Protokoll der Sitzung vom 16.10.2008

Gleiches gilt eben für den Online-Informationsmarkt. Wenn wir uns die Angebote ansehen, die es heute gibt und die auch nachgefragt werden, und auf die Zugriffszahlen schauen – ich hatte schon erwähnt „Spiegel online“, „FAZ online“, „Welt online“, ich kann viele Beispiele nennen –, glaube ich, dass wir eine breite Meinungsvielfalt haben und dass die Bürger auch voll zufrieden sind, weil sie dort ihre Informationen finden.

Man kann sich ja über einzelne Beschränkungen und deren Sinnhaftigkeit gern unterhalten, zum Beispiel ob es

sinnvoll ist, dass die Tagesschau im Online-Archiv einer 7-Tage-Regelung unterworfen wird. Auch da mache ich einmal ein Fragezeichen. Ich glaube, das muss nicht zwingend so geregelt werden. Anders ist es allerdings mit Produktionen, bei denen Rechte Dritter betroffen sind, wenn zum Beispiel private Produktionen im öffentlichrechtlichen Fernsehen ausgestrahlt oder Rechte eingekauft werden – denken wir einmal an Sportrechte. Wenn dort der öffentlich-rechtliche Rundfunk unter Umständen länger diese Angebote im Internet verfügbar hält, kann es sein, dass es den Gebührenzahler erheblich teurer kommt, weil Lizenzen länger eingekauft werden müssen oder Verwertungsmöglichkeiten Privater eingeschränkt werden. Auch aus diesem Grund ist es sinnvoll, im Einzelfall über Beschränkungen nachzudenken.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Dr. Fritz Hähle, CDU)

Die entscheidende Frage, die wir uns stellen müssen, wenn wir auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seine Zukunft im Internet schauen, ist doch: Sollen die öffentlich-rechtlichen Sender all das dürfen, was technisch machbar ist und was vielleicht redaktionell von den Sendern gewollt wird? Da mag es Personen hier im Parlament geben – vielleicht die GRÜNEN –, die sagen: Ja, das soll so sein. Ich sage: Das brauchen wir nicht. Das gehört nicht zum Grundversorgungsauftrag der öffentlichrechtlichen Sender.

Wenn man allerdings der Meinung ist, dass es möglichst kaum Grenzen geben soll, dann soll man auch so ehrlich sein und dem Gebührenzahler sagen, was da auf ihn zukommt. Wenn nämlich alle Möglichkeiten genutzt werden, heißt das eines: Der Gebührenzahler muss demnächst noch deutlich mehr für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlen – und das wollen wir nicht, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP und der Abg. Dr. Fritz Hähle, CDU, und Gunther Hatzsch, SPD)

Das war die erste Runde der Aussprache. Ich sehe im Moment keine Wortmeldungen mehr und frage, ob die Staatsregierung dazu Stellung nehmen möchte. – Ja, Herr Staatsminister bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Der Antrag von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hat schon etwas von Endzeitstimmung für die öffentlich-rechtlichen Anstalten. Ich denke, dem wird der Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht gerecht. Das Gegenteil ist der Fall. Mit diesem Änderungsstaatsvertrag ermöglichen die deutschen Länder den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Teilhabe an dieser neuen Medienwelt, die ja vorhin schon beschrieben wurde. Diese ist geprägt: technisch vom Zusammenwachsen der elektronischen und Printmedien im OnlineBereich, rechtlich durch die Regeln, die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellt wurden und von der Europäischen Union maßgeblich geprägt werden, und nicht

zuletzt faktisch und gesellschaftlich durch eine veränderte Mediennutzung, insbesondere durch die nächste Generation.

Meine Damen und Herren! Der Zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag setzt den im April 2007 mit der EUKommission gefundenen sogenannten „Beihilfekompromiss“ in rundfunkstaatsvertragliche Regelungen um. Die Europäische Union sieht den deutschen Medienmarkt gerade auch unter Berücksichtigung der privaten Medienanbieter, also Zeitungsverlage, aber auch private OnlinePortale und alles, was von Privaten in diesen Markt hineingetragen wird.

Schon im Amsterdamer Vertrag ist der öffentlichrechtliche Rundfunk und seine Finanzierung durch Gebührengelder verankert. Auch dieser hat seinen Platz, sodass wir einen Teil des Marktes haben, der sich durch öffentliche Einnahmen, durch Gebühren finanziert, und einen anderen Teil, der sich durch Verkauf der Printprodukte, der Leistungen im Online-Bereich und durch entsprechende Werbung finanziert.

Die Generaldirektion Wettbewerb hat eingehend die Frage der Rundfunkfinanzierung nach diesem deutschen System mit uns, den Ländern, erörtert. Die dabei von der Kommission aufgeworfenen beihilferechtlichen Fragen zu unserer nationalen Praxis der Medienfinanzierung konnten in diesem Beihilfekompromiss hinreichend geklärt werden. Jetzt geht es darum, diesen Kompromiss rechtstechnisch umzusetzen.

Betrachtet man die Punkte des vorliegenden Antrages genauer, so zeigt sich, dass mit den Vorstellungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine sachgerechte Umsetzung des Brüsseler Kompromisses nicht machbar wäre. Die Konsequenz wäre – wie vorhin schon dargestellt – ein Rechtskonflikt mit der Europäischen Kommission, an dessen Ende dann tatsächlich eine Entscheidung stehen könnte, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ins Mediensteinzeitalter zurückversetzen würde, weil er dann gar nichts mehr dürfte, und schon gar nicht im OnlineBereich.

Schauen wir doch einmal genauer hin. Der Antrag sieht vor, dass keine Einschränkungen für die OnlineEntwicklungsfreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verankert werden sollen, die über die Zusagen der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Kommission hinausgehen. Das aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, will auch niemand. Es erfolgt durch den Staatsvertrag ausdrücklich eine Beauftragung zur Veranstaltung eben dieser Telemedien und damit überhaupt die Möglichkeit, im Online-Bereich tätig zu werden. Dies konkretisiert und erweitert den ursprünglichen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zeitgemäß und auch unter Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, vor allem vom September 2008. Die Entwicklungsmöglichkeiten im Online-Bereich für den öffentlichrechtlichen Rundfunk werden also nicht gegenüber einem bestehenden Zustand eingeschränkt, wie es insinuiert ist, sondern überhaupt erst eröffnet. Dieser Auftrag muss klar

und eindeutig definiert werden. Die Grenzen sind deshalb durch die vorgesehene Gesetzesform, nämlich einen Staatsvertrag der deutschen Länder, zu normieren. Dies und nichts anderes ist es, was der Beihilfekompromiss fordert. Das ist es auch, was die Länder gemeinsam umsetzen.

Auch bei der befristeten Einstellung von Sendungen und sendungsbezogenen Online-Angeboten gibt es für die öffentlich-rechtlichen Sender eine klare Vorgabe. Und auch hier wird durch den Staatsvertrag sichergestellt, dass europäische Interventionen abgewehrt werden können.

Die Aufgabe des Rundfunks, wie der Name schon sagt, wird im Internet um die damit verbundene Möglichkeit des zeitversetzten Sehens, wie wir meinen, angemessen erweitert. Die Grenze – wenn ich noch einmal die Printmedien in Erinnerung rufen darf – bildet auch hier das Printmedium, das man schon immer in den Bücherschrank oder auf den Couchtisch dauerhaft legen und aufbewahren konnte. Aktuelle Sendungen dürfen jedoch keine digitalen Bücher oder Zeitschriften werden, dann würden nämlich genau die Märkte, die bisher in Deutschland sauber getrennt sind, in unzulässiger Art und Weise vermengt.

Gleichzeitig gilt für die Sendungen und die sendungsbezogenen Telemedien die zeitliche Befristung für jene Bereiche, die nicht als Gegenstand eines Telemedienkonzeptes wegen ihres besonderen Wertes im Bereich von Bildung, Kultur und Information in Mediatheken überführt und dort weiterhin, und zwar dauerhaft, abrufbar bereitgehalten werden dürfen. Auch dafür trägt der Rundfunkänderungsstaatsvertrag Sorge. Die zeitliche Befristung der Abrufbarkeit von Sendungen und solchen sendungsbezogenen Angeboten ist und bleibt ein ganz wichtiges Element der Konkretisierung des OnlineAuftritts der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch den Staatsvertrag. Schließlich ist das auch ein Instrument – und auch darauf wurde hier schon verwiesen – zur Begrenzung der Kosten, die die zusätzliche Beauftragung ansonsten auslösen würde.

Die entsprechende Selbstverpflichtung der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten fließt ja in den Rundfunkänderungsstaatsvertrag ein. Dies gilt – um noch einmal auf die Kosten zu kommen – sowohl für die Frage des Rechteerwerbs als auch für die Frage der Zugriffskosten im Online-Bereich, die ansonsten in ungeahnter Art und Weise steigen könnten und dann von den öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten – und wahrscheinlich durch die KEF abgesichert – beantragt würden.

Weiterhin verlangen Sie, dass die Unzulässigkeit nicht sendungsbezogener presseähnlicher Angebote aufgehoben werden soll. Hier verkennen Sie vollständig den Kernbereich des Brüsseler Kompromisses. Die öffentlichrechtlichen Anstalten treten gebührenfinanziert in den publizistischen Wettbewerb mit den Angeboten der Verlage im Online-Bereich. Dies ist nur insoweit zu rechtfertigen, als es eben diesem öffentlich-rechtlichen Auftrag der Rundfunkanstalten entspricht. Wo dies im

Informationsbereich bejaht werden kann, sind sendungsbezogene Angebote, die den Auftritten der Verlage ähnlich sind, durchaus möglich. Dies bedeutet, dass die Portale, die wir aus dem öffentlich-rechtlichen Bereich kennen – Tagesschau.de, heute.de – zulässig sind und damit auch eingestellt werden dürfen. Zu beschränken ist allerdings der gebührenfinanzierte Auftritt der Anstalten dort, wo ein durch den öffentlichen Mehrwert nicht gerechtfertigter Verdrängungswettbewerb gegenüber den Angeboten der Verlage zu befürchten wäre.

Weiter verlangt der Antrag, den sogenannten Dreistufentest nur bei neuen oder veränderten Angeboten und nicht auch bei der Bestandsaufführung im Telemedienbereich anzuwenden. Auch das geht an einem entscheidenden Kern des Brüsseler Kompromisses vorbei. Die EUKommission sieht jedes Angebot, das nicht staatsvertraglich beauftragt war, als neu an. In der Konsequenz dieser Haltung sind wir nur auf der relativ sicheren Seite, wenn wir auch den Altbestand dem Dreistufentest unterwerfen. Nur dann ist eine ordnungsgemäße Beauftragung möglich.

Die weitere Forderung, dass die Rundfunkgremien bei der Erfüllung ihrer neuen Aufgaben gestärkt werden sollen, indem sie insbesondere die Berechtigung erhalten, wissenschaftliche Gutachten in Auftrag zu geben und externe Sachverständige hinzuzuziehen, ist im Rundfunkänderungsstaatsvertrag längst enthalten. Insofern ist das ein alter Hut. Gerade auch auf der zweiten Stufe, wo die marktwirtschaftlichen Auswirkungen betrachtet werden, ist externer und gutachterlicher Sachverstand beizuziehen. Die Arbeit ist darüber hinaus transparent zu machen. Das heißt, der Gutachter wie auch das Gutachten selbst werden im Internet eingestellt. Darüber hinaus wird es die Möglichkeit geben, in einem offenen Dialog, wie es den Möglichkeiten im Internet angemessen ist, sich als Zuschauer oder Interessierter einzuloggen und dazu Stellung zu nehmen.

Zur Kompetenz der Rundfunkgremien denke ich, dass diese Selbstverwaltungsorgane die Problematik sehr genau sehen und sich der Verantwortung bewusst sind. Sowohl die Rundfunkräte der ARD wie auch der ZDFFernsehrat bereiten sich seit Langem auf die anstehenden Dreistufentests vor. Ich bin überzeugt, dass der Sachverstand, insbesondere der medienpolitische Sachverstand, der in den Gremien vorherrscht, in der Lage ist, das Verfahren zu beherrschen und darüber hinaus auch die Gremien selbst in der Lage sind, sich dort weiterzubilden.

Sie sehen, Herr Dr. Gerstenberg, die Forderungen Ihres Antrages bleiben weit hinter den konkreten Inhalten des Brüsseler Kompromisses zurück, würden den öffentlichrechtlichen Rundfunk gefährden und sind daher für die Gestaltung staatsvertraglicher Regelungen untauglich.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Meine Damen und Herren! Es steht jetzt noch das Schlusswort der Fraktion

GRÜNE aus. Herr Dr. Gerstenberg zum Schlusswort, bitte.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kürze des Schlusswortes verwehrt es mir, auf allzu viele Details einzugehen. Deswegen als Erstes – ich weiß, die Sehnsucht ist sehr groß – einige wenige Sätze zur Kostenfrage.

Die Kostenfrage und die Gebührenhöhe sind ja immer die Scheinargumente, die diejenigen als Transparent vor sich hertragen, die eigentlich Interessen von ganz anderen vertreten, die nämlich das Interesse haben, dass sich die Öffentlich-Rechtlichen nicht frei und der technologischen Entwicklung gemäß im Internetzeitalter entwickeln können.

Deshalb verwundert es mich durchaus, dass gerade Heiko Hilker von der Linksfraktion auch diesen Punkt so anspricht. Es ist ansonsten in anderen deutschen Parlamenten durchaus üblich, dass sich Linke auch für eine Stärkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einsetzen. Der Sächsische Landtag hat hier eine ganz aufsehenerregende Sonderposition.

Herr Dr. Gerstenberg, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Während des Schlusswortes bitte nicht.

Herr Dr. Hähle, koste es, was es wolle – so war Ihr Satz. Ich habe über anderes gesprochen, nicht koste es, was es wolle. Die Öffentlich-Rechtlichen müssen sich entscheiden, wie sie ihr Internetangebot ausbauen. Die Kostenfrage ist Teil des Prüfungsverfahrens. Dort werden auch Grenzen zu ziehen sein. Die Hoffnung auf sinkende Gebühren, die Sie implizit ausgesprochen haben, kann ich allerdings nicht teilen. Das wäre die gleiche Hoffnung, als wenn wir sinkende Lebenshaltungskosten erwarten könnten. Wir haben de facto eine schleichende Inflation, und damit müssen wir leben.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Herr Dr. Gerstenberg, wir werden ja demnächst den Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag hier in diesem Hohen Hause zu bescheiden haben. Ich bin gespannt, wie Sie dann abstimmen werden. Entscheidend ist ja die Frage, wo die Kosten ankommen. Dass das alles etwas kostet, ist uns doch allen klar. Das heißt also, wollen Sie dann gern noch einmal 50 Cent auf die Gebührensteigerung draufzahlen? Wo setzen Sie letztendlich dann die Forderung, die man ja durchaus erheben kann, an und um?

Wenn wir jetzt vom Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag sprechen,

kann ich schon ankündigen, dass ich das, was die KEF gekürzt und als Angebot gemacht hat, genau richtig finde. Die Öffentlich-Rechtlichen brauchen eine Finanzierung. Die Erhöhung ist sehr maßvoll und kann aus unserer Sicht auch mitgetragen werden, um das ganz klar zu sagen.

Wir haben auch ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, das ganz klar zugunsten der öffentlichrechtlichen Anstalten ausgegangen ist. Ich mute mir nicht zu, solche Vorschläge, die die KEF getroffen hat, jetzt beiseitezureden. Wir wissen ja alle – Sie, Herr Clemen, genauso wie ich –, dass die KEF die Anmeldung der Anstalten auf ein wesentliches und notwendiges Maß gekürzt hat.

Als Zweites zu der Frage der Begrenzung. Herr Hatzsch, ich bin da sehr, sehr nahe bei Ihnen. Ich glaube, die einzig vernünftige Lösung wäre es, diese Frage von zeitlichen Befristungen wirklich den Sendern zu überlassen und dort nach journalistischen Kriterien zu entscheiden. Natürlich muss man Urheberrechte und vielleicht zusätzliche Kosten in die Rechnung einbeziehen. Aber das ist ja alles auch Teil des Prüfungsverfahrens und geht damit in die Prüfung mit ein.

Schließlich zu den Gremien. Dass Rundfunkgremien gestärkt und unterstützt werden müssen, sind Wünsche aus den Gremien selbst. Nicht alle Rundfunkgremien sehen sich angesichts der Aufgaben, die dieses Prüfverfahren an sie stellt, bereits vollkommen gerüstet. Also dort Weiterbildung zur Verfügung zu stellen und auch Expertensachverstand, das ist aus der Runde der Gremien selbst gekommen. Das halte ich auch für eine völlig nahe liegende und richtige Art und Weise, weil ich diese Gremien für wertvoll halte.

Kollege Heiko Hilker, das hat mich wirklich total überrascht. Das ist die totale Aufgabe. Wir sitzen nicht im Rundfunkrat, da sitzen andere Fraktionen, zum Beispiel Kollege Heiko Hilker von der Linksfraktion. Das, was da von den Gremien zu hören war, ist für mich ein Zeichen von totaler Resignation. Wer aber total resigniert ist, der kann weder gut arbeiten noch gut kontrollieren und prüfen. Ich kann dort nur anbieten, diesen Platz an uns abzutreten. Ich bin sofort bereit.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Das war das Schlusswort. Ich stelle nun die Drucksache 4/13441 zur Abstimmung. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer größeren Anzahl von Stimmenthaltungen und einigen Stimmen dafür ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Der Tagesordnungspunkt 8 wird beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 9

Nachträgliche Genehmigungen gemäß Artikel 96 Satz 3 der Verfassung des Freistaates Sachsen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungen