, meine Damen und Herren, ist nicht reformierbar. Dieses System in der derzeitigen Form gehört abgeschafft.
Als Nationaldemokraten erachten wir nicht den Wettbewerb als vordergründige Aufgabe einer sozialen Versorgung. Zu dieser brauchen wir weder über 200 Krankenkassen, die um die Gunst der Versicherten buhlen, ja noch nicht einmal zwei. Für Transparenz und einheitliche Leistungen für alle Versicherten reicht tatsächlich eine Krankenkasse aus. Sie spart zumindest einen Großteil der Verwaltungskosten und kostspielige Werbung.