Protokoll der Sitzung vom 16.10.2008

(Sebastian Scheel, Linksfraktion: Bitte später!)

Im Prinzip wären Sie dran.

(Zuruf von der Linksfraktion: Es geht doch nach der Größe!)

Es geht nicht nach Größe, es geht nach der Reihenfolge.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Ich glaube, einiges ist schon angesprochen worden. Ich gebe gerne zu, dass mich einige Fakten ein wenig verwundern.

Als der Verband im Jahr 2000 gegründet wurde, haben es von den damals 22 Sparkassen gerade einmal sechs für richtig und notwendig erachtet, in diesen Verband zu

gehen. So weit zur Korrektur. Das war also eine deutliche Minderheit. Es handelte sich um eine Art Rumpf, der geschaffen werden sollte. Bis heute hat man es innerhalb von sieben Jahren nicht geschafft, auf eine einheitliche Sparkassenstruktur hinzuarbeiten. Es gab die Sparkassenvereinheitlichung durch die Hintertür. Not leidende Sparkassen sind in die SFG hineingekauft worden. Das ist doch die Wahrheit. Schauen wir uns doch an, was in den Fällen Delitzsch und Torgau-Oschatz passiert ist. Sie sind hineingekauft worden. Der Grund war nicht, dass die SFG so überzeugende Angebote hatte. Einzig und allein die Not leidenden Sparkassen haben sich zum Eintritt bereit erklärt.

Wir haben also keine einheitliche Sparkassenlandschaft. Daran haben die Sparkassen in Sachsen die ganze Zeit gekrankt. Es wurde sträflich vernachlässigt, darauf hinzuwirken. Es wäre interessant gewesen, zu sehen, ob wir das hinbekommen hätten. Das wurde sträflich vernachlässigt.

Jetzt sage ich eines: Wir haben am 11. Januar eine Stellungnahme des Staatsministers der Finanzen erhalten, damals – ich habe das vorhin schon gesagt – noch von Stanislaw Tillich unterschrieben. Ich zitiere jetzt daraus: „Durch eine parlamentarische Befassung bzw. Analyse der Staatsregierung sollte insbesondere der Willensbildung der kommunalen Anteilseigner nicht vorgegriffen werden, die bislang nicht abgeschlossen ist und der aufgrund der Mehrheitsverhältnisse in der SFG entscheidende Bedeutung zukommt.“

Jetzt sage ich es noch einmal: Die kommunalen Anteilseigner waren zusammen. Sie haben vom Vorstand Gutachten anfertigen lassen, was das Geschäftsmodell und eventuelle Möglichkeiten angeht. Sie sind zu folgender Entscheidung gelangt: Die ganze Geschichte macht keinen Sinn mehr, wir haben keine Lust mehr, wir wollen raus.

Nun kann ich ja verstehen, dass damit Probleme verbunden sind. Es ist klar, dass der Kredit, der aufgenommen wurde, um die 26,9 % vom Beteiligungsverband der damals noch freien Sparkassen aufzukaufen, darauf lastet. Das ist doch der eigentliche Grund, warum die kommunale Ebene sagt: Die 107 Millionen Euro Veräußerungserlös würden wir gern gegenrechnen, nämlich gegen diesen Kredit; also, Freistaat, übernimm du diesen Kredit.

Ich sage jetzt auch seitens meiner Fraktion: Wir haben die Verpflichtung dazu. Wir haben die Kommunen in diese missliche Situation gebracht und sollten sie dort auch wieder herausholen. Wir haben das Gesetz geschaffen, wir haben den Verbund geschaffen, wir haben die Gruppe geschaffen, also müssen wir auch die Möglichkeiten der Abwicklung dieses Konstruktes schaffen, und dazu sage ich: Dann sollten wir diesen Kredit für die kommunalen Anteilseigner einfach auf null stellen und schauen, dass wir uns – es ist alles etwas schwierig – am Ende alle ins Gesicht sehen, zugeben, dass es ein Fehler war, und dann gehen wir auseinander und tun so, als wäre nichts gewesen. Ich glaube, das ist die einzige wirklich machbare

Lösung, meine Damen und Herren, und ich hoffe, dass wir auch zu einer solchen Lösung gelangen werden, und zwar noch vor Ende dieser Legislaturperiode.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Nun die CDUFraktion; Herr Patt, bitte.

Frau Präsidentin! Ich weiß gar nicht, woher so manche Erregungen hier kommen. Ich glaube nicht, dass es einen besonderen Dissens gibt, wie Sparkassen oder Institute am besten wachsen. Sie wachsen am besten, weil sie in der Regel heimatliche Erde vertreten, von unten auf, und sie schließen sich auch am besten so zusammen.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Sie verwechseln das mit Ormond Quay!)

Dass das damals anders in Gang gesetzt worden ist, ist ein Vorgang, den wir heute nicht mehr korrigieren können und bei dem der eine mitgemacht hat und der andere nicht. Sie zeigen immer diejenigen auf, die nicht mitgemacht haben oder angeblich nicht mitmachen wollten oder die lahme Eier waren und sich noch hineingerettet haben. Ich glaube, es gibt noch eine ganze Menge anderer Beweggründe, die wir hier nicht weiter ausführen wollen. Es ist aber Kleinstaaterei, in die wir, wie es Kollege Pecher angedeutet hat, zurückfallen würden. Ich denke auch nicht, dass das die Lösung ist. Wir brauchen schon eine stabile Sparkassenlandschaft und Größe, und es gibt viele Wege, in welcher Form die Sparkassen zusammenarbeiten. Auf jeden Fall wird der Wettbewerb nicht gestärkt, wenn es viele Sparkassen gibt, weil sie ein Territorialprinzip haben, und es ist auch nicht der Ostdeutsche Sparkassen- und Giroverband, der hier die tatsächlichen Sachleistungen erbringen kann.

Wenn wir also heute diese Sparkasse nicht weiterentwickeln, sondern die Sachsen-Finanzgruppe auflösen, dann ist das eine Auseinandersetzungsvereinbarung, die bisher nicht ausreichend geregelt ist, und dann gibt es zwei grundsätzliche Optionen: Wir machen eine Realteilung oder wir machen eine wertmäßige Aufteilung. Bei der Realteilung ist es schon ganz schön schwer, das ist nicht nur der Kredit, von dem Sie sprechen, sondern da gibt es Gemeinschaftsgeschäfte, Quergeschäfte, es gibt Verschiebungen, Einzelwertberichtigungen oder Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen. Das können wir nicht alles leugnen und so tun, als ob wir hoppla-hopp drübergehen, und jeder nimmt seinen Kram wieder heraus. Dies liegt auch nicht im Interesse des Freistaates. Das ist eine ordentliche Verhandlung, die hier geführt wird, und diese ordentliche Verhandlung wollen wir auch darstellen, damit man über eine wertmäßige Aufteilung nachdenken kann; denn es sind die beiden Positionen, Aufteilung des restlichen Verkaufserlöses, Gegenrechnung, welche Bürgschaftsprämien des mithaftenden Gesellschafters an der Sachsen LB notwendig sind, weil nur wir als Freistaat diese große Bürgschaft übernommen haben, und dann ist es letztlich die Aufteilung des Konzerns. Uns gehören

22 % an 966 Millionen Euro, die dort als Buchwert stehen. Das wurde, glaube ich, zum August neu geordnet, nachdem die ganze Sachsen-LB-Geschichte bereinigt wurde, und unser Anteil daran – den Firmenwert dieser Finanzkrise kann man hoch- oder herunterrechnen – sind 200 oder 250 Millionen Euro. Ich weiß es nicht, das ist Spekulation. Aber da können wir doch nicht einfach sagen: Das gehen wir mal so locker ab, und dann gehen wir auseinander und es ist nie etwas gewesen. Fehler, ja, Fehler hat es gegeben, das hat keine Freude gemacht. Aber deswegen einfach auseinanderzugehen – ohne Vermögensauseinandersetzung? Wir bekommen hierzu eine Gesetzesvorlage. Die Verhandlungspartner, die gesellschaftsrechtlich verbundenen Partner bereiten diese vor. Zu gegebener Zeit werden wir einen Gesetzentwurf bekommen und dann gehört diese Diskussion dazu.

Wir brauchen aber weiterhin eine ausreichend vertrauensvolle Zusammenarbeit dieser verschiedenen Partnerinstitute, und wir brauchen ein genügend großes Institut; denn unsere großen sächsischen Betriebe – ich weiß nicht, ob Sie vom Land kommen, aber in den Städten haben wir schon einige, und auch im ländlichen Bereich – kommen mit einzelnen Sparkassen in der Finanzierungskraft nicht mehr weiter.

Wenn wir heute über die große Finanzmarktkrise sprechen und die anstehenden Veränderungen, die von dort auf die Eigenkapitalunterlegung bei Kreditausreichungen kommen, dann wird es noch enger für manche Betriebe hier, bei den heimischen Sparkassen eine ausreichend große finanzielle Absicherung ihrer Investitionen zu bekommen. Wir brauchen starke, leistungsfähige Sparkassenpartnerschaften – darin haben wir, denke ich, keinen Dissens –, und diese müssen sich aus sich selbst heraus entwickeln. Wenn wir das alles „von oben“ regeln wollen, dann geht das nicht. So ist es auch hier nicht gut gegangen.

Danke.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen aus den Fraktionen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Somit frage ich den Finanzminister. – Herr Staatsminister Prof. Unland, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir hatten uns heute eigentlich ein Doppelthema vorgenommen, nämlich „Finanzmarktkrise/Sachsen-Finanzgruppe vor dem Aus“. Die Finanzmarktkrise haben wir heute Morgen bereits beleuchtet. Ich möchte allerdings trotzdem noch etwas zur Sachsen-Finanzgruppe in Bezug auf die Finanzmarktkrise sagen.

Ich möchte daran erinnern: Was wäre mit den sächsischen Sparkassen ohne die Sachsen-Finanzgruppe passiert? Sie wären dann selbst an der Landesbank beteiligt gewesen – mit zwei Folgen: dass sie nicht nur erhebliche Abschreibungen gehabt hätten – was sie jetzt getan haben, deshalb auch dieser große Wertberichtigungsbetrag –, sondern –

das kommt zweitens hinzu, und es geschieht gerade in Bayern und Nordrhein-Westfalen – sie hätten einen eigenen finanziellen Beitrag zur Rettung der Sachsen LB erbringen müssen. Wie das ausgegangen wäre, möchte ich jetzt nicht ausmalen. Aber ich möchte nur daran erinnern; denn ich denke, es gehört dazu, um ein halbwegs komplettes Bild zu erhalten.

Nun, die Sachsen LB gibt es jetzt nicht mehr, deshalb muss sich die Sachsen-Finanzgruppe neu orientieren. Sie wissen, im Vorfeld sind die unterschiedlichsten Modelle bereits diskutiert worden: der Erhalt des Status quo, vielleicht mit einer Reform der Sachsen-FinanzgruppeHolding – das wird nach wie vor weiter untersucht –, dann Fusionen innerhalb der Sachsen-Finanzgruppe oder, was jetzt aktuell gewünscht wird, die Auflösung der Sachsen-Finanzgruppe.

Der Freistaat hat sich schon vor Monaten an die kommunalen Anteilseigner gewandt und gefragt: Wie ist eure Positionierung? Die kommunalen Anteilseigner haben sich erstmalig – ich möchte daran erinnern – vor rund drei Wochen, am 19.09.2008, in einer Anteilseignerversammlung ausgesprochen und sich entschieden, die SachsenFinanzgruppe aufzulösen, allerdings unter einem sehr wichtigen Vorbehalt, denn dieser steht noch aus: dass auch die Gremien der Sachsen-Finanzgruppe dem zustimmen. Wir haben dies als Finanzministerium zur Kenntnis genommen und begrüßt, dass die kommunalen Anteilseigner jetzt eine Position gefunden haben, wie sie in Zukunft gern mit der Sachsen-Finanzgruppe weiter umgehen möchten. Die Staatsregierung wird auf dieser Grundlage eine eigene Haltung erarbeiten. In welche Richtung das geht, Frau Hermenau – wir hatten es bereits im Haushalts- und Finanzausschuss diskutiert –, wissen Sie.

Ich will aber auch nicht verhehlen, dass bei einer Bewertung einer Auflösung alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden müssen. Ich möchte das einmal stichpunktartig deutlich machen. Es geht als erster Aspekt um eine volkswirtschaftliche Bewertung. Dabei geht es nicht nur um die Interessen der Kommunen, sondern auch um die Interessen der lokalen Wirtschaft. Ich stelle nur einmal die Frage: Wie gehen wir, wenn wir eine Gerechtigkeitsdebatte führen – und diese werden wir dann führen müssen –, mit den kommunalen Trägern um, die keine Sparkasse in der Sachsen-Finanzgruppe haben? Sprich: Wenn wir hier im Landtag Verzicht üben, wie gehen wir dann mit diesen

kommunalen Trägern um? – Das ist schön, was Sie da sagen, aber ich habe bisher auch schon andere Anrufe erhalten. – Ich sage nur: Die volkswirtschaftlichen Aspekte sind zu berücksichtigen, und diese Frage werden wir uns gegenseitig beantworten müssen.

Der zweite Aspekt, den wir berücksichtigen müssen, ist die betriebswirtschaftliche Bewertung. Zwei Modelle hat Kollege Patt bereits vorgestellt. Das muss bewertet werden, und wir werden einmal sehen, was dabei herauskommt und wie wir damit umgehen können.

Der dritte Aspekt, der analysiert werden muss, ist der rechtliche Aspekt. Wir hatten das im Haushalts- und Finanzausschuss schon diskutiert. Das simple Auflösen ist bisher nicht vorgesehen, also müssen wir sehen, wie wir das rechtlich lösen können. Das ist eine zu lösende Aufgabe, das ist kein Problem.

Es gibt einen vierten Aspekt, den steuerlichen Aspekt. Wenn Sie sich einmal in diese Problematik einarbeiten, werden Sie sehr schnell sehen, dass das nicht ganz einfach zu lösen ist. Hier werden wir noch einige Ideen investieren müssen, um allein die steuerlichen Aspekte vernünftig werten zu können.

Zu guter Letzt: Was machen wir mit den Ansprüchen aus der Garantie, die wir für die Sächsische Landesbank ausgelegt haben, die 2,75 Milliarden? Diesbezüglich gibt es nach der jetzigen Rechtslage Ausgleichsansprüche gegenüber der SFG. Hierzu haben wir das Haushaltsbegleitgesetz eingebracht. Auch das ist gesetzlich zu lösen.

Um es zusammenzufassen: Wir müssen erst einen kompletten, sauberen Überblick haben, damit wir wirklich wissen, worüber wir reden. Ich betone nochmals: Alle fünf Aspekte müssen sauber ausgearbeitet werden, damit wir dann hier im Landtag qualifiziert darüber sprechen und anschließend auch entscheiden können. Um es kurz zu machen: Das Thema wird uns hier im Landtag noch öfter beschäftigen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Meine Damen und Herren! Damit ist die Aktuelle Debatte abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 3

Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in Sachsen

Drucksache 4/10727, Große Anfrage der Linksfraktion, und die Antwort der Staatsregierung

Als Einreicherin spricht zuerst die Linksfraktion und es folgen danach: CDU, SPD, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung. Es beginnt die Linksfraktion; Frau Abg. Kagelmann, bitte.

Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren Abgeordneten! Lärm macht krank, das zumindest ist das Ergebnis zahlreicher Studien über den Zusammenhang zwischen einer dauerhaften

Lärmbelastung und der Zunahme von Herz-KreislaufErkrankungen. Eine dauerhafte Lärmbelastung führt nicht nur zu Schlafstörungen, sie kann bei Kindern auch deutlich deren Leistungsfähigkeit mindern. Diese Erkenntnisse sind nicht neu. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat sich im letzten Jahrzehnt mehrfach mit der Belästigung und gesundheitlichen Beeinträchtigung der Bevölkerung durch den Einfluss von Umgebungslärm befasst, so in dem Sondergutachten „Umwelt und Gesundheit“ und in den turnusmäßigen Umweltgutachten.

Die Sachverständigen raten unter dem Eindruck der wachsenden Zahl der Forschungsergebnisse und trotz noch fehlender Kausalitätsnachweise der Politik zum sofortigen Handeln. Ich zitiere aus dem Umweltgutachten 2004: „Unter diesen Voraussetzungen kann mit weiteren Maßnahmen nicht abgewartet werden, bis alle wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Störungen vorhanden sind, die durch Lärm verursacht werden.“

Dieser Handlungsauftrag erging 2002 bereits von der EU. Die Linksfraktion wollte nun nachhaken, wie es mit der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in Sachsen aussieht. Die Antworten der Staatsregierung auf unsere Große Anfrage vom 23. Februar dieses Jahres beschreiben den Stand als unbefriedigend. Es wurde deutlich, dass bei Weitem nicht alle planungspflichtigen Gemeinden den gesetzlichen Termin für die Ausarbeitung der Lärmaktionspläne, den 18. Juli 2008, einhalten konnten.

Für den Zeitverzug bei der Lärmaktionsplanung gibt es sicherlich ein ganzes Bündel von Gründen. Es fehlen zuerst staatlich vorgegebene Lärmwerte, bei deren Überschreitung in den Lärmaktionsplänen Lärmschutzmaßnahmen in Erwägung gezogen oder eingeführt werden sollen, wie es in der Antwort der Staatsregierung auf Frage 42 heißt. Das ist ungewöhnlich in Deutschland. Die planungspflichtigen Gemeinden mussten sich deshalb weitgehend auf den Sachverstand von Ingenieurbüros verlassen. Hinzu kommt, dass besonders hohe Lärmbelastungen an den verkehrlich stark frequentierten Autobahnabschnitten auftreten. Eine gewisse Reserviertheit bei den Kommunen hinsichtlich der gesetzlich vorgeschriebenen Aktionsplanung ist also durchaus verständlich. Nicht sie zeichnen verantwortlich für die Hauptlärmquellen, sie sind es jedoch, die sich mit den Folgen herumschlagen müssen.

Was uns als Linke negativ aufstößt, ist die Tatsache, dass die sächsischen Straßenbauverwaltungen und die DEGES, die für Autobahnen zuständige bundeseigene Gesellschaft, die Daten über die Lärmvorsorge und Lärmsanierung an Bundesfernstraßen detailliert erheben, nicht aber für den ureigensten Verantwortungsbereich, die Staatsstraßen. Die Datenlage hierfür ist äußert spärlich, wie aus den Antworten der Staatsregierung auf die Fragen 12 bis 15 der Großen Anfrage der Linksfraktion hervorgeht. Hierzu erwarten wir von Staatsminister Kupfer oder Staatsminister Jurk ein Angebot, wie dieser Mangel behoben und eine Übersicht und gezielte Steuerung von Lärmschutzmaßnahmen gewährleistet werden kann.