Es ist zutreffend, dass bisher keine Probeentnahme erfolgt ist. Das Landeskriminalamt Sachsen wurde von der Staatsanwaltschaft Mitte August 2008 mit der Auswahl eines für die Entnahme einer Probe und deren Untersuchung geeigneten Sachverständigenbüros beauftragt.
Wie in der diesbezüglichen Kleinen Anfrage, Drucksache 4/13330, bereits ausgeführt, wurde die Leistung ausgeschrieben. Am 7. November 2008 legten die Staats
anwaltschaft und das Landeskriminalamt Sachsen ein Sachverständigenbüro fest, das mit der Untersuchung beauftragt werden soll. Der Gutachtenauftrag wird nunmehr zeitnah ausgelöst.
Im Vorfeld der Ausschreibung war durch die Strafverfolgungsbehörden eine eventuelle Verwertbarkeit der von dem Anzeigeerstatter Ende Juli 2008 übersandten Proben intensiv zu prüfen. Landeseigene Kapazitäten für die
1.Vizepräsidentin Regina Schulz: Meine Damen und Herren! Wir haben damit alle mündlichen Anfragen abgearbeitet und können den Tagesordnungspunkt 3 beenden.
Dem Landtag liegt mit Drucksache 4/12979 der Gesetzentwurf „Sechstes Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes“ vor.
Frage an die Staatsregierung: Mit welcher überschlägig ermittelten Zahllast aus der neu eingeführten Finanzausgleichsumlage müssen die voraussichtlich 29 betroffenen Gemeinden für das Jahr 2009 auf der Basis des vorliegenden Gesetzentwurfes jeweils rechnen?
Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Frage des Abg. René Fröhlich wie folgt:
Für die Ermittlung der Zahllast aus der Finanzausgleichsumlage des Jahres 2009 ist das Vorliegen der gemeindescharfen Orientierungsdaten 2009 notwendig. Die hierfür notwendigen Daten werden derzeit erhoben, liegen aber noch nicht in ausgewerteter Form vor. Insbesondere fehlen derzeit noch die Daten zu den allgemeinbildenden Schulen für die Bestimmung der Bedarfsmesszahlen, die in die Orientierungsdaten einfließen sollen. Als Anlage werden daher die nach dem Regierungsentwurf finanzierungspflichtigen Gemeinden und deren mögliche Finanzausgleichsumlagenbeträge auf Basis der Orientierungsdaten 2008 aufgelistet. In Summe würde sich auf Datenbasis 2008 und gemäß vorliegendem Gesetzentwurf ein Aufkommen aus Finanzausgleichsumlage von rund 35 Millionen Euro ergeben. Blendet man die Entwicklung der Steuerdisparitäten und Bedarfsverschiebungen aufgrund Einwohner- bzw. Schülerveränderungen zwischen den einzelnen Gemeinden aus, so könnte das Aufkommen aus der Finanzausgleichsumlage im Gleichlauf mit der kaum veränderten Gemeindeschlüsselmasse im Jahr 2009 in etwa unverändert bleiben. Dies ist jedoch nur eine sehr unsichere Prognose, die auf erheblichen Unwägbarkeiten basiert. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass sich der Kreis der abundanten Gemeinden im Jahr 2009 gegenüber dem Vorjahr ändern kann.