Protokoll der Sitzung vom 13.11.2008

Meine Damen und Herren! Wir setzen die Abstimmung in Teilen fort. Ich rufe den Teil 2 auf, die §§ 15 bis 38, Studium und Lehrer. Wer dem Teil 2 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ich stelle im Prinzip gleiches Abstimmungsverhalten wie soeben fest, also Zustimmung.

Ich rufe Teil 3 auf, die §§ 39 bis 44, Hochschulgrade und Stipendien. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Wiederum im Prinzip gleiches Abstimmungsverhalten.

Ich rufe Teil 4 auf, die §§ 45 bis 48, Forschung und Entwicklung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Wiederum das gleiche Verhalten, also Zustimmung.

Ich rufe Teil 5 auf, die §§ 49 bis 56, Mitgliedschaft und Mitwirkung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Gleiches Abstimmungsverhalten.

Ich rufe Teil 6 auf, die §§ 57 bis 79, Personal. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Gleiches Abstimmungsverhalten.

Ich rufe Teil 7 auf, die §§ 80 bis 95, Aufbau und Organisation der Hochschule. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Gleiches Verhalten: Zustimmung.

Ich rufe Teil 8 auf, die §§ 96 bis 105, Sonderregelungen für einzelne Fakultäten und Hochschulen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Wiederum gleiches Abstimmungsverhalten.

Ich rufe Teil 9 auf, die §§ 106 bis 108, Anerkennung von Hochschulen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Gleiches Abstimmungsverhalten: Zustimmung.

Ich rufe Teil 10 auf, die §§ 109 bis 112, Studentenwerke. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Wiederum gleiches Abstimmungsverhalten: Zustimmung.

Ich rufe Teil 11 auf, die §§ 113 bis 115, Schlussbestimmungen. Hierzu gibt es einen Änderungsantrag mit der Drucksachennummer 4/13809. Herr Prof. Mannsfeld, Sie möchten diesen Änderungsantrag vortragen? – Bitte.

Ich bringe diesen Änderungsantrag hiermit ein. Er betrifft ausschließlich ein redaktionelles Versehen, das in der Ausfertigung bei der Änderung einer Folgeregelung im Abs. 5 fehlerhaft auftaucht. Darin werden die Worte nach Abs. 9 Satz 1 gestrichen. Ich bringe diesen Änderungsantrag hiermit ein, damit er in den Geschäftsgang geht, da wir wissen, welche Folgen das hat.

Danke schön, Herr Prof. Mannsfeld. – Möchte jemand zu diesem Änderungsantrag Stellung nehmen? – Das ist nicht der Fall. Somit lasse ich nun über den Änderungsantrag, Drucksache 4/13809, abstimmen. Wer ihm folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer jetzt gewachsenen Anzahl von Enthaltungen und einer kleiner gewordenen Anzahl von Gegenstimmen ist diesem Änderungsantrag gefolgt worden. – Damit, meine Damen und Herren, ist diese 2. Lesung beendet.

Wir müssen jetzt noch über den Teil 11 insgesamt mit der eben beschlossenen Änderung abstimmen.

Ich lasse als Letztes abstimmen über den Teil 11, §§ 113 bis 115, Schlussbestimmungen, inklusive der soeben beschlossenen Änderung. Wer stimmt dem zu? – Danke schön. Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Wir sind wieder beim ursprünglichen Abstimmungsverhalten angekommen.

Da wir eine Änderung angenommen haben, können wir heute keine 3. Lesung durchführen, sondern werden dies morgen tun. – Meine Damen und Herren! Damit ist dieser Tagesordnungspunkt für heute beendet.

Meine Damen und Herren! Das Präsidium hat entschieden, dass es zweckmäßig ist, wenn wir jetzt in eine Pause eintreten, bevor wir die Große Anfrage behandeln. 13:30 Uhr ist die Mittagspause zu Ende.

(Unterbrechung von 12:31 bis 13:30 Uhr)

Meine Damen und Herren! Es ist 13:30 Uhr. Ich hatte versprochen, um diese Uhrzeit wieder zu beginnen.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 2

Biodiversität im Freistaat Sachsen

Drucksache 4/11590, Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und die Antwort der Staatsregierung

Es beginnt wie immer die einreichende Fraktion; Herr Lichdi, bitte.

(Beifall der Abg. Kathrin Kagelmann, Linksfraktion – Volker Bandmann, CDU: Wo ist denn der Rest von Ihnen, Herr Lichdi? Sie sind so allein!)

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Staatsminister! Sehr geehrte Damen und Herren an den Rundfunkempfängern, die Sie mir jetzt zuhören.

Herr Lichdi, wenden Sie sich bitte nur an das hier anwesende Publikum.

Das habe ich mir jetzt einfach einmal gegönnt, Herr Präsident.

Aber das war einmal und nie wieder!

(Beifall bei der CDU)

Kann ich jetzt beginnen?

Sie dürfen schon lange beginnen. Ihre Zeit läuft.

(Volker Bandmann, CDU: Die Redezeit läuft schon lange, machen Sie weiter so!)

Meine Damen und Herren! Unsere Gesellschaft muss dem Schutz der Biodiversität zukünftig eine zentrale Rolle einräumen. Unsere industrielle Gesellschaft hat die natürlichen Prozesse in einer bis vor hundert Jahren noch ungeahnten Weise eingeengt, gestört, reglementiert, kanalisiert und unterbunden und so die Vielfalt und Regenerationsfähigkeit der ökologischen Systeme ernsthaft an den Rand des Abgrunds und oft auch schon darüber hinaus gebracht.

(Zuruf des Abg. Dr. Fritz Hähle, CDU)

Im Bewusstsein der allermeisten Menschen ist das Verständnis für die Gestalt und die Eigenarten natürlicher Prozesse verloren gegangen. Wie viele halten etwa einen Rasen und exotische Ziersträucher für eine Wiese? Wie viele Menschen verwechseln eine Fichtenplantage mit einem Wald? Und wie viele Menschen halten einen riesigen Acker ohne Randstreifen, Hecken, Baumgruppen oder Tümpel für eine ursprüngliche Form des Offenlandes?

Es geht, meine Damen und Herren, bei der Frage der Biodiversität nicht um das eine oder andere Habitat oder den einen oder anderen Vogel oder Käfer. Es geht um die Gesamtheit und den Erhalt natürlicher Prozesse der

Biosphäre, die bedroht ist. Wir brauchen aber gerade in den Zeiten des Klimawandels mit neuen, wachsenden Belastungen mehr und nicht weniger Reaktions- und Anpassungsfähigkeit der Natur. Die erreichen wir nur durch möglichst ungestörte Ökosysteme und natürliche Prozesse. „Wildnis wagen!“ ist hier das richtige Stichwort.

Nach Angaben des Naturschutzbundes sind über 50 % der Tier- und Pflanzenarten im Freistaat Sachsen bestandsbedroht. Wir haben das oft vorgetragen. Noch schlimmer trifft es die Flora und Fauna der Agrarlandschaft. Hier sind 60 bis 70 % der Arten bestandsbedroht. Dies hat auch der letzte Umweltbericht der Staatsregierung bestätigt.

Auch wenn diese Große Anfrage viel Arbeit im Umweltministerium wie auch im nachgeordneten LfUG bereitet und viel Personal gebunden haben sollte, war sie doch notwendig. Sie hat dazu beigetragen, dass dem Parlament jetzt die notwendigen Informationen im Bereich Biodiversität zur Verfügung stehen. Mit dieser Großen Anfrage meiner Fraktion ist ein Kompendium, ein Nachschlagewerk entstanden, das auch den Behörden Informationen zur Biodiversität im Freistaat schnell zur Verfügung stellen kann.

Ich möchte in meinen Ausführungen vier Themenbereiche berühren: erstens eine Landesstrategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt, zweitens den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen in FFH, SPA und Großschutzgebieten, drittens die tatsächliche Situation in den sächsischen FFH-Gebieten und viertens Erhöhung des Anteils von Habitatbäumen und Totholz im Wald.

Meine Damen und Herren! Das Bundeskabinett hat am 7. November 2007 die „Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt“ beschlossen. Diese Strategie formuliert eine konkrete Vision für die Zukunft und legt für alle biodiversitätsrelevanten Themen Qualitäts- und Handlungsziele fest. Die Ziele sind fachlich begründbar und reichen bis zum Jahr 2050. Handlungsziele werden in Aktionsfeldern durch Maßnahmen staatlicher und nichtstaatlicher Akteure konkretisiert. Die anspruchsvolle Bundesstrategie kann aber nur umgesetzt werden, wenn sich auch die Bundesländer an ihrer Umsetzung beteiligen. Der Freistaat möchte das aber offenbar nicht. Stattdessen mäkelt er in einer Antwort auf unsere Große Anfrage in pseudofachlicher und kleinlicher Weise an der Bundesstrategie herum.

Die Staatsregierung formuliert in der Antwort auf unsere Große Anfrage, dass sie mit dem Aufbau des Schutzgebietes „Natura 2000“ Erhebliches im Sinne des Erhalts der Nationalen Strategie getan habe. Das ist richtig, aber eben nicht ausreichend. Die Maßnahmen der Staatsregierung zum Erhalt der biologischen Vielfalt sind unserer Meinung nach ein Sammelsurium von Einzelmaßnahmen. Sie sind nicht miteinander verzahnt. Auf mögliche Synergieeffekte wird von vornherein weder gedanklich noch in der Wirklichkeit eingegangen.

Meine Fraktion fordert deshalb nicht nur ein Handlungspapier, wie es der Staatsminister versprochen hat, sondern

wir fordern die Staatsregierung auf, bis zum 30.06.2009 eine echte Landesstrategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt vorzulegen. Diese Landesstrategie muss eng mit der Bundesstrategie verknüpft sein und folgende Themenbereiche enthalten: klare Zielsetzungen zum Erhalt von bedrohten Arten und Lebensräumen mit einer kontrollierbaren Zeitschiene, klare kontrollierbare Verantwortlichkeiten für die einzelnen Ziele, klare Finanzierungsmechanismen und Pakete von Einzelmaßnahmen, die auf die konkrete Zielsetzung der Strategie abgestimmt sind.

Meine Damen und Herren! Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN lehnt wie die meisten Menschen in unserer Gesellschaft die Freisetzung und den Anbau von gentechnischen Pflanzen aus ethischen, aus ökologischen und aus wirtschaftlichen Gründen ab.

(Beifall der Abg. Kathrin Kagelmann, Linksfraktion)

Ich muss das hier so klar sagen, weil der Vorsitzende des BUND in Sachsen in unverantwortlicher Weise das Gegenteil verbreitet hat. Besonders pervers finden wir aber, dass selbst dort, wo der Natur eher der Lauf gelassen werden sollte, nämlich in Naturschutzgebieten, der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zugelassen wird. Ich nenne das, meine Damen und Herren, eine Perversion des Naturschutzgedankens unter dem Deckmantel der auch sonst verhängnisvoll wirkenden sogenannten guten fachlichen Praxis.

(Beifall der Abg. Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, GRÜNE, sowie Kathrin Kagelmann, Cornelia Falken und Andrea Roth, Linksfraktion)

Vielen Dank.

Unseren Antrag zum Verbot von GVO in Naturschutzgebieten hat die Koalition bereits im März 2007 abgelehnt. So antwortete die Staatsregierung auf unsere Große Anfrage, dass im ehemaligen Landkreis Delitzsch auf zwei Flächen in FFH- und SPA-Gebieten gentechnisch veränderter Mais kultiviert wird. Ferner wurden wir darüber informiert, dass im Naturpark Dübener Heide auf neun Flächen gentechnisch veränderte Organismen zum Einsatz kommen. Die Antwort auf die Große Anfrage verrät aber noch mehr. Es ist zu erfahren, dass in den Altkreisen Delitzsch, Torgau-Oschatz, Riesa-Großenhain, Kamenz, Meißen und Dresden auf insgesamt 23 Flächen gentechnisch veränderte Organismen in einem Abstand von weniger als 1 000 Metern zu europäischen Schutzgebieten, also FFH- und SPA-Gebieten, angebaut werden.