Protokoll der Sitzung vom 13.11.2008

Drucksache 4/10244, Antrag der Linksfraktion

Wir kommen zur ersten Runde. Ich rufe auf: die Linksfraktion, CDU, SPD, NPD, FDP, die GRÜNEN und die Staatsregierung, wenn sie das Wort wünscht. Ich erteile nun dem Abg. Dr. Pellmann von der Linksfraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben es in diesem Herbst erneut mit Auseinandersetzungen um die Frage zu tun, wie hoch der Anteil des Bundes an den Kosten für die Unterkunft und Heizung sein wird. Ich möchte an dieser Stelle anmerken, dass wir es alljährlich mit Debatten darüber zu tun haben. Es mag daran liegen,

dass das Gesetz nicht nur generell – das Hartz-IV-Gesetz oder das SGB II – abzulehnen wäre, sondern dass insbesondere der § 46 erhebliche handwerkliche Schwächen aufweist. Das ist immer wieder das Problem.

Wir hatten die Situation, dass in diesem Jahr die Auseinandersetzungen weitgehend von der Öffentlichkeit nicht zur Kenntnis genommen werden konnten. Das ist angesichts der heranreifenden Weltwirtschaftskrise, der Weltfinanzkrise, die bereits im Gange ist oder auch gravierender sozial- und innenpolitischer Entscheidungen – wie der Einführung des Gesundheitsfonds – kein Wunder.

Das, was jetzt beschlossen werden soll, bittet die Kommunen, die sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte erneut erheblich zur Kasse. Wir hatten – das wird Ihnen nicht entgangen sein – diesen auf der Tagesordnung stehenden Antrag bereits vor Jahresfrist gestellt. Damals begehrten wir eine Abstimmung über die Dringlichkeit dieses Antrages. Das Hohe Haus hatte diese Dringlichkeit abgelehnt. Der Landtag hatte somit vor Jahresfrist keine Chance, über die Frage zu debattieren, welche Möglichkeiten uns zur Verfügung stehen, um auf den Bundeszuschuss einzuwirken.

Wir haben uns also aufgrund der damaligen Mehrheitsentscheidung einer solchen Chance begeben.

In diesem Jahr hatten wir nicht einmal die Chance, im Landtag über einen Dringlichen Antrag zu beraten, weil hinter einem Vorhang des Verschweigens die Sache abgelaufen ist. Am 16. Oktober – öffentlich wurde es am 21. Oktober – wurde uns überhaupt erst bekannt, dass der Bund den Zuschuss erneut absenken wird. Für Sachsen bedeutet das für das nächste Jahr eine Absenkung des Anteils des Bundes an den Kosten der Unterkunft von den dieses Jahr noch gültigen 28,6 % auf dann 25,4 %.

Nun hätte man annehmen können, dass wenigstens die kommunalen Spitzenverbände, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist, in die Anhörung ausreichend einbezogen worden wären. Aber nein, auch insoweit wurden hier erneut demokratische Grundregeln verletzt. Bereits am 7. November hat der Bundesrat im Rahmen einer langen Tagesordnung dieses für unsere Kommunen wichtige und schmerzliche Gesetz ohne Aussprache durchgewinkt. Ich nehme an, dass die Staatsregierung – wir können sie dann noch um Aufklärung ersuchen – an jenem 7. November zugestimmt hat. Insofern sind die Messen auch für das nächste Jahr gelesen. Wir haben es erneut mit einem Schröpfen der Kommunen zu tun.

Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben wir für die heutige Debatte zum gleichen Sachverhalt – das sage ich ausdrücklich – einen Änderungsantrag gestellt, um – in der Hoffnung, er wird angenommen – die Staatsregierung zu ersuchen, für künftige Debatten zu dieser Frage Vorleistungen zu schaffen, indem sie eine Bundesratsinitiative zur Novellierung des § 46 des Sozialgesetzbuches II ergreifen möge. Wir begehren die Änderung zumindest von vier Punkten.

Erstens. Es darf nicht dabei bleiben, dass lediglich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften jeweils unter Rückgriff auf den Vorjahreszeitraum geprüft wird. Aufgrund der veränderten Bundesgesetzgebung ist es viel wichtiger zu wissen, wie viele Personen zu der Bedarfsgemeinschaft gehören. Sie wissen ja, dass seit einiger Zeit die Neuregelung gilt, dass Jugendliche unter 25 Jahren, wenn sie bis dahin nicht einen eigenen Hausstand hatten, keine eigene Bedarfsgemeinschaft mehr sein können und in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern integriert werden.

Zweitens. Die Kosten der Unterkunft und Heizung pro Bedarfsgemeinschaft sind in den vergangenen Jahren, insbesondere in diesem Jahr, erheblich gestiegen. Ich erinnere nur an den Anstieg der Energiepreise, die dafür besonders maßgebend sind. Es ist ausgerechnet worden: Während die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, die der Gesetzgeber jetzt auch in Anwendung gebracht hat, um reichlich 4 % gesunken ist, sind die Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft pro Bedarfsgemeinschaft um über 8 % gestiegen. Daraus ist zu schlussfolgern, dass endlich dazu übergegangen werden muss, die wirklichen Aufwendungen der Kommunen zugrunde zu legen und nicht lediglich eine fiktive Zahl von Bedarfsgemeinschaften zur Berechnung heranzuziehen.

Drittens. Wir sollten es nicht länger hinnehmen, dass es nach wie vor Sonderregelungen für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz gibt, die bekanntermaßen anteilig einen höheren Bundeszuschuss erhalten als alle anderen Bundesländer.

(Dr. Monika Runge, Linksfraktion: Hört, hört!)

Ich will auch deutlich sagen: Diese beiden Bundesländer haben damals, als das Gesetz verabschiedet wurde, protestiert. Möglicherweise wäre es ohne deren Zustimmung nicht zustande gekommen. Die jetzige Scheinlösung können wir nicht länger hinnehmen.

Viertens. Wir brauchen endlich – auch vom Gesetzgeber festgelegt – eine klare Einhaltung der Zusicherung des Bundes an die Kommunen, dass sie mindestens eine Einsparung von 2,5 Milliarden Euro pro Jahr erzielen. Bislang wird dieses Ziel nicht erreicht. Sie wissen auch, dass der Bund, wenn das Gesetz umgesetzt wird, allein im Jahr 2009 von einer Reduzierung des Zuschusses in Höhe von 700 Millionen Euro ausgeht. Es ist dringend erforderlich sicherzustellen, dass wir nicht erneut in eine Situation geraten, in der wir überhaupt nicht über dieses wesentliche Problem für die Kommunen debattieren können.

Wir müssen jetzt beginnen. Jetzt muss eine Initiative ergriffen werden, damit insbesondere § 46, den ich schon genannt habe, in eine Richtung geändert wird, die tatsächlich eine Gleichbehandlung nach Maßgabe der Aufwendungen der Kommunen bedeutet. Denn eines können wir mit Sicherheit sagen: Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften von Personen, die auf Hartz IV angewiesen sind, wird gerade vor dem Hintergrund einer sich abzeichnenden Wirtschaftskrise im nächsten Jahr wieder steigen. Aber wir haben dann eine Situation, in der die Kommunen

erneut und sogar in höherem Maße als bisher die finanziellen Aufwendungen zu tragen haben. Das wollen wir verhindern. Deshalb bitten wir darum, dass jetzt gehandelt wird und die Staatsregierung einen entsprechenden Auftrag erhält.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Für die CDUFraktion Herr Dr. Rößler, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Juli 2008 haben Bundesrat und Bundestag, dem Vermittlungsausschuss folgend, der Wohngeldnovelle einschließlich der Revision bei der Grundsicherung im Alter zugestimmt und, unbeschadet der erheblichen kommunalen Intervention, auch die Festschreibung der aus kommunaler Sicht unsachgemäßen Anpassungsformel für die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterbringung nach SGB II beschlossen.

Meine Damen und Herren, wir haben schon im vorigen Jahr, etwa zu dieser Zeit, über das Thema beraten. Schon damals hat unsere Fraktion argumentiert: Es ist in der Tat so, dass „die Zahl der Bedarfsgemeinschaften … ein ungeeignetes Kriterium“ ist, um die Kostenentwicklung abzubilden.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Dr. Pellmann?

Herr Pellmann, Sie haben schon voriges Jahr an dieser Stelle eine Zwischenfrage gestellt.

Verehrter Herr Kollege Rößler, würden Sie mir zustimmen, dass wir im vergangenen Jahr diese Thematik eben nicht behandeln konnten, wie Sie soeben meinten sagen zu müssen, weil Ihre Fraktion damals die Dringlichkeit unseres Antrags abgelehnt hat, er also gar nicht zur Behandlung gekommen ist? Aber es wäre gut gewesen, wenn Sie damals anders gehandelt hätten.

Ich stimme Ihnen nicht zu. Wir haben zwar die Dringlichkeit im November abgelehnt, aber im Dezember das Thema ausführlich behandelt.

(Dr. Dietmar Pellmann, Linksfraktion: Da war aber alles schon vorbei!)

Die Staatsregierung sah es damals ganz genauso wie die kommunalen Spitzenverbände. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften ist sicherlich ein ungeeignetes Kriterium, weil die entsprechende Kostenentwicklung nicht abgebildet wird. Aber es ist nun einmal so gekommen.

In diesem Jahr stehen wir erneut hier und sprechen über die Auswirkungen, die diese Regelung auf die sächsischen Kommunen hat. Sie sind beschrieben worden. Für die sächsischen Kommunen bedeutet die Umsetzung der

Gesetzesinitiative, dass die Absenkung der Bundesbeteiligung von derzeit 28,6 % um 3,2 Prozentpunkte auf dann 25,4 % erfolgen wird. Voriges Jahr haben wir hier über eine ähnliche Absenkung gesprochen.

Jetzt kommt natürlich auch die Prognose unserer kommunalen Spitzenverbände, die sagen, bei einer Bundesbeteiligung in Höhe von 28,6 % im Jahr 2008 fließen den Kommunen 2008 rund 255 Millionen Euro vom Bund zu. Geht man davon aus, dass die Kosten der Unterkunft im kommenden Jahr stabil bleiben, würde eine Absenkung des Prozentanteils der Bundesbeteiligung von 28,6 % auf 24,4 % einen Einnahmenverlust in Höhe von rund 28,6 Millionen Euro für alle sächsischen Kommunen im Jahr 2009 bedeuten.

Im vorigen Jahr habe ich an dieser Stelle eine ähnliche Prognose vorgetragen. Damals war befürchtet worden, dass die Kommunen bei dieser Kostenabsenkung ebenfalls einbüßen würden. Es war aber am Schluss nicht ganz so. Im vorigen Jahr war ebenfalls eine Einbuße befürchtet worden, aber im Jahr 2008 wird gegenüber 2007 nunmehr mit einer Entlastung der Kommunen von 3,7 Millionen Euro gerechnet. Diese geringe Entlastung im Vergleich zum deutlichen Rückgang der Ausgaben für die Kosten der Unterkunft von 2007 zu 2008 ist auf die im vergangenen Jahr beschlossene Absenkung des Bundesanteils von 31,2 % auf 28,6 % zurückzuführen.

Meine Damen und Herren! Damals war eine Kostensteigerung befürchtet worden. Aber – das will ich hier nur festhalten – es ist dann eine Kostenentlastung, wenn auch nur eine leichte, eingetreten.

Doch es kann dieses Jahr durchaus zur befürchteten Einbuße von ungefähr 28,6 Millionen Euro kommen. Die Grundlage für die Absenkung der Bundesbeteiligung stellt – wie ich das schon ausgeführt habe – die aus kommunaler Sicht unsachliche Anpassungsformel, die sich nicht an der tatsächlichen Kostenentwicklung orientiert, sondern allein auf die Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften abstellt.

Über diese Anpassungsformel und ihre Ausgestaltung wurde viel gestritten. Letztlich wurde die Anpassungsformel aber in diesem Jahr im Zusammenhang mit dem Kompromiss zur Wohngeldnovelle und den Regelungen zur Grundsicherung im Alter sowie zur Entfristung der Hartz-IV-SoBEZs festgeschrieben. Vor dem Hintergrund, meine Damen und Herren, dass die Festschreibung der Anpassungsformel Teil dieses Gesamtpaktes war, wird eingeschätzt, dass hier von der Bundesseite kaum mit Entgegenkommen zu rechnen ist.

Es muss dabei auch bedacht werden, dass der damalige Kompromiss von den sächsischen Landkreisen vor dem Hintergrund der damit verbundenen Entfristung der Hartz-IV-SoBEZs durchaus positiv bewertet wurde, da die Weiterzahlung der SoBEZs im Vergleich zur Höhe des Bundesanteils doch beträchtlich höher gewichtet werden musste. Aus Sicht unserer kommunalen Spitzenverbände sollten wir den Bestrebungen der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene, doch noch zu einer sachge

rechten Anpassungsform zu gelangen, Unterstützung verleihen.

Aber man muss immer vor Augen haben, dass ein Erfolg hier sehr fraglich ist, einfach vor dem Hintergrund des damals geschnürten Gesamtpaketes. Und eines ist in der Politik wie im täglichen Leben ganz normal: Ein Kompromiss ist eben ein Kompromiss, und es gibt Teile des Gesamtpaketes, die unseren Kommunen entgegenkommen, andere weniger. Deshalb werden sich auch unsere kommunalen Spitzenverbände mit einem Schreiben an den Finanzminister wenden und ihn bitten, sich auf Bundesebene erneut wie im vorigen Jahr gegen eine Absenkung der Bundesbeteiligung auszusprechen.

Es wird natürlich auch weitere Bestrebungen des Deutschen Landkreistages und der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene geben, doch noch zu einer sachgemäßen Anpassungsformel für die Überprüfung der Bundesbeteiligung zu kommen. Aber insgesamt hält die kommunale Seite den damals beschlossenen Gesamtkompromiss insbesondere vor dem Hintergrund der Entfristung der Hartz-IV-SoBEZs weiterhin für tragfähig. Wir müssen ganz einfach weiter beobachten, wie sich die Kosten im Bereich der Unterbringung bewegen. Ich vermute ganz stark, Herr Pellmann, dass wir im nächsten Jahr im Dezember das Thema wieder in diesem Hohen Haus aufrufen. Dann werden wir sehen, ob der befürchtete Verlust für die Kommunen von 28,6 Millionen Euro eingetreten ist oder ob die Entwicklung ähnlich günstig verlief wie in diesem Jahr, wo der befürchtete Verlust so nicht eingetreten ist.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Für die SPDFraktion Herr Abg. Brangs, bitte.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt zu dem ehemals Dringlichen Antrag der Linksfraktion einiges zu sagen. Zunächst einmal ist es, finde ich, der beste Beweis dafür, dass es kein Dringlicher Antrag 2007 war, wenn wir heute feststellen müssen, wir reden wieder über dieses Thema und – das finde ich bezeichnend – wir bekommen heute Morgen einen umfangreichen Änderungsantrag auf den Tisch gelegt, der diesen Dringlichen Antrag vom November 2007 ersetzen will. Genau diese gleiche Debatte, die wir gestern zur Frage geführt haben, wie man sich denn substanziell auf Debatten vorbereiten will, wird heute konterkariert, indem ein alter Antrag ganz locker aus der Hand neu als Änderungsantrag mit vollkommen anderer Intention ersetzt wird. Das ist die erste Anmerkung.

Die zweite Anmerkung, die ich sehr bezeichnend zu diesem Antrag finde: Heute Morgen wurde in den Mitteilungsblättern und Wochenkurieren der Regionen groß angekündigt, André Hahn spricht heute zu den Ungerechtigkeiten bei der Verteilung der Kosten der Unterkunft im Landtag.

Herr Pellmann, Sie haben sich wacker geschlagen oder Sie haben gerade eine Symbiose durchlaufen. Ich habe André Hahn heute nicht sprechen hören, aber ich habe die Anzeige gelesen. So macht man Politik.

(Beifall bei der CDU)

Warum ich das sage, ist das, was sich dahinter verbirgt, was ich zutiefst verabscheue: nämlich die Form, wie hier mit zwei Ansätzen Politik betrieben wird.

Erstens. Sie suggerieren den Menschen im Land, hier läuft etwas gegen die Interessen Sachsens.

Zweitens. Der Westen ist daran schuld, weil BadenWürttemberg und Rheinland-Pfalz mehr Leistung erhalten als Sachsen.

Das ist das, was in Ihrer Anzeige steht. Damit versuchen Sie Politik zu machen.

Herr Pellmann, in Ihren Ausführungen – nachdem ich nun festgestellt habe, dass André Hahn nicht ans Mikrofon tritt – haben Sie gesagt, dass Sie genau die aus Ihrer Sicht ungleich gewichtige Verteilung der Kosten der Unterkunft beenden wollen. Herr Pellmann, wissen Sie eigentlich, wie das zustande gekommen ist? Kennen Sie die Debatten im Bundesrat über die Frage der tatsächlichen Kosten für Unterkunft in den Regionen und wissen Sie, dass es ein mehrheitlicher Beschluss ohne großes Gezerre war, dass Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und andere Länder diesen Sonderstatus eingeräumt bekamen und dass es dafür objektive Gründe gab und es nicht nur daran liegt, dass diese Länder sich in letzter Instanz befinden? Insofern finde ich, wenn man sich mit diesem Thema wirklich inhaltlich tiefgreifend beschäftigen will, dann muss man auch darüber reden, dass es einen systematischen Ansatz hinter dieser Formel gibt und dass es eine Formel gibt, die zweckgebundene Finanzierungsbeteiligung des Bundes sicherstellt. Genau bei dieser Debatte gab es mit Blick auf die gesetzlichen Änderungen, die ja auch 2008 Grundlage geworden sind, eine Anpassungsformel, die festgeschrieben hat, dass, wenn die Veränderung der Bedarfsgemeinschaften vom Vorjahr zum darauffolgenden Jahr 0,5 Prozentpunkte beträgt, es dann einen neuen Anpassungsbetrag gibt.