In Belgien – mein drittes Beispiel – ist der Abgleich von Schul- und Meldedaten gesetzlich verboten, sodass alle Schülerinnen und Schüler angstfrei die Schule besuchen können.
Das Fazit: Wir brauchen auch in der Zukunft eine geregelte Zuwanderung. Daran führt kein Weg vorbei. Aber wir dürfen auch nicht unsere Augen vor dem Problem der irregulären Migration verschließen. Wir brauchen Lösungen, um die Probleme, vor denen die Migrantinnen und Migranten stehen, zu überwinden. Dazu zählen so kleine Maßnahmen, wie ich sie dargestellt und vorgeschlagen habe, ebenso wie das, was Sie gesagt haben, Frau Dr. Ernst, eine Umwandlung von irregulärem in regulären Aufenthalt, also eine umfassende Bleiberechtsregelung für die hier lebenden Ausländer. Letzteres gestaltet sich momentan sehr schwierig aufgrund der Situation, die wir auf Bundesebene haben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geschieht nicht zum ersten Mal, dass sich die GRÜNEN zum Sachwalter schräger Themen oder schriller Zielsetzungen aufschwingen.
„Menschen ohne Papiere in Sachsen: Leben im Schatten“ ist diese Große Anfrage der GRÜNEN überschrieben. Beim Lesen des 25-seitigen Machwerkes
fragt man sich unwillkürlich, ob nicht auch die sächsischen GRÜNEN eventuell ein beschattetes Dasein führen. Wer zwischen den Zeilen lesen kann, dem wird schnell klar, was die GRÜNEN mit ihrer Fragerei eigentlich umtreibt.
Unter der Tarnkappe eines pseudohumanitären Gutmenschentums würden die GRÜNEN gern den Weg dafür ebnen, damit sich in Zukunft Heerscharen illegaler Ausländer in Sachsen so richtig wohlfühlen. Denn das Straßenkampfumfeld der Damen und Herren GRÜNE fordert seit Langem: Liebe Ausländer, lasst uns mit diesen Deutschen nicht allein.
Doch damit die gesteckten Ziele zur Umvolkung der Deutschen auch im toleranten und weltoffenen Sachsen baldmöglichst erreicht werden, muss man natürlich durch das Hilfsmittel einer Großen Anfrage mal abklopfen, was sich noch so alles möglich machen lässt.
Schließlich, meine Damen und Herren, muss sich doch herausfinden lassen, wo die blöde deutsche Kuh am fast leer gesaugten Versorgungseuter noch eine freie Zitze übrig hat!
Die Eigenschaft, einfach nur Ausländer zu sein, ist den GRÜNEN anscheinend zu wenig für ihren Hege- und Pflegebetrieb auf Kosten des eigenen Volkes und zugunsten fremder Völkerschaften. Nein, wenn schon, denn schon, es müssen jetzt bereits sich illegal in Sachsen aufhaltende Ausländer sein, die gehegt und gepflegt werden sollen, Personen also, die unter Missbrauch der visumfreien Einreise oder mit gefälschten bzw. manipulierten Dokumenten hergekommen sind, oder solche, die mit einem durch falsche Angaben erschlichenen Visum hereingekommen sind, oder solche, die schlichtweg ohne erforderliche Dokumente hier sind. Legal oder illegal – das ist den GRÜNEN unterm Strich egal, meine Damen und Herren!
Einige wenige dieser Geistesblitze aus dem intellektuellen Schattenreich, dem parlamentarischen Hades der GRÜNEN, möchte ich Ihnen nicht vorenthalten:
Frage I.13: Wie verschaffen sich die Staatsregierung und die zuständigen Behörden einen Überblick über die soziale Lage und Probleme von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus in Sachsen?
Frage I.14: Über welche Informationen verfügt die Regierung im Hinblick auf die Wohnsituation von Menschen ohne gültigen Aufenthaltstitel?
Frage I.15: Welche Institutionen, Vereine oder Organisationen, die gezielt für Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus Unterstützungsangebote anbieten, erhalten Mittel aus dem Landeshaushalt?
Frage II.1: Welche Möglichkeiten gibt es in Sachsen für Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus, sich in medizinische, zahnmedizinische oder sonstige gesundheitliche Behandlung zu begeben, ohne dabei ihre persönlichen Daten preisgeben zu müssen?
Frage II.3: Hält die Staatsregierung die Möglichkeiten zur Gesundheitsversorgung für Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus für ausreichend und wirkungsvoll?
Das sind nur einige Beispiele aus dem Füllhorn des ausländertümelnden Wahnsinns, verehrte Zuhörer. Vor allem sind es aber quasi endoskopische Einblicke in den Geisteszustand einer Partei, die hier auf Kosten des schaffenden deutschen Volkes ihre perversen Weltverbrüderungsfantasien auslebt, während sich draußen im Lande die kleinen Sparer um ihre Altersreserven sorgen müssen.
Man fragt sich, meine Damen und Herren, was eine Partei nur dazu antreibt, sich mit solch einer Wühlarbeit an den
Fundamenten von Volk und Staat zu versündigen. Sie von den GRÜNEN, warum haben Sie es versäumt, folgende gerade in diesen Zeiten so notwendige Fragen zu stellen?
Erstens. Wie verschaffen sich die Staatsregierung und die zuständigen Behörden einen Überblick über die soziale Lage und die Probleme der Bürger in Sachsen?
Zweitens. Über welche Informationen verfügt die Staatsregierung im Hinblick auf die Wohnsituation der Bürger im Freistaat Sachsen?
Drittens. Welche Institutionen, Vereine oder Organisationen, die gezielt für sächsische Bürger Unterstützungsangebote anbieten, erhalten Mittel aus dem sächsischen Landeshaushalt?
Viertens. Hält die Staatsregierung die Möglichkeiten zur Gesundheitsversorgung für sächsische Bürger für ausreichend und wirkungsvoll?
Vor dem Hintergrund dieses Machwerkes, das das Papier nicht wert ist, auf dem es gedruckt wurde, meine Damen und Herren, kann man dem Wähler für die anstehenden Wahlen nur empfehlen: Hütet euch vor denen, die da mildtätig sind, aber bitte schön aus eurer eigenen Tasche!
Auch nach vier Jahren, meine Damen und Herren, erlebt man in diesem Haus immer wieder neue Höhepunkte
in der absichtlichen Verkennung von Problemen und Fragestellungen, im gezielten Hetzen gegen Menschen, die in diesem Land sind und hier wirklich nicht die besten Chancen und die größten Rechte haben. Auch in vier Jahren habe ich mich daran nicht gewöhnt. Wir werden uns auch im nächsten Jahr – so lange geht das vielleicht noch – nicht an Sie gewöhnen, Herr Apfel.
Es geht nicht um die Wühlarbeit an Volk und Staat, die Sie den GRÜNEN in ihrer Großen Anfrage unterstellen, und es geht mitnichten darum, ganze Heerscharen von Ausländern nach Sachsen hereinzuholen, um die Umvolkung der Deutschen – was soll das eigentlich sein?, das muss einem erst einmal jemand erklären –
zugunsten fremder Völkerschaften zu betreiben. Ihr rassistisches Kauderwelsch können Sie stecken lassen, aber es gehört bei Ihnen zum Standardrepertoire.
Die Große Anfrage zu illegalen Aufenthalten in Sachsen beschäftigt sich mit einem Problem, das sich nicht einfach leugnen lässt. Wie zu erwarten, hat die Staatsregierung kaum quantifizierbare Angaben zu illegalen Aufenthalten, aber das liegt in der Natur der Sache. Das Problem besteht gleichwohl. Wir wissen nicht, in welchem Umfang. Aus den Antworten der Staatsregierung zu schließen, ist der Umfang in Sachsen gleichwohl eher gering. Es handelt sich bislang zum Glück wohl noch um Einzelfälle. Aber auch diese Einzelfälle müssen beachtet werden.
Es geht hier auf der einen Seite um das Aufenthaltsrecht, das Ausländerrecht mit der Verpflichtung, das Land zu verlassen. Diese Verpflichtung besteht nach dem Legalitätsprinzip, das seinen Ursprung im Rechtsstaatsprinzip hat. Diese Verpflichtung kollidiert andererseits mit dem Prinzip der Menschenwürde, mit den Grundrechten, die jeder in Anspruch nehmen kann, jeder Deutsche, jeder Ausländer. Hierbei wird eben nicht differenziert, ob jemand als legaler oder illegaler Ausländer in Deutschland ist. Diese Menschenwürde steht jedem zu. Daraus ergeben sich in der Tat Probleme, wenn es darum geht, solche sich hier illegal aufhaltenden Menschen medizinisch zu versorgen, wenn es gar nicht anders geht, oder die Schulbildung für Kinder sicherzustellen. Es ist gesagt worden, dass auch die Kinder von illegal hier lebenden Eltern der gesetzlichen Schulpflicht unterliegen. Dazu kommt in der Tat das Problem, dass wir im Aufenthaltsgesetz Meldepflichten haben, wonach medizinische Einrichtungen und Schulen verpflichtet sind, Meldungen an die Ausländerbehörden zu erstatten, wenn sie feststellen, dass Kinder von Eltern ohne legalen Aufenthaltsstatus hier sind bzw. die Kinder selbst diesen Status nicht haben. Hier könnte man überlegen, wie man im Aufenthaltsrecht eine Anpassung vornimmt, um diesem Dilemma zu entgehen, welches tatsächlich dazu führen kann, dass Kinder keine Bildung erhalten oder Menschen schlicht medizinisch nicht versorgt werden, weil sie zu große Angst davor haben, zum Arzt zu gehen. Das ist eines Rechtsstaates und eines Sozialstaates, wie ihn Artikel 20 Grundgesetz fordert, nicht würdig, meine Damen und Herren.
Aber es bleibt – wieder dem Legalitätsprinzip folgend – dabei: Diese Illegalen sind illegal. Sie sind ohne legalen Aufenthaltsstatus hier. Die faktischen Probleme haben wir besprochen. Die juristischen Probleme bleiben. Es muss gesagt werden, dass sie zur Ausreise verpflichtet sind. Auch wenn wir uns über die humanitären Fragen Sorgen machen, besteht an der Ausreiseverpflichtung dieser Menschen kein Zweifel.
Frau Dr. Ernst, Sie machen es sich zu einfach, wenn Sie sagen: Machen wir doch aus illegal einfach legal, dann haben wir das Problem nicht mehr. Nein, die Folgen illegaler Migration kann man nicht umetikettieren!